Mandari Insight

AN/0337/2025

Ausschöpfen der Möglichkeiten der Personalverordnung in Zeiten von Personalmangel in KiTas der Stadt Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 17.03.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.05.2025, TOP 6.1.1

JHA_Anfrage JAEB

· application/pdf

Ansehen

JHA_Anfrage JAEB

5177 Zeichen

JAEB Jugendamtselterbeirat Köln  
Vorstand: Dr. Melanie Simon , Markus Bohmann· info@jaeb.koeln  · www.jaeb.koeln 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
                                
  15. März 2025  
 
 
Personalengpässe, Kürzung von Betreuungsverträgen aufgrund von Personalmangel und Notbetreuungskonzepte stellen 
Eltern von Kindern in städtischen Kitas tagtäglich  vor kaum mehr zu bewältigende Herausforderungen. Um eine 
verlässliche Betreuung und Förderung der Kinder zu erreichen, ist es in der aktuellen Personalsituation von besonderer 
Bedeutung, alle in der Personalverordnung möglichen Personen zu adressieren und  für die KiTas zu gewinnen.  
 
 
Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung - PersVO) 
regelt in Nordrhein -Westfalen, welche Personen – neben staatlich anerkannten Erzieher*innen – als Fachkräfte in K itas 
eingesetzt werden können. Die Liste umfasst lt. Teil 1 § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der PersVO Sozialpädagog*innen und 
Sozialarbeiter*innen, Heilpädagog*innen und Erziehungswissenschaftler*innen. Weniger bekannt ist, dass z. B. lt. Teil 
1 § 4 Abs. 3 der Pers VO Grundschullehrer*innen und nach Teil 2 § 11 der PersVO weitere Personengruppen auf 
Fachkraftstunden eingesetzt werden können. Diese sind etwa nach Teil 2 § 11 Abs. 2 Logopäd*innen, Psycholog*innen 
und Sportpädagog*innen.  
 
 
Der JAEB Köln bittet um Beant wortung der nachfolgenden Fragen im Sinne der Transparenz:  
 
1. Welche Personengruppen, die in Teil 1 § 4 Abs. 1 -4, Teil 1 § 5, Teil 1 § 9 Abs. 1 sowie Teil 2 § 11 Abs. 1 -3 der 
PersVO genannt werden, adressiert die Stadt Köln in Stellenausschreibungen für Fachkräfte bzw. Personen auf 
Fachkraftstunden und welche tarifliche Eingruppierung ist jeweils vorgesehen, wenn diese in KiTas der Stadt Köln als 
Fachkräfte eingestellt werden?  
 
2. Wie viele Personen sind in KiTas der Stadt Köln als Fachkräfte bzw. Personen auf Fachkraftstunden eingestellt mit 
Qualifikationen lt. Teil 1 § 4 Abs. 1 -4, Teil 1 § 5, Teil 1 § 9 Abs. 1 sowie Teil 2 § 11 Abs. 1 -3 der PersVO? In welchem 
Umfang werden hierbei E rgänzungskräfte laut §11 Abs. 3 mit entsprechender Berufserfahrung auf Fachkraftstunden 
eingesetzt?  
 
3. In §2 Abs. 6 S.2 wurde der Anabin -Erlass vom 19.09.2023 in die neue Personalverordnung integriert. In welchem 
Umfang nutzt die Stadt Köln den Nachweis d er Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse mit einem fachlich 
entsprechenden deutschen Abschluss nach §2 Abs. 6 S.2, d.h. lediglich über den Eintrag in der Anabin -Datenbank ohne 
Vorlage einer Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildu ngswesen (ZAB)?  
 
Anfrage: Ausschöpfen der Möglichkeiten der Personalverordnung 
(PersVO) in Zeiten von Personalmangel in KiTas der Stadt Köln 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Personalengpässe, Kürzung von Betreuungsverträgen aufgrund von Personalmangel und Notbetreuungskonzepte 
stellen Eltern von Kindern in städtischen Kitas tagtäglich vor kaum mehr zu bewältigende Herausforderungen. Um eine 
verlässliche Betreuung und Förderung der Kinder zu erreichen, ist es in der aktuellen Personalsituation von besonderer 
Bedeutung, das vorhandene Potential an Personal vollständig auszuschöpfen. 
Die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel 
(Personalverordnung - PersVO) regelt in Nordrhein-Westfalen, welche Personen – neben 
staatlich anerkannten Erzieherinnen – als Fachkräfte in Kitas eingesetzt werden können. Die 
Liste umfasst lt. Teil 1 § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der PersVO SozialpädagogInnen und 
SozialarbeiterInnen, HeilpädagogInnen und ErziehungswissenschaftlerInnen. Weniger bekannt 
ist, dass z.B. lt. Teil 1 § 4 Abs. 3 der PersVO GrundschullehrerInnen und nach Teil 2 § 11 der 
PersVO weitere Personengruppen auf Fachkraftstunden eingesetzt werden können. Diese sind 
z.B. nach Teil 2 § 11 Abs. 2 LogopädInnen, PsychologInnen und SportpädagogInnen.  
Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme zu folgenden Punkten: 
1. Welche Personengruppen, die in Teil 1 § 4 Abs. 1-4, Teil 1 § 5, Teil 1 § 9 Abs. 1 sowie 
Teil 2 § 11 Abs. 1-3 der PersVO genannt werden, adressiert die Stadt Köln in 
Stellenausschreibungen für Fachkräfte bzw. Personen auf Fachkraftstunden? 
 
JAEB Jugendamtselternbeirat Köln 
 
Ausschussvorsitzender des Jugendhilfeausschusses  
Bürgermeister Herr Dr. Ralf Heinen

2 
www.jaeb.koeln 
 
 
4. Wie kann die 160 -Stunden-Qualifikation für Einrichtungen der Stadt Köln  erworben werden und wie wird diese 
finanziert? Kann diese – gemäß § 3 Abs. 2 PersVO – nach der Aufnahme einer Tätigkeit als Fachkraft bzw. Person auf 
Fachkraftstun den in Kitas der Stadt Köln in den ersten 6 Monaten beginnen, wenn sie spätestens nach 24 Monaten 
abgeschlossen wird?  
 
5. Werden Personen, die Sprachkenntnisse auf Niveau B1 GER, aber noch nicht B2 GER erworben haben, als 
Fachkräfte oder Personen auf Fachk raftstunden eingestellt? Ist es möglich – wie in der PersVO vorgesehen – diese bis 
spätestens 24 Monate nach Tätigkeitsantritt nachzuweisen? Unterstützt die Stadt Köln hierbei die MitarbeiterInnen?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
Martina Koch und Heike Riedman n   
(JAEB Köln)

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0337/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
17.03.2025
Erstellt
17.03.2025 08:15