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V/0017/2020

Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung

Vorlagen 09.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 04.02.2020, TOP 9

Anlage 1 Richtlinien zur Förderung von Organisationen, Projekten und Inititativen Amt für Gleichstellung

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Richtlinien zur Förderung von Organisationen, Projekten und Inititativen Amt für Gleichstellung

6651 Zeichen

Beschlussvorlage an den AGL 4.2.2020 
Anlage 1 
 
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, 
Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für 
Gleichstellung  
 
 
Präambel 
Das Amt für Gleichstellung ist der Förderung der Demokratie und Partizipation verpflichtet.  
Wir setzen uns ein für eine zukunftsgerichtete geschlechtergerechte Gesellschaft. Unser Verständnis 
von Gleichstellung fußt dabei auf 
- der Gleichwertigkeit aller Geschlechter und Leben sformen auch jenseits von Heteronormativität 
und Stereotypen 
- der Wertschätzung von Vielfalt 
- dem Wissen um die Bedeutung  
o von Macht und Repräsentanz  
o der Verschränktheit von Lebenssituationen 
Auf dieser Basis fördern wir Organisationen, Projekte und Initiativen, die  
- niedrigschwellig, 
- sozialpolitisch handelnd, 
- durch Eigeninitiative getragen 
Angebote und Aktivitäten für eine oder mehrere Zielgruppen im Sinne dieser Richtlinie anbieten. 
 
 
 
1. Grundsatz  
Im Rahmen der für die finanzielle Förderung von Org anisationen und Projekten im Haushaltsplan 
dem Amt für Gleichstellung bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser 
Richtlinien die Arbeit von   
a) Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen  
b) Männerorganisationen, -projekten und Initiativen  
c) LSBAQ (lesbischen, schwulen, bisexuellen, asexue llen, queeren 1 Menschen) -Organisationen, -
projekten und Initiativen  
d) T, I und Non-Binär (trans, inter und nonbinäre M enschen) -Organisationen, -projekten und 
Initiativen 
 
Ziel dieser Förderung ist es: 
 
• eine möglichst große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten zu gewährleisten und 
• Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen. 
 
 
2. Förderungsgrundlage  
Grundlagen der Förderung sind: 
 
                                                           
1 Alle nicht heteronormativen Formen des Begehrens

Beschlussvorlage an den AGL 4.2.2020 
• die im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Münster 
bereitgestellten Mittel, 
• diese Richtlinie. 
 
 
3. Antragsberechtigung 
 
3.1 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen und Verbände sowie Initiativen, die in Münster 
ihren Sitz haben, nicht ökonomisch ausgerichtet sind und von 
a) Frauen* 
b) Männern* 
c) Lesbischen, schwulen, bisexuellen, asexuellen un d queeren Menschen 
d) Trans, inter und nonbinären Menschen 
getragen werden. 
 
 
3.2 Die antragsberechtigten Gruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen sollen problem- 
übergreifend Dienste und Veranstaltungen für eine oder mehrere der Zielgruppen (3.1.a,b,c,d) 
anbieten 
 
Insbesondere 
 
• Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu 
Rollenbildern), 
• zielgruppenspezifische Informations- und Vernetzungsangebote, 
• Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung in Belastungssituationen, 
 
Die Antragsteller*innen sollen mit anderen Initiati ven und Gruppen sowie mit den öffentlichen  
Einrichtungen zusammenarbeiten. 
 
3.3 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, an denen maßgeblich 
Münsteraner*innen beteiligt sind, von ihnen partizipieren und die in Münster stattfinden. 
 
 
4. Förderungsgrundsätze 
 
4.1 Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden: 
 
• einmalige Kosten für konkrete Programme, 
• einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte, 
• (wiederkehrende) Sachkosten, Honorarkosten und Fahrtkosten, Programmkosten und 
Betriebskosten (keine Personalkosten,  keine Investitionskosten), 
• im Einzelfall können ggf. Mietkosten bezuschusst werden. 
 
 Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antra gstellung entstanden sind, sowie generell 
 Verpflegungskosten. 
 
4.2 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von  Sach- und

Beschlussvorlage an den AGL 4.2.2020 
Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und  ehrenamtliche 
Tätigkeit erbracht werden. 
 
4.3 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einn ahmen (Zuwendungen, Leistungen 
Dritter) und die Eigenleistungen sind als Deckungsm ittel für alle mit dem Zuwendungszweck 
zusammenhängenden Aufgaben einzusetzen. 
 
4.4 Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über dies e Richtlinien geschieht nachrangig zu anderen 
Förderungsmöglichkeiten. 
 
4.5 In geeigneten Einzelfällen werden Antragstellerauf die Förderungsmöglichkeiten durch  die Mittel der 
Stiftung „Siverdes“ sowie auf die Beratungs- und Un terstützungsarbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle 
hingewiesen. 
 
4.6 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht. 
 
 
5. Verfahren 
 
5.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewäh rt, der spätestens vier Wochen vor 
Maßnahmebeginn dem Amt für Gleichstellung vorliegen muss. 
 
5.2 Die Anträge müssen eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, dessen Konzeption und  
Organisation sowie Angaben zur Dauer des Vorhabens einschließlich eines differenzierten  
nachprüfbaren Finanzierungs- und Kostenplanes entha lten. Daneben soll dargelegt werden 
welchen Beitrag zur Erfüllung des in der Präambel g esetzten Ziels durch die Dienste oder 
Veranstaltung geleistet wird. 
 
 
6. Entscheidung 
 
6.1 Für die Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen stehen folgende 
zielgruppenspezifischen Summen zur Verfügung 
a) Für Frauen*     20 000 € 
b) Für Männer*     6 235 € 
c) Für LSBAQ Menschen    
d) Für T, I und Nonbinäre Menschen 
 
6.2 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Fördersumme in Höhe von  
2 600 € für die Zielgruppe a) und 2 000 EUR  für die Zielgruppen b) c) und d) die Verwaltung (das Amt 
für Gleichstellung). 
 
6.3 Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 2.600 bzw. 2 000 € entscheidet der Ausschuss für 
Gleichstellung auf Basis einer Empfehlung des Amtes für Gleichstellung. 
 
6.4 Die jährliche Maximalförderung beträgt 5 200 bzw. 4000 €. 
 
6.5 Gleichartige Anträge können erst nach Ablauf eines Jahres gestellt werden. 
6 235 €

Beschlussvorlage an den AGL 4.2.2020 
 
6.6 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres wird dem Aussc huss für 
Gleichstellung ein zusammenfassender  Bericht über alle gestellten und 
bewilligten Anträge vorgelegt. 
 
 
 
7. Verwendungsnachweis 
 
7.1 Die Zuschussempfänger*innen haben über die ordnungs gemäße Verwendung der bewilligten 
Mittel einen nachprüfbaren Verwendungsnachweis (Ber icht und bezifferter Ausgabennachweis) 
innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme vorzulegen. 
 
7.2 Für nicht ordnungsgemäß verwendete oder nicht belegte Fördermittel behält sich das Amt für 
Gelichstellung eine Rückforderung vor. 
 
 
8. In Kraft treten  
 Die Richtlinien treten am 04.02.2020 in Kraft.

Anlage A

1448 Zeichen

Anlage A zur V/0017/2020 
Kurzüberblick 
Zusammenführung und Erweiterung der bisherigen Richtlinien zur finanziellen Förderung 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden Ziele mit einem besonderen Fokus auf  
 
- die Gleichwertigkeit aller Geschlechter und Lebensformen auch jenseits von Heteronorma-
tivität und Stereotypen 
- die Wertschätzung von Vielfalt 
- das Wissen um die Bedeutung  
o von Macht und Repräsentanz  
o der Verschränktheit von Lebenssituationen 
 
verfolgt. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung von Frau und Mann 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein

Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant, da die finanzielle Förderung von Organisationen, 
Projekten und Initiativen aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung zur Gleich-
stellung aller Geschlechter in der Stadtgesellschaft beiträgt.

Beschlussvorlage

1677 Zeichen

V/0017/2020 
V/0017/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen 
im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2020 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die bisherigen „Richtlinien  zur finanziellen Förderung von Frauenorganisationen,  
-projekten und -initiativen“ und „Richtlinien  zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen,  
-projekten und -initiativen“ werden zusammengefasst und erweitert in den neuen „Richtlinien  zur 
finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des 
Amtes für Gleichstellung“ (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
Aufgrund der Weiterentwicklung des Amtes für Gleichstellung wurde die Anpassung der bisherigen 
Richtlinien notwendig. 
Mit der erweiterten Zuständigkeit für die Themenfeldern  LSBAQ und TI des Amtes für Gleichste l-
lung wurden auch Projektmittel für diesen Bereich bereitgestellt. Dies macht eine Regelung der 
finanziellen Förderung für die Themenfelder LSBAQ und TI notwendig.  
Im Sinne der Transparenz und Gleichbehandlung wurden die unterschiedlichen Richtlinien in einer 
gemeinsamen Richtlinie zusammengefasst. 
 
 
gez. Markus Lewe 
 
 
Amt für Gleichstellung 
 
09.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Braun 
Telefon: 492-1700 
BraunS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0017/2020 
Anlagen: 
 
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, 
Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung

Beratungsverlauf (1)

04.02.2020 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0017/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37