Regionalrat Köln

0159/2018

Annahme Schadstoffmobil

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.01.2018

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 18.01.2018, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1831 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer  15.01.2018 
 0159/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 18.01.2018 
 
Annahme Schadstoffmobil 
 
Von der CDU-Fraktion wurde folgende Anfrage gestellt: 
 
„In Gesprächen mit Bürgern haben wir erfahren, dass es offensichtlich vorkommt, dass 
Schadstoffe von Bürgern an Schadstoffmobilen nicht angenommen werden. Dies kann im 
Ergebnis schlimmstenfalls dazu führen, dass diese Schadstoffe illegal entsorgt werden.  
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
 
1. Aus welchen Gründen werden Schadstoffe nicht angenommen?  
 
2. Welche Lösungsvorschläge gibt es aus Sicht der Verwaltung? 
 
3. Welche Alternativen bieten Stadt/AWB den Betroffenen?“ 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Die Entsorgung von Schadstoffen ist grundsätzlich in der Abfallsatzung geregelt. 
 
Soweit dies genehmigungsrechtlich zulässig ist, werden haushaltsübliche Schadstoffe in 
haushaltsüblichen Mengen von Kölner Bürgerinnen und Bürgern angenommen. 
 
Seitens der Verwaltung wurde bei der AWB nachgefragt, ob aus Sicht der AWB hier Verbes-
serungsbedarf besteht. Die AWB teilte mit, dass aufgrund der bekannten Nachfragen von 
Kölner Bürgerinnen und Bürgern dies nicht ersichtlich ist.  
 
Daher wäre es hilfreich zu erfahren, welche Schadstoffe nicht angenommen wurden und ge-
zielt zu prüfen, ob hier die genehmigungsrechtliche Möglichkeit und ausreichende Kapazitä-
ten bestehen, zusätzliche Schadstoffe anzunehmen. 
 
Soweit eine Annahme von Schadstoffen an den Schadstoffmobilen nicht möglich ist, wird an 
private Entsorger verwiesen. Hierbei ist es seitens der AWB aus Wettbewerbsgründen nicht 
möglich, konkrete Entsorger zu nennen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

18.01.2018 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0159/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.01.2018
Erstellt
12.01.2018 08:48