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0071/2019

Baumpflanzungen Kyffhäuserstraße, Köln-Innenstadt

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.10.2019, TOP 4.1

Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 4 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Karte

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Anlage 2 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Textauszug

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Rechtskraft

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Anlage 1 - Eingabe

2182 Zeichen

Anlage 1 
 
Antrag Baumpflanzungen Kyffhäuserstraße, Köln-Innenstadt 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, sehr geehrte Damen und Herren der 
Bezirksvertretung 1, 
 
seit gut 2 Jahren bin ich Anwohner der Kyffhäuserstraße mit dem Haus Nr. 41 E. 
Mir ist gleich positiv aufgefallen, daß durch die Unterbrechung der Straße zum 
Barbarossaplatz hin ein erkennbar  verkehrsberuhigter Zustand entstanden ist, außerdem die 
Schließzeiten für einige Kioske auf 22 Uhr gelegt wurden. Daher sindunvermeidliche 
Interessengegensätze von Anwohnern mit dem typischen Betrieb eines Studentenviertels 
(bis auf die Karnevalsexzesse von Jugendlichen und alkoholisierten Kindern) gut geregelt 
und eingespielt. 
 
Man stößt allerdings unvermeidlich und wiederholt auf die Frage, warum es nicht wenigstens 
zurückhaltende Baumpflanzungen gibt.  
Es ist bekannt, daß die Innenstadt Köln in den Sommermonaten bis zu 5 Grad höhere 
Temperaturen hat. Auch Luftverbesserungen  durch Grün gibt es weniger als in den meisten 
Stadtvierteln. Schließlich darf eine Straße wie die Kyffhäuserstraße mit ihren Anwohnern  
und Besuchern auch unter Aspekten der Wohnlichkeit und Straßenästhetik 
Baumpflanzungen verlangen wie sie in vielen Vierteln Kölns verschönernd und verbessernd 
stattgefunden haben.  
 
In diesem Zusammenhang bin ich nun darauf gestoßen, daß die Politik für den Bezirk 
Innenstadt schon lange dieselben - oder auch weitergehende - Erwägungen angestellt und 
entsprechende Planungen beschlossen hat . Im Bebauungsplan Nr. 65440/05 vom  
12.12.2003 heißt es: 
 
"Innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen sind in folgenden Straßen Baumpflanzungen, 
die im Bebauungsplan nicht festgesetzt wurden, 
vorgesehen:  
- Südseite Kyffhäuser Straße (jeweils nach 3 Längsstellplätzen 1 Baum)“ 
- usw. 
 
Ich verstehe dies so, daß der Bebauungsplan die Baumpflanzungen in der konkretisierenden 
Einzelausgestaltung nicht „festgesetzt“, sie aber dennoch als „vorgesehen“ beschlossen hat. 
Also müßte oder könnte auch nach 15 Jahren eine Umsetzung möglich sein. 
 
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Antrag gem. § 24 GO zu behandeln.   
 
Köln, den 27.10.2018  
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 4 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Karte

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 2 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Textauszug

8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3768 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0071/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baumpflanzungen Kyffhäuserstraße, Köln-Innenstadt 
Bürgereingabe gem. 24 GO 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
Sie nimmt zur Kenntnis, dass eine Pflanzung von Straßenbäumen in der Kyffhäuserstraße aus fach-
technischen Gründen jedoch nicht möglich ist. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Ein Anwohner der Kyffhäuserstraße beruft sich auf den Bebauungsplan Nr. 65440/05 vom 
12.12.2003, der unter anderem folgenden Inhalt habe: Innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen 
sind in folgenden Straßen Baumpflanzungen, die im Bebauungsplan nicht festgesetzt wurden, vorge-
sehen: - Südseite Kyffhäuser Straße (jeweils nach 3 Längsstellplätzen 1 Baum)“ - usw. 
Er interpretiert den Text so, dass der Bebauungsplan die Baumpflanzungen in der konkretisierenden 
Einzelausgestaltung nicht „festgesetzt“, sie aber dennoch als „vorgesehen“ beschlossen hat. Er 
schließt daraus, dass also auch nach 15 Jahren eine Umsetzung möglich sein müsste oder könnte. 
Dies fordert er jetzt ein, siehe Anlage 1. 
In Anlage 2 ist der entsprechende Auszug aus dem Bebauungsplan beigefügt, in Anlage 3 der Aus-
zug über die Lage des Gebietes und den Termin der Rechtskraft, Anlage 4 zeigt die Kyffhäuserstraße 
im Bebauungsplan. 
Nach Feststellung des Stadtplanungsamtes ist der Wortlaut jedoch vollkommen anders zu interpretie-
ren. Wörtlich heißt es: 
„Das Profil der festgesetzten Verkehrsflächen Im Bereich des Bebauungsplanes ist nur zur In-
formation vermerkt. 
Innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen sind In folgenden Straßen Baumpflanzungen, die 
im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden, vorgesehen: 
- Südseite Kyffhäuser Straße jeweils nach 3 Längsstellplätzen, 1 Baum), 
- Ostseite Hochstadenstraße jeweils nach 4 Schrägstellplätzen, 1 Baum), 
- Ostseite Heinsbergstraße (ca. 14 Bäume), 
- Südseite Zülplcher Straße jeweils nach 3 Längsstellplätzen, 1 Baum), 
- Ostseite Meister-Gerhard-Straße (ca. 7 Bäume), 
- Nordseite Görresstraße (ca. 4 Bäume), 
- Boissereestraße (ca. 4 Bäume).“ 
Diese Hinweise sind seinerzeit aufgrund der Abstimmungen mit den Fachämtern mit in den Bebau-
ungsplan aufgenommen worden.  
Bei Hinweisen handelt es sich jedoch generell um „Hinweise“, die keinen rechtsverbindlichen Charak-
ter haben – im Gegensatz zu Festsetzungen. Im konkreten Fall gab es seinerzeit Ziele, die aber nicht 
Bestandteil einer Eingriffs- Ausgleichsbewertung nach Naturschutzrecht waren und daher nicht fest-
gesetzt wurden. 
Nach Feststellung vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung liegt die Kyffhäuser Straße im Be-
wohnerparkgebiet „Rathenauviertel“. Im gesamten Gebiet – und vor allem im Bereich um die Kyffhäu-
ser Straße – liegt ein sehr hoher Parkdruck vor. Aus diesem Grund spricht sich das Amt für Straßen 
und Verkehrsentwicklung gegen die Umwandlung von Parkplätzen in Baumscheiben in diesem Be-
reich aus. Es wurden bereits extra für Fahrräder Stellplätze eingerichtet, da das Fahrradaufkommen 
in diesem Bereich auch extrem hoch ist, wodurch schon Pkw-Parkplätze entfallen sind. Eine weitere 
Reduzierung dieser Stellplätze ist nicht möglich. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat aus fachlicher Sicht die Möglichkeit von Baum-
pflanzungen in der sehr schmalen Straße überprüft. Da sich jedoch unter den potentiellen Baum-
standorten Versorgungsleitungen befinden, verbieten sich dort Baumpflanzungen. 
Eine Pflanzung von Bäumen in der Kyffhäuserstraße daher nicht möglich. 
Anlagen

Anlage 3 - Kyffhäuserstr.Bebauungsplan-Rechtskraft

8 Zeichen

Anlage 3

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kyffhäuserstraße
  • Barbarossaplatz
  • Meister-Gerhard-Straße
  • Heinsbergstraße
  • Görresstraße

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Details

Aktenzeichen
0071/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.01.2019
Erstellt
08.01.2019 08:37