AN/0337/2025
Ausschöpfen der Möglichkeiten der Personalverordnung in Zeiten von Personalmangel in KiTas der Stadt Köln
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JHA_Anfrage JAEB
5177 Zeichen
JAEB Jugendamtselterbeirat Köln
Vorstand: Dr. Melanie Simon , Markus Bohmann· info@jaeb.koeln · www.jaeb.koeln
15. März 2025
Personalengpässe, Kürzung von Betreuungsverträgen aufgrund von Personalmangel und Notbetreuungskonzepte stellen
Eltern von Kindern in städtischen Kitas tagtäglich vor kaum mehr zu bewältigende Herausforderungen. Um eine
verlässliche Betreuung und Förderung der Kinder zu erreichen, ist es in der aktuellen Personalsituation von besonderer
Bedeutung, alle in der Personalverordnung möglichen Personen zu adressieren und für die KiTas zu gewinnen.
Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung - PersVO)
regelt in Nordrhein -Westfalen, welche Personen – neben staatlich anerkannten Erzieher*innen – als Fachkräfte in K itas
eingesetzt werden können. Die Liste umfasst lt. Teil 1 § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der PersVO Sozialpädagog*innen und
Sozialarbeiter*innen, Heilpädagog*innen und Erziehungswissenschaftler*innen. Weniger bekannt ist, dass z. B. lt. Teil
1 § 4 Abs. 3 der Pers VO Grundschullehrer*innen und nach Teil 2 § 11 der PersVO weitere Personengruppen auf
Fachkraftstunden eingesetzt werden können. Diese sind etwa nach Teil 2 § 11 Abs. 2 Logopäd*innen, Psycholog*innen
und Sportpädagog*innen.
Der JAEB Köln bittet um Beant wortung der nachfolgenden Fragen im Sinne der Transparenz:
1. Welche Personengruppen, die in Teil 1 § 4 Abs. 1 -4, Teil 1 § 5, Teil 1 § 9 Abs. 1 sowie Teil 2 § 11 Abs. 1 -3 der
PersVO genannt werden, adressiert die Stadt Köln in Stellenausschreibungen für Fachkräfte bzw. Personen auf
Fachkraftstunden und welche tarifliche Eingruppierung ist jeweils vorgesehen, wenn diese in KiTas der Stadt Köln als
Fachkräfte eingestellt werden?
2. Wie viele Personen sind in KiTas der Stadt Köln als Fachkräfte bzw. Personen auf Fachkraftstunden eingestellt mit
Qualifikationen lt. Teil 1 § 4 Abs. 1 -4, Teil 1 § 5, Teil 1 § 9 Abs. 1 sowie Teil 2 § 11 Abs. 1 -3 der PersVO? In welchem
Umfang werden hierbei E rgänzungskräfte laut §11 Abs. 3 mit entsprechender Berufserfahrung auf Fachkraftstunden
eingesetzt?
3. In §2 Abs. 6 S.2 wurde der Anabin -Erlass vom 19.09.2023 in die neue Personalverordnung integriert. In welchem
Umfang nutzt die Stadt Köln den Nachweis d er Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse mit einem fachlich
entsprechenden deutschen Abschluss nach §2 Abs. 6 S.2, d.h. lediglich über den Eintrag in der Anabin -Datenbank ohne
Vorlage einer Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildu ngswesen (ZAB)?
Anfrage: Ausschöpfen der Möglichkeiten der Personalverordnung
(PersVO) in Zeiten von Personalmangel in KiTas der Stadt Köln
Personalengpässe, Kürzung von Betreuungsverträgen aufgrund von Personalmangel und Notbetreuungskonzepte
stellen Eltern von Kindern in städtischen Kitas tagtäglich vor kaum mehr zu bewältigende Herausforderungen. Um eine
verlässliche Betreuung und Förderung der Kinder zu erreichen, ist es in der aktuellen Personalsituation von besonderer
Bedeutung, das vorhandene Potential an Personal vollständig auszuschöpfen.
Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel
(Personalverordnung - PersVO) regelt in Nordrhein-Westfalen, welche Personen – neben
staatlich anerkannten Erzieherinnen – als Fachkräfte in Kitas eingesetzt werden können. Die
Liste umfasst lt. Teil 1 § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der PersVO SozialpädagogInnen und
SozialarbeiterInnen, HeilpädagogInnen und ErziehungswissenschaftlerInnen. Weniger bekannt
ist, dass z.B. lt. Teil 1 § 4 Abs. 3 der PersVO GrundschullehrerInnen und nach Teil 2 § 11 der
PersVO weitere Personengruppen auf Fachkraftstunden eingesetzt werden können. Diese sind
z.B. nach Teil 2 § 11 Abs. 2 LogopädInnen, PsychologInnen und SportpädagogInnen.
Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1. Welche Personengruppen, die in Teil 1 § 4 Abs. 1-4, Teil 1 § 5, Teil 1 § 9 Abs. 1 sowie
Teil 2 § 11 Abs. 1-3 der PersVO genannt werden, adressiert die Stadt Köln in
Stellenausschreibungen für Fachkräfte bzw. Personen auf Fachkraftstunden?
JAEB Jugendamtselternbeirat Köln
Ausschussvorsitzender des Jugendhilfeausschusses
Bürgermeister Herr Dr. Ralf Heinen
2
www.jaeb.koeln
4. Wie kann die 160 -Stunden-Qualifikation für Einrichtungen der Stadt Köln erworben werden und wie wird diese
finanziert? Kann diese – gemäß § 3 Abs. 2 PersVO – nach der Aufnahme einer Tätigkeit als Fachkraft bzw. Person auf
Fachkraftstun den in Kitas der Stadt Köln in den ersten 6 Monaten beginnen, wenn sie spätestens nach 24 Monaten
abgeschlossen wird?
5. Werden Personen, die Sprachkenntnisse auf Niveau B1 GER, aber noch nicht B2 GER erworben haben, als
Fachkräfte oder Personen auf Fachk raftstunden eingestellt? Ist es möglich – wie in der PersVO vorgesehen – diese bis
spätestens 24 Monate nach Tätigkeitsantritt nachzuweisen? Unterstützt die Stadt Köln hierbei die MitarbeiterInnen?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Koch und Heike Riedman n
(JAEB Köln)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0337/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 17.03.2025 08:15