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3002/2022

Ersatzbeschaffung von 1 LKW mit Ladekran für den Bereich Transport und 2 Standardschlepper

Beschlussvorlage Ausschuss 10.11.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 7.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Stellungnahme RPA

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

889 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Ersatzbeschaffung bietet keinen Gestaltungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

6308 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 3002/2022 
Freigabedatum 10.11.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von 1 LKW mit Ladekran für den Bereich Transport und 2 Standardschlepper
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grünbeschließt die Ersatzbeschaffung von einem Schlepper 
mit Muldenkipper für den Bereich „Transport“ für 275.000 EUR brutto, von einem Schlepper für 
den Fahrzeug und Maschinenpool für 202.000 EUR brutto und von einem Schlepper für den Be-
reich der Großflächenmahd für 171.000 EUR brutto. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalts-
jahr 2022 in Höhe von 648.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 1301 / 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffun-
gen KFZ, Hpl. 2022. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   648.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   64.800 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ersatzbeschaffung eines LKW18t mit Ladekran im Bereich Transport durch einen Schlepper mit Mul-
denkipper 
 
Im Bereich „Allgemeine Transportaufgaben und Entsorgung“, Kapitel 3.2.2, des Fahrzeug- und Maschi-
nenkonzeptes des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sind drei LKW 18t mit Ladekran defi-
niert und stadtweit im Einsatz. 
 
In 2022 steht gemäß Konzept eine Ersatzbeschaffung von zwei dieser LKW, die nun zehn Jahre im Ein-
satz sind und ihren Zenit überschritten haben auf dem Plan. 
 
Zur Optimierung betrieblicher Abläufe soll einer der beiden Ersatzbeschaffungen durch einen Schlepper 
mit Muldenkipper ersetzt werden. 
Während ein LKW 18t mit Ladekran nur eine geringe Nutzlast von etwa 6t hat, besitzt ein Muldenkipper 
eine Nutzlast von 16t. Gerade für den Bereich „Transportaufgaben und Entsorgung“ bedeutet diese 
2,66-fache Nutzlast einen hohen Gewinn an Effizienz. Außerdem kann das Beladen mit Schüttgut oder 
Gehölz bei einem Muldenkipper deutlich schneller erfolgen. Hinzukommt, dass ein Schlepper mit Mul-
denkipper ca. 40.000 EUR preisgünstiger und schneller lieferbar ist, als ein LKW mit Ladekran. 
 
Für einen Schlepper mit Muldenkipper liegt aktuell ein Angebot in Höhe von brutto 275.000 EUR vor.

3 
 
Ersatzbeschaffung eines Schleppers im Bereich Fahrzeug und Maschinenpool 
 
Für die vielfältigen Pflege- und Transportaufgaben im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird 
gemäß Fahrzeug- und Maschinenkonzept, Kapitel 2.2, ein Standardschlepper in einer Leistungsklasse 
von mindestens 160 PS eingesetzt. 
 
Aktuell nimmt diese Funktion ein altes Fahrzeug von 18 Jahren und erstaunlichen 16.000 Betriebsstun-
den ein. Der Ersatz dieser Maschine ist dringend notwendig, da sich Reparaturen häufen und die Ver-
fügbarkeit der Maschine stetig sinkt. Allein in 2021 beliefen sich die Reparaturkosten auf fast 13.000 
EUR. 
 
Ein aktuelles Info-Angebot über einen Standardschlepper in der nötigen Leistungsklasse und Ausstat-
tung beläuft sich auf brutto 202.000 EUR. 
 
 
Ersatzbeschaffung eines Schleppers im Bereich Großflächenmahd 
 
Für die Mahd von Rasenflächen über 3.000 qm werden gemäß Fahrzeug- und Maschinenkonzept, Kapi-
tel 3.2.4, insgesamt drei Standardschlepper eingesetzt. In den Sommermonaten mähen diese Gespanne 
im Zweischichtbetrieb, im Winter unterstützen sie den Bereich Zentrale Dienste mit Lade- und Trans-
portaufgaben. 
 
Beschafft werden soll ein Ersatz für einen Schlepper, der bereits 2021 stillgelegt werden musste, da eine 
notwendige Reparatur wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten war. Seitdem wird übergangsweise ein aus-
gemusterter 12 Jahre alter Schlepper aus dem Forstbereich genutzt. 
 
Die Instandhaltungskosten der Jahre 2017-2020 für den K-LN 6735 beliefen sich auf 
35.657 €. 
Auf Grund des verschlissenen hydrostatischen Getriebes des Schleppers wären in 2021 weitere In-
standhaltungskosten von mindestens 20.000 € bis 25.000 € aufzuwenden gewesen. 
 
Jahr Kosten  
2017 16.173 € 
2018 6.837 € 
2019 11.225 € 
2020 1.422 € 
Summe  35.657 € 
 
Ein aktuelles Info-Angebot über einen Standardschlepper in der nötigen Ausführung beläuft sich auf 
brutto 171.000 EUR. 
 
 
 
 
 
Finanzierung 
 
 
Die Finanzierung der Ersatzbeschaffungen in Höhe von 648.000 € ist durch die im Hpl. 2022 veran-
schlagte Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im Teilfinanzplan 1301 Öf-
fentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Be-
schaffungen KFZ gesichert. Die notwendigen Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl.-Entwurf 
2023/2024 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 entsprechend eingeplant.

4 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von jährlich 
64.800 € sind im Hpl.-Entwurf 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung ab dem Planjahr 2024, vorbehaltlich des 
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, im gleichnamigen Teilergebnisplan, Teilplanzeile14, 
bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Lie-
genschaften wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zuge-
wiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen.

Anlage 2 Stellungnahme RPA

1633 Zeichen

14  .11.2022 
141  
 
 
 
67 
 
 
Bedarfsfeststellung für die Beschaffung eines Schleppers mit Muldenkipper als Ersatz 
für einen Lastkraftwagen 18t für den Bereich „Transport“ und die Ersatzbeschaffung 
von jeweils einen Schlepper für die Bereiche „Fahrzeug und Maschinenpool“ sowie 
„Großflächenmahd“, voraussichtliche gesamte Auftragssumme 544.538 € netto zzgl. 
MwSt. = 648.000 € brutto) / Vorlagen-Nr. 3002/2022 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung / RPA-Nr. 141/13/02/22 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der Beschlussvorlage-Nr. 3002/2022 übermittelten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfs-
prüfung (648.000 € brutto) für die oben genannten Ersatzbeschaffungen. Die Auftragssumme 
verteilt sich auf folgende Zugmaschinen: 
Fahrzeugart Nettobetrag Bruttobetrag 
Schlepper mit Muldenkipper als Ersatz für den LKW 18t 231.092 € 275.000 € 
Standardschlepper  169.748 € 202.000 € 
Standardschlepper  143.698 € 171.000 € 
 
Der Lastkraftwagen 18t steht gemäß Ihrem Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept aktuell 
zur Ersatzbeschaffung an. Die Entscheidung, dafür einen Schlepper anzuschaffen, ist auf-
grund der von Ihnen aufgeführten Optimierung von Arbeitsabläufen und Einsatzmöglichkei-
ten, des geringeren Einkaufpreises sowie einer kürzeren Auslieferungszeit plausibel. Die 
Ersatzbeschaffung der zwei anderen Standardschlepper war bereits im Konzept für 2019 
vorgesehen, die Realisierung in 2023 wurde mit einem hohen Fahrzeugalter, erheblicher 
Betriebsstunden sowie des Reparatur- und Ausfallsrisikos begründet. 
Die Ausführungen zu dem Fahrzeugbedarf sind nachvollziehbar dargestellt. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
15

Beratungsverlauf (2)

24.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3002/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.11.2022
Erstellt
12.09.2022 10:25