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AN/0085/2017

Keine Verlagerung des städtischen Großmarkts nach Lindweiler/Volkhoven/Weiler!

Dringlichkeitsantrag BV6 (SPD) 20.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.01.2017, TOP 8.3.4

Dringlichkeitsantrag (SPD BV6)

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Dringlichkeitsantrag (SPD BV6)

4621 Zeichen

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorweiler) 
 
 
 
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorweiler) 
 
 
 
 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0085/2017 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.01.2017 
 
Keine Verlagerung des städtischen Großmarkts nach Lindweiler/Volkhoven/Weiler! 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler am 26.01.2017  aufzunehmen: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler lehnt eine Verlagerung des Großmarkts in den Stadtbezirk 
Chorweiler, insbesondere an den bereits 2007 vom Rat abgelehnten Standort 
Lindweiler/Volkhoven/Weiler ausdrücklich ab.  
Begründung: 
Entgegen der bestehenden Beschlusslage im Rat hat sich die FDP Fraktion im Rat der Stadt 
Köln vor kurzem für die Verlagerung Großmarkts und Neubau des Frischezentrums auf eine ca. 
52 ha große, im städtischen Eigentum stehende Fläche nördlich Lindweiler/ westlich 
Volkhoven/Weiler, östlich der A57 ausgesprochen. 
Wie die Verwaltung bereits 2007 in ihrer Standortempfehlung zur Verlagerung des Kölner 
Großmarkts ausgeführt hat, ist diese Fläche auch aus Sicht der Antragstellenden keinesfalls ein 
geeigneter Standort für ein neues Frischezentrum, und zwar unter mehreren Gesichtspunkten: 
Ein Frischezentrum/Großmarkt dient dem Verkauf von Lebensmittel an 
Lebensmittelunternehmen, jedoch nicht an Endverbraucher. Er ist somit nicht auf die 
unmittelbare Versorgung der Bevölkerung vor Ort ausgerichtet, sondern soll Händlerinnen und 
Händler aus Köln und der Region mit Waren beliefern, die diese dann an die Verbraucherinnen 
und Verbraucher vor Ort weiterverkaufen. Ein Großmarkt/Frischezentrum ist deshalb ein 
großflächiger Gewerbetrieb und erzeugt einen erheblichen Transportverkehr, in der Regel mit 
Lkws und Transportern rund um die Uhr, vornehmlich aber in den Morgenstunden. Ein 
erhebliches Verkehrsaufkommen und erhebliche Lärm- und Abgasemissionen sind die Folge. 
 
SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
 
20. Januar 2017 
 
 0221/221 96303   0221/221 96304    spd-bv6@stadt-koeln.de

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorweiler 
 2 
Im Umkreis des Standorts Lindweiler/Volkhoven/Weiler leben 70.000 davon unmittelbar 
betroffene Menschen, d.h. vor allem in Volkhoven/Weiler, Lindweiler, Pesch und Esch/Auweiler, 
darüber hinaus aber auch in Heimersdorf, Chorweiler, Seeberg und Blumenberg. 
Der Standort ist aus Gründen des Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes abzulehnen. 
Negative Auswirkungen eines Frischezentrums auf die umgebenden Siedlungen und damit auf 
eine große Zahl von Menschen wären wahrscheinlich. Heute besteht ein Freilandklima guter 
Ausprägung - der Bau eines Frischezentrums bedeutet hingegen einen Klimaumschwung in 
„Innenstadtklima“, d.h. einer intensiven Wärmeinsel. Über den weiter nördlich bestehenden 
Feldern gebildete Kaltluft würde beim Überstreichen des Logistikzentrums aufgewärmt. Dies 
würde zu einem Abriegeln der verbleibenden klimatischen Ausgleichsflächen von den Ortsteilen 
Lindweiler und Volkhoven führen. Die große, ausgeräumte Ackerfläche ist zudem in 
Zusammenhang mit den umgebenden Flächen (Gehölze, Wald, Baggersee, weitere Felder) als 
Freiraum und als Nahrungsbiotop wichtig. Folgerichtig ist die in Rede stehende Fläche im 
Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit regionalem Grünzug und im 
Flächennutzungsplan als Grünfläche festgesetzt. 
Ebenso ist die verkehrliche Anbindung negativ. Eine Autobahnabfahrt von Norden kommend 
fehlt, eine ordentliche Anbindung an die A 57 ist daher nicht gegeben. Der Standort würde 
daher zu einem weiteren Verkehrschaos im Kölner Norden führen. 
Zudem sprechen sich die Händlerinnen und Händler klar gegen einen Frischezentrumsstandort 
im Kölner Norden aus. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Eine Beschlussfassung der BV Chorweiler in der Sitzung am 26.01.2017 ist dringend 
notwendig, um bzgl. der neu aufkeimenden Debatte um eine mögliche Verlagerung nach 
Lindweiler/Volkhoven/Weiler eine frühzeitige Position der BV festzulegen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die SPD-Fraktion      
 
Inan Gökpinar                                    Friedhelm Ottenberg 
Fraktionsvorsitzender                         Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

26.01.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0085/2017
Typ
Dringlichkeitsantrag BV6 (SPD)
Datum
20.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27