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V/0584/2024

Wahl oder Wiederwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde

Vorlagen 23.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.12.2024, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2353 Zeichen

V/0584/2024 
V/0584/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl oder Wiederwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-
Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.11.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde wird gewählt: 
 
Frau Betina Klöcker 
64 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Antonius Wienefoet 
74 Jahre alt 
 
oder wiedergewählt 
 
Herr Michael Groß 
70 Jahre alt. 
 
Frau Klöcker, Herr Wienefoet und Herr Groß haben ihren Wohnsitz im Bezirk Angelmodde. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Groß ist seit 5 Jahren als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Angelmodde tätig. Das Ende 
seiner Amtszeit macht eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich. 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
24.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0584/2024 
Herr Groß hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die 
Bezirksvertretung Münster-Südost, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
Frau Klöcker und Herr Wienefoet haben noch keine Erfahrungen als Schiedsperson gesammelt ste-
hen aber, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, ebenfalls für das Amt der 
stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von der Bewerberin und den Bewerbern erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1344 Zeichen

Anlage A zur V/0584/2024 
Kurzüberblick 
Wahl oder Wiederwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-
Angelmodde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0584/2024
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2024
Erstellt
17.09.2024 15:31