1607/2024/2
Beantwortung der mündlichen Nachfragen von RM Becker und RM Dommnich aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 31. Oktober 2024 bezüglich des Energiemanagementkonzepts 2023
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4857 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 26.11.2024 1607/2024/2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 Beantwortung der mündlichen Nachfragen von RM Becker und RM Dommnich aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 31. Oktober 2024 bezüglich des Energiemanagementkonzepts 2023 Text der Nachfragen: 1.) Herr Becker wies in der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün am 31. Oktober 2024 darauf hin, dass das Bezugsjahr des Berichts für eine langfristige Betrachtung (Kumu- lierte Einsparung) 2005 sei. Er merkte an, dass nach seinem Kenntnisstand die Zahlen aus den Jahren 2005 und 2006 lückenhaft und daher nicht geeignet seien. Er bat darum, dass die Verwaltung bei künftigen Berichten als Bezugsjahr 2007 berücksichtige. 2.) Des Weiteren fragte er zum Anhang 2, ob die Gebäude mit den höchsten Verbräuchen auch als erstes saniert würden, damit eine hohe Reduzierung des Energieverbrauchs zeitnah erfolgen könne. 3.) Zum Anhang 3 bat er darum, dass die Verwaltung die Spalten „Potential“, „Installiert“ und „Ertrag“ summiere. 4.) Er berichtete, dass vor einiger Zeit ein Beschluss gefasst worden sei, der 105 Dächer für die Installation von Photovoltaik-Anlagen vorsehe. Er fragte, ob die Verwaltung über den aktu- ellen Umsetzungsstand berichten könne. 5.) Abschließend bat er die Verwaltung, sofern dies möglich sei, um eine Kürzung des Berich- tes von derzeit 69 Seiten. 6.) Frau Dr. Dommnich fragte, ob und aus welchem Grund weniger im HomeOffice gearbeitet werde, da dies als Begründung für die gestiegenen Heiz- und Stromkosten benannt werde. 7.) Herr Achtelik wies darauf hin, dass diese Daten in der Tiefe nicht benötigt werden und bat die Verwaltung die Angelegenheit auf die „Kerninformation“ zu reduzieren. 8.) Abschließend appellierte er an die Verwaltung, dass es im Jahr 2024 Smart Metering Kon- zepte gebe, die auf einem aktuellen Bezugsjahr ausgerollt werden solle. Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Nach interner Überprüfung liegen für die Jahre 2005 und 2006 vollständige Zahlen vor, so dass weiterhin als Bezugsjahr das Jahr 2005 gewählt wird. Zu 2.) Es gibt verschiedene Kriterien zur Auswahl der Gebäude zur Sanierung welche durch die Ent- scheidungsgremien abgewogen werden. 2 1. Betriebssicherheit 2. Nutzerbedarf (zum Beispiel Schulplatzbedarf) 3. Sanierung zur Energieeffizienzsteigerung und zur Erreichung des Ziels Köln Klima- neutral 2035 Größere Gebäudesanierungen (Generalinstandsetzungen) werden durch die städtischen Gre- mien beschlossen und dadurch auch die Prioritätenkriterien festgelegt. Kleinere kostengünsti- gere Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung wie Parametereinstellungen oder kleinere Optimierungen der Wärmeerzeugungsanlagen, werden im Rahmen von Energiechecks oder Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Zu 3.) Der Vorschlag wird im nächsten Energiebericht berücksichtigt. Zu 4.) Die Verwaltung verweist auf Kapitel 4.4.2 Nachrüstung PV-Anlagen auf Bestandsdächern städtischer Gebäude im Energiebericht und auf die Vorlage 1607/2024/1. Zu 5.) Bei dem nächsten Energiebericht wird versucht, die Bitte zu berücksichtigen. Dies könnte in Form einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Informationen am Anfang des Berichtes sein. Zu 6.) Im Jahr 2022 wurde im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 vermutlich weniger im Home- Office gearbeitet, da die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückgingen und die Mitarbeiter*innen wieder vermehrt an den Büro Arbeitsplätzen gearbeitet haben. Das Thema mobiles und flexibles Arbeiten (Homeoffice) wurde zwischen der Stadtverwaltung und dem Personalrat ausführlich diskutiert. Als Ergebnis wurde am 09.11.2023 die neue Dienstverein- barung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten abge- schlossen, welche die Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten bilden. Diese Vereinba- rungen sehen vor, dass 40 % der Arbeitszeit, wenn die Tätigkeit dies zulässt, im mobilen Ar- beiten verbracht werden können. Zu 7.) Die Verwaltung schlägt vor, wenn der nächste Energiebericht 2024 dem Lenkungskreis vorge- stellt wird die Frage „Was sind die politischen geforderten Kerninformationen?“ mit der Politik zu erörtern. Zu 8.) Mit Smart Metering Konzepten sind die intelligenten Messsysteme nach dem Messstellenbe- triebsgesetz (MsbG) gemeint. Bezüglich der Netzbetreiber*innen Nachrüstung von intelligen- ten Messsystemen für Strommessung finden mit der Netzbetreiber*in Rheinische Netzgesell- schaft GmbH keine Gespräch statt. Die Gebäudewirtschaft ist abhängig von dem/der Netzbe- treiber*in, welcher die Nachrüstung plant und durchführt. Aus heutiger Sicht wird der kom- plette Rollout mehrere Jahre dauern. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1607/2024/2
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.11.2024
- Erstellt
- 13.11.2024 11:51