BV9/134/2025
Errichten von Sitzbänken zwischen der Itterstraße und der Ickerswarder Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/086/2025; BV9/086/2025
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Informationsvorlage BV
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BV9/134/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Errichten von Sitzbänken zwischen der Itterstraße und der Ickerswarder Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/086/2025; BV9/086/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 27.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung an dem neben dem Friedhof Itter verlaufenden, gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Itterstraße und der Ickerswarder Straße Sitzbänke mit Armlehnen zu errichten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Errichtung von Sitzbänken entlang des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen der Ickerswarder Straße im Norden und Itterstraße im Süden wird nur südwestlich des Kleingartenvereins „Ickerswarder Straße“ empfohlen. Im Bereich zwischen dem Friedhof Itter und der Münchener Straße werden keine Bankstandorte für erforderlich gehalten. BEREICH SÜDWESTLICH DES KLEINGARTENVEREINS Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung eines Bankstandortes in diesem Bereich möglich, sofern die Mittel in Höhe von 700,00 Euro durch die Bezirksvertretung bereitgestellt werden. BEREICH PARALLEL ZUR MÜNCHENER STRAßE, ZWISCHEN MÜNCHENER STRAßE UND FRIEDHOF ITTER Die Münchener Straße zählt zu den südlichen Haupteinfallstraßen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Durch die Verkehre und die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h besteht eine erhebliche Straßenverkehrslärmbelastung auf den Geh- und Radweg. Ein erholsamer Aufenthalt sowie ein ungestörtes Gespräch auf Bänken wäre hier nicht gewährleistet. Auch ist der Geh- und Radweg über nahezu den gesamten parallel zum Friedhofsgelände verlaufenden Abschnitt mit Bäumen überstanden und durch Sträucher beidseitig gesäumt. Der Friedhof ist zudem mit einem rund 2,00 m hohen Zaun eingefriedet. Attraktive Sichtbeziehungen oder Blickpunkte bestehen nicht. Durch die baumüberstandenen Standorte wäre mit einer erhöhten Verschmutz- und Verkotung von Bänken zu rechnen, womit die Nutzbarkeit eingeschränkt und der Pflegeaufwand erhöht wäre. Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/134/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 06.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 07:39