V/0584/2024
Wahl oder Wiederwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde
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Beschlussvorlage
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V/0584/2024 V/0584/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl oder Wiederwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster- Angelmodde Beratungsfolge 05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde wird gewählt: Frau Betina Klöcker 64 Jahre alt oder Herr Antonius Wienefoet 74 Jahre alt oder wiedergewählt Herr Michael Groß 70 Jahre alt. Frau Klöcker, Herr Wienefoet und Herr Groß haben ihren Wohnsitz im Bezirk Angelmodde. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Groß ist seit 5 Jahren als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Angelmodde tätig. Das Ende seiner Amtszeit macht eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich. Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 24.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0584/2024 Herr Groß hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Frau Klöcker und Herr Wienefoet haben noch keine Erfahrungen als Schiedsperson gesammelt ste- hen aber, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, ebenfalls für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von der Bewerberin und den Bewerbern erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0584/2024 Kurzüberblick Wahl oder Wiederwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster- Angelmodde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0584/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2024
- Erstellt
- 17.09.2024 15:31