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BV9/134/2025

Errichten von Sitzbänken zwischen der Itterstraße und der Ickerswarder Straße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/086/2025; BV9/086/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 06.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 27.06.2025, TOP 10.7

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2199 Zeichen

BV9/134/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Errichten von Sitzbänken zwischen der Itterstraße und der Ickerswarder Straße                             
- Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/086/2025; BV9/086/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 9 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 27.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung an dem neben dem Friedhof Itter 
verlaufenden, gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Itterstraße und der 
Ickerswarder Straße Sitzbänke mit Armlehnen zu errichten. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Errichtung von Sitzbänken entlang des gemeinsamen Geh- und Radweges 
zwischen der Ickerswarder Straße im Norden und Itterstraße im Süden wird nur 
südwestlich des Kleingartenvereins „Ickerswarder Straße“ empfohlen. Im Bereich 
zwischen dem Friedhof Itter und der Münchener Straße werden keine Bankstandorte 
für erforderlich gehalten. 
 
BEREICH SÜDWESTLICH DES KLEINGARTENVEREINS 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung eines Bankstandortes in diesem Bereich 
möglich, sofern die Mittel in Höhe von 700,00 Euro durch die Bezirksvertretung 
bereitgestellt werden. 
 
BEREICH PARALLEL ZUR MÜNCHENER STRAßE, ZWISCHEN MÜNCHENER STRAßE 
UND FRIEDHOF ITTER 
Die Münchener Straße zählt zu den südlichen Haupteinfallstraßen der 
Landeshauptstadt Düsseldorf. Durch die Verkehre und die zulässige Geschwindigkeit 
von 80 km/h besteht eine erhebliche Straßenverkehrslärmbelastung auf den Geh- 
und Radweg. Ein erholsamer Aufenthalt sowie ein ungestörtes Gespräch auf Bänken 
wäre hier nicht gewährleistet. 
 
Auch ist der Geh- und Radweg über nahezu den gesamten parallel zum 
Friedhofsgelände verlaufenden Abschnitt mit Bäumen überstanden und durch 
Sträucher beidseitig gesäumt. Der Friedhof ist zudem mit einem rund 2,00 m hohen 
Zaun eingefriedet. Attraktive Sichtbeziehungen oder Blickpunkte bestehen nicht. 
Durch die baumüberstandenen Standorte wäre mit einer erhöhten Verschmutz- und 
Verkotung von Bänken zu rechnen, womit die Nutzbarkeit eingeschränkt und der 
Pflegeaufwand erhöht wäre.

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 10.7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/134/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
06.06.2025
Erstellt
06.06.2025 07:39