0026/2024
Bildung eines Schuleinzugsbereiches für die GGS Kunterbunt, Görlinger Zentrum, und die KGS Mengenicher Straße in Bocklemünd/Mengenich
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Anlage 2 Schulkonferenz-Beschluss GGS Kunterbunt
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Inklusive Schule - Jahrgangsübergreifende Klassen (Familienklassen 1-4) - Offener Ganztag Städt. Gemeinschaftsgrundschule, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln, Tel.: 0221/285579-40/-42 email: 112574@schule.nrw.de www.schulekunterbunt.de Schule Kunterbunt Köln, 06.02.2024 Schulkonferenzbeschluss der Schule Kunterbunt vom 06.02.2024 Herr Hallensleben erklärt die Umstrukturierungen der letzten Jahre seit dem Umzug der Schule und liest die Satzungsänderung vor. Die Lehrer*innenkonferenz hat unter Einbeziehung der folgenden Aspekte am 05.02.2024 der Änderung zugestimmt: - Die städtische Bezeichnung war in den letzten Jahren GKOLK, wird sie wieder in GGÖRL geändert? - Forderung der Überprüfung und der Neueinstufung des Landesschulsozialindexes mit neuem Adressmerkmal bereits zum aktuellen Zeitpunkt und nicht erst mit Inkrafttreten der Satzungsänderung. - Unsere internen Kriterien: Geschwisterkinder, Besuch einer Kita in der Nähe, Schulweg Hier mögliche Ausnahmeregelung bei Geschwisterkindern von aktiven Schüler*innen außerhalb unseres neuen Geltungsbereiches möglich? Anmerkung zu §4 Übergangsfrist: Der Bestandsschutz soll auch für Geschwisterkinder gelten. - Ist der Schüler*innentransport für alle Kinder des neuen Einzugsgebiets bis zum Umzug gewährleistet? Gilt dies auch für aktive Schüler*innen, deren Busantrag momentan abgelehnt wurde? Wie wird ein sicherer Bustransfer der ca. 300 Kinder inkl. Aufsichtspflicht gewährleistet? Die Lehrer*innenkonferenz der GGS Schule Kunterbunt erklärt sich unter Anerkennung der vorgenannten Aspekte mit der Satzungsänderung eines Schuleinzugsbereichs für die Grundschulen in Köln – Bocklemünd/ Mengenich einverstanden. Die Lehrer*innenkonferenz stellt den Antrag an die Schulkonferenz, über die Stellungnahme unter Berücksichtigung der in der LK vom 05.02.2024 formulierten Aspekte abzustimmen. Inklusive Schule - Jahrgangsübergreifende Klassen (Familienklassen 1-4) - Offener Ganztag Städt. Gemeinschaftsgrundschule, Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln, Tel.: 0221/285579-40/-42 email: 112574@schule.nrw.de www.schulekunterbunt.de Ja-Stimmen: 10 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0 Die Schulkonferenz der GGS Schule Kunterbunt stimmt unter Anerkennung der vorgenannten Aspekte mit der Satzungsänderung eines Schuleinzugsbereichs für die Grundschulen in Köln – Bocklemünd/ Mengenich zu.
Anlage 3 Schulkonferenz-Beschluss KGS Mengenicher Str.
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KGS Mengenicher Straße Mengenicher Straße 28 50829 Köln Köln, den 05.03.2024 Stellungnahme des Eilausschusses der Schulkonferenz vom 05.03.2024 zur Festlegung des Schuleinzugsbereichs für die Schulen KGS Mengenicher Straße und GGS Kunterbunt Die -Schulkonferenz der KGS Mengenicher Straße sieht keine Einwände gegen die Festlegung des Schuleinzugsbereichs für die Schulen GGS Kunterbunt und KGS Mengenicher Straße. Gründe 1. Zur Zeit ist die KGS Mengenicher Straße die einizige Schule vor Ort in Bocklemünd. Durch die Festlegung des Schuleinzugsbereichs wird auch die GGS Kunterbunt für Bocklemünd als Gemeinschaftsgrundschule definiert. Die KGS hatte in den vergangenen Jahren einen deutlichen Überhang bei den Schulanmeldungen. Die Schule sieht durch die Festlegung des Schuleinzugsbereichs die Möglichkeit, dass Eltern aus Bocklemünd beide Schulen für die Anmeldung in Betracht ziehen. Beide Grundschulen sind ab Sommer GL-Schulen. Durch die Definierung des Schuleinzugsbereichs sind beide Schulen für Kinder mit Förderdarf zuständig. Für die Mitglieder der Schulkonferenz: Lehrkraft , Elternvertretung KGS Mengenicher Straße Tel.: 0221 221 39340 Öffnungszeiten Sekretariat: Mengenicher Str. 28 Fax: 0221 221 39344 Mo 11:00 — 14:30 Uhr 50829 Köln https://www.kgs-mengenicher.de/ Di 07:45 — 14:45 Uhr Do 07:45 — 14:45 Uhr
Anlage 1a Satzung Schuleinzugsbereich final
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Satzung über die Bildung eines Schuleinzugsbereiches für die Grundschulen in Köln - Bocklemünd / Mengenich vom xx.xx.2024 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom xx.xx.2024 aufgrund des § 84 Absatz 1 Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. 2022 S. 250), in Verbindung mit §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Der Schuleinzugsbereich gilt für folgende Grundschulen im Stadtteil Bocklemünd / Mengenich in Köln: (1) Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Schulnummer 112574, Görlinger Zentrum 45, 50829 Köln - Bocklemünd / Mengenich, derzeit ausgelagert am Standort Kolkrabenweg 8 - 10, 50829 Köln - Vogelsang, (2) Katholische Grundschule Mengenicher Straße, Schulnummer 111703, Mengenicher Straße 28, 50829 Köln – Bocklemünd / Mengenich. § 2 Abgrenzung des Schuleinzugsbereiches Die räumliche Abgrenzung des rechtlich verbindlichen Schuleinzugsbereiches ergibt sich aus dem dieser Satzung als deren Bestandteil in der Anlage beigefügten Straßenverzeichnis des Stadtteils Bocklemünd / Mengenich der Stadt Köln. § 3 Änderung von Straßennamen Sofern Straßennamen geändert werden, treten die neuen Straßenbezeichnungen nach ihrer Bekanntmachung an die Stelle der bisherigen Straßennamen. § 4 Übergangsfrist Für Kinder, die bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung an einer der beiden Grundschulen aufgenommen wurden, aber nicht im Schuleinzugsbereich wohnhaft sind, gilt Bestandsschutz für den Zeitraum, in dem sie die Grundschule besuchen. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0026/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bildung eines Schuleinzugsbereiches für die GGS Kunterbunt, Görlinger Zentrum, und die KGS Mengenicher Straße in Bocklemünd/Mengenich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Satzung (Anlage 1), mit der für folgende Grund- schulen rechtsverbindliche Schuleinzugsbereiche gem. § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW ab dem Schuljahr 2025/26 gebildet werden: Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Schulnummer 112574, Görlinger Zentrum 45, 50829 Köln - Bocklemünd / Mengenich, derzeit ausgelagert am Standort Kolkrabenweg 8 - 10, 50829 Köln - Vogelsang, Katholische Grundschule Mengenicher Straße, Schulnummer 111703, Men- genicher Straße 28, 50829 Köln – Bocklemünd / Mengenich. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Für die Gebäude der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Görlinger Zentrum, hat eine Machbarkeitsstudie aus November 2015 ergeben, dass eine Sanierung unwirt- schaftlich und nur ein Neubau der Grundschule sinnvoll ist. Für die Realisierung des Neubaus ohne Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebs wurde eine vollständige Auslagerung der Schule erforderlich. Der Umzug der GGS Kunterbunt in die Gebäude der ehemaligen Förderschule am Auslagerungsstandort Kolkrabenweg 8-10, 50829 Köln-Vogelsang, wurde mit Begi nn des Schuljahres 2017/18 wirksam. Die Grund- schule Kunterbunt wird voraussichtlich bis mindestens 2027 ausgelagert bleiben. Mitteilung 2677/2017 stellt die Ausgangssituation detailliert dar. Dort heißt es aus- drücklich: „Trotz der langen Auslagerungszeit bis zur Fertigstellung des Schulneubaus am Standort Görlinger Zentrum bleibt die Schule bis auf Weiteres Stadtteilschule für Bocklemünd/Mengenich.“ Dennoch garantiert § 46 Schulgesetz NRW „jede[m] Kind […] einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächst- gelegene Grundschule der gew ünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rah- men der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, sow eit der Schulträ- ger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat.“ Als Resultat der Auslagerung nach Vogelsang dient die GGS Kunterbunt faktisch nun zunehmend vielen Vogelsanger Kindern als wohnortnächste Grundschule, wie die Be- trachtung der Wohnorte der an der GGS Kunterbunt gemeldeten Kinder zeigt: 3 GGS Kunterbunt Schuljahr Stadtbezirk (Wohnort) Stadtteil (Wohnort) 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 1 / Innenstadt * * 2 / Rodenkirchen * * 3 / Lindenthal * * * * * 4 / Ehrenfeld 401 / Ehrenfeld * * * * * * 402 / Neuehrenfeld * 403 / Bickendorf * * 10 9 14 20 404 / Vogelsang * * 14 22 26 34 405 / Bocklemünd/Mengenich218 205 190 194 193 180 406 / Ossendorf * * * * * * 5 / Nippes 5 6 5 4 4 4 6 / Chorweiler * * * * 7 / Porz * * 8 / Kalk * 9 / Mülheim * 96 / Nichtköln * * 97 / Köln, aber unbekannte Adresse * * 4 * * Gesamtergebnis 235 231 237 239 242 248 1 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte kleiner / gleich 3 als * dargestellt Gleichzeitig reduziert sich hierdurch die Kapazität der wohnortnächsten Gemein- schaftsgrundschulplätze für Bocklemünder / Mengenicher Kinder. Im Stadtteil Bock- lemünd / Mengenich werden bei insgesamt 125 verfügbaren Schulplätzen in den Ein- gangsklassen der Grundschulen für Bocklemünd / Mengenich bis zum Jahr 2035 Be- darfsspitzen bis zu 150 einzuschulende Kinder erwartet (laut kleinräumiger Bevölke- rungsprognose 2022 der Stadt Köln). Eine Zügigkeitserweiterung der KGS Mengeni- cher Straße wird nach Realisierung eines Erweiterungsbaus auf dem Schulgelände langfristig das Grundschulplatzangebot steigern. Das Vorhaben ist als Vorankündi- gung in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnr. 430 in Prio A enthalten. Im Stadtteil Vogelsang hingegen stehen an der Kardinal-Frings-Grundschule regelmä- ßig bis zu 81 Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. Erwartet werden hier laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose der Stadt Köln 2022 bis 2035 in einzel- nen Jahren Bedarfsspitzen bis zu 91 einzuschulende Kinder. Diesen Mehrbedarfen kann durch Einrichtung von vereinzelten Mehrklassen begegnet werden. Auch die schulrechtliche Änderung der Kardinal-Frings-Schule in Form einer permanenten Zü- gigkeitserweiterung von drei auf dann vier Züge ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2023 hat sich die Kardinal-Frings-Schule zu einer po- tenziellen Zügigkeitserweiterung bereits wohlwollend geäußert (vgl. Anlage 11, S. 49). Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die knappen Schulplatzressourcen für Bock- lemünd / Mengenich und insbesondere den „Versorgungsauftrag“ der GGS Kunter- bunt für den Stadtteil Bocklemünd / Mengenich rechtssicher für Bocklemünd / Menge- nicher Eltern und Kinder festzusetzen. Handlungsempfehlung: Schuleinzugsbereich Als kurzfristige Maßnahme soll, um die wohnortnahe Beschulung von Kindern im Grundschulalter aus dem Stadtteil Bocklemünd / Mengenich sicherzustellen, gemäß § 84 Schulgesetz NRW für die Grundschulen in Bocklemünd / Mengenich durch Sat- zung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich ab dem Schuljahr 2025/26 definiert werden. Der Schuleinzugsbereich gilt für die 4 Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Schulnummer 112574, Görlinger Zentrum 45, 50829 Köln - Bocklemünd / Mengenich, derzeit ausgelagert am Standort Kolkrabenweg 8 - 10, 50829 Köln - Vogelsang, und die Katholische Grundschule Mengenicher Straße, Schulnummer 111703, Men- genicher Straße 28, 50829 Köln – Bocklemünd / Mengenich. Da Eltern grundsätzlich die Wahl zwischen Gemeinschafts- und Bekenntnisschule ha- ben, soll der gleiche Schuleinzugsbereich sowohl für die Bocklemünd / Mengenicher Gemeinschaftsgrundschule als auch für die Katholische Grundschule definiert werden. Der Schuleinzugsbereich erlaubt es diesen Schulen, die Aufnahme einer Schülerin o- der eines Schülers abzulehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt, obwohl die Schule ge- ografisch die wohnortnächste Schule für diese Schülerin oder diesen Schüler sein kann. Die Entscheidung über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ob- liegt dabei wie gehabt gemäß § 46 Schulgesetz NRW der jeweiligen Schulleitung. Hierdurch wird der Besuch dieser beiden Schulen für Grundschulkinder aus Bock- lemünd / Mengenich jedoch nicht verpflichtend. Schuleinzugsbereich: Einstimmige Zielrichtung von Schule, Schulverwaltung und Schulaufsicht Die Handlungsempfehlung in Form eines zu definierenden Schuleinzugsbereichs wurde einstimmig von Schulverwaltung, Schulaufsicht und Schulkonferenzen formu- liert. In mehreren Konferenzen mit den betroffenen Schulleitungen, der Schulverwaltung sowie der Schulaufsichtsbehörde wurde die Ausgangssituation erörtert und der Schu- leinzugsbereich als Lösung favorisiert. Die Schulaufsicht befürwortet die Einrichtung eines Schuleinzugsbereichs u. A. des- halb ausdrücklich, weil durch die Auslagerung die GGS Kunterbunt erhebliche Nach- teile im Kontext der Eingruppierung in den Schulsozialindex des MSB erfahren musste. Hierdurch wiederum wurde die Schule standardmäßig bei der Höhe der Zu- weisung der Stellen gegen Unterrichtsausfall benachteiligt, was eine manuelle Nach- steuerung notwendig machte. Für das kommende Anmeldeverfahren würde ein Schuleinzugsbereich Klarheit schaf- fen für Bocklemünd / Mengenicher Eltern sowie Rechtssicherheit für die Bocklemünd / Mengenicher Schulen darüber, welche Kinder vorrangig aufgenommen werden sollen. Vor dem Anmeldeverfahren werden Eltern stets über die wohnortnächsten Grund- schulen informiert, was in der aktuellen Situation zur Folge hat, dass Bocklemünd / Mengenicher Kinder mitunter der Erich-Ohser-Grundschule in Pesch (Köln-Chorwei- ler) als wohnortnächster Gemeinschaftsgrundschule zugewiesen werden. Gleichzeitig werden Vogelsanger Eltern darüber informiert, dass die GGS Kunterbunt aktuell wohnortnächste Grundschule sei. Das läuft der sozialräumlich orientierten Konzeptionierung der GGS Kunterbunt als Familiengrundschulzentrum für den Stadtteil Bocklemünd /Mengenich zuwider. Um das Erreichen der durch die GGS Kunterbunt eigentlich adressierten Eltern und Kinder aus Bocklemünd / Mengenich sicherzustellen, ist bei der Auslagerung der Schule ein Schülertransport an den Auslagerungsstandort durch die Schulverwaltung eingerichtet worden. Die Prüfung der Anträge auf Schülertransport erfolgt auf Basis der seinerzeit abge- stimmten Straßenzüge. Darüber hinaus findet keine Aufnahme in die Beförderung 5 statt. Dies gilt für alle Schüler*innen der Schule. Der Einsatz der Busse erfolgt im Rah- men der vorhandenen Ressourcen. Dem Schulträger obliegt nicht die Sicherstellung der Aufsichtspflicht an den Haltestellen und im Bus. Der Buseinsatz erfolgt konkludent der bislang zur Verfügung gestellten Beförderung. Durch den in absehbarer Zukunft erfolgenden Umzug von Vogelsang zurück an den Ursprungsstandort Görlinger Zentrum entfällt die Notwendigkeit des Schülertrans- ports. Vogelsanger Kinder würden, wenn sie dann noch an der GGS Kunterbunt be- schult würden, vor der Herausforderung stehen, den Schulweg ohne Schülertransport bis nach Bocklemünd / Mengenich zurücklegen zu müssen. Aufgrund des Kölner Cre- dos „Kurze Beine, kurze Wege“ gilt es, diese nachteilige Situation für Vogelsanger Kinder zu vermeiden. Die Einrichtung eines Schuleinzugsbereichs zum jetzigen Zeit- punkt würde dieser Problematik vorbeugen. Schuleinzugsbereich Der Einzugsbereich der beiden oben genannten Grundschulen ist im folgenden Plan gelb markiert und deckt sich mit den Stadtteilgrenzen Bocklemünd / Mengenichs. Ein konkretes Straßenverzeichnis des Stadtteils Bocklemünd / Mengenich ist als Anlage zur Satzung beigefügt. Beteiligung der Schulkonferenzen Die Schulen wurden gemäß § 76 Schulgesetz NRW beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten (vgl. Anlagen). Die Stellungnahme der GGS Kunterbunt liegt bereits vor. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 6 § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenar- beit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzu- hören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benach- barte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadt- gebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW infor- mieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegen- seitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen erscheint in diesem Fall eine intensive Abstimmung mit den Nachbarschulträgern entbehrlich. Die Nach- barkommune Stadt Pulheim ist über die Pläne der Stadt Köln dennoch in Kenntnis ge- setzt und die Abgabe einer Stellungnahme ermöglicht worden.
Anlage 1b Straßenverzeichnis Bocklemünd-Mengenich
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Straßenverzeichnis Bocklemünd/Mengenich 30.11.2023 Straße Stadtteil PLZ ungerade Hausnr. von ungerade Hausnr. bis gerade Hausnr. von gerade Hausnr. bis Alban-Berg-Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 19 Alfred-Döblin-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11 Am Hufenpfädchen Bocklemünd/Mengenich 50829 Andreas-Muhr-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 1 2 2 Auf dem Paulsacker Bocklemünd/Mengenich 50829 7 7 Auweilerweg (Auweiler) Bocklemünd/Mengenich 50829 Barlachweg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 30 Beckmannweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 17 Bertolt-Brecht-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 57 2 26 Börnestr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 13 14 24 Braubachstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 19 2 24 Büchnerstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 58 Buschweg Bocklemünd/Mengenich 50829 11 55 Dehmelstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 38 Dohmengasse Bocklemünd/Mengenich 50829 3 17 2 4 Engelkestr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 35 2 20 Fettenweg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 2 Fliesteder Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 21 2 10 Fort IV Bocklemünd/Mengenich 50829 Freimersdorfer Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 6 Garzweilerweg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 50 Georg-Kaiser-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 7 Georg-Weerth-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 25 2 58 Görlinger-Zentrum Bocklemünd/Mengenich 50829 1 45 6 30b Gottschalkstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 9 2 56 Grevenbroicher Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1a 95 2 106 Grubenbecherstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 9 25 2 50 Heinrich-Mann-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 32 Herweghstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 69 2 32 Hindemithweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 7 Hubert-Nathan-Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 Ingendorfer Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 103 2 96 Kafkastr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11 2 62 Kappelsweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 37 Klütschgasse Bocklemünd/Mengenich 50829 5 17 2 12 Kurt-Weill-Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 3 31 2 82 Lasker-Schüler-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 9 10 18 Lerchenweg Bocklemünd/Mengenich 50829 11 51a 2 54a Mengenicher Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 3 55 6 28 Michelsweg Bocklemünd/Mengenich 50829 5 7 2 6 Militärringstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 Nattermannallee Bocklemünd/Mengenich 50829 1 1 Noldeweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 5 Nüssenberger Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 5 49 8 40 Obere Dorfstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 7 85 2a 46 Ollenhauerring Bocklemünd/Mengenich 50829 1 63 2 86 Pescher Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 Ransenbergweg Bocklemünd/Mengenich 50829 Schaffrathsgasse Bocklemünd/Mengenich 50829 1 41 2 50 Schleyerhofweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 1 6 6 Schönbergweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11 12 14 Schumacherring Bocklemünd/Mengenich 50829 1 65 2 70 Sintherer Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 39 4 56a Spenrather Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11 94 100 Stefan-Zweig-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 15 Sternheimstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 28 Stöckheimer Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 17b Tollerstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 25 2 16a Tucholskystr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 13 2 48 Untere Dorfstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 101a 2 138 Venloer Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1271 1435 1210 1410 Vogelsanger Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 Wedekindstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 13 2 8 Wilhelm-Löhers-Platz Bocklemünd/Mengenich 50829 2 8 Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0026/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.03.2024
- Erstellt
- 02.01.2024 16:27