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AN/1850/2018

Anfrage zum Sachstand der Realisierung des NSU-Mahnmals in Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 14.12.2018

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Anfrage zum Sachstand der Realisierung des NSU-Mahnmals

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Anfrage zum Sachstand der Realisierung des NSU-Mahnmals

5973 Zeichen

Tayfun Keltek          13.12.2018 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 21.01.2018 
 
Sachstand der Realisierung des NSU-Mahnmals in Köln – AN/1850/2018 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
im Januar 2001 explodierte eine Bombe in der Kölner Probsteigasse und verletzte die Toch-
ter des Ladeninhabers schwer. Im Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in der Kölner 
Keupstrasse und verletzte 22 Personen teilweise ebenfalls schwer. Jahrelang wurden sei-
tens der Polizei und großer Teile der Öffentlichkeit die Opfer als mutmaßliche Täter verdäch-
tigt. 
Im November 2011 wurde die rechtsextreme Terrorzelle NSU als Täter u.a. dieser beiden 
Anschläge enttarnt. 
Im Januar 2014 bat der Integrationsrat die Verwaltung um Prüfung und Vorlage geeigneter 
Vorschläge für ein Denkmal zum Gedenken an die Opfer der Anschläge in der Probsteigasse 
und der Keupstraße – der Rat folgte dieser Bitte des Integrationsrates im Februar 2014. 
Im Dezember 2015 beschloss der Rat ein Werkstattverfahren zur Findung eines geeigneten 
Denkmalentwurfs. 10 Monate später konnte unter Beteiligung der Anschlagsopfer und der 
IG-Keupstraße ein Kunstwettbewerb dem einstimmigen Votum für einen sehr überzeugen-
den Siegerentwurf abgeschlossen werden. Die IG-Keupstraße äußerte im Zusammenhang 
mit einem Standort für das Mahnmal sehr gute Gründe, warum dieses nur dann zukunftsge-
richtet gegen den Rassismus wirken kann, wenn es, wie vom Künstler geplant, in unmittelba-
rer Nähe der Keupstraße aufgestellt wird. 
Seit diesem Zeitpunkt ist keine Weiterentwicklung zur konkreten Umsetzung des Denkmal-
entwurfs erkennbar. 
Die Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel, Heilbronn haben 
zwischen Ende 2012 und Anfang 2014 längst Mahnmale für die zehn vom NSU in diesen 
Städten hingerichteten Menschen errichten lassen. 
In der Stadt Köln ist acht Jahre nach der Enttarnung des NSU immer noch nicht annähernd 
klar, wann und wo der Siegerentwurf jemals praktisch realisiert werden kann. Dies ist nicht 
nur eine Respektlosigkeit gegenüber den Kölner Opfern und ein fatales Signal an die Kölner 
migrantische Community, sondern auch eine vertane Chance, in ansprechender Weise ge-
rade auch die junge Generation vor den Gefahren von Ausgrenzung und Rassismus zu war-
nen. Der Entwurf von Ulf Aminde mit seinen interaktiven Möglichkeiten, gäbe gerade Schul-
klassen eine sehr gute Möglichkeit sich vor Ort zu informieren und im Kontakt mit den Men-
schen aus der Keupstraße Vorurteile zu hinterfragen und abzubauen.

In der Beantwortung einer Anfrage aus dem Integrationsrat teilt die Verwaltung im Mai 2018 
u.a. mit: 
 Als Vorgabe der Auslobung zum städtebaulichen Werkstattverfahren bzgl. des Denkmals 
war seinerzeit formuliert worden: "Im Quartier soll später ein "Erinnerungsort" gestaltet 
werden, der auf das Bombenattentat in der Keupstraße im Jahr 2004 verweist. Dieser 
könnte beispielsweise auf einem Platz- oder Freiraum an der Keupstraße eingerichtet 
werden, Standorte hierfür können vorgeschlagen werden. Für das Mahnmal selbst soll 
später ein eigener Wettbewerb durchgeführt werden"  
Eine konkrete Vorgabe zur Umsetzung am Standort an der Ecke Keupstraße/ Schanzen-
straße ergebe sich aber aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren nicht.  
 Die Eigentümergemeinschaft wurde im Juli 2014 frühzeitig im Rahmen eines Anlieger-
workshops auch zu einer möglichen Integration eines Mahnmals zu den NSU-
Anschlägen beteiligt worden.  
 Als Abschlussempfehlung des städtebaulichen Werkstattverfahrens zum Grundstück an 
der Keupstraße/Schanzenstraße bzgl. des Denkmals war Folgendes formuliert worden: 
"Am Übergang zur Keupstraße, im Kreuzungsbereich mit der Schanzenstraße, soll der 
Entwurf räumlich mehr "Luft lassen". Ein Zurückrücken der Gebäudefront soll einen leich-
ten Versatz in der Bauflucht erzeugen. Hier kann dann auch ein geeigneter Ort für das 
Mahnmal entstehen." 
Zu dieser Empfehlung aus dem Werkstattverfahren gebe es allerdings noch keine Ab-
stimmung mit der Eigentümergemeinschaft. 
 Der Siegerentwurf des städtebaulichen Werkstattverfahrens sieht einen Boulevard zwi-
schen den zwei Baublöcken vor. Dieser Boulevard ist vom prämierten Planungsteam als 
Standort für das Denkmal vorgeschlagen worden.  
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 
1. Gibt es zwischenzeitlich eine Abstimmung zwischen Stadt und Eigentümergemeinschaft 
bzgl. der Empfehlung aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren zur Überarbeitung der 
Ecksituation Keupstraße/Schanzenstraße zur Realisierung des Denkmalentwurfs an die-
ser Stelle? 
2. Gibt es alternative Überlegungen oder Abstimmungsgespräche zwischen Stadt und Ei-
gentümergemeinschaft z.B. zu der vom Planungsteam der Eigentümergemeinschaft vor-
geschlagenen Platzierung an der Keupstraße/Eingang Boulevard bei gleichzeitigem Ab-
rücken der Gebäudeflucht, um eine Sichtbeziehung zwischen Anschlags- und Denk-
malort sicherzustellen? 
3. Ist seitens der Grundstückseigentümer bzw. der Vorhabenträger die Einleitung eines Be-
bauungsplanverfahrens für den Bereich Keupstraße/Schanzenstraße geplant und wenn 
ja, wann ist mit der öffentlichen Bekanntgabe und Verabschiedung durch den Rat zu 
rechnen?  
4. Werden die Opfer der Anschläge bzw. die IG-Keupstraße regelmäßig über den aktuellen 
Stand der Bemühungen zur Umsetzung des Denkmals durch die Verwaltung informiert? 
Wenn nein, hält die Verwaltung dies für sinnvoll bzw. was plant sie um hier einen Infor-
mationsfluss künftig sicherzustellen? 
5. Was plant die Verwaltung, um den Prozess einer zeitnahen Umsetzung des Mahn-
malentwurfes aktiv zu beschleunigen? 
 
Es wird gebeten die Beantwortung auch dem Ausschuss Kunst und Kultur sowie dem Stadt-
entwicklungsausschuss vorzulegen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

21.01.2019 Integrationsrat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1850/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
14.12.2018
Erstellt
14.12.2018 12:33