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VK 5/2026

Antrag der Linke-Fraktion vom 13.05.2026 zur kritischen Überprüfung der Planungsgrundlagen und verkehrlichen Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern

Sitzungsvorlage VK 29.05.2026

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 29.05.2026, TOP 5.1

Sitzungsvorlage VK (Antrag_FUTURE SITE InWEST_Geilenkirchen-Lindern)

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Sitzungsvorlage VK (Antrag der Linke-Fraktion vom 13.05.2026 zur kritischen Überprüfung der Planungsgrundlagen und verkehrlichen Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern)

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Sitzungsvorlage VK (Antrag_FUTURE SITE InWEST_Geilenkirchen-Lindern)

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Regionalrat Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Tel: 0151/57138086 E-Mail: murat.yilmaz@die-linke-koeln.de  Köln, 12.05.2026 Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Regionalrates Kritische Überprüfung der Planungsgrundlagen und verkehrlichen Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, Die Linke Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Der vorliegende Antrag zur kritischen Überprüfung der Planungsgrundlagen und verkehrlichen Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern berührt in seiner Gesamtheit Fragestellungen, die in die Zuständigkeit mehrerer Gremien fallen. Er umfasst sowohl verkehrspolitische Aspekte als auch weitreichende Fragen der Regionalplanung, der Flächennutzung, der Mittelverwendung sowie der Vereinbarkeit mit den Zielen des Landesentwicklungsplans. Um eine kohärente und vollständige Behandlung sicherzustellen, soll dieser Antrag als Ganzes in den jeweils zuständigen Kommissionen sowie abschließend im Regionalrat eingebracht und beschlossen werden: • Punkte 1 und 2 (verkehrliche Erschließung und Verkehrsgutachten) zur Beratung und Beschlussfassung in der Kommission für Mobilität und Verkehr am 29.05.2026, • Punkte 3, 4 und 5 (Mittelverwendung, alternative Nutzungskonzepte, LEP-Vereinbarkeit) zur Beratung und Beschlussfassung in der Kommission Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales am 12.06.2026, • der Antrag in seiner Gesamtheit zur abschließenden Beschlussfassung im Regionalrat am 10.07.2026. Vorbemerkung: Das interkommunale Industriegebiet „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern zählt mit rund 240 Hektar zu den größten Gewerbeflächenprojekten in Nordrhein-Westfalen. Die Planungen sehen eine Bebauung von etwa 180 Hektar vor, 
Fraktion Die Linke  Regionalrat Köln Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln

mit Industrieanlagen bis zu 30 Metern Höhe und einer prognostizierten Beschäftigtenzahl von bis zu 10.000 Personen im Vollbetrieb. Träger der Betreibergesellschaft sind der Kreis Heinsberg, das Land NRW sowie die Städte Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven mit jeweils 20 Prozent. Das Land hat Fördermittel von bis zu 100 Millionen Euro in Aussicht gestellt, von denen bereits mehrere Millionen Euro geflossen sind. Der Stadtentwicklungsausschuss Geilenkirchen hat am 26. März 2026 Aufstellungsbeschlüsse für die 85. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nr. 129 gefasst – obwohl zentrale Fragen der verkehrlichen Erschließung ungelöst bleiben: • Die geplanten Umgehungsstraßen (L364n, L228n, K24n) sind weder baulich begonnen noch finanziert gesichert. • Das vorliegende Verkehrsgutachten basiert auf fragwürdigen Annahmen, darunter ein Radverkehrsanteil von 30 % bei einem Standort ohne adäquate Radinfrastruktur. • Verbindliche Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn über einen Gleisanschluss oder eine verbesserte ÖPNV-Anbindung liegen nicht vor. • Die betroffenen Flächen weisen Ackerzahlen von 87–92 auf und gehören damit zu den ertragreichsten Böden in Nordrhein-Westfalen. Beschluss: Zur Beschlussfassung in der Kommission für Mobilität und Verkehr 1. Unabhängige Überprüfung des Verkehrsgutachtens Die Bezirksregierung Köln wird aufgefordert, eine unabhängige Überprüfung des vorliegenden Verkehrsgutachtens zu veranlassen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte kritisch zu bewerten: • die Realitätsnähe der angenommenen Modal-Split-Werte (insbesondere des 30-prozentigen Radverkehrsanteils), • die Belastbarkeit der Prognosen für den Lkw-Verkehr während der Bau- und Betriebsphase, • die Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrten der angrenzenden Kommunen bei verzögerter oder ausbleibender Realisierung der Umgehungsstraßen. 2. Verbindlicher Nachweis der verkehrlichen Erschließung vor Baubeginn Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber den Projektträgern verbindlich darauf hinzuwirken, dass mit der baulichen Umsetzung des Industriegebiets erst begonnen wird, wenn: • für die geplanten Umgehungsstraßen (L364n, L228n, K24n) verbindliche Finanzierungszusagen und Bauzeitpläne vorliegen, • ein tragfähiges ÖPNV-Konzept einschließlich konkreter Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn nachgewiesen ist,

• ein unabhängiges Verkehrsgutachten vorliegt, das die Leistungsfähigkeit des regionalen Straßennetzes objektiv bewertet und auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen zu möglichen Engpässen und Entlastungsmaßnahmen enthält. Zur Beschlussfassung in der Kommission Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales  3. Transparenz über die bisherige Mittelverwendung Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Regionalrat einen detaillierten Bericht über die bisherige Verwendung der Landesmittel in der Betreibergesellschaft „FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH" vorzulegen. Dabei ist darzustellen: • die Höhe der bislang geflossenen Fördermittel, • die Verwendungszwecke im Einzelnen, • die vertraglichen Grundlagen und Rechenschaftspflichten. 4. Prüfung alternativer Nutzungskonzepte Die Bezirksregierung Köln wird aufgefordert, eine vergleichende Prüfung alternativer Nutzungskonzepte für die Fläche durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Dabei ist insbesondere zu untersuchen: • die wirtschaftliche und ökologische Tragfähigkeit einer temporären oder dauerhaften Nutzung als Energiepark (Photovoltaik, Agri-PV, Windkraft), • die Einnahmepotenziale für die beteiligten Kommunen im Vergleich zur Industrieansiedlung, • die Reversibilität der jeweiligen Flächennutzung und die Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit. 5. Bewertung der Vereinbarkeit mit der 3. Änderung des LEP NRW Der Regionalrat fordert die Bezirksregierung auf, im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit des Projekts mit den aktualisierten landesplanerischen Zielen abzugeben — insbesondere hinsichtlich: • der Flächensparziele des Landes, • der Anforderungen an die verkehrliche Anbindung landesbedeutsamer Gewerbegebiete, • der Berücksichtigung hochwertiger Agrarflächen. Zur abschließenden Beschlussfassung im Regionalrat Der Regionalrat möge den Antrag in seiner Gesamtheit beschließen und die Bezirksregierung Köln sowie die Landesregierung NRW auffordern, die unter den Punkten 1 bis 5 geforderten Maßnahmen umzusetzen und dem Regionalrat über die Ergebnisse zu berichten.

Begründung: Das Projekt „FUTURE SITE InWEST" hat aufgrund seiner Größenordnung erhebliche Auswirkungen auf die Region – verkehrlich, ökologisch und wirtschaftlich. Die bisherigen Planungsgrundlagen weisen jedoch substanzielle Lücken auf: Verkehr: Bei einer Vollauslastung mit 10.000 Beschäftigten im Drei-Schicht-Betrieb entstehen pro Schichtwechsel etwa 5.000 Fahrzeugbewegungen (Hin- und Rückfahrten). Hinzu kommen während der Bauphase tausende Lkw-Fahrten für Kies, Beton und Baumaterial sowie im laufenden Betrieb tägliche Lieferverkehre – teils rund um die Uhr. Ohne die geplanten Umgehungsstraßen würde dieser Verkehr durch die Ortskerne von Lindern, Randerath, Brachelen und weitere Siedlungen geführt. Wirtschaftlichkeit: Es bestehen berechtigte Zweifel, ob die prognostizierten 10.000 Arbeitsplätze realistisch sind und ob diese tatsächlich zu nennenswerten Gewerbesteuereinnahmen führen. Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten (u. a. Montabaur, Tesla Brandenburg) zeigen, dass Logistikbetriebe häufig hohen Flächenverbrauch mit geringer lokaler Wertschöpfung verbinden. Übliche Steuerbefreiungen über bis zu zehn Jahre sowie Konzernstrukturen können die kommunalen Einnahmen zusätzlich mindern, während erhebliche Folgekosten (Kinderbetreuung, Schulen, ggf. Berufsfeuerwehr) entstehen. Ökologie: Die betroffenen Flächen gehören mit Ackerzahlen von 87–92 zu den fruchtbarsten Böden in Nordrhein-Westfalen. Eine Versiegelung von 180 Hektar ist weitgehend irreversibel. Eine alternative Nutzung als Energiepark würde die Bodenfruchtbarkeit erhalten und nach Ablauf der Pachtzeit (typischerweise 20–25 Jahre) eine Rückkehr zur landwirtschaftlichen Nutzung ermöglichen. Regionale Verantwortung: Die beteiligten Kommunen tragen erhebliche finanzielle Lasten (Geilenkirchen etwa 200.000–300.000 Euro jährlich). Gleichzeitig wächst der politische Druck, bereits getätigte Investitionen durch weitere Beschlüsse zu rechtfertigen. Eine unabhängige Bewertung durch den Regionalrat ist daher geboten, um eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Mit diesem Antrag soll erreicht werden: • eine kritische und unabhängige Überprüfung der Planungsgrundlagen, • Transparenz über die bisherige Mittelverwendung gegenüber der Öffentlichkeit, • die Sicherstellung, dass verkehrliche Voraussetzungen vor Baubeginn erfüllt sind, • eine ergebnisoffene Prüfung alternativer Nutzungskonzepte, die ökologisch verträglicher und wirtschaftlich mindestens gleichwertig sein könnten. Mit freundlichen Grüßen 
 Murat Yilmaz – Fraktionsvorsitzender

Sitzungsvorlage VK (Antrag der Linke-Fraktion vom 13.05.2026 zur kritischen Überprüfung der Planungsgrundlagen und verkehrlichen Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE InWEST" in Geilenkirchen-Lindern)

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Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 5/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Sengül 
Telefon 0221-147-4020 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 15.05.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Mobilität und Verkehr im Regio-
nalrat des Regierungsbezirkes Köln 29.05.2026 6. beschließend 
 
TOP: 
Antrag der Linke-Fraktion vom 13.05.2026 zur kritischen Überprüfung der Planungsgrundla-
gen und verkehrlichen Erschließung des interkommunalen Industriegebiets „FUTURE SITE 
InWEST" in Geilenkirchen-Lindern 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Antrag wird angenommen/abgelehnt. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Antrag_FUTURE SITE InWEST_Geilenkirchen-Lindern

Beratungsverlauf (1)

29.05.2026 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 5.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 5/2026
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
29.05.2026
Erstellt
15.05.2026 14:57