0071/2019
Baumpflanzungen Kyffhäuserstraße, Köln-Innenstadt
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Anlage 1 - Eingabe
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Anlage 1 Antrag Baumpflanzungen Kyffhäuserstraße, Köln-Innenstadt Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung 1, seit gut 2 Jahren bin ich Anwohner der Kyffhäuserstraße mit dem Haus Nr. 41 E. Mir ist gleich positiv aufgefallen, daß durch die Unterbrechung der Straße zum Barbarossaplatz hin ein erkennbar verkehrsberuhigter Zustand entstanden ist, außerdem die Schließzeiten für einige Kioske auf 22 Uhr gelegt wurden. Daher sindunvermeidliche Interessengegensätze von Anwohnern mit dem typischen Betrieb eines Studentenviertels (bis auf die Karnevalsexzesse von Jugendlichen und alkoholisierten Kindern) gut geregelt und eingespielt. Man stößt allerdings unvermeidlich und wiederholt auf die Frage, warum es nicht wenigstens zurückhaltende Baumpflanzungen gibt. Es ist bekannt, daß die Innenstadt Köln in den Sommermonaten bis zu 5 Grad höhere Temperaturen hat. Auch Luftverbesserungen durch Grün gibt es weniger als in den meisten Stadtvierteln. Schließlich darf eine Straße wie die Kyffhäuserstraße mit ihren Anwohnern und Besuchern auch unter Aspekten der Wohnlichkeit und Straßenästhetik Baumpflanzungen verlangen wie sie in vielen Vierteln Kölns verschönernd und verbessernd stattgefunden haben. In diesem Zusammenhang bin ich nun darauf gestoßen, daß die Politik für den Bezirk Innenstadt schon lange dieselben - oder auch weitergehende - Erwägungen angestellt und entsprechende Planungen beschlossen hat . Im Bebauungsplan Nr. 65440/05 vom 12.12.2003 heißt es: "Innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen sind in folgenden Straßen Baumpflanzungen, die im Bebauungsplan nicht festgesetzt wurden, vorgesehen: - Südseite Kyffhäuser Straße (jeweils nach 3 Längsstellplätzen 1 Baum)“ - usw. Ich verstehe dies so, daß der Bebauungsplan die Baumpflanzungen in der konkretisierenden Einzelausgestaltung nicht „festgesetzt“, sie aber dennoch als „vorgesehen“ beschlossen hat. Also müßte oder könnte auch nach 15 Jahren eine Umsetzung möglich sein. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Antrag gem. § 24 GO zu behandeln. Köln, den 27.10.2018 Mit freundlichen Grüßen
Anlage 4 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Karte
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Anlage 4
Anlage 2 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Textauszug
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Anlage 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 0071/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baumpflanzungen Kyffhäuserstraße, Köln-Innenstadt Bürgereingabe gem. 24 GO Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe. Sie nimmt zur Kenntnis, dass eine Pflanzung von Straßenbäumen in der Kyffhäuserstraße aus fach- technischen Gründen jedoch nicht möglich ist. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Ein Anwohner der Kyffhäuserstraße beruft sich auf den Bebauungsplan Nr. 65440/05 vom 12.12.2003, der unter anderem folgenden Inhalt habe: Innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen sind in folgenden Straßen Baumpflanzungen, die im Bebauungsplan nicht festgesetzt wurden, vorge- sehen: - Südseite Kyffhäuser Straße (jeweils nach 3 Längsstellplätzen 1 Baum)“ - usw. Er interpretiert den Text so, dass der Bebauungsplan die Baumpflanzungen in der konkretisierenden Einzelausgestaltung nicht „festgesetzt“, sie aber dennoch als „vorgesehen“ beschlossen hat. Er schließt daraus, dass also auch nach 15 Jahren eine Umsetzung möglich sein müsste oder könnte. Dies fordert er jetzt ein, siehe Anlage 1. In Anlage 2 ist der entsprechende Auszug aus dem Bebauungsplan beigefügt, in Anlage 3 der Aus- zug über die Lage des Gebietes und den Termin der Rechtskraft, Anlage 4 zeigt die Kyffhäuserstraße im Bebauungsplan. Nach Feststellung des Stadtplanungsamtes ist der Wortlaut jedoch vollkommen anders zu interpretie- ren. Wörtlich heißt es: „Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen Im Bereich des Bebauungsplanes ist nur zur In- formation vermerkt. Innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen sind In folgenden Straßen Baumpflanzungen, die im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden, vorgesehen: - Südseite Kyffhäuser Straße jeweils nach 3 Längsstellplätzen, 1 Baum), - Ostseite Hochstadenstraße jeweils nach 4 Schrägstellplätzen, 1 Baum), - Ostseite Heinsbergstraße (ca. 14 Bäume), - Südseite Zülplcher Straße jeweils nach 3 Längsstellplätzen, 1 Baum), - Ostseite Meister-Gerhard-Straße (ca. 7 Bäume), - Nordseite Görresstraße (ca. 4 Bäume), - Boissereestraße (ca. 4 Bäume).“ Diese Hinweise sind seinerzeit aufgrund der Abstimmungen mit den Fachämtern mit in den Bebau- ungsplan aufgenommen worden. Bei Hinweisen handelt es sich jedoch generell um „Hinweise“, die keinen rechtsverbindlichen Charak- ter haben – im Gegensatz zu Festsetzungen. Im konkreten Fall gab es seinerzeit Ziele, die aber nicht Bestandteil einer Eingriffs- Ausgleichsbewertung nach Naturschutzrecht waren und daher nicht fest- gesetzt wurden. Nach Feststellung vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung liegt die Kyffhäuser Straße im Be- wohnerparkgebiet „Rathenauviertel“. Im gesamten Gebiet – und vor allem im Bereich um die Kyffhäu- ser Straße – liegt ein sehr hoher Parkdruck vor. Aus diesem Grund spricht sich das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung gegen die Umwandlung von Parkplätzen in Baumscheiben in diesem Be- reich aus. Es wurden bereits extra für Fahrräder Stellplätze eingerichtet, da das Fahrradaufkommen in diesem Bereich auch extrem hoch ist, wodurch schon Pkw-Parkplätze entfallen sind. Eine weitere Reduzierung dieser Stellplätze ist nicht möglich. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat aus fachlicher Sicht die Möglichkeit von Baum- pflanzungen in der sehr schmalen Straße überprüft. Da sich jedoch unter den potentiellen Baum- standorten Versorgungsleitungen befinden, verbieten sich dort Baumpflanzungen. Eine Pflanzung von Bäumen in der Kyffhäuserstraße daher nicht möglich. Anlagen
Anlage 3 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Rechtskraft
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Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kyffhäuserstraße
- Barbarossaplatz
- Meister-Gerhard-Straße
- Heinsbergstraße
- Görresstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0071/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.01.2019
- Erstellt
- 08.01.2019 08:37