1838/2021
Fehlende und defekte Poller im Stadtbezirk Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2728 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/3 Vorlagen-Nummer 1838/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Fehlende und defekte Poller im Stadtbezirk Chorweiler hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Bezirksvertretung Chorweiler zur Sitzung am 15.04.2021, TOP 7.2.13 Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. „Wie viele Poller gibt es im Stadtbezirk? Wie viel kostet ein Poller? 2. Wie viele Poller wurden im letzten Jahr erneuert? 2a. Wie viele davon wurden letztes Jahr instandgesetzt? 3. Überlegt die Stadtverwaltung Poller anzuschaffen, die man nicht mit einfachem Werkzeug abmon- tieren kann? Wenn nein, warum nicht?“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.) Eine genaue Anzahl der Poller im Stadtbezirk kann nicht benannt werden, da diese statistisch nicht erfasst werden. Allein die StVO-Zeichen (Verkehrsschilder) sind in einem Verkehrszeichenkataster erfasst, so dass dadurch gezielte Erneuerungsmaßnahmen angestoßen werden können. Je nach Modell und Typ kosten die Poller zwischen 80 und 160 Euro. Zu 2. und 2a.) Auch hierzu werden keine genauen Statistiken gepflegt, da dieses im Rahmen von allgemeinen Be- schilderungsmaßnahmen nicht explizit verzeichnet wird. Unlängst wurden jedoch im Bereich Döb- rabergstr.,Staffelsbergstr., Vogelsbergstr u.a. ca. 16 Pfosten erneuert und ein Großteil der dortigen Pfosten mit Schlössern (mit Spezialschließzylinder) versehen. Zumeist kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Pfosten, sobald sie (falls lösbare Pfos- ten) nicht mehr an ihrem Ort stehen, diese auch mutwillig entfernt wurden und gewaltsam beschädigt worden sind. Diese werden dann ausgetauscht, falls sie nicht mehr in die Halterungen (Bodenhülsen) einrasten. Teilweise können Pfosten, die aufgrund von Verkehrsunfällen in Schieflage geraten sind, mit einem Richtgerät wieder gerade gedrückt werden. Zu 3.) Die Stadtverwaltung kann auf eine Vielzahl verschiedener Poller-Varianten zurückgreifen, die je nach örtlichem Bedürfnis als lösbare Poller (mit Dreikant-Sicherung) ausgerüstet werden können. Alternativ gibt es zudem die Möglichkeit, auch diese Pfosten gegen ein unberechtigtes Herausnehmen mit ei- nem Bügelschloss und einem sog. Z2-Schließzylinder zu versehen, um ein unberechtigtes Heraus- nehmen zu unterbinden. Diese Z2-Schließung ermöglicht somit nur berechtigten Behörden und 2 Dienststellen eine Zufahrt zu abgesperrten Bereichen. Die Arbeit der Rettungskräfte/Feuerwehr wird hierdurch keineswegs behindert, da diese auch über die notwendigen Schlüssel verfügen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Staffelsbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1838/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 17.05.2021 06:41