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Ausschreibung Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2595/2021 vom 19.08.2021

Stand: Am 16.09.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 1, Auszug JHA 07.09.2021

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    Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 15.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.09.2021 öffentlich 4.4 Ausschreibung Mittagessen in städtischen Kinder tageseinrichtungen 2595/2021 Frau Kessing begrüßt, dass ein Bio-Anteil enthalten ist, der bei tierischen Produkten sogar bei 100 Prozent liege. Auch wenn sie sich insgesamt eine höhere Bio-Quote wün- sche, sehe sie auch die Schwierigkeit der Umsetzung bei einer solch großen Menge. Als schwierig empfinde sie den Preis von 1,90 Euro pro Essen und sie empfiehlt, diesem Punkt nochmal nachzugehen, insbesondere da gute Qualität gewünscht sei. Sie fragt im Hinblick auf die jetzige Ausschreibung für 2 Jahre (mit Option auf Ver- längerung), ob eine Ausschreibung für nur 1 Jahr mit Option auf Verlängerung mög- lich sei, und welche Konsequenzen eine kürzere Ausschreibungsfrist hätte. Sie nimmt Bezug auf die Mitteilung unter TOP 4.4.1 und führt aus, dass es seit 2017 einen Beschluss gebe, modellhaft in städtischen Kitas frisch zu kochen. Ihr sei nicht klar, warum das „Frisch kochen“ nicht bei 1 oder 2 städtischen „Probe-Kitas“ möglich sein soll und weist darauf hin, dass es bei den freien Trägern auch funktioniere. Sie möchte wissen, woran es liege und bittet nachdrücklich darum, den Beschluss um- zusetzen. Frau Schmerbach fragt hinsichtlich des Vergabeverfahrens, ob auch Inklusionsbe- triebe, Träger des zweiten Arbeitsmarktes, Bürgerhäuser oder -zentren angeschrie- ben werden. Herr Gümüs nimmt Bezug auf den Beitrag von Frau Kessing zu der Mitteilung und schließt sich dem Wunsch an, den politischen Beschluss in die Tat umzusetzen. Zu dem Thema Ausschreibung schlägt er ebenfalls vor, die Lose kleiner zu machen, um auch regionale Anbieter mit berücksichtigen zu können. Der Bio-Anteil sei zu ge- ring und müsse gegebenenfalls Stück für Stück erhöht werden. Herr Bürgermeister Dr. Heinen hinterfragt ebenfalls, warum es bislang keine zwei Modell-Kitas gebe. Herr Beigeordneter Voigtsberger erklärt, dass „frisch kochen in Kitas“ nicht flä- chendeckend angeboten werden könne. Auf die diesbezüglichen Hürden sei in der Mitteilung hingewiesen worden. Gleichwohl sei die sich bietende Chance zum Neubau in der Franz-Werfel-Strasse in Holweide aufgegriffen worden, um dort als „Pilot-Kita“ das „frisch kochen“ zu berück- sichtigen. Frau Kessing fragt, ob es zur Franz-Werfel-Strasse einen konkreten Zeitplan gebe. Herr Beigeordneter Voigtsberger erklärt, dass die diesbezügliche Beantwortung in der Niederschrift erfolge. Herr Bürgermeister Dr. Heinen weist auf die Dringlichkeit der Umsetzung hin. Herr Neumann führt aus, dass die Stadt Köln mit dem „frisch kochen-Projekt“ Neu- land betrete. Es handele sich um ein sehr kompliziertes Verfahren, welches mit dem zentralen Vergabeamt erst aufgebaut werden müsse. Es werden darin Qualitätskrite- rien aufgeführt, verbunden mit der Abfrage, wer diese anbieten könne und zu wel- chem Preis. Der anfänglich geplante 20-prozentige Bioanteil könne und solle noch wachsen. Es müssen die Akzeptanz vor Ort wie auch die finanziellen Auswirkungen geprüft werden. Herr Neumann erklärt, dass es sich bislang um 2 Lose handele, ein drittes käme je- doch noch hinzu: „Cook and hold“, also eine Warmanlieferung. Hierfür seien circa 4.000 Essen geplant. In diesem Kontext sei vorgesehen, auch die kleineren Anbieter, insbesondere in Köln anzusprechen. Keinesfalls wolle die Stadt Köln nur mit einem Monopolisten zusammenarbeiten. 2 Jahre halte er für eine kurze Zeitspanne für diese Ausschreibung, da Erfahrungen gesammelt werden müssen. Es müsse möglich sein, zu prüfen, wo gegebenenfalls nachzusteuern wäre. Er weist darauf hin, dass kein Anbieter einen Preis für 1 Jahr nennen werde, denn auch die Anbieter benötigen eine zuverlässige und somit län- gerfristige Planbarkeit. Er nimmt Bezug auf die 1,90 Euro pro Essen pro Tag und führt aus, dass abgewartet und geprüft werden müsse, was an Angeboten hereinkomme. Auf diesen Grundla- gen könne dann eine Kostenaufstellung erstellt werden. Die Ausschreibung laufe bis Ende des Jahres. Mit dem Projekt solle am 01. August 2022 gestartet werden. Somit gebe es Zeit, die erforderlichen Details zu diskutieren. Es sei eine entsprechende Beschlussvorlage für das erste Quartal 2022 geplant. Herr Bürgermeister Dr. Heinen fragt, ob bereits Kontakt aufgenommen werden konnte. Es werden Preisperspektiven benötigt, da die Haushaltsdiskussionen anstehen. Herr Glaremin stellt klar, dass es sich um eine Ausschreibung handele. Die Aus- schreibung sei eine Auflage des Rechnungsprüfungsausschusses. Es gebe keine Absprachen. Die Kriterien der Ausschreibung stehen im Vordergrund. Haushalts- auswirkungen seien nicht zu berücksichtigen, da es sich um eine privatrechtliche Forderung gegen die Eltern handele. Eine Kostendiskussion könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geführt werden, da die Anbieter noch nicht ihre Angebote abgeben konnten. Herr Bürgermeister Dr. Heinen fragt, ob bereits eine ungefähre Einschätzung be- stehe, welche Kostendimension ein solches Verfahren umfasse. Er befürchte, dass 1,90 Euro nicht ausreichen werden. Herr Glaremin schließt sich dieser Vermutung an, dass 1,90 Euro nicht ausreichend sein könnten. Er befürchtet, dass der Essensbeitrag angehoben werden müsse. Herr Gümüs weist auf die Möglichkeit hin, dass bei langfristigen Ausschreibungen die Gefahr bestehe, zu lange an einen Anbieter gebunden zu sein, wenn das Essen nicht den Qualitätskriterien entspreche. Frau Riedmann fragt, ob der JAEB beteiligt werden könne. Sie begrüße es, wenn die regionalen und auch die Bio-Quoten steigen würden. Herr Bürgermeister Dr. Heinen fragt nach der Möglichkeit, nur für 1 Jahr mit Option auf Verlängerung auszuschreiben. Herr Neumann weist darauf hin, dass Kündigungsmöglichkeiten bestehen. Er kün- digt an, dass für die Auswahl Gremien gebildet werden und Vertreter aus dem JAEB dazu eingeladen werden. Frau Kessing fragt nach der Möglichkeit eines Zwischenberichts nach einem Jahr und erklärt, dass sie die Bedenken der Verwaltung nachvollziehen könne. Herr Neumann stellt heraus, dass 2 Jahre bereits eine sehr kurze Frist seien. Einen Zwischenbericht nach 1 Jahr könne er zusagen. Herr Beigeordneter Voigtsberger ergänzt, dass die Verwaltung sich zeitig Gedan- ken machen werde und spricht von einem Zeithorizont von 13 – 14 Monaten. Dann können Erfahrungen ausgetauscht werden, um die nächsten Schritte zu einzu- leiten. Herr Bürgermeister Dr. Heinen hält die Berichterstattung nach einem Jahr wie auch die Einbeziehung des JAEB in die Diskussion der Verlängerung fest. Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Mittagessen für städtische Kindertagesein- richtungen mit den in der Vorlage genannten Qualitätskriterien auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: • 14 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ( 3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Evangelischer Kirchenverband Köln und Region in Vertretung für AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Evangelische Ju- gend in Köln in Vertretung für BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Fal- ken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1) • 1 Gegenstimme: Fraktion Die Linke. • keine Enthaltungen Mehrheitlich zugestimmt . Frau Schönhals (Evangelischer Kirchenverband Köln und Region) stimmt stellvertre- tend ab für Frau Volland-Dörmann (AWO Kreisverband Köln e.V.). Frau Körfgen (Evangelische Jugend in Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn Ka- ven (BDKJ Erzdiözese Köln e.V.).
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 2595/2021 Freigabedatum 19.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausschreibung Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Mittagessen für städtische Kindertageseinrichtungen mit den in der Vorlage genannten Qualitätskriterien auszuschreiben. Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss 14.09.2021 Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Auf Grundlage des Prüfberichts „Mittagessen in städtischen Kitas und Erhebung von Essensgeld durch 51- Amt für Kinder, Jugend und Familie“ des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.04.2016 ist der Auftrag an das Amt für Kinder, Jugend und Familie zur Ausschreibung einer öffentlichen Vergabe für die Bereitstellung des Mittagessens in städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt. Innerhalb der Vergabe ist es das Ziel, eine einheitliche, hohe Verpflegungsqualität durch Bereitstel- lung einer nährstoffbezogenen, kindgerechten Verpflegung aller Kinder in städtischen Kindertagesein- richtungen zu etablieren. Ebenso ist die Erhöhung des Einsatzes saisonaler und damit regionaler Le- bensmittel in der Mittags- und Zwischenverpflegung angestrebt. Zum Stand Juni 2021 werden täglich 17.000 Mittagessen in den städtischen Kindertages- einrichtungen ausgegeben. Das zur Verfügung stehende Budget für ein Mittagessen beträgt derzeit 1,90 €/Tag/Kind. Im angestrebten Vergabeverfahren erfolgt die Auftragsvergabe in zwei Losen: Los 1 umfasst das Cook&Chill-Verfahren1 mit 1.000 Speisen/Tag. Los 2 umfasst das Cook&Freeze-Verfahren2 mit 12.000 Speisen/Tag. Eine Ausschreibung für das Cook&Hold-Verfahren3 erfolgt in einem separaten Verfahren (Auftragsvolumen: 4.000 Speisen/Tag). Der Start der Veröffentlichung ist für Herbst 2021 geplant. Die Umsetzung erfolgt zum Kita-Jahr 2022/2023. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr (max. Rahmenver- tragslaufzeit von drei Jahren). Der festgelegte kurze Zeitrahmen dient zu Evaluationszwecken und Flexibilität. Gefordert wird ein variierendes und breites Angebot an Speisen der Kategorien: vegetarische Kom- ponenten, Fisch, Fleisch, Soße, Gemüse- und Stärkebeilagen in zwei Menülinien (Mischkost und ovo- lacto-vegetarische Kost) für 20 Verpflegungstage. Anforderungen hinsichtlich eines aufzuweisenden Bio-Anteils (mengenmäßig mindestens 20 % sowie 100% bei Fleisch/Fleischerzeugnissen und Eiern) und einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur sowie die Einhaltung ernährungsphysiologischer Qualitätskriterien (auf Grundlage der DGE-Richtlinien) sind in den Vergabeunterlagen genauso ge- nannt wie der Frischeaspekt der einzusetzenden Lebensmittel, der Aspekt der Saisonalität, der Nachhaltigkeitsaspekt Palmfett, der Sozialaspekt Fairer Handel und der ökologische Aspekt des Res- 1 Cook&Chill-Verfahren: „Kochen und Kühlen“: Herkömmliche Speisenzubereitung in Großküchen und Abkühlung auf unter 4° Celsius. Gekühlte Anlieferung und anschließende Regenerierung in der Kindertageseinrichtung. 2 Cook&Freeze-Verfahren: „Kochen und Gefrieren“: Herkömmliche Speisenzubereitung in Großküchen und Schockfrostung bei ca. - 40° Celsius. Tiefgekühlte Anlieferung und anschließende Regenerierung in der Kindertageseinrichtung. 3 Cook&Hold-Verfahren: „Kochen und Warmhalten“: Herkömmliche Speisenzubereitung in Großküchen und Warmanlieferung in die Kinder- tageseinrichtung 3 sourcenschutzes. Damit sind positive Klimaauswirkungen verbunden. Die Qualität des vorgelegten, fiktiven Speiseplans sowie eines geforderten Qualitätssicherungskon- zeptes sind ausschlaggebende Kriterien der Bewertung. Die Zuschlagserteilung beider Lose erfolgt auf den Bieter/die Bieterin, der/die das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich dabei zusammen aus: 50 % für den Angebotspreis, 25 % für die Qualität des Speiseplans und 25 % für das Konzept zur Qualitätssicherung. Die Auswertung er- folgt über eine Bewertungsmatrix, die von einem Bewertungsgremium, bestehend aus Verwaltungs- mitarbeiter*innen, Leitungen und Mitarbeiter*innen von Kindertageseinrichtungen und Elternschaft, angewendet wird. Bei Punktegleichheit entscheidet das Kriterium „Qualität des Speiseplans“. Die im Vergabeverfahren aufgeführten Qualitätsmaßstäbe sollen auch eine richtungsweisende Emp- fehlung für andere Träger von Kindertageseinrichtungen darstellen. Zur Umsetzung des Konzeptes mit den geforderten Qualitätskriterien ist mit einer Erhöhung des aktu- ellen Essensbeitrages zu rechnen.

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 14.09.2021

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 16.09.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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