V/0513/2021
Maßnahmenprogramm 2022 - 2023 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen
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Beschlussvorlage
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V/0513/2021 V/0513/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Maßnahmenprogramm 2022 - 2023 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Mitte Beratungsfolge 16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Maßnahmenprogramm 2022 – 2023 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen aus den Bereichen Mobilität und Verkehr (Produktgruppen 1201) im Bezirk Münster- Mitte wird entsprechend der Anlage 1 (Beschlussliste) beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und -anlagen veranschlagt. Begründung: Mit dieser Vorlage werden die Maßnahmen vorgelegt, für die ein Listenbeschluss durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität notwendig ist. Eine Übersicht über alle Maßnahmen legt die Verwaltung mit einer separaten Berichtsvorlage (V/0523/2021) vor. Nach Priorität und Budget wurde ein Maßnahmenprogramm aufgestellt. Da das Programm ständig mit allen betroffenen Fachämtern und Dienststellen abgestimmt wird und dabei erfahrungsgemäß Maßnahmen entfallen, umfasst es mehr Maßnahmen, als das Amt für Mobilität und Tiefbau im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen umsetzen kann. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet alle in den nächsten 1 ½ Jahren im Stadtbezirk Münster-Mitte Amt für Mobilität und Tiefbau 14.10.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm T elefon:492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0513/2021 vorgesehenen Baumaßnahmen aus dem Bereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau mit zu erwartenden Baukosten von mehr als 20.000 €, deren Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgehen. Nicht enthalten sind: Kleinflächige (< 100 m2) Maßnahmen zur Instandsetzung von Pflaster und Asphalt Punktuelle Reparaturen bzw. Sanierungsarbeiten an Abwasserkanälen Erstellung von Hausanschlüssen, da diese nicht planbar sind, sondern kurzfristig auf Anforderung von Bauwilligen durchgeführt werden. Durch Gesetz vom 19.12.2019 hat der Landesgesetzgeber mehrere Maßnahmen beschlossen, um ein modernes Straßenausbaubeitragsrecht zu schaffen. Sie sind in dem neu in das KAG NRW aufgenommenen § 8a enthalten. Die Gemeinde hat demnach ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, das vom Rat/Ausschuss zu beschließen ist (§ 8a Abs.1). Dieses Konzept soll die anstehenden (beitragsfreien) Unterhaltungsmaßnahmen sowie die beitragspflichtigen Ausbaumaßnahmen über einen 5-jährigen Zeitraum zeitlich auflisten. Es ist alle 2 Jahre fortzuschreiben. Diese gesetzliche Vorgabe wird mit dieser Vorlage und der o.g. Berichtsvorlage umgesetzt. Die beigefügte Liste enthält unter dem Punkt „Beschluss“ einige Einträge, die wie folgt zu verstehen sind: Einzeln Maßnahme wird im Vorlagenzeitraum (1,5 Jahre) über eine Einzelvorlage beschlossen Einzeln / vorhanden Maßnahme wurde bereits über eine Einzelvorlage beschlossen, bautechnisch aber noch nicht umgesetzt Liste / vorhanden Maßnahmen aus vorausgegangenen Listenbeschlüssen, bautechnisch aber noch nicht umgesetzt Liste / Folgejahre Maßnahmen die in Folgejahren umgesetzt werden sollen und aufgrund der Neufassung des KAG anzuzeigen sind Liste Maßnahmen für die aktuell im Vorlagenzeitraum (1,5 Jahre) ein Beschluss erfolgen soll. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen - 2 - V/0513/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0513/2021 Kurzüberblick Maßnahmenprogramm 2022 - 2023 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Mitte Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet alle in den nächsten 1 ½ Jahren im Stadtbezirk Mitte vorgesehenen Baumaßnahmen aus dem Bereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau mit zu erwartenden Baukosten von mehr als 20.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
BV_Mitte_V-0513-2021_Beschluss
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Maßnahmenprogramm 2022/2023 Anlage zu V/0513/2021 überbezirkliche Maßnahmen BV-Mitte, AVM = Ja Beschluss 28.09.2021 lfd. Nr. Projektbezeichnung Kurzbeschreibung geschätzte Kosten in T € Teilfinanzplan Teilergebnisplan KAG BauGB Veranlasser Beteiligte verkehrliche Auswirkung Beschluss BV AVM 1 Hammer Straße K6 - Asphaltarbeiten - Instandsetzung Geiststraße Wörthstraße Instandsetzung Busspur | Fahrbahn 76 1201 - konsumtiv Nein Straßenbau keine hoch Liste Mitte Ja 2 Kanalstraße K 13 - Asphaltarbeiten - Instandsetzung Nevinghoff Zum Rieselfeld K 7 Instandsetzung Fahrbahn 181 1201 - konsumtiv Nein Straßenbau keine hoch Liste Mitte Nord Ja ###### Beschlussliste 1(1)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hammer Straße
- Kanalstraße
- Zum Rieselfeld
- Geiststraße
- Wörthstraße
- Nevinghoff
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Details
- Aktenzeichen
- V/0513/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2021
- Erstellt
- 22.06.2021 14:34