V/0288/2007
Sprakeler Straße/ Zufahrt Gewerbegebiet Coermühle
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Beschlussvorlage
4721 Zeichen
V/0288/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Sprakeler Straße/ Zufahrt Gewerbegebiet Coermühle; Antrag der CDU-Fraktion und der FDP- Fraktion an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft "Wirtschaftsstandort Münster stärken" vom 10.05.2006 Beratungsfolge 03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft nimmt zur Kenntnis, dass • Punkt 1 des gemeinsamen Antrages der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion im Rahmen des laufenden Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 210 behandelt wird. • Punkt 2 des gemeinsamen Antrages nicht gefolgt wird. Der Antrag ist damit teilweise erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Mit dem Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP „Wirtschaftsstandort Münster stärken“ vom 10.05.2006 wird die Verwaltung in Punkt 2 beauftragt, den Bebauungsplan 210 dahingehend zu ändern, dass das Zufahrtverbot von der Sprakeler Straße auf das Grundstück Sprakeler Straße 397 aufgehoben wird. Das Grundstück Sprakeler Straße 397 befindet sich im seit 1980 rechtsverbindlichen Bebauungs- plan 210 Coermühle. Alle Grundstücke in diesem Gewerbegebiet werden über die gleichnamige Straße Coermühle erschlossen. Entlang der Sprakeler Straße sowie im Kreuzungsbereich mit der Straße Coermühle setzt der Bebauungsplan durchgehend ein Verbot von Ein- und Ausfahrt fest. Dadurch sollen Störeinwirkungen auf die mit 16.500 Kfz DTV stark befahrene B 219 vermieden werden. Einzige Ausnahme besteht in einer Zufahrt zum Grundstück Sprakeler Straße 391, welche Vorlagen-Nr.: V/0288/2007 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 10.04.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0288/2007 1961, also lange vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, genehmigt worden ist und somit Be- standsschutz genießt. Gleichwohl der Antrag lediglich darauf zielt, allein eine Zufahrt aus südlicher Richtung zu schaffen, kann jedoch nicht wirksam verhindert werden, dass das Grundstück auch aus Richtung Norden angefahren wird. Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung wird eine solche Zufahrt ohne separate Abbiegespur nicht als verkehrssicher eingeschätzt. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass das Grundstück über diese direkte Anbindung auch wieder verlassen wird, was insbesondere in Fahrt- richtung stadteinwärts als äußerst verkehrsgefährdend eingeschätzt wird. Der Bereich der beantragten Zufahrt tangiert die Wasserschutzzone II und liegt in der Wasser- schutzzone III. Nach den „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutz- gebieten“ (RiStWag) sind „Knotenpunkte in der Zone II zu vermeiden. Erweist sich die Anlage einer Kreuzung oder Einmündung als unumgänglich, so ist durch entwurfs-, bau- und verkehrstechni- sche Maßnahmen ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten.“ Darüber hinaus muss das Oberflächenwasser aufgefangen und über eine dauerhaft dichte Rohrleitung aus dem Schutz- gebiet herausgeführt werden. Somit wird für die Einrichtung einer Zufahrt von der Sprakeler Straße nicht nur aus Gründen einer sicheren Verkehrsabwicklung, sondern auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes der Einbau einer separaten Linksabbiegespur erforderlich. Dies bedeutet den Ausbau der Sprakeler Straße in diesem Abschnitt entsprechend den Vorgaben der RiStWag. Damit einhergehend bedeutet es gleichzeitig den Bau der erforderlichen Kanalisierung in der Sprakeler Straße zwischen Bahnüber- gang und Kreuzung Am Knapp/Coermühle. Der Umbau müsste - zumindest teilweise - nach dem Veranlasserprinzip von dem Gwerbebetrieb getragen werden. Andererseits war dem Gewerbebetrieb aus dem Baugenehmigungsverfahren im Jahr 2000 be- kannt, dass die Zufahrt zu dem an der Sprakeler Straße liegenden Grundstück, wie an vielen an- baufreien Straßen, nur indirekt, d.h. allein über die Straße Coermühle, möglich ist. Fazit: Aus Gründen der Verkehrssicherheit, der hohen damit verbundenen Aufwendungen für den Aus- bau der Sprakeler Straße und der nicht auszuschließenden Folgeanträge empfiehlt die Verwal- tung, das bestehende Verbot von Ein- und Ausfahrt entlang der Sprakeler Straße im Rahmen der laufenden Bebauungsplanänderung nicht aufzuheben. i.V. Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP „Wirtschaftsstandort Münster stärken“ vom 10.05.2006
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (3)
- Sprakeler Straße 397
- Am Knapp
- Coermühle
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0288/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37