3452/2024
Beantwortung der Fragen zu TOP 6.1, Sitzung vom 24.09.2024
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2746 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/300 Vorlagen-Nummer 06.11.2024 3452/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 12.11.2024 Beantwortung der Fragen zu TOP 6.1, Sitzung vom 24.09.2024 In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.09.2024 wurde erstmals der Be- richt über die Sponsoringleistungen an die Stadt Köln im Jahr 2023 vorgelegt und zur Kennt- nis genommen. In der Sitzung wurden seitens des Ausschussmitglieder noch Fragen gestellt, welche hiermit beantwortet werden. Für den Sponsoringbericht 2023 wurden alle Dezernate, Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Köln abgefragt. Fehlanzeige war erforderlich. Entsprechend der eingegangenen Mel- dungen wurde der Sponsoringbericht zusammengestellt. Die RheinEnergie AG wurde bei den Rückmeldungen nicht als Sponsorin gemeldet. Werden die Sponsoringverträge im Vertragsmanagementsystem archiviert und erhält das Rechnungsprüfungsamt eine Kopie? Eine Abfrage bei 14 – Rechnungsprüfungsamt, 141-3 Abteilung für Verwaltungs- und betriebs- wirtschaftliche Prüfung hat ergeben, dass nicht alle Dienststellen die Sponsoringverträge dort- hin melden. 30 – Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen prüft in Abstimmung mit 14 – Rechnungsprüfungsamt, wie die Dienststellen zu dem Verfahren gemäß den allgemeinen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen hingewiesen werden können, damit in Zukunft die Verträge entsprechend der Richtlinie ordnungsgemäß gemeldet werden. Stellt die Stadt Köln Spendenbescheinigungen aus? Bei Spenden werden gemäß den Informationen im Internetauftritt der Stadt Köln zum Stich- wort „Spenden“ den Spender*innen auf Wunsch Bescheinigungen ausgestellt. Sind Einnahmen aus Stiftungen als Sponsoringleistungen einzustufen? Einnahmen aus Stiftungen sind nicht als Sponsoring einzustufen. Beim Sponsoring erwartet der Sponsor für seine Sponsorenleistung eine Gegenleistung des Gesponserten. Diese be- steht in der Durchführung / Unterstützung von Werbemaßnahmen für den Sponsor (so ge- nannte kommunikative Gegenleistung des Gesponserten). Das ist der Unterschied zur Spende und zum Mäzenatentum, wo Spender*innen / Mäzen*innen altruistisch handeln und keine Gegenleistung erwarten. 2 Gibt es Nachweise über die tatsächliche Verwendung der Sponsoringleistungen? Die Betragshöhe zum jeweiligen Sponsoring ist vertraglich festgelegt. Die haushaltsmäßige Abwicklung erfolgt über die Dienststelle, welche als Gesponserte im Vertrag benannt ist. Unter welcher Einnahmeart werden die Sponsoringleistungen bei der Stadt Köln verbucht? Die Verbuchung erfolgt sachgerecht nach Ertragsart im jeweiligen Teilplan. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3452/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 06.11.2024
- Erstellt
- 31.10.2024 14:52