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0026/2024

Bildung eines Schuleinzugsbereiches für die GGS Kunterbunt, Görlinger Zentrum, und die KGS Mengenicher Straße in Bocklemünd/Mengenich

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2024, TOP 10.3

Anlage 2 Schulkonferenz-Beschluss GGS Kunterbunt

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Anlage 3 Schulkonferenz-Beschluss KGS Mengenicher Str.

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Anlage 1a Satzung Schuleinzugsbereich final

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1b Straßenverzeichnis Bocklemünd-Mengenich

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Anlage 2 Schulkonferenz-Beschluss GGS Kunterbunt

2413 Zeichen

Inklusive Schule   -  Jahrgangsübergreifende Klassen (Familienklassen 1-4)  -  Offener Ganztag 
Städt. Gemeinschaftsgrundschule, Kolkrabenweg 8-10,  50829 Köln, Tel.: 0221/285579-40/-42 
email: 112574@schule.nrw.de   www.schulekunterbunt.de 
  
Schule Kunterbunt         Köln, 06.02.2024 
 
Schulkonferenzbeschluss der Schule Kunterbunt vom 06.02.2024 
 
Herr Hallensleben erklärt die Umstrukturierungen der letzten Jahre seit dem Umzug 
der Schule und liest die Satzungsänderung vor.  
 
Die Lehrer*innenkonferenz hat unter Einbeziehung der folgenden Aspekte am 
05.02.2024 der Änderung zugestimmt:  
- Die städtische Bezeichnung war in den letzten Jahren GKOLK, wird sie wieder in 
GGÖRL geändert?  
- Forderung der Überprüfung und der Neueinstufung des 
Landesschulsozialindexes mit neuem Adressmerkmal bereits zum aktuellen 
Zeitpunkt und nicht erst mit Inkrafttreten der Satzungsänderung.  
- Unsere internen Kriterien: Geschwisterkinder, Besuch einer Kita in der Nähe, 
Schulweg  
Hier mögliche Ausnahmeregelung bei Geschwisterkindern von aktiven Schüler*innen 
außerhalb unseres neuen Geltungsbereiches möglich? Anmerkung zu §4 
Übergangsfrist: Der Bestandsschutz soll auch für Geschwisterkinder gelten.  
- Ist der Schüler*innentransport für alle Kinder des neuen Einzugsgebiets bis 
zum Umzug gewährleistet? Gilt dies auch für aktive Schüler*innen, deren 
Busantrag momentan abgelehnt wurde? Wie wird ein sicherer Bustransfer der 
ca. 300 Kinder inkl. Aufsichtspflicht gewährleistet?  
 
Die Lehrer*innenkonferenz der GGS Schule Kunterbunt erklärt sich unter 
Anerkennung der vorgenannten Aspekte mit der Satzungsänderung eines 
Schuleinzugsbereichs für die Grundschulen in Köln – Bocklemünd/ Mengenich 
einverstanden.  
 
Die Lehrer*innenkonferenz stellt den Antrag an die Schulkonferenz, über die 
Stellungnahme unter Berücksichtigung der in der LK vom 05.02.2024 formulierten 
Aspekte abzustimmen.

Inklusive Schule   -  Jahrgangsübergreifende Klassen (Familienklassen 1-4)  -  Offener Ganztag 
Städt. Gemeinschaftsgrundschule, Kolkrabenweg 8-10,  50829 Köln, Tel.: 0221/285579-40/-42 
email: 112574@schule.nrw.de   www.schulekunterbunt.de 
Ja-Stimmen: 10  
Gegenstimmen: 0  
Enthaltungen: 0  
 
Die Schulkonferenz der GGS Schule Kunterbunt stimmt unter Anerkennung der 
vorgenannten Aspekte mit der Satzungsänderung eines Schuleinzugsbereichs für die 
Grundschulen in Köln – Bocklemünd/ Mengenich zu.

Anlage 3 Schulkonferenz-Beschluss KGS Mengenicher Str.

1339 Zeichen

KGS Mengenicher Straße

Mengenicher Straße 28 50829 Köln

Köln, den 05.03.2024

Stellungnahme des Eilausschusses der Schulkonferenz vom 05.03.2024 zur
Festlegung des Schuleinzugsbereichs für die Schulen KGS Mengenicher Straße

und GGS Kunterbunt

Die -Schulkonferenz der KGS Mengenicher Straße sieht keine Einwände gegen die
Festlegung des Schuleinzugsbereichs für die Schulen GGS Kunterbunt und KGS

Mengenicher Straße.

Gründe

1.

Zur Zeit ist die KGS Mengenicher Straße die einizige Schule vor Ort in Bocklemünd.
Durch die Festlegung des Schuleinzugsbereichs wird auch die GGS Kunterbunt für
Bocklemünd als Gemeinschaftsgrundschule definiert.

Die KGS hatte in den vergangenen Jahren einen deutlichen Überhang bei den
Schulanmeldungen. Die Schule sieht durch die Festlegung des
Schuleinzugsbereichs die Möglichkeit, dass Eltern aus Bocklemünd beide Schulen
für die Anmeldung in Betracht ziehen.

Beide Grundschulen sind ab Sommer GL-Schulen. Durch die Definierung des
Schuleinzugsbereichs sind beide Schulen für Kinder mit Förderdarf zuständig.

Für die Mitglieder der Schulkonferenz:

Lehrkraft

, Elternvertretung

KGS Mengenicher Straße Tel.: 0221 221 39340 Öffnungszeiten Sekretariat:
Mengenicher Str. 28 Fax: 0221 221 39344 Mo 11:00 — 14:30 Uhr
50829 Köln https://www.kgs-mengenicher.de/ Di 07:45 — 14:45 Uhr

Do 07:45 — 14:45 Uhr

Anlage 1a Satzung Schuleinzugsbereich final

1889 Zeichen

Satzung 
über die Bildung eines Schuleinzugsbereiches 
für die Grundschulen in Köln - Bocklemünd / Mengenich 
vom xx.xx.2024 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom xx.xx.2024 aufgrund des § 84 
Absatz 1 Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. 2022 S. 250), in 
Verbindung mit §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(GONRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 
666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. 
S. 490), folgende Satzung beschlossen: 
 
§ 1 
Geltungsbereich 
Der Schuleinzugsbereich gilt für folgende Grundschulen im Stadtteil Bocklemünd / 
Mengenich in Köln:  
(1) Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Schulnummer 112574, Görlinger 
Zentrum 45, 50829 Köln - Bocklemünd / Mengenich, derzeit ausgelagert am 
Standort Kolkrabenweg 8 - 10, 50829 Köln - Vogelsang, 
(2) Katholische Grundschule Mengenicher Straße, Schulnummer 111703, 
Mengenicher Straße 28, 50829 Köln – Bocklemünd / Mengenich. 
 
 § 2  
Abgrenzung des Schuleinzugsbereiches 
Die räumliche Abgrenzung des rechtlich verbindlichen Schuleinzugsbereiches ergibt 
sich aus dem dieser Satzung als deren Bestandteil in der Anlage beigefügten 
Straßenverzeichnis des Stadtteils Bocklemünd / Mengenich der Stadt Köln.  
 
§ 3 
Änderung von Straßennamen 
Sofern Straßennamen geändert werden, treten die neuen Straßenbezeichnungen 
nach ihrer Bekanntmachung an die Stelle der bisherigen Straßennamen. 
 
§ 4 
Übergangsfrist 
Für Kinder, die bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung an einer der beiden 
Grundschulen aufgenommen wurden, aber nicht im Schuleinzugsbereich wohnhaft 
sind, gilt Bestandsschutz für den Zeitraum, in dem sie die Grundschule besuchen. 
 
§ 5 
Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

11344 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0026/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bildung eines Schuleinzugsbereiches für die GGS Kunterbunt, Görlinger Zentrum, und 
die KGS Mengenicher Straße in Bocklemünd/Mengenich  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Satzung (Anlage 1), mit der für folgende Grund-
schulen rechtsverbindliche Schuleinzugsbereiche gem. § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW 
ab dem Schuljahr 2025/26 gebildet werden: 
 Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Schulnummer 112574, Görlinger 
Zentrum 45, 50829 Köln - Bocklemünd / Mengenich, derzeit ausgelagert am 
Standort Kolkrabenweg 8 - 10, 50829 Köln - Vogelsang, 
 Katholische Grundschule Mengenicher Straße, Schulnummer 111703, Men-
genicher Straße 28, 50829 Köln – Bocklemünd / Mengenich. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Ausgangslage 
Für die Gebäude der Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Görlinger Zentrum, hat 
eine Machbarkeitsstudie aus November 2015 ergeben, dass eine Sanierung unwirt-
schaftlich und nur ein Neubau der Grundschule sinnvoll ist. Für die Realisierung des 
Neubaus ohne Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebs wurde eine vollständige 
Auslagerung der Schule erforderlich. Der Umzug der GGS Kunterbunt in die Gebäude 
der ehemaligen Förderschule am Auslagerungsstandort Kolkrabenweg 8-10, 50829 
Köln-Vogelsang, wurde mit Begi nn des Schuljahres 2017/18 wirksam. Die Grund-
schule Kunterbunt wird voraussichtlich bis mindestens 2027 ausgelagert bleiben. 
Mitteilung 2677/2017 stellt die Ausgangssituation detailliert dar. Dort heißt es aus-
drücklich:  
„Trotz der langen Auslagerungszeit bis zur Fertigstellung des Schulneubaus am 
Standort Görlinger Zentrum bleibt die Schule bis auf Weiteres Stadtteilschule für 
Bocklemünd/Mengenich.“  
 
Dennoch garantiert § 46 Schulgesetz NRW  
„jede[m] Kind […] einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächst-
gelegene Grundschule der gew ünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rah-
men der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, sow eit der Schulträ-
ger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat.“ 
 
Als Resultat der Auslagerung nach Vogelsang dient die GGS Kunterbunt faktisch nun 
zunehmend vielen Vogelsanger Kindern als wohnortnächste Grundschule, wie die Be-
trachtung der Wohnorte der an der GGS Kunterbunt gemeldeten Kinder zeigt:

3 
GGS Kunterbunt Schuljahr
Stadtbezirk (Wohnort) Stadtteil (Wohnort) 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
1 / Innenstadt * *
2 / Rodenkirchen * *
3 / Lindenthal * * * * *
4 / Ehrenfeld 401 / Ehrenfeld * * * * * *
402 / Neuehrenfeld *
403 / Bickendorf * * 10 9 14 20
404 / Vogelsang * * 14 22 26 34
405 / Bocklemünd/Mengenich218 205 190 194 193 180
406 / Ossendorf * * * * * *
5 / Nippes 5 6 5 4 4 4
6 / Chorweiler * * * *
7 / Porz * *
8 / Kalk *
9 / Mülheim *
96 / Nichtköln * *
97 / Köln, aber unbekannte Adresse * * 4 * *
Gesamtergebnis 235 231 237 239 242 248
 
1 Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte kleiner / gleich 3 als * dargestellt 
Gleichzeitig reduziert sich hierdurch die Kapazität der wohnortnächsten Gemein-
schaftsgrundschulplätze für Bocklemünder / Mengenicher Kinder. Im Stadtteil Bock-
lemünd / Mengenich werden bei insgesamt 125 verfügbaren Schulplätzen in den Ein-
gangsklassen der Grundschulen für Bocklemünd / Mengenich bis zum Jahr 2035 Be-
darfsspitzen bis zu 150 einzuschulende Kinder erwartet (laut kleinräumiger Bevölke-
rungsprognose 2022 der Stadt Köln). Eine Zügigkeitserweiterung der KGS Mengeni-
cher Straße wird nach Realisierung eines Erweiterungsbaus auf dem Schulgelände 
langfristig das Grundschulplatzangebot steigern. Das Vorhaben ist als Vorankündi-
gung in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnr. 430 in Prio A enthalten. 
 
Im Stadtteil Vogelsang hingegen stehen an der Kardinal-Frings-Grundschule regelmä-
ßig bis zu 81 Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. Erwartet werden 
hier laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose der Stadt Köln 2022 bis 2035 in einzel-
nen Jahren Bedarfsspitzen bis zu 91 einzuschulende Kinder. Diesen Mehrbedarfen 
kann durch Einrichtung von vereinzelten Mehrklassen begegnet werden. Auch die 
schulrechtliche Änderung der Kardinal-Frings-Schule in Form einer permanenten Zü-
gigkeitserweiterung von drei auf dann vier Züge ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen 
der Schulentwicklungsplanung 2023 hat sich die Kardinal-Frings-Schule zu einer po-
tenziellen Zügigkeitserweiterung bereits wohlwollend geäußert (vgl. Anlage 11, S. 49). 
 
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die knappen Schulplatzressourcen für Bock-
lemünd / Mengenich und insbesondere den „Versorgungsauftrag“ der GGS Kunter-
bunt für den Stadtteil Bocklemünd / Mengenich rechtssicher für Bocklemünd / Menge-
nicher Eltern und Kinder festzusetzen. 
 
Handlungsempfehlung: Schuleinzugsbereich  
 
Als kurzfristige Maßnahme soll, um die wohnortnahe Beschulung von Kindern im 
Grundschulalter aus dem Stadtteil Bocklemünd / Mengenich sicherzustellen, gemäß § 
84 Schulgesetz NRW für die Grundschulen in Bocklemünd / Mengenich durch Sat-
zung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich ab dem Schuljahr 
2025/26 definiert werden.  
 
Der Schuleinzugsbereich gilt für die

4 
 Gemeinschaftsgrundschule Kunterbunt, Schulnummer 112574, Görlinger 
Zentrum 45, 50829 Köln - Bocklemünd / Mengenich, derzeit ausgelagert am 
Standort Kolkrabenweg 8 - 10, 50829 Köln - Vogelsang, 
und die 
 Katholische Grundschule Mengenicher Straße, Schulnummer 111703, Men-
genicher Straße 28, 50829 Köln – Bocklemünd / Mengenich. 
 
Da Eltern grundsätzlich die Wahl zwischen Gemeinschafts- und Bekenntnisschule ha-
ben, soll der gleiche Schuleinzugsbereich sowohl für die Bocklemünd / Mengenicher 
Gemeinschaftsgrundschule als auch für die Katholische Grundschule definiert werden. 
Der Schuleinzugsbereich erlaubt es diesen Schulen, die Aufnahme einer Schülerin o-
der eines Schülers abzulehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt 
und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt, obwohl die Schule ge-
ografisch die wohnortnächste Schule für diese Schülerin oder diesen Schüler sein 
kann. Die Entscheidung über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ob-
liegt dabei wie gehabt gemäß § 46 Schulgesetz NRW der jeweiligen Schulleitung. 
Hierdurch wird der Besuch dieser beiden Schulen für Grundschulkinder aus Bock-
lemünd / Mengenich jedoch nicht verpflichtend. 
 
Schuleinzugsbereich: Einstimmige Zielrichtung von Schule, Schulverwaltung 
und Schulaufsicht 
 
Die Handlungsempfehlung in Form eines zu definierenden Schuleinzugsbereichs 
wurde einstimmig von Schulverwaltung, Schulaufsicht und Schulkonferenzen formu-
liert. 
In mehreren Konferenzen mit den betroffenen Schulleitungen, der Schulverwaltung 
sowie der Schulaufsichtsbehörde wurde die Ausgangssituation erörtert und der Schu-
leinzugsbereich als Lösung favorisiert. 
Die Schulaufsicht befürwortet die Einrichtung eines Schuleinzugsbereichs u. A. des-
halb ausdrücklich, weil durch die Auslagerung die GGS Kunterbunt erhebliche Nach-
teile im Kontext der Eingruppierung in den Schulsozialindex des MSB erfahren 
musste. Hierdurch wiederum wurde die Schule standardmäßig bei der Höhe der Zu-
weisung der Stellen gegen Unterrichtsausfall benachteiligt, was eine manuelle Nach-
steuerung notwendig machte. 
 
Für das kommende Anmeldeverfahren würde ein Schuleinzugsbereich Klarheit schaf-
fen für Bocklemünd / Mengenicher Eltern sowie Rechtssicherheit für die Bocklemünd / 
Mengenicher Schulen darüber, welche Kinder vorrangig aufgenommen werden sollen. 
Vor dem Anmeldeverfahren werden Eltern stets über die wohnortnächsten Grund-
schulen informiert, was in der aktuellen Situation zur Folge hat, dass Bocklemünd / 
Mengenicher Kinder mitunter der Erich-Ohser-Grundschule in Pesch (Köln-Chorwei-
ler) als wohnortnächster Gemeinschaftsgrundschule zugewiesen werden.  
Gleichzeitig werden Vogelsanger Eltern darüber informiert, dass die GGS Kunterbunt 
aktuell wohnortnächste Grundschule sei. 
Das läuft der sozialräumlich orientierten Konzeptionierung der GGS Kunterbunt als 
Familiengrundschulzentrum für den Stadtteil Bocklemünd /Mengenich zuwider. 
Um das Erreichen der durch die GGS Kunterbunt eigentlich adressierten Eltern und 
Kinder aus Bocklemünd / Mengenich sicherzustellen, ist bei der Auslagerung der 
Schule ein Schülertransport an den Auslagerungsstandort durch die Schulverwaltung 
eingerichtet worden.  
 
Die Prüfung der Anträge auf Schülertransport erfolgt auf Basis der seinerzeit abge-
stimmten Straßenzüge. Darüber hinaus findet keine Aufnahme in die Beförderung

5 
statt. Dies gilt für alle Schüler*innen der Schule. Der Einsatz der Busse erfolgt im Rah-
men der vorhandenen Ressourcen. Dem Schulträger obliegt nicht die Sicherstellung 
der Aufsichtspflicht an den Haltestellen und im Bus. Der Buseinsatz erfolgt konkludent 
der bislang zur Verfügung gestellten Beförderung. 
 
Durch den in absehbarer Zukunft erfolgenden Umzug von Vogelsang zurück an den 
Ursprungsstandort Görlinger Zentrum entfällt die Notwendigkeit des Schülertrans-
ports. Vogelsanger Kinder würden, wenn sie dann noch an der GGS Kunterbunt be-
schult würden, vor der Herausforderung stehen, den Schulweg ohne Schülertransport 
bis nach Bocklemünd / Mengenich zurücklegen zu müssen. Aufgrund des Kölner Cre-
dos „Kurze Beine, kurze Wege“ gilt es, diese nachteilige Situation für Vogelsanger 
Kinder zu vermeiden. Die Einrichtung eines Schuleinzugsbereichs zum jetzigen Zeit-
punkt würde dieser Problematik vorbeugen. 
 
Schuleinzugsbereich 
Der Einzugsbereich der beiden oben genannten Grundschulen ist im folgenden Plan 
gelb markiert und deckt sich mit den Stadtteilgrenzen Bocklemünd / Mengenichs. Ein 
konkretes Straßenverzeichnis des Stadtteils Bocklemünd / Mengenich ist als Anlage 
zur Satzung beigefügt. 
 
 
 
Beteiligung der Schulkonferenzen  
Die Schulen wurden gemäß § 76 Schulgesetz NRW beteiligt und um Abgabe einer 
Stellungnahme gebeten (vgl. Anlagen). Die Stellungnahme der GGS Kunterbunt liegt 
bereits vor. 
 
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern

6 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenar-
beit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges 
und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzu-
hören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benach-
barte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadt-
gebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW infor-
mieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegen-
seitig über ihre Planungen.  
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen erscheint in diesem 
Fall eine intensive Abstimmung mit den Nachbarschulträgern entbehrlich. Die Nach-
barkommune Stadt Pulheim ist über die Pläne der Stadt Köln dennoch in Kenntnis ge-
setzt und die Abgabe einer Stellungnahme ermöglicht worden.

Anlage 1b Straßenverzeichnis Bocklemünd-Mengenich

3370 Zeichen

Straßenverzeichnis Bocklemünd/Mengenich
30.11.2023
Straße Stadtteil PLZ 
ungerade 
Hausnr. von 
ungerade 
Hausnr. bis 
gerade 
Hausnr. von 
gerade 
Hausnr. bis 
Alban-Berg-Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 19
Alfred-Döblin-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11
Am Hufenpfädchen Bocklemünd/Mengenich 50829
Andreas-Muhr-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 1 2 2
Auf dem Paulsacker Bocklemünd/Mengenich 50829 7 7
Auweilerweg (Auweiler) Bocklemünd/Mengenich 50829
Barlachweg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 30
Beckmannweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 17
Bertolt-Brecht-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 57 2 26
Börnestr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 13 14 24
Braubachstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 19 2 24
Büchnerstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 58
Buschweg Bocklemünd/Mengenich 50829 11 55
Dehmelstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 38
Dohmengasse Bocklemünd/Mengenich 50829 3 17 2 4
Engelkestr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 35 2 20
Fettenweg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 2
Fliesteder Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 21 2 10
Fort IV Bocklemünd/Mengenich 50829
Freimersdorfer Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 6
Garzweilerweg Bocklemünd/Mengenich 50829 2 50
Georg-Kaiser-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 7
Georg-Weerth-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 25 2 58
Görlinger-Zentrum Bocklemünd/Mengenich 50829 1 45 6 30b
Gottschalkstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 9 2 56
Grevenbroicher Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1a 95 2 106
Grubenbecherstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 9 25 2 50
Heinrich-Mann-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 32
Herweghstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 69 2 32
Hindemithweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 7
Hubert-Nathan-Weg Bocklemünd/Mengenich 50829
Ingendorfer Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 103 2 96
Kafkastr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11 2 62
Kappelsweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 37
Klütschgasse Bocklemünd/Mengenich 50829 5 17 2 12
Kurt-Weill-Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 3 31 2 82
Lasker-Schüler-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 9 10 18
Lerchenweg Bocklemünd/Mengenich 50829 11 51a 2 54a
Mengenicher Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 3 55 6 28
Michelsweg Bocklemünd/Mengenich 50829 5 7 2 6
Militärringstr. Bocklemünd/Mengenich 50829
Nattermannallee Bocklemünd/Mengenich 50829 1 1
Noldeweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 5
Nüssenberger Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 5 49 8 40
Obere Dorfstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 7 85 2a 46
Ollenhauerring Bocklemünd/Mengenich 50829 1 63 2 86
Pescher Weg Bocklemünd/Mengenich 50829
Ransenbergweg Bocklemünd/Mengenich 50829
Schaffrathsgasse Bocklemünd/Mengenich 50829 1 41 2 50
Schleyerhofweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 1 6 6
Schönbergweg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11 12 14
Schumacherring Bocklemünd/Mengenich 50829 1 65 2 70
Sintherer Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 39 4 56a
Spenrather Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 11 94 100
Stefan-Zweig-Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 15
Sternheimstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 2 28
Stöckheimer Weg Bocklemünd/Mengenich 50829 1 17b
Tollerstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 25 2 16a
Tucholskystr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 13 2 48
Untere Dorfstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 101a 2 138
Venloer Str. Bocklemünd/Mengenich 50829 1271 1435 1210 1410
Vogelsanger Weg Bocklemünd/Mengenich 50829
Wedekindstr. Bocklemünd/Mengenich 50829 1 13 2 8
Wilhelm-Löhers-Platz Bocklemünd/Mengenich 50829 2 8
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (3)

22.04.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.05.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0026/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.03.2024
Erstellt
02.01.2024 16:27