0159/2018
Annahme Schadstoffmobil
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
1831 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 15.01.2018 0159/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 18.01.2018 Annahme Schadstoffmobil Von der CDU-Fraktion wurde folgende Anfrage gestellt: „In Gesprächen mit Bürgern haben wir erfahren, dass es offensichtlich vorkommt, dass Schadstoffe von Bürgern an Schadstoffmobilen nicht angenommen werden. Dies kann im Ergebnis schlimmstenfalls dazu führen, dass diese Schadstoffe illegal entsorgt werden. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Aus welchen Gründen werden Schadstoffe nicht angenommen? 2. Welche Lösungsvorschläge gibt es aus Sicht der Verwaltung? 3. Welche Alternativen bieten Stadt/AWB den Betroffenen?“ Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Entsorgung von Schadstoffen ist grundsätzlich in der Abfallsatzung geregelt. Soweit dies genehmigungsrechtlich zulässig ist, werden haushaltsübliche Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen von Kölner Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Seitens der Verwaltung wurde bei der AWB nachgefragt, ob aus Sicht der AWB hier Verbes- serungsbedarf besteht. Die AWB teilte mit, dass aufgrund der bekannten Nachfragen von Kölner Bürgerinnen und Bürgern dies nicht ersichtlich ist. Daher wäre es hilfreich zu erfahren, welche Schadstoffe nicht angenommen wurden und ge- zielt zu prüfen, ob hier die genehmigungsrechtliche Möglichkeit und ausreichende Kapazitä- ten bestehen, zusätzliche Schadstoffe anzunehmen. Soweit eine Annahme von Schadstoffen an den Schadstoffmobilen nicht möglich ist, wird an private Entsorger verwiesen. Hierbei ist es seitens der AWB aus Wettbewerbsgründen nicht möglich, konkrete Entsorger zu nennen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0159/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.01.2018
- Erstellt
- 12.01.2018 08:48