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3377/2024

Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene

Beschlussvorlage Ausschuss 26.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.12.2024, TOP 4.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

19576 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 3377/2024 
Freigabedatum 
 26.11.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene
  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Weiterführung der institutionellen Förderung 
für die nachfolgenden Interessenvertretungen der freien Szene in Höhe von insgesamt 
200.000 Euro/Jahr für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 innerhalb 
des Teilergebnisplans des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen: 
 
Interessenvertretung Zuschuss 2025 Zuschuss 2026 
Literaturszene Köln e.V. 25.000 € 25.000 € 
Art Initiatives Cologne (AIC) 
Kunstinitiativen Köln e.V. 
30.000 € 30.000 € 
Verein für darstellende 
Künste Köln e.V. 
50.000 € 50.000 € 
KLUBKOMM e.V. 50.000 € 50.000 € 
KINOAktiv e.V. 20.000 € 20.000 € 
KulturNetzKöln e.V.  25.000 € 25.000 € 
Gesamtsumme 200.000 € 200.000 € 
 
Der Beschluss steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtli-
chen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für 
2025/2026 verabschiedet wurde. Der Vorbehalt bezieht sich insbesondere auch darauf, dass 
die o. g. Positionen jeweils in entsprechender Höhe im von der Bezirksregierung Köln geneh-
migten Haushaltsplan der Stadt Köln, dort im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Pro-
duktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, vorgesehen 
sind. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025-2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    200.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Frist zum 06.08.2023 konnten sich Interessenvertretungen der freien Szene um eine er-
neute oder erstmalige institutionelle Förderung für den Zeitraum 2024 bis 2026 beim Kultur-
amt bewerben. Das Kulturamt hat die vorgenannten Initiativen zur Förderung ausgewählt, der 
Ausschuss Kunst und Kultur hat dies für das Jahr 2024 bestätigt. Auf den entsprechenden Be-
schluss Nr. 2807/2023 vom 28.11.2023 und das darin beschriebene Verfahren wird verwie-
sen, der Förderzeitraum für die Betriebskostenzuschüsse soll mit dieser Vorlage bis 2026 ver-
längert werden. 
Vorschlag der Verwaltung  
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund folgende sechs Interessenvertretungen der 
freien Szene für eine institutionelle Förderung im Zeitraum 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 
2026 vor:  
„Literaturszene Köln e.V.“ mit 25.000 €/Jahr in 2025 und 2026 - Sparte Literatur 
Förderung im Jahr 2024 gemäß Beschluss Nr. 2807/2023 des Ausschusses Kunst und Kultur 
vom 28.11.2023: 25.000 €

3 
Die Interessenvertretung der Literaturszene, der Literaturszene Köln e.V., hat sich seit seiner 
Gründung im Jahr 2018 etabliert und besitzt mittlerweile 200 Mitglieder*innen. Der Verein be-
treibt eine Webseite und realisiert verschiedene Formate zur Sichtbarmachung und Vernet-
zung der Kölner Literatur. Die Betrachtung der bisherigen Arbeit hat gezeigt, dass die instituti-
onelle Förderung die Professionalisierung der Interessenvertretung stark vorangetrieben hat. 
Personelle Ressourcen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, Social Media, Förderbe-
ratung und zur Umsetzung thematischer Workshops und gemeinsamer Werbemaßnahmen 
konnten bereitgestellt werden. 
Um die solidarische Vernetzung innerhalb der Literaturszene und die Wahrnehmung der Lite-
ratur in Köln weiter zu verbessern, sollen mit zugesetzten Mitteln folgende Projekte und Pro-
zesse realisiert werden:  
1. Der Verein will die Website literaturszene-koeln.de mitsamt dem Literaturkalender Köln 
weiter ausbauen. Künftig soll die Seite noch weiter bekannt gemacht werden. Parallel 
sollen die Social Media-Kanäle der Literaturszene weiterhin aktiv bespielt werden und 
für die Bekanntmachung der regen Arbeit in der Szene dienen. Die Website soll auch 
unter Berücksichtigung der Aspekte der Barrierefreiheit weiterentwickelt werden.  
2. Durchführung von Get together- und Austauschformaten zur Vernetzung der Akteur*in-
nen der Szene untereinander und mit den anderen Kultursparten der Stadt.  
3. Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungsformaten sowie Workshops für die Ak-
teur*innen, um hierdurch Wissenstransfer sowie ein Forum für Austausch zu schaffen.  
4. Literatur soll im Kölner Stadtbild auf künstlerische Weise sichtbarer gemacht werden. 
 
„Art Initiatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 30.000 €/Jahr in 2025 und 2026 - 
Sparte Bildende Kunst 
Förderung im Jahr 2024 gemäß Beschluss Nr. 2807/2023 des Ausschusses Kunst und Kultur 
vom 28.11.2023: 30.000 € 
Art Initiatives Cologne (AIC) ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerziel-
ler Kunst- und Projekträume, Kunstinitiativen und Festivals in Köln. AIC ist als Verein organi-
siert und versammelt als aktive Mitglieder rund 50 Kölner Kunstinitiativen. Der sich im Netz-
werk des Vereins engagierende und davon vertretene Personenkreis ist jedoch weitaus grö-
ßer, da die meisten Kunsträume/-initiativen von mehreren Personen betrieben werden und 
darüber hinaus auch deren Mitarbeiter*innen und ausstellende Künstler*innen bei AIC ange-
bunden sind. Als Interessenvertretung der Sparte Bildende Kunst konnte AIC die Vernetzung 
untereinander durch kooperative Maßnahmen und Publikationen sowie eine gemeinsame Öf-
fentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. 
Die Evaluation der bisherigen Aktivitäten hat gezeigt, dass die institutionelle Förderung zur 
Verbesserung der Arbeit von AIC beigetragen hat (kontinuierlicher Ausbau des Netzwerkes, 
Beratung und Weiterbildung, Stärkung der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns durch AIC 
ON-Festival) und deshalb fortgeführt werden sollte. Die zugesetzten Mittel sollen zur Umset-
zung folgender weiterer Vorhaben bei AIC eingesetzt werden:  
1. Sammlung und Forschung – Kunsträume Köln. AIC dokumentiert und arbeitet die Ge-
schichte der freien Kunsträume auf.  
2. Gemeinsame Vermittlung: AIC hat es sich seit der Gründungsversammlung 2015 unter 
dem Motto „Sichtbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit der freien Szene Bildende Kunst in 
Köln“ zur Aufgabe gemacht, mit gemeinsamen Formaten auf die Räume und ihre diver-
sen Veranstaltungen aufmerksam zu machen (Pflege gemeinsame Website 
www.aic.cologne, Newsletter, AIC-Index in Printfassung, Social Media-Aktionen).  
3. Jährliches öffentliches Symposium und Klausurtagung zur Auseinandersetzung mit Ge-
genwartsdiskursen: Befragung der eigenen Arbeit, der Ausstellungspraxis, des Kuratie-
rens und Vermittelns, Beschäftigung mit aktuellen Diskursen der Nachhaltigkeit, der 
Diversität und Inklusion, mit stadträumlichen Verdrängungsprozessen sowie mit sozio-
logischen und kulturpolitischen Fragen. Der intensive Austausch mit Netzwerken ande-
rer Großstädte findet im Rahmen der jährlichen Symposien und der Klausurtagung 
statt.

4 
„Verein für darstellende Künste Köln (VDK) e.V.“ mit 50.000 €/Jahr in 2025 und 2026 - Spar-
ten Theater und Tanz, Zirkus 
Förderung im Jahr 2024 gemäß Beschluss Nr. 2807/2023 des Ausschusses Kunst und Kultur 
vom 28.11.2023: 50.000 € 
Der Verein für darstellende Künste (VDK) wird durch einen siebenköpfigen, gleichberechtigten 
Vorstand aus den Sparten Theater, Tanz und Neuer Zirkus repräsentiert. Als Rechtsnachfol-
ger der Kölner Theaterkonferenz vertritt der VDK die Interessen der freien Kölner Tanz-, The-
ater- und Zirkusszene. Die früheren Szenevertretungen „Plattform Freier Theater“ und „Tanz 
Jour Fixe“ sind inzwischen Teile des VDK. Insgesamt zählt der Verein 164 aktive Mitglieder, 
darunter die meisten Kölner Theaterhäuser und freien Gruppen sowie zahlreiche Einzelmit-
glieder. 
Der VDK konnte sich seit 2021 als Interessenvertretung der darstellenden Künste sehr gut po-
sitionieren. Dabei ist ihm sowohl die Zusammenführung der Teilszenen als auch die Verbes-
serung der öffentlichen Wahrnehmung sehr gut gelungen. Er begleitete relevante kulturpoliti-
sche Fragestellungen durch die Veröffentlichung eigener Statements sowie die Organisation 
von Veranstaltungen, wie z.B. der Podiumsdiskussion zur Intendant*innensuche an den Büh-
nen. Bewährte Formate wie die jährliche Theaternacht und der Szenetreff wurden fortgeführt. 
Intern wurden für die Mitglieder Workshops und Arbeitskreise zu szenespezifischen Themen 
angeboten. Als Interessenvertretung der darstellenden Künstler*innen wird der VDK sich auch 
zukünftig aktiv in die konzeptionellen Planungen zur Nachnutzung des Depots einbringen und 
Vertreter*innen in die Arbeitskreise entsenden. 
Der VDK erfüllt die notwendigen Kriterien zur Gewährung einer institutionellen Förderung im 
Bereich Interessenvertretung. Er verfügt über eine Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Leitung 
in Teilzeit und agiert auf einer breiten Mitgliederbasis. Er trägt durch die Erhebung von Mit-
gliedsbeiträgen und die Gewinnung von Sponsorengeldern und weiteren Drittmitteln anteilig 
zu Finanzierung seiner Strukturen bei. Informationen über die Vereinsarbeit, seine Mitglieder 
und Gremien und seine Satzung sind öffentlich zugänglich. Die Förderung des Vereins für 
darstellende Künste in Höhe von 50.000 € jährlich soll aus den genannten Gründen für die 
nächste Förderperiode unverändert fortgeführt werden. 
„KLUBKOMM e.V.“ mit 50.000 €/Jahr in 2025 und 2026 - Sparte Popkultur 
Förderung im Jahr 2024 gemäß Beschluss Nr. 2807/2023 des Ausschusses Kunst und Kultur 
vom 28.11.2023: 50.000 € 
Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 110 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der unabhängi-
gen Spielstätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der KLUBKOMM e.V. 
leistet kulturpolitische Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in überregionalen und bundes-
weiten Gremien und Arbeitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM e.V.). Die Evaluation der Akti-
vitäten aus der letzten Förderperiode hat gezeigt, dass es dem KLUBKOMM e.V. dank des 
Mittelzuwachses noch stärker gelungen ist, Beratungs- und Austauschformate zur Stärkung 
der Clubszene zu initiieren. Diese ergeben sich in gestiegenem Maße aus den veränderten 
Rahmenbedingungen für den Betrieb von Clubs und die Durchführung von Veranstaltungen 
mit Abklingen der Corona-Pandemie. Fach-Expertise zu den Themen Safer-Nightlife oder Op-
timierung von Betriebsabläufen muss fortlaufend generiert werden. 
Die eigene Schaufenster-Veranstaltung zur Präsentation der Vielfalt und kulturellen Bedeu-
tung der Clubszene - die Cologne Club Days - wird der Klubkomm e.V. in den kommenden 
Jahren weiter durchführen und profilieren. Positiv sind auch die Erfahrungen mit dem KLUB-
KOMM e.V. als Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der Sparte (Open Air, Tech-
nikförderung). Der Verein erfüllt alle Kriterien einer wirkungsvollen Szenevertretung. 
„KINOAktiv e.V.“ mit 20.000 €/Jahr in 2025 und 2026 - Sparte Filmkultur 
Förderung im Jahr 2024 gemäß Beschluss Nr. 2807/2023 des Ausschusses Kunst und Kultur 
vom 28.11.2023: 25.000 € 
KINOAktiv e.V. ist das kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied in 
den Vorstand des KulturNetzKöln e.V. Der Verein hat zurzeit 18 Mitglieder. Laut Filmkulturför-
derkonzept hat KINOAktiv e.V. das Vorschlagsrecht zur Entsendung eines Mitglieds in den

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Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertretung werden erfüllt. Im Verein KINOAktiv e.V. 
sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. Sie realisieren den Großteil 
der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, Symposien, ganzjährigen Film-
reihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme Vielfalt und inhaltliche Band-
breite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. betreibt die Website filmszene-
koeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der Filmkultur angeboten wird und sich 
die Mitglieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird ergänzt durch filmpolitische Kommentare 
und einen eigenen Podcast. 
Die Evaluation der bisherigen Arbeit hat gezeigt, dass es wichtig ist, die Arbeit der Hono-
rarkräfte, die die Webseite mit Content befüllen, in den kommenden drei Jahren fortzuführen 
und auf den Social Media-Bereich zu erweitern. So kann über zeitgemäße Kanäle auf Veran-
staltungen hingewiesen und schnell auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden. Ein neuer 
Content-Bereich soll mit der Entwicklung einer Rubrik für die „cinephile Filmkritik“ geschaffen 
werden. Hier sollen Autor*innen Filme und Filmprogramme ausführlich vorstellen und bespre-
chen und dafür ein angemessenes Honorar erhalten. Um für dieses neue Modul und die 
Website insgesamt mehr Aufmerksamkeit zu schaffen, sollen Mittel für Öffentlichkeitsarbeit 
und Werbung aufgestockt werden. Ein zweites Ziel der nächsten Jahre ist die Durchführung 
einer jährlichen Veranstaltung unter Federführung von KINOAktiv e.V., die sich filmspezifi-
schen Themen oder filmpolitischen Fragen widmet. Diese Veranstaltungen sollen sich nicht 
nur an das Fachpublikum richten, sondern offen sein für jede*n. Auch hier hat die Reflexion 
der bisherigen Arbeit von KINOAktiv e.V. gezeigt, dass es Bedürfnisse nach solchen Veran-
staltungen zur Stärkung der Filmkultur gibt. Themen könnten unter anderem sein: die Lage 
und Zukunft der Filmkritik, die aktuelle finanzielle Situation der Szene mit den Herausforderun-
gen von Nachhaltigkeit, fairer Bezahlung sowie Inklusion und Teilhabe oder die neuen techni-
schen Entwicklungen und Aufführungsmöglichkeiten und der Einfluss Künstlicher Intelligenz.  
„KulturNetzKöln e.V.“ mit 25.000 €/Jahr in 2025 und 2026 - spartenübergreifend 
Förderung im Jahr 2024 gemäß Beschluss Nr. 2807/2023 des Ausschusses Kunst und Kultur 
vom 28.11.2023: 25.000 € 
KulturNetzKöln e.V. (KNK) ist ein Verein mit 75 Mitgliedern (darunter z.T. Institutionen und 
Verbände), der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der freien Künste und Kultur in 
Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert sowie Forderungen und Konzepte zu deren Entwicklung 
formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende Spartenvertretungen, sondern arbeitet 
im Austausch mit diesen. Gerade diese spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der 
Kölner Kunst- und Kulturszene eine Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interes-
sen gebündelt vertreten kann. Eine entscheidende Rolle übernimmt der KulturNetzKöln e.V. 
zudem als festes Mitglied im Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in 
regelmäßigen Sitzungen die gesamte freie Kulturszene in Köln beispielhaft.  
Der Verein besitzt Vorstandsmitglieder aus acht künstlerischen Sparten sowie eine Diversi-
tätsbeauftragte. Der KNK hat sich mit dieser Struktur als wichtiger Ansprechpartner für Ak-
teur*innen der Szene ebenso wie für Kulturverwaltung und Kulturpolitik etabliert und eine bes-
sere Vernetzung initiiert. So setzt er sich z. B. bei Themen wie Förderstrukturen und Raumbe-
darfe der Kultur ein, er organisiert große Vernetzungsveranstaltungen der freien Szene (Get 
together des KNK im Juni 2022, 2023 und 2024), sorgt durch Plakatkampagnen (2021: „Ohne 
Kultur ist alles nichts“ – hier auch Postkarten, 2022: „Kultur gibt Energie. Kultur braucht Ener-
gie“) oder einen eigenen Podcast zu spartenübergreifenden Kulturthemen für mehr Sichtbar-
keit der freien Kulturszene. Der KNK hat in der ersten Jahreshälfte 2023 einen Workshop zur 
Diskriminierungssensibilität organisiert und angeboten. Vergleichbare Angebote (auch mit mit-
tendrin e.V.) sollen fortgesetzt werden. 
Die Erweiterung der Förderung ermöglicht dem KulturNetzKöln e.V. die weitere Professionali-
sierung der Struktur sowie den barrierefreien Ausbau der Internetpräsenz. Überdies sollen der 
Austausch mit den Akteur*innen der freien Szene zu wichtigen Themen (Räume, Förderstruk-
turen, Partizipationsprozesse u.a.) sowie auch das Weiterbildungsangebot ausgebaut werden. 
Als spartenübergreifende Interessenvertretung wird der KulturNetzKöln e.V. sich zukünftig 
weiter aktiv in die konzeptionellen Planungen zur Nachnutzung des Depots einbringen.

6 
Interessenvertretung der Sparte Musik: 
Der IFM e.V. (Initiative Freie Musik Köln) ist der Dachverband der freiberuflich, professionell 
tätigen Musiker*innen in Köln. In ihm haben sich die sechs Teilsparten Alte Musik, Elektronik 
& Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik und Neue Musik zusammengeschlossen. In seiner 
Gesamtheit vertritt der IFM e.V. über 500 Akteur*innen der freien Musik in Köln und ist damit 
einer der maßgeblichen Akteure der Musikstadt Köln.  
Seit 2021 erhält der IFM e.V. einen im Rahmen des Haushaltsplans ausgewiesenen Betriebs-
kostenzuschuss von der Stadt Köln, bislang in Höhe von 100.000 € p.a. Die Förderung an den 
IFM e.V. ist daher kein Bestandteil der aktuellen Beschlussfassung zur Vergabe der institutio-
nellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene.  
 
Die Kulturverwaltung steht mit den Interessenvertretungen zu aktuellen Themen der einzelnen 
Sparten bzw. kulturpolitischen Themen im regelmäßigen Austausch. Durch die verstärkte För-
derung und organisatorische Stärkung kann dieser Austausch noch weiter intensiviert werden. 
Das Kulturamt wird mit jeder Interessenvertretung passende Austauschformate vereinbaren. 
 
Finanzierung  
Der Haushaltsplan 2025/2026 ist zum Zeitpunkt der beabsichtigten, fachlichen Beschlussfas-
sung durch den Ausschuss Kunst und Kultur noch nicht in Kraft. Um Anfang des Jahres 2025, 
ggf. im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge der Betriebskostenzuschüsse 
für die einzelnen Interessenvertretungen bedarfsgerecht auszahlen zu können, ist ein frühzei-
tiger fachlicher Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur zur Förderung notwendig.  
Dieser steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsplan 2025/2026 in der in Kraft 
getretenen Fassung entsprechende Mittel für die beabsichtigte Förderung im Teilergebnisplan 
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen vorsieht.  
Sollten entsprechende Mittel unter der jeweiligen Position nicht oder nicht in der benötigten 
Höhe im Haushaltsplan 2025/2026 zur Verfügung stehen, so ist eine Förderung ausdrücklich 
nicht bzw. nicht in der beabsichtigten Höhe möglich. 
Begründung der Dringlichkeit  
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab-
geschlossen werden. Wie schon erwähnt, ist ein Beschluss über die Vergabe der Betriebskos-
tenzuschüsse vor dem Jahreswechsel erforderlich, um frühzeitig in 2025, ggf. im Rahmen der 
vorläufigen Haushaltsführung, Abschläge bedarfsgerecht auszahlen zu können. Nur mit früh-
zeitig ausgezahlten Zuschüssen kann die Liquidität und damit die betriebliche Struktur auf-
rechterhalten werden.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3377/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.11.2024
Erstellt
28.10.2024 17:09