V/0017/2020
Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung
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Anlage 1 Richtlinien zur Förderung von Organisationen, Projekten und Inititativen Amt für Gleichstellung
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Beschlussvorlage an den AGL 4.2.2020
Anlage 1
Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen,
Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für
Gleichstellung
Präambel
Das Amt für Gleichstellung ist der Förderung der Demokratie und Partizipation verpflichtet.
Wir setzen uns ein für eine zukunftsgerichtete geschlechtergerechte Gesellschaft. Unser Verständnis
von Gleichstellung fußt dabei auf
- der Gleichwertigkeit aller Geschlechter und Leben sformen auch jenseits von Heteronormativität
und Stereotypen
- der Wertschätzung von Vielfalt
- dem Wissen um die Bedeutung
o von Macht und Repräsentanz
o der Verschränktheit von Lebenssituationen
Auf dieser Basis fördern wir Organisationen, Projekte und Initiativen, die
- niedrigschwellig,
- sozialpolitisch handelnd,
- durch Eigeninitiative getragen
Angebote und Aktivitäten für eine oder mehrere Zielgruppen im Sinne dieser Richtlinie anbieten.
1. Grundsatz
Im Rahmen der für die finanzielle Förderung von Org anisationen und Projekten im Haushaltsplan
dem Amt für Gleichstellung bereitgestellten Mittel fördert die Stadt Münster nach Maßgabe dieser
Richtlinien die Arbeit von
a) Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen
b) Männerorganisationen, -projekten und Initiativen
c) LSBAQ (lesbischen, schwulen, bisexuellen, asexue llen, queeren 1 Menschen) -Organisationen, -
projekten und Initiativen
d) T, I und Non-Binär (trans, inter und nonbinäre M enschen) -Organisationen, -projekten und
Initiativen
Ziel dieser Förderung ist es:
• eine möglichst große Vielfalt von entsprechenden Aktivitäten zu gewährleisten und
• Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstützen.
2. Förderungsgrundlage
Grundlagen der Förderung sind:
1 Alle nicht heteronormativen Formen des Begehrens
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• die im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Münster
bereitgestellten Mittel,
• diese Richtlinie.
3. Antragsberechtigung
3.1 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen und Verbände sowie Initiativen, die in Münster
ihren Sitz haben, nicht ökonomisch ausgerichtet sind und von
a) Frauen*
b) Männern*
c) Lesbischen, schwulen, bisexuellen, asexuellen un d queeren Menschen
d) Trans, inter und nonbinären Menschen
getragen werden.
3.2 Die antragsberechtigten Gruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen sollen problem-
übergreifend Dienste und Veranstaltungen für eine oder mehrere der Zielgruppen (3.1.a,b,c,d)
anbieten
Insbesondere
• Öffentlichkeitsarbeit, bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit (u.a. zu
Rollenbildern),
• zielgruppenspezifische Informations- und Vernetzungsangebote,
• Angebote zur Selbsthilfe und Situationsveränderung in Belastungssituationen,
Die Antragsteller*innen sollen mit anderen Initiati ven und Gruppen sowie mit den öffentlichen
Einrichtungen zusammenarbeiten.
3.3 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewährt werden, an denen maßgeblich
Münsteraner*innen beteiligt sind, von ihnen partizipieren und die in Münster stattfinden.
4. Förderungsgrundsätze
4.1 Zuschüsse können für folgende Kosten gewährt werden:
• einmalige Kosten für konkrete Programme,
• einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenzte Projekte,
• (wiederkehrende) Sachkosten, Honorarkosten und Fahrtkosten, Programmkosten und
Betriebskosten (keine Personalkosten, keine Investitionskosten),
• im Einzelfall können ggf. Mietkosten bezuschusst werden.
Nicht zuschussfähig sind Kosten, die vor der Antra gstellung entstanden sind, sowie generell
Verpflegungskosten.
4.2 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistungen gebunden. Sie können in Form von Sach- und
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Geldleistungen (Einnahmen) oder als Selbsthilfe und ehrenamtliche
Tätigkeit erbracht werden.
4.3 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einn ahmen (Zuwendungen, Leistungen
Dritter) und die Eigenleistungen sind als Deckungsm ittel für alle mit dem Zuwendungszweck
zusammenhängenden Aufgaben einzusetzen.
4.4 Die finanzielle Förderung von Aktivitäten über dies e Richtlinien geschieht nachrangig zu anderen
Förderungsmöglichkeiten.
4.5 In geeigneten Einzelfällen werden Antragstellerauf die Förderungsmöglichkeiten durch die Mittel der
Stiftung „Siverdes“ sowie auf die Beratungs- und Un terstützungsarbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle
hingewiesen.
4.6 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.
5. Verfahren
5.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewäh rt, der spätestens vier Wochen vor
Maßnahmebeginn dem Amt für Gleichstellung vorliegen muss.
5.2 Die Anträge müssen eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, dessen Konzeption und
Organisation sowie Angaben zur Dauer des Vorhabens einschließlich eines differenzierten
nachprüfbaren Finanzierungs- und Kostenplanes entha lten. Daneben soll dargelegt werden
welchen Beitrag zur Erfüllung des in der Präambel g esetzten Ziels durch die Dienste oder
Veranstaltung geleistet wird.
6. Entscheidung
6.1 Für die Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen stehen folgende
zielgruppenspezifischen Summen zur Verfügung
a) Für Frauen* 20 000 €
b) Für Männer* 6 235 €
c) Für LSBAQ Menschen
d) Für T, I und Nonbinäre Menschen
6.2 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft bis zu einer Fördersumme in Höhe von
2 600 € für die Zielgruppe a) und 2 000 EUR für die Zielgruppen b) c) und d) die Verwaltung (das Amt
für Gleichstellung).
6.3 Über die Anträge mit einem Fördervolumen über 2.600 bzw. 2 000 € entscheidet der Ausschuss für
Gleichstellung auf Basis einer Empfehlung des Amtes für Gleichstellung.
6.4 Die jährliche Maximalförderung beträgt 5 200 bzw. 4000 €.
6.5 Gleichartige Anträge können erst nach Ablauf eines Jahres gestellt werden.
6 235 €
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6.6 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres wird dem Aussc huss für
Gleichstellung ein zusammenfassender Bericht über alle gestellten und
bewilligten Anträge vorgelegt.
7. Verwendungsnachweis
7.1 Die Zuschussempfänger*innen haben über die ordnungs gemäße Verwendung der bewilligten
Mittel einen nachprüfbaren Verwendungsnachweis (Ber icht und bezifferter Ausgabennachweis)
innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme vorzulegen.
7.2 Für nicht ordnungsgemäß verwendete oder nicht belegte Fördermittel behält sich das Amt für
Gelichstellung eine Rückforderung vor.
8. In Kraft treten
Die Richtlinien treten am 04.02.2020 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0017/2020 Kurzüberblick Zusammenführung und Erweiterung der bisherigen Richtlinien zur finanziellen Förderung Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden Ziele mit einem besonderen Fokus auf - die Gleichwertigkeit aller Geschlechter und Lebensformen auch jenseits von Heteronorma- tivität und Stereotypen - die Wertschätzung von Vielfalt - das Wissen um die Bedeutung o von Macht und Repräsentanz o der Verschränktheit von Lebenssituationen verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0104 Gleichstellung von Frau und Mann Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Entscheidung ist gleichstellungsrelevant, da die finanzielle Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung zur Gleich- stellung aller Geschlechter in der Stadtgesellschaft beiträgt.
Beschlussvorlage
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V/0017/2020 V/0017/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung Beratungsfolge 04.02.2020 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die bisherigen „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Frauenorganisationen, -projekten und -initiativen“ und „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Männerorganisationen, -projekten und -initiativen“ werden zusammengefasst und erweitert in den neuen „Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung“ (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Aufgrund der Weiterentwicklung des Amtes für Gleichstellung wurde die Anpassung der bisherigen Richtlinien notwendig. Mit der erweiterten Zuständigkeit für die Themenfeldern LSBAQ und TI des Amtes für Gleichste l- lung wurden auch Projektmittel für diesen Bereich bereitgestellt. Dies macht eine Regelung der finanziellen Förderung für die Themenfelder LSBAQ und TI notwendig. Im Sinne der Transparenz und Gleichbehandlung wurden die unterschiedlichen Richtlinien in einer gemeinsamen Richtlinie zusammengefasst. gez. Markus Lewe Amt für Gleichstellung 09.01.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Braun Telefon: 492-1700 BraunS@stadt-muenster.de - 2 - V/0017/2020 Anlagen: Richtlinien zur finanziellen Förderung von Organisationen, Projekten und Initiativen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Gleichstellung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0017/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37