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3452/2024

Beantwortung der Fragen zu TOP 6.1, Sitzung vom 24.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.11.2024

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 6.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2746 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/300 
 
Vorlagen-Nummer 06.11.2024 
 3452/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 12.11.2024 
 
Beantwortung der Fragen zu TOP 6.1, Sitzung vom 24.09.2024 
 
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.09.2024 wurde erstmals der Be-
richt über die Sponsoringleistungen an die Stadt Köln im Jahr 2023 vorgelegt und zur Kennt-
nis genommen. In der Sitzung wurden seitens des Ausschussmitglieder noch Fragen gestellt, 
welche hiermit beantwortet werden. 
 
Für den Sponsoringbericht 2023 wurden alle Dezernate, Dienststellen und Eigenbetriebe der 
Stadt Köln abgefragt. Fehlanzeige war erforderlich. Entsprechend der eingegangenen Mel-
dungen wurde der Sponsoringbericht zusammengestellt. 
 
Die RheinEnergie AG wurde bei den Rückmeldungen nicht als Sponsorin gemeldet. 
 
Werden die Sponsoringverträge im Vertragsmanagementsystem archiviert und erhält das 
Rechnungsprüfungsamt eine Kopie? 
 
Eine Abfrage bei 14 – Rechnungsprüfungsamt, 141-3 Abteilung für Verwaltungs- und betriebs-
wirtschaftliche Prüfung hat ergeben, dass nicht alle Dienststellen die Sponsoringverträge dort-
hin melden. 30 – Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen prüft in Abstimmung mit 14 – 
Rechnungsprüfungsamt, wie die Dienststellen zu dem Verfahren gemäß den allgemeinen 
Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen hingewiesen werden können, damit in Zukunft 
die Verträge entsprechend der Richtlinie ordnungsgemäß gemeldet werden. 
 
Stellt die Stadt Köln Spendenbescheinigungen aus? 
 
Bei Spenden werden gemäß den Informationen im Internetauftritt der Stadt Köln zum Stich-
wort „Spenden“ den Spender*innen auf Wunsch Bescheinigungen ausgestellt. 
 
Sind Einnahmen aus Stiftungen als Sponsoringleistungen einzustufen? 
 
Einnahmen aus Stiftungen sind nicht als Sponsoring einzustufen. Beim Sponsoring erwartet 
der Sponsor für seine Sponsorenleistung eine Gegenleistung des Gesponserten. Diese be-
steht in der Durchführung / Unterstützung von Werbemaßnahmen für den Sponsor (so ge-
nannte kommunikative Gegenleistung des Gesponserten). Das ist der Unterschied zur 
Spende und zum Mäzenatentum, wo Spender*innen / Mäzen*innen altruistisch handeln und 
keine Gegenleistung erwarten.

2 
 
Gibt es Nachweise über die tatsächliche Verwendung der Sponsoringleistungen? 
 
Die Betragshöhe zum jeweiligen Sponsoring ist vertraglich festgelegt. Die haushaltsmäßige 
Abwicklung erfolgt über die Dienststelle, welche als Gesponserte im Vertrag benannt ist. 
 
Unter welcher Einnahmeart werden die Sponsoringleistungen bei der Stadt Köln verbucht? 
 
Die Verbuchung erfolgt sachgerecht nach Ertragsart im jeweiligen Teilplan. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3452/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.11.2024
Erstellt
31.10.2024 14:52