3002/2022
Ersatzbeschaffung von 1 LKW mit Ladekran für den Bereich Transport und 2 Standardschlepper
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Ersatzbeschaffung bietet keinen Gestaltungsspielraum. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 3002/2022 Freigabedatum 10.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von 1 LKW mit Ladekran für den Bereich Transport und 2 Standardschlepper Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grünbeschließt die Ersatzbeschaffung von einem Schlepper mit Muldenkipper für den Bereich „Transport“ für 275.000 EUR brutto, von einem Schlepper für den Fahrzeug und Maschinenpool für 202.000 EUR brutto und von einem Schlepper für den Be- reich der Großflächenmahd für 171.000 EUR brutto. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalts- jahr 2022 in Höhe von 648.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffun- gen KFZ, Hpl. 2022. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 648.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 64.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ersatzbeschaffung eines LKW18t mit Ladekran im Bereich Transport durch einen Schlepper mit Mul- denkipper Im Bereich „Allgemeine Transportaufgaben und Entsorgung“, Kapitel 3.2.2, des Fahrzeug- und Maschi- nenkonzeptes des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind drei LKW 18t mit Ladekran defi- niert und stadtweit im Einsatz. In 2022 steht gemäß Konzept eine Ersatzbeschaffung von zwei dieser LKW, die nun zehn Jahre im Ein- satz sind und ihren Zenit überschritten haben auf dem Plan. Zur Optimierung betrieblicher Abläufe soll einer der beiden Ersatzbeschaffungen durch einen Schlepper mit Muldenkipper ersetzt werden. Während ein LKW 18t mit Ladekran nur eine geringe Nutzlast von etwa 6t hat, besitzt ein Muldenkipper eine Nutzlast von 16t. Gerade für den Bereich „Transportaufgaben und Entsorgung“ bedeutet diese 2,66-fache Nutzlast einen hohen Gewinn an Effizienz. Außerdem kann das Beladen mit Schüttgut oder Gehölz bei einem Muldenkipper deutlich schneller erfolgen. Hinzukommt, dass ein Schlepper mit Mul- denkipper ca. 40.000 EUR preisgünstiger und schneller lieferbar ist, als ein LKW mit Ladekran. Für einen Schlepper mit Muldenkipper liegt aktuell ein Angebot in Höhe von brutto 275.000 EUR vor. 3 Ersatzbeschaffung eines Schleppers im Bereich Fahrzeug und Maschinenpool Für die vielfältigen Pflege- und Transportaufgaben im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird gemäß Fahrzeug- und Maschinenkonzept, Kapitel 2.2, ein Standardschlepper in einer Leistungsklasse von mindestens 160 PS eingesetzt. Aktuell nimmt diese Funktion ein altes Fahrzeug von 18 Jahren und erstaunlichen 16.000 Betriebsstun- den ein. Der Ersatz dieser Maschine ist dringend notwendig, da sich Reparaturen häufen und die Ver- fügbarkeit der Maschine stetig sinkt. Allein in 2021 beliefen sich die Reparaturkosten auf fast 13.000 EUR. Ein aktuelles Info-Angebot über einen Standardschlepper in der nötigen Leistungsklasse und Ausstat- tung beläuft sich auf brutto 202.000 EUR. Ersatzbeschaffung eines Schleppers im Bereich Großflächenmahd Für die Mahd von Rasenflächen über 3.000 qm werden gemäß Fahrzeug- und Maschinenkonzept, Kapi- tel 3.2.4, insgesamt drei Standardschlepper eingesetzt. In den Sommermonaten mähen diese Gespanne im Zweischichtbetrieb, im Winter unterstützen sie den Bereich Zentrale Dienste mit Lade- und Trans- portaufgaben. Beschafft werden soll ein Ersatz für einen Schlepper, der bereits 2021 stillgelegt werden musste, da eine notwendige Reparatur wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten war. Seitdem wird übergangsweise ein aus- gemusterter 12 Jahre alter Schlepper aus dem Forstbereich genutzt. Die Instandhaltungskosten der Jahre 2017-2020 für den K-LN 6735 beliefen sich auf 35.657 €. Auf Grund des verschlissenen hydrostatischen Getriebes des Schleppers wären in 2021 weitere In- standhaltungskosten von mindestens 20.000 € bis 25.000 € aufzuwenden gewesen. Jahr Kosten 2017 16.173 € 2018 6.837 € 2019 11.225 € 2020 1.422 € Summe 35.657 € Ein aktuelles Info-Angebot über einen Standardschlepper in der nötigen Ausführung beläuft sich auf brutto 171.000 EUR. Finanzierung Die Finanzierung der Ersatzbeschaffungen in Höhe von 648.000 € ist durch die im Hpl. 2022 veran- schlagte Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 1301 Öf- fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Be- schaffungen KFZ gesichert. Die notwendigen Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 entsprechend eingeplant. 4 Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 64.800 € sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung ab dem Planjahr 2024, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, im gleichnamigen Teilergebnisplan, Teilplanzeile14, bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Lie- genschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zuge- wiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, ggf. durch Um- schichtungen, vorsehen.
Anlage 2 Stellungnahme RPA
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14 .11.2022 141 67 Bedarfsfeststellung für die Beschaffung eines Schleppers mit Muldenkipper als Ersatz für einen Lastkraftwagen 18t für den Bereich „Transport“ und die Ersatzbeschaffung von jeweils einen Schlepper für die Bereiche „Fahrzeug und Maschinenpool“ sowie „Großflächenmahd“, voraussichtliche gesamte Auftragssumme 544.538 € netto zzgl. MwSt. = 648.000 € brutto) / Vorlagen-Nr. 3002/2022 hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung / RPA-Nr. 141/13/02/22 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Beschlussvorlage-Nr. 3002/2022 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfs- prüfung (648.000 € brutto) für die oben genannten Ersatzbeschaffungen. Die Auftragssumme verteilt sich auf folgende Zugmaschinen: Fahrzeugart Nettobetrag Bruttobetrag Schlepper mit Muldenkipper als Ersatz für den LKW 18t 231.092 € 275.000 € Standardschlepper 169.748 € 202.000 € Standardschlepper 143.698 € 171.000 € Der Lastkraftwagen 18t steht gemäß Ihrem Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept aktuell zur Ersatzbeschaffung an. Die Entscheidung, dafür einen Schlepper anzuschaffen, ist auf- grund der von Ihnen aufgeführten Optimierung von Arbeitsabläufen und Einsatzmöglichkei- ten, des geringeren Einkaufpreises sowie einer kürzeren Auslieferungszeit plausibel. Die Ersatzbeschaffung der zwei anderen Standardschlepper war bereits im Konzept für 2019 vorgesehen, die Realisierung in 2023 wurde mit einem hohen Fahrzeugalter, erheblicher Betriebsstunden sowie des Reparatur- und Ausfallsrisikos begründet. Die Ausführungen zu dem Fahrzeugbedarf sind nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 15
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3002/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.11.2022
- Erstellt
- 12.09.2022 10:25