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1957/2017

AN/0757/2017 Anfrage der CDU-Fraktion: Städtebauliche Entwicklung von Porz-Mitte

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 06.07.2017, TOP 8.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

8246 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1957/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz)  
 
AN/0757/2017 Anfrage der CDU-Fraktion: Städtebauliche Entwicklung von Porz-Mitte 
Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2017 
 
1) Wie groß ist der Flächenbedarf für den Neubau der Grundschule Porz-Mitte und der Musik-
schule (bitte detaillierte Berechnungsgrundlagen vorlegen) und wäre die im vorgenannten 
Prüfauftrag vorgesehene Flächen für die Ansiedlung beider Schulen ausreichend?  
2) Wie haben sich die Schülerzahlen der letzten acht Jahre an der Grundschule entwickelt und 
wie sieht die Prognose für die nächsten fünf bis zehn Jahre aus? 
3) Wie sieht der aktuelle Planungsstand der Grundschule am jetzigen Standort aus und wann 
wäre der Beginn des Neubaus? 
4) Ist nach derzeitigem Stand ein Neubau oder eine Erweiterung der Musikschule am jetzigen 
Standort vorgesehen und  wann steht der Umzug des Berufskollegs  nach Deutz an? 
5) Wie beurteilt die Verwaltung die Schaffung einer Bildungslandschaft aus Grundschule und 
Musikschule sowie des Jugendzentrums Glashütte an der Friedrichstraße/Philipp-Reis-
Straße? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
1) Im Ergebnisprotokoll des IHK Köln Porz vom 01.12.2016 wird die Untersuchung der Fläche 
östlich der Glashütte und an der Philipp-Reis-Straße gelegen, beschrieben. Dieses Grund-
stück hat eine zur Verfügung stehende Gesamtfläche von ca. 10.800 qm. 
 
Die Kita an der Friedrich- / Glashüttenstraße (derzeit betrieben in einem sog. temporären Kita-
Gebäude) muss dort zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung mit Kita-Plätzen ver-
bleiben. Der Flächenbedarf für den Neubau der Kita beträgt rd. 2.800 qm. 
 
Ausgehend von einem Flächenbedarf von 25 qm je Schüler beträgt der Mindestflächenbedarf 
für eine 4-zügige Grundschule 10.000 qm. Konkret beschreibt eine Machbarkeitsstudie aus 
2015 am Standort Hauptstraße einen Flächenbedarf von 11.600 qm für einen 4-zügigen Neu-
bau mit 2-fach Turnhalle.  
 
Für die Musikschule werden weitere ca. 1.400 qm benötigt. 
 
Die im vorgenannten Prüfauftrag vorgesehene Fläche ist für die Ansiedlung der GGS Haupt-
straße und der Carl-Stamitz-Musikschule nicht ausreichend und damit unter den derzeitigen 
Annahmen ungeeignet.  
 
2) Die Verwaltung hat mit Vorlage 1609/2016 die Schülerzahlentwicklung in Köln, den einzelnen 
Stadtbezirken und Stadtteilen vor- und dargestellt sowie Handlungsoptionen zur Bedarfsde-
ckung aufgezeigt.

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Dabei wurde erläutert, dass die Schülerzahlenerwartung in regionalen Kontext bewertet und 
nicht bezogen auf einzelne Schulen hochgerechnet wird. Daher muss auch die Entwicklung 
der GGS Hauptstraße in Porz im regionalen Zusammenhang mit den umliegenden Schulen 
betrachtet und bewertet werden. 
 
An den Grundschulen im Stadtbezirk Porz ist die Schülerzahl in den vergangenen acht Jahren 
von 3.899 um rd. 400 auf 4.292 Schülerinnen und Schüler kontinuierlich gestiegen. 
 
Im Stadtteil Porz stieg die Schülerzahl von 608 im Jahr 2009/10 auf 696 im Jahr 2012/13 an 
um dann auf 631 (2016/17) zurückzugehen. 
Im regionalen Zusammenhang mit den angrenzenden Stadtteilen Eil, Urbach, Elsdorf und Fin-
kenberg ergibt sich ein anderes Bild: Die Schülerzahl stieg von 1.404 (2009/10) über 1.548 
(20012/13) auf aktuell 1.610 an. 
 
Für die Bedarfsdeckungsprognose betrachtet die Schulentwicklungsplanung die möglichen 
Einschulungen in den einzelnen Stadtteilen. 
 
An den bestehenden Schulen in den fünf Stadtteilen sind derzeit 424 bzw. 447 Schulplätze 
vorhanden. Dem gegenüber stehen die schon geborenen und zum 31.12.2016 in den Stadttei-
len gemeldeten Kinder (unter 6-jährige), die in den kommenden 6 Jahren eingeschult werden. 
hier schwankt die Größenordnung zwischen 463 (aktuell unter 1 Jährige) und 521 (aktuell 1 
bis unter 2 Jährige. Die städtische, kleinräumige Einwohnerprognose erwartet bis 2025 bis zu 
rd.540 schulpflichtige Kinder jährlich. 
 
In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich er-
heblicher zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden 
kann. Auch innerhalb dieser Stadtteile werden längere Schulwege erforderlich werden. Selbst 
mit den bereits vorgesehenen Erweiterungen an der GGS Humboldtstraße, der KGS Kupfer-
gasse und der Erweiterungsoption an der GGS Hauptstraße kann möglicherweise der Bedarf 
nicht in Gänze gedeckt werden. Daher muss die Schülerzahlenentwicklung kritisch beobachtet 
werden, um bei Bedarf rechtzeitig am Standort Schulstraße (Eil) eine Erweiterungsplanung 
angehen zu können. 
 
Für alle Stadtteile ergeben sich in Summe lt. Einwohnerprognose zum Schuljahr 2025 insge-
samt 541 Schulneulinge. Derzeit stehen gesichert maximal 424 bzw. 447 Plätze unter Aus-
schöpfung der Bandbreite zur Verfügung. Es ergibt sich eine Unterdeckung von bis zu 117 
Plätzen, umgerechnet, 5 Züge (á 23,4 Plätze) oder 4 Züge (á 29,25 Plätze). 
 
Schulrechtlich sind daher 5 zusätzliche Züge zu berücksichtigen, um den Bedarf unter Aus-
schöpfung der Bandbreiten zur Klassenbildung zu decken: GGS Humboldtstraße +1,5 Züge, 
KGS Kupfergasse + 1 Zug, GGS Hauptstraße + 1 Zug und GGS Schulstraße + 1 Zug (noch 
nicht im SEP 2016 gelistet) 
 
Im Fazit ist festzuhalten, dass die mit der Schulentwicklungsplanung dargestellten Maßnah-
men, u.a. der Erweiterung der GGS Hauptstraße von 3 auf 4 Zügen erforderlich sind, um den 
erwarteten Bedarf an Grundschulplätzen für die Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Fin-
kenberg decken zu können. Auf die Erweiterung der GGS Hauptstraße von 3 auf 4 Züge kann 
– mangels Alternativen – nicht verzichtet werden. 
 
3) Folgende Maßnahmen sollen kurzfristig umgesetzt werden: 
 
In einem ersten Schritt wird die Grundschule schnellstmöglich um einen Mensacontainer er-
weitert. In einem weiteren Schritt sollen die Klassen aus dem Hauptgebäude in neu aufzustel-
lende Container ausgelagert werden. Im Hauptgebäude können dann unumgängliche Sanie-
rungsarbeiten durchgeführt und das Gebäude auch brandschutztechnisch für einen Interims-
zeitraum ertüchtigt werden.

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Im Anschluss an die Aufstellung von Containern mit Toiletten soll der alte Toilettentrakt abge-
rissen werden. 
 
Nach erfolgter Aufstellung der Modulbauten und Umzug werden die Klassenpavillons an der 
Josefstraße abgerissen. 
 
Geplant ist die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen ab Ende 2017, ein Bauantrag wird 
kurzfristig gestellt. 
 
Weitere Maßnahmen, wie Abriss und Neubau von Schulgebäude und Sporthalle sollen für das 
Entwurfskonzept eines Bildungs-, Kultur- und Wohncampus mit beauftragt und erarbeitet wer-
den. 
 
4) Im Rahmen des Beteiligungsprozesses haben sich die Bürger für eine langfristige Sicherung 
und Weiterentwicklung des Schul- und Musikzentrums ausgesprochen. Die Grundschule und 
die Musikschule sollen am jetzigen Standort verbleiben, das BK wird in ca. 8-10 Jahren verla-
gert werden können.  
 
Das Gebäude der Musikschule muss saniert und erweitert werden, um der hohen Nachfrage 
gerecht zu werden. 
Um mit einer hochwertigen Gestaltung und einem optimierten Maßnahmenstufenplan den 
Empfehlungen der Bürgerschaft zu entsprechen, soll ein dafür geeignetes Architektur-
/Stadtplanungsbüro beauftragt werden, eine Planung für die Grundschule und die Musikschule 
mit möglichen Synergieeffekten zu erstellen. 
 
In die Entwurfsplanung mit einbezogen werden soll das südliche Grundstück des Berufskol-
legs. Hier soll ein Park entstehen und Wohnbebauung realisiert werden. Der Prozess „Ent-
wicklung eines Bildungs-, Kultur- und Wohncampus“ soll 2019 abgeschlossen sein. 
 
5) Lokale Bildungslandschaften stellen eine Vernetzung verschiedenster Beteiligter aus den Be-
reichen Schule, Jugendhilfe und Kita dar. In der Regel sind derartige Vernetzungen zur ge-
genseitigen Unterstützung auf lokaler Ebene ohnehin vorhanden. In welcher Ausprägung Ver-
netzungen an Schulen und anderen Bildungsträgern erfolgen, müssen die Beteiligten selbst 
mit einander abstimmen, da dies interne Schulangelegenheiten sind. 
Grundsätzlich sind Vernetzungen aus Sicht der Verwaltung jedoch immer zu begrüßen.

Beratungsverlauf (1)

06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1957/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27