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52/0382/2026

Sachstand Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten", hier: Stadtbad

Mitteilung der Verwaltung 21.01.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 11.02.2026, TOP 12

Anlage 1 Beratungsunterlage für Rat

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Anlage 3 Präsentation Bäderkonzept 2030

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Mitteilung der Verwaltung

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Anlage 2 Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten

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Anlage 1 Beratungsunterlage für Rat

9720 Zeichen

Seite 1 von 4 
52/0363/2025 
Beratungsunterlage   
Dienststelle  52 - Sportamt 
Beteiligte Bereiche: 20 - Finanzen 
Berichterstatter/-in  Herr Beigeordneter Dr.Welpmann 
Art der Beratung  öffentlich 
Betreff Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler 
Sportstätten: Sanierung Stadtbad   
Beratungsfolge 
Gremium Datum Abstimmungsergebnis 
   
Rat der Stadt Neuss 12.12.2025 mehrheitlich zugestimmt 
 
Beschlussempfehlung 
1. Die Stadt Neuss beteiligt sich am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler  
Sportstätten“ (Aufruf 2025/2026) mit dem Projekt „Sanierung Stadtbad“ und  
beantragt für die Gesamtkosten von 24,0 Mio. Euro den max. möglichen  
Zuschuss von 8,0 Mio. Euro. 
 
2. Die Stadt Neuss wird im Falle der Förderung des Projektes „Sanierung Stadtbad“  
aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ den kommunalen 
Eigenanteil von mind. 10,0 Mio. Euro bereitstellen. 
 
3. Nach Bewilligung des gestellten Antrages wird die Variante 2b „Sanierung des Nord-, 
Süd- und Stadtbades, Schließung des St. Konradbades und Integration  
des Lehrschwimmbeckens in das Stadtbad“ des Bäderkonzeptes 2030 umgesetzt. 
 
 
Sachverhaltsdarstellung 
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“, Projektaufruf 2025/2026 
Die Bundesregierung hat am 16.10.2025 das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler 
Sportstätten (SKS)“ veröffentlicht (s. Anlage 1). Mit den Mitteln des Programms soll eine 
Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer 
regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Die Projekte sollen von  
besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration 
in der Kommune sowie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.  
Gegenstand der Förderung sind kommunale Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt),  
d. h. bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen. Die zu fördernden Sport-
stätten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Gefördert wird die umfassende  
bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Sportstätten. 
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden  
(Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

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Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann,  
wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter befindet. 
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der 
Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den  
in einer Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.  
Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizze 
bis 15.01.2026 in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushalts-
ausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.  
Eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 der Honorarordnung  
für Architekten und Ingenieure (HOAI), die eine zügige Realisierung erwarten lässt,  
wirkt sich neben der Erfüllung bereits genannter Kriterien positiv auf die Bewertung  
der Projektskizze aus. 
 
Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer 
Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen. 
 
Darüber hinaus werden bei der Bewertung folgende Kriterien berücksichtigt  
(nicht kumulativ, keine Rangfolge):  
− Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit,  
− zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit,  
− bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt,  
− Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien.  
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits mit Einreichung der Projektskizze 
(Phase 1) die Gesamtfinanzierung des Projektes bestätigt werden muss. 
 
Bäderkonzept 2030 
Der Rat der Stadt Neuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2023 beschlossen,  
zur Konsolidierung des Haushaltes die Geschäftsführung der Neusser Bäder und  
Eissporthalle GmbH (NBE) zu beauftragen, eine Neukonzeption zur Sicherung des Erhalts 
und der Finanzierung einer attraktiven, klimaschonenden und zukunftsfähigen  
Bäderlandschaft in der Stadt Neuss mit einer Zielprojektion für das Jahr 2030 vorzulegen. 
Finanzpolitisch soll die Neukonzeption die Verlustabdeckung der NBE reduzieren und damit 
die Ausschüttungsfähigkeit der Stadtwerke Neuss GmbH stärken.  
Eine Neukonzeption der Bäderlandschaft soll unter Maßgabe der Beibehaltung der Standorte 
Süd- und Nordbad und einem Innenstandort vorgenommen werden.  
 
Am 08.07.2025 wurde den Mitgliedern des Rats und des Sportausschusses  
das Bäderkonzept 2030 vorgestellt (s. Anlage 2). Basierend auf einer umfassenden Bedarfs- 
und Bestandsanalyse wurden folgende Varianten entwickelt: 
 
Variante 1:   Ergebnisstabilisierung (Schließung Stadtbad und St. Konradbad,  
zukünftig nur noch Südbad und Nordbad) 
 
Variante 2:  Sanierung aller bisherigen Bäderstandorte 
 
Variante 2b:  Sanierung des Nord-, Süd- und Stadtbades,  
Schließung des St. Konradbades, Planung des Lehrschwimmbeckens 
nicht am Standort St. Konrad, sondern Integration in die Sanierung  
des Stadtbades 
 
Variante 3:   Sanierung plus Ergänzungsmaßnahme und Neubau  
eines Lehrschwimmbeckens am Südbad; 
Sanierung Nordbad und Stadtbad; Schließung St. Konradbad

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Variante 4:   Sanierung und Ausbau des Südbades zum Schwimmzentrum  
mit 50m-Becken und modernem Lehrschwimmbecken,  
Sanierung des Nordbades, Schließung Stadtbad und St. Konradbad 
 
Variante 5a:  Sanierung Nord- und Südbad und Neubau Stadtbad am Wendersplatz 
(Raumstruktur wie Neubau am Südbad Variante 4),  
Schließung St. Konradbad 
 
Variante 5b:   Sanierung Nord- und Südbad und Neubau Stadtbad  
an Hafenkante Süd (Raumstruktur wie Neubau am Südbad Variante 4), 
Schließung St. Konradbad 
 
 
Antragstellung 
 
Nach vollumfänglicher Prüfung der Sach- und Rechtslage und der Förderbedingungen  
reicht die Verwaltung bis 15.01.2026 eine Projektskizze für die Sanierung des Stadtbades 
ein (Phase 1, Interessenbekundungsverfahren). Nach einer aktualisierten Kostenschätzung 
liegen die Kosten für dieses Projekt bei rund 24. Mio. €. Hier ist darauf hinzuweisen,  
dass die in der o.g. Präsentation des Bäderkonzepts vom 08.07.25 gezeigten Kosten  
noch auf einer geringeren Planungstiefe basierten. Die für die Projektskizze notwendigen 
Planunterlagen werden durch die NBE vorbereitet und der Verwaltung zur Verfügung  
gestellt. 
 
Im Falle einer Förderbewilligung wird die Variante 2b des Bäderkonzepts 2030 umgesetzt. 
 
Im Vergleich aller Varianten wäre die Variante 4 (Schwimmzentrum am Südbad)  
über 40 Jahre gerechnet (Abschreibungszeit Neubau) zwar wirtschaftlicher als  
die Variante 2b, allerdings nur unter der Voraussetzung des Entfalls eines Innenstadtbades. 
Unter Berücksichtigung der gültigen Ratsbeschlüsse mit dem vorgegebenen Erhalt eines 
Innenstadtstandortes und der in Anlage 2 (Folien 105-108) dargestellten Wirtschaftlichkeits-
analyse ist allerdings die Variante 2b die wirtschaftlichste Variante. 
 
Die nachfolgend dargestellten Förderbedingungen sind hinsichtlich der Umsetzung  
der Maßnahme „Sanierung Stadtbad“ erfüllt: 
 
Bedingungen (Soll): 
- kommunale Sportstätte 
- primärer Sportzweck 
- öffentlich zugänglich 
- Hallenbäder: Reduzierung Wasserverbrauch/Einsatz von Chemikalien 
- klar definierte, neue Einzelfördermaßnahmen 
- langfristig nutzbar (20-25 Jahre) 
- Steigerung der regionalen und überregionalen Bedeutung 
 
weitere Bedingungen (Bonus): 
- Projektreife mindestens HOAI-Leistungsphase 3 
- Umsetzung zur Barrierefreiheit 
- bedeutend für gesellschaftlichen Zusammenhalt  
- zügige Umsetzung, schlüssige Projektstruktur 
 
Nach der Sanierung des Stadtbades wird die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreicht,  
was sich laut Förderrichtlinien ebenfalls positiv auf die Bewertung der Projektskizze  
auswirkt. Auf die Bewerbung zur Förderung anderer Maßnahmen wird im Sinne  
einer Verbesserung der Auswahlwahrscheinlichkeit bewusst verzichtet.

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Die Sanierung des Stadtbades hat eine Schließung desselben über einen Zeitraum  
von etwa zwei Jahren zur Folge. Das bedeutet, dass Wasserflächen und Nutzungszeiten  
für den Schulsport, die Schwimmausbildung, den Schwimm- und Wassersport sowohl auf 
breitensportlicher als auch auf leistungssportlicher Ebene und für die Öffentlichkeit  
wegfallen.  
 
Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit der Schulverwaltung, den Wassersport  
treibenden Vereinen und anderen nutzenden Institutionen. Im Rahmen einer Informations-
veranstaltung am 27.11.2025 wurde den betroffenen Institutionen des Stadtbades  
das Bäderkonzept 2030 detailliert vorgestellt. Dabei wurden im Rahmen einer möglichen 
Sanierung des Stadtbades bereits Lösungsmöglichkeiten zur Kompensation  
von Wasserflächen und -zeiten während der Bauzeit diskutiert. Alle weiteren Umsetzungs-
schritte werden in enger Abstimmung mit Schulen und Vereinen durchgeführt. 
 
Bürgerbeteiligung 
 
keine 
 
 
Auswirkungen auf Finanzen, Personal und Raumbedarf 
Im städtischen Haushalt sind bis dato keine Finanzierungsmittel für das Projekt etatisiert. 
Bei einer Förderung von max. 8 Mio. € durch das Förderprogramm „Sanierung kommunaler 
Sportstätten“ und einem Investitionsvolumen in Höhe von 24 Mio. € liegt der Eigenanteil  
der Stadt Neuss bei mindestens 10 Mio. €. Die restlichen 6 Mio. € werden durch  
die Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH im Rahmen einer Finanzierung bereitgestellt.   
 
 
Anlagen 
1_Projektaufruf Bundesprogramm 
2_Präsentation Bäderkonzept (lediglich digital verfügbar)

Anlage 3 Präsentation Bäderkonzept 2030

33370 Zeichen

Projekt Bäderkonzept 2030Informationsveranstaltung für den Rat der Stadt Neuss sowie den Sportausschuss am 08.07.2025

Ratsbeschluss„Die Vertreter der Stadt Neuss in den Gremien der NeusserBäder und Eissporthalle GmbH (NBE GmbH) werdengebeten, die Geschäftsführung der Gesellschaft damit zubeauftragen, eine Neukonzeption zur Sicherung des Erhalts und der Finanzierung einer attraktiven, klimaschonenden und zukunftsfähigen Bäderlandschaft sowie Eissporthalle in der Stadt Neuss mit einer Zielprojektion für das Jahr 2030 vorzulegen.“.(Quelle: Auszug aus Ratsbeschluss vom 03.03.2023, Punkt I.25.) 2

RatsbeschlussFinanzpolitisch soll die Neukonzeption die Verlust-abdeckung bei der NBE GmbH reduzieren und damit dieAusschüttungsfähigkeit der Stadtwerke Neuss GmbHstärken.Gegenstand einer Neukonzeption der Bäderlandschaft sollunter Maßgabe der Beibehaltung an den Standorten Süd-,Nordbad und einem Innenstadtstandort vorgenommen.(Quelle: Auszug aus Ratsbeschluss vom 03.03.2023, Punkt I.25.) 3

RatsbeschlussZiel bleibt weiterhin, jedem Kind zu ermöglichen, schwimmen zu lernen und ein bedarfsdeckendes Freizeit- und (Leistungs-) Sportschwimmangebot vorzuhalten.Diese schließt ggf. eine Ergänzung vonLehrschwimmbecken und eine Prüfung von Sport-schwimmbecken ein.(Quelle: Auszug aus Ratsbeschluss vom 03.03.2023, Punkt I.25.) 4

RatsbeschlussUnter Einbeziehung von Vertreter*innen derSchwimmvereine, Stadtsportverband und Schulen sind auchVorschläge für Maßnahmen und/oder Investitionen zuerarbeiten, mit denen auch zukünftig ausreichenWasserflächen für Sport- Schulschwimmen angebotenwerden können.(Quelle: Auszug aus Ratsbeschluss vom 03.03.2023, Punkt I.25.) 5

RatsbeschlussDie Wegebeziehungen zwischen Schulen und Schwimmstandorten sollen von Beginn an in den Planungen mitberücksichtigt werden.Erst nach Umsetzung der Neukonzeption soll über eineEntwicklung von bezahlbarem Wohnraum auf dembisherigen Stadtbad-Gelände eine Refinanzierung etwaigerInvestitionen erfolgen. Der Betrieb des Stadtbades bleibtinsoweit in den nächsten Jahren gesichert.(Quelle: Auszug aus Ratsbeschluss vom 03.03.2023, Punkt I.25.) 6

RatsbeschlussDie sanierungsbedürftige Eissporthalle im Südparkentspricht nicht mehr den sportlichen und energetischenErfordernissen. Ihre bisherige Nutzung muss ohneerhebliche Investitionen mittelfristig aufgegeben werden. DieNeukonzeption soll unter Einbeziehung von Vertreter*innender eislauftreibenden Vereine Alternativen aufzuzeigen, wieAngebote für Eishockey und Eiskunstlauf sowie dasSchlittschuhlaufen in der Freizeit in Zukunft durch die NBEGmbH und/oder in Kooperation mit Dritten erfolgen.(Quelle: Auszug aus Ratsbeschluss vom 03.03.2023, Punkt I.25.) 7

Umsetzung durch NBE• Bedarfsanalyse• Bestandsanalyse• Erarbeitung von Varianten zur Umsetzung Ratsbeschluss• Wirtschaftlichkeitsprognose8

Zeitplan zur Erstellung eines Konzeptes zum Bäderkonzept 2030• Q1/2023 Ratsbeschluss / Aufsichtsrat NBEAuftrag Bäderleitplanung / Bedarfsanalyse Wasserflächen an DSBG Prof. Dr. Kuhn• Q4/2023 Erarbeitung  Wirtschaftlíchkeitsprognose Auslastung/Bedarfe pro Zielgruppe (Bedarfsanalyse)Erarbeitung  Ergebnisse zum Sanierungsbedarf Standorte (Bestandsanalyse)• Q2/2024 Vorstellung Bedarfsanalyse im Aufsichtsrat• Q3/2024 Vorstellung Varianten zur Umsetzung Bäderkonzept im AufsichtsratPrüfauftrag durch den Aufsichtsrat und die Stadt an die NBE zur Standortsuche Neubau Stadtbad in der Innenstadt (Raumstruktur Neubau am Südbad Variante 4 in der Innenstadt realisieren)• Q4/2024 Präsentation Machbarkeitsstudie  Innenstadt-Standorte Stadtbad im AufsichtsratPrüfauftrag zur vertieften Machbarkeit Standorte Innenstadt (Wendersplatz und Hafenkante) 9

Zeitplan zur Erstellung eines Konzeptes zum Bäderkonzept 2030• Q1/2025 Architektenwechsel bei der Machbarkeitsstudie der Standorte aufgrund von Kapazitätsengpässen bei vorherigem PlanungsbüroBewertung priorisierte Standorte mit neuer Machbarkeitsstudie Prüfung Grundstücksverhältnisse in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt• Q2/2025 Erstellung  Wirtschaftlichkeitsprognose für die priorisierten Standorte Wendersplatz und Hafenkante Süd
• Präsentation der Ergebnisse im Aufsichtsrat 10

Inhalt der BedarfsanalyseFür ein langfristiges, effizientes Bäderkonzept ist dieErmittlung der Bedarfe der Zielgruppen von großerBedeutung.Diese Analyse wurde vom Expertenbüro DSBG (DeutscheSportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co.KG) durchgeführt.Im Fokus dieser Analyse ist die Pflichtaufgabe derKommune, Wasserflächen für den Schulsport zur Verfügungzu stellen.11

Vorstellung der Bedarfsanalyse durch Herrn Prof. Dr. Christian Kuhn  - DSBG -.
12

Grundlagen der Ausarbeitung• Zur Herausarbeitung der Ist-Analyse der vorhandenenWasserflächen in Neuss im Hinblick auf ihre Auslastung sowie dernotwendigen, darzustellenden Bedarfe wurden Belegungspläne alsauch Nutzendenzahlen der einzelnen Schwimmbadstandorte zurVerfügung gestellt.• Auch das Schulamt der Stadt Neuss wurde zur Ausarbeitunghinzugezogen und hat durch Ihren Zutrag der curricularvorgeschriebenen Wasserzeiten und der Anzahl an Schulklassenpro Schulform und pro Jahrgangsstufe unterstützend zu einemfinalen Ergebnis beigetragen.

Bäderstandorte Neuss
Quelle: google earth

Datenerhebung / -analyseWorkshop zu den  Zielen der  Entscheidungsträger  und NutzerBedarfsanalyseDas Vorgehen: Bedarfsanalyse gemäß DIN18205
SchulsportVereinssportÖffentl. Sport /  Freizeit-nutzung

Ermittlung des Schulschwimm-sportbedarfes
• DerzeitigeBelegungen• Anzahl der Klassen/ Curriculum• VerhaltensdatenSoll-Ist-Vergleich
• Anzahl der  leistbaren Stunden  (LehrerInnen)Leistbares
• Anzahl der  Sportstätten-einheitenBedarf
Lt. Sportstättenleitplanung steht einer  Klasse 100m² Wfl. also ein LSB mit 100  m² oder 2 Bahnen á 25m zu.→ 25 SchülerInnen auf 2 Bahnen→ 12,5 SchülerInnen pro Bahn

Ermittlung desVereinsschwimmsportbedarfes
• Derzeitige  Belegungen• Anzahl der  Vereinsmitglieder• VerhaltensdatenSoll-Ist-Vergleich
• PolitischeVorgaben• Richtlinien (DSV)Leistbares
• Anzahl der  Sportstätten-einheitenBedarf
Quelle: KoK, DGfdB
→ Ableitung aus dem Schulsport→ FINA: eine Schwimmlänge Abstand,  1m Breite (außer Delphin) = eine Bahn  (2,5 m) hin und her = 12 pro Bahn→ Vortrag DSV: 6 Pers. Leistungssport,bis 12 pro Bahn Breitensport

Datenanalyse1. Grundlagendatenanalyse - Südbad

Datenanalyse1. Grundlagendatenanalyse – Auslastungsanalyse Südbad  Schulsport und Vereinssport
Quelle: Eigene Darstellung anhand Daten der Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH, 2019

Herleitung curriculares SOLL
Schulsport:Um bei einer optimalen Auslastung den Schulsport in Neuss abzudecken, bräuchte es 4,5  Sportanlageneinheiten pro Stunde (Mo-Fr außerhalb der Ferien zwischen 8.00 – 14Uhr).Hiervon:1 Lehrschwimmbecken  7 Bahnen á 25m

Ergebnis aus der Bedarfsanalyse (DSBG)Fazit und Handlungsempfehlung hinsichtlich Schulsport• Die Stadt Neuss deckt den Bedarf an Schul- und Vereinssport(Vereinssport keine Pflichtaufgabe) mit den bestehenden Flächenvollumfänglich.• Die vorhandene Wasserfläche sollte hinsichtlich der Quantitätauch zukünftig bereitgestellt werden, um den Bedarfen des Schul-und Vereinssports zu entsprechen und ggf. eine steigendeNachfrage zu bedienen.• Die Analysen zeigen auch, dass die explizit für den Schul- undVereinssport bereitgestellten Flächen bereits gut und im Falle desNordbades sogar sehr gut ausgelastet werden und paralleleNutzungen zwischen organisierten und nicht organisiertenNutzern, sprich der Öffentlichkeit, gut funktionieren.21

Leitfaden zur Fahrzeitenoptimierung derSchulen
Verteilung der Schulen und Schwimmbadstandorte in Neuss

Grundlagen der AusarbeitungFür die Ausarbeitung wurden vier aufeinander aufbauende Analyseschritte gewählt:1.Im ersten Analyseschritt wird ausgehend von den einzelnen Schulstandorten die Entfernung zuden vier benannten Schwimmbädern in Neuss jeweils mit Blick auf die Erreichbarkeit zu Fußund per Bustransfer herausgearbeitet.2.Die Ergebnisse des ersten Analyseschrittes fließen in eine Gesamtübersicht ein, die darstellt,welches Bad für welchen Standort das mit Blick auf die Fahrzeiten von den Schulstandortenaus betrachtet, das Beste ist.3.Dann werden je Bäderstandort in einer Übersicht die Schulen dargestellt, die diesen Standortanhand der herausgearbeiteten Fahrzeiten aufsuchen sollten.4.Aufgrund der baulich-technischen Situation des St. Konradbades und des Stadtbades wurde ineiner vierten Überlegung untersucht, ob die Schulen, welche die genannten Standorte bislangfür den Schwimmunterricht besuchen, auf das Nord- und Südbad umverteilt werden können.

Grundlagen der AusarbeitungAnnahmen undFür die Herleitung des Optimierungsansatzes wurden verschiedene  Grundlagen geschaffen, die im Folgenden dargelegt werden:Als Grundlagen für die allgemeine Vorgehensweise wurden definiert:Es wurden Geh- und Fahrzeiten berücksichtigt.Bei den Fahrzeiten wurde jeweils eine Ein- und Ausstiegszeit von 5 Minuten zu der reinenFahrzeit hinzugerechnet.Die kürzest mögliche Anreisezeit zu einem Standort ist immer als die zu priorisierende  anzunehmen.Gehzeiten für SchülerInnen wurden im Rahmen bis 15 Minuten als zumutbar angesetzt.Alle Schulstandorte werden mit Blick auf eine Reduktion der Fahrzeit analysiert undentsprechend dargestellt.Bei allen herangezogenen Fahr- und Gehzeiten handelt es sich um Mittelwerte allervorgeschlagenen Routenoptionen anhand von Google Maps. Diese Zeiten sind ggf. anhandweiterer Straßenverkehrsparameter und organisatorischer Maßnahmen näher zu validieren.

Grundlagenanalyse 1: Erreichbarkeit der Schulen mit Bezug zu jedem Standort
Quelle: Google Maps, eigene Darstellung

Beispiel Nelly Sachs Gymnasium 
26
Entfernung zum Bad in kmEntfernungin MinutenFußEntfernung in Minuten FuhrparkStadtbad 2 26 3Südbad 2 29 7Nordbad 5 57 13

Grundlagenanalyse 2: Darstellung optimaleFahr-/Gehzeit je Schulstandort
Quelle: Google Maps, eigene DarstellungBeispiel Nordbad:Hier wurden die Schulen herangezogen, welche das Nordbad sowohl mit Blick auf die Geh- als auch auf die Fahrzeiten am  schnellsten erreichen kann. Die rote Markierung verdeutlicht die Fahrzeiten, welche wie oben beschrieben mit einer Minutenanzahl  von 5 summiert werden, um die Ein- und Ausstiegszeit zu berücksichtigen. Die grüne Markierung, links daneben, verdeutlicht, dass  der Weg auch zu Fuß erfolgen kann. Es wurde die Annahme getroffen, dass eine maximale Gehzeit von 15 Minuten vom  Schulstandort zur jeweiligen Schwimmbadfläche, als realistisch betrachtet werdenkann.

Analyse 2: Zugeordnete Schulen jeSchwimmbadstandort
Quelle: Google Maps, eigene Darstellung

Analyse 2: Zugeordnete Schulen jeSchwimmbadstandort
Quelle: Google Maps, eigene DarstellungQuelle: Google Maps, eigene DarstellungAnmerkung: Zum Besuch des Bades St. Konradbad wurden nur Grundschulen herangezogen

Analyse 3/4: Verlagerung aller Schulen auf das Nord- und Südbad
Quelle: Google Maps, eigene Darstellung
Legende:

Analyse 3/4: Verlagerung aller Schulen auf das Nord- und Südbad
Quelle: Google Maps, eigene DarstellungInsgesamt müssen nach dieser Variante 12 Minuten mehr Fahrzeit aufgenommen werden, um die SchülerInnen zu den jeweiligenSchwimmstandorten zu befördern. Trotz eines Mehraufwands ist diese Veränderung jedoch als gering zu betrachten.

Fazit und Handlungsempfehlung• Alle Schulen konnten einem Schwimmbadstandort zugewiesen werden, der innerhalb von 15Gehminuten oder maximal 15 Fahrminuten zu erreichen ist.• Dies deutet auf eine sehr ausgewogene Verteilung der Schwimmbadfläche im Stadtgebiet hin.• Um diese Standortvorteile zu nutzen, bedarf es zukünftig einer engen Abstimmung zwischenden Stadtwerken Neuss und den Schulen, um die Schulen entsprechend auf mögliche neue  Standorte zu verteilen und die Schwimmzeiten durch verminderte Fahrzeiten zu erhöhen.

Ergebnis aus der Bedarfsanalyse (DSBG)Aufgrund der baulichen Herausforderung bei Stadtbad und St.Konradbad wurde untersucht, ob die schulische Versorgung auchan den Standorten Nordbad und Südbad gewährleistet werdenkann.Die Untersuchung hat ergeben, dass auch mit zwei Standortenalle Schulen ausreichend versorgt werden können. Es wurdeaufgezeigt, dass alle Schulen innerhalb vertretbarer Zeit zu Fußoder per Bus ein Schwimmbad erreichen können undausreichend Wasserzeit zur Verfügung haben.33

Analyse Krieger / DTF
34

35

Nordbad
36

Stadtbad
37

Südbad
38

Analyse Restnutzungszeiten
39

Analyse Restnutzungszeiten - Beispiel Südbad
40

UntersuchungsvariantenVariante 1: Ergebnisstabilisierung (Schließung Stadtbad und St. Konradbad, zukünftig nur noch Südbad und Nordbad)Variante 2+2b: Sanierung aller bisherigen BäderstandorteVariante 3: Sanierung aller Standorte außer St.   KonradbadLehrschwimmbecken ans Südbad / Ex-St. Konradbad Variante 4: Ausbau des Südbades zum SchwimmzentrumVariante 5a+b:  Sanierung Nord- und Südbad und Neubau Stadtbad an zentralem Innenstadtstandort  41

Variante 1: Ergebnisstabilisierung Südbad:    Sanierung (plus notwendige Ergänzungsmaßnahmen)Nordbad:  SanierungStadtbad:  Schließung ersatzlosSt. Konradbad:  Schließung ersatzlosUm das wirtschaftliche Ziel einer Ergebnisstabilisierung zu erreichen, müssen aufgrundder notwendigen Investitionen allein für die Standorte Süd- und Nordbad vor demHintergrund der zu erwarteten weiteren Kostensteigerungen z.B. für Personal undEnergien die Standorte Stadtbad und St. Konradbad ersatzlos aufgegeben werden.Fazit:Die herausgearbeitete notwendige Wasserfläche aus der Bedarfsanalyse würdezukünftig nicht zur Verfügung stehen. Diese Variante erfüllt nicht die Bedingungen desderzeitigen Ratsbeschlusses.42

Variante 1: Vor- und Nachteile + Ergebnis/Verluste werden auf aktuellem Stand stabilisiert+ geringerer Finanzierungsbedarf als Neubau/Sanierung allerBäderstandorte+ ausreichend Personal+ energetische Einsparung/CO2 Einsparung- Wasserfläche ist nicht ausreichend gemäß Bedarfsanalyse- Einschränkungen für Schulen, Vereine und Öffentlichkeit- Fahrtzeiten zur Erreichbarkeit erhöhen sich für die Gäste- Sanierung der verbleibenden Standorte für max. 20 Jahre43

Variante 1: Vor- und Nachteile - Investitionsbedarf ++- Finanzbedarf ++- Ergebnisauswirkung ++- Wasserangebot Schulen -- Wasserangebot Vereine --- Wasserangebot Öffentlichkeit -- Attraktivität -- Personalbedarf ++-Nachhaltigkeit +44

Investitionsbedarf Variante 1Gesamtsumme: 22 Mio.Maßnahme Südbad NordbadGebäude 2,2 2,3Technik 4,4 1,9Notw. Erweiterungen 4,3Nebenkosten 3,9 2,0Sonstiges 0,7 0,2Gesamt 15,5 Mio. 6,5 Mio.•inkl. energetische Optimierung•inkl. Anpassung Preisentwicklung45

Variante 2: Sanierung der bisherigen StandorteSüdbad:    Sanierung (plus notwendige Ergänzungsmaßnahmen)Nordbad:  SanierungStadtbad:  SanierungSt. Konradbad:  SanierungBeibehalt aller Standorte und damit Sanierung des Nord-, Süd- undStadtbades, sowie des St. Konradbades (zusätzlicherInvestitionsbedarf).46

Variante 2: Vor- und Nachteile + Erhalt aller Standorte+ Wasserfläche ist ausreichend gemäß Bedarfsanalyse- Kosten steigen aufgrund von Preissteigerungen,steigende Verluste.- Über einen Zeitraum von ca. 8 Jahren immer wiederSchließzeiten zur Sanierung.- Sanierung für max. 20 Jahre-Personalbedarf nur schwer zu decken-Geringe energetische Optimierung47

Variante 2: Vor- und Nachteile - Investitionsbedarf -- Finanzbedarf -- Ergebnisauswirkung --- Wasserangebot Schulen 0- Wasserangebot Vereine 0- Wasserbedarfe Öffentlichkeit 0- Attraktivität +- Personalbedarf --- Nachhaltigkeit -48

Investitionsbedarf Variante 2Maßnahme Südbad Nordbad Stadtbad St. KonradGebäude 2,2 2,3 6,7 2,7Technik 4,4 1,9 4,3 2,7Notw. Erweiterungen4,3Nebenkosten 3,9 2,0 6,8Sonstiges 0,7 0,2 1,3 1,1Gesamt 15,5 Mio. 6,5 Mio. 19,0 Mio. 6,4 Mio.Gesamtsumme: 47 Mio.
49•inkl. energetische Optimierung•inkl. Anpassung Preisentwicklung

Variante 2b – Vorstellung • Eine weitere Variante wurde für eine mögliche Innenstadt Lösung untersucht in dem die Variante 2 angepasst wurde.• Hier wurde in der Planung das Lehrschwimmbecken nicht am Standort St. Konrad saniert sondern in die Sanierung vom Stadtbad integriert.• Mögliche temporäre Ausweichkapazitäten werden erarbeitet (Schwimmzeiten in Bädern der Region).50

Variante 2b – Vorstellung 
51

Variante 2b: Sanierung der bisherigen Standorte plus Integration LSB ins StadtbadSüdbad:    Sanierung (plus notwendige Ergänzungsmaßnahmen)Nordbad:  SanierungStadtbad:  Sanierung + Integration LehrschwimmbeckenSt. Konradbad:  SchließungBeibehalt von drei Standorten und damit Sanierung des Nord-, Süd-und Stadtbades plus Integration des Lehrschwimmbeckens (St.Konradbad) in das sanierte Stadtbad52

Variante 2b: Annahmen und Rahmenbedingungen Investitionssumme/Kapitalkosten:• Sanierung aller Standorte gem. Variante 2 (insg. 41 Mio Euro)• Wegfall des Investitionsbedarfes für das St. Konradbad (6,4 Mio.Euro)• zusätzliche 0,6 Mio. Euro für Integration eines LSB in das sanierteStadtbad• Abschreibung aller Baumaßnahmen wie in Variante 2 (Bauwerk 20Jahre, Technik 17,5 Jahre, Neusanierung nach 20 Jahren, Zinsen4%)53

Variante 2b: Annahmen und Rahmenbedingungen Aufwendungen und Erlöse:• Aufwendungen und Erlöse gemäß Variante 3 angenommen (LSB inSüdbad erweitert)• Argumentation, dass wie in Variante 3 kein zusätzlicher Standortbetrieben werden muss (hinsichtlich Energie, Personal etc.)54

Variante 2b: Vor- und Nachteile+ Wasserfläche ist ausreichend gemäß Bedarfsanalyse+ Innenstadtstandort wird erhalten+ Modernes Lehrschwimmbecken im Stadtbad integriert- Kosten steigen aufgrund von Preissteigerungen, steigendeVerluste- Über einen Zeitraum von ca. 8 Jahren immer wiederSchließzeiten zur Sanierung- Sanierung für max. 20 Jahre-Geringe energetische Optimierung55

Variante 2b: Vor- und Nachteile - Investitionsbedarf -- Finanzbedarf -- Ergebnisauswirkung -- Wasserangebot Schulen 0- Wasserangebot Vereine 0- Wasserbedarfe Öffentlichkeit 0- Attraktivität +- Personalbedarf -- Nachhaltigkeit -56

Investitionsbedarf Variante 2bMaßnahme Südbad Nordbad StadtbadGebäude 2,2 2,3 6,7Technik 4,4 1,9 4,3Notw. Erweiterungen4,3 0,6Nebenkosten 3,9 2,0 6,8Sonstiges 0,7 0,2 1,3Gesamt 15,5 Mio. 6,5 Mio. 19,6 Mio.Gesamtsumme: 42 Mio.
57•inkl. energetische Optimierung•inkl. Anpassung Preisentwicklung

Variante 3: Sanierung + neues Lehrschwimmbecken (LSB)Südbad:    Sanierung (plus Ergänzungsmaßnahmen und Neubau Lehrschwimmbecken)Nordbad:  SanierungStadtbad:  SanierungSt. Konradbad:  SchließungNeben der Sanierung des Südbades erfolgt Ergänzungsbau neuesLSB; aufgrund begrenzter Technikkapazität auch Neubau Technik LSB.58

Variante 3: Vor- und Nachteile+ Wasserfläche ist ausreichend gemäß Bedarfsanalyse.+ Attraktivität Südbad wird erhöht.+ Modernes Lehrschwimmbecken.-Hoher Investitionsbedarf.-Laufende Betriebskosten steigen.- Über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren immer wiederSchließzeiten zur Sanierung.59

Variante 3: Vor- und Nachteile- Investitionsbedarf --- Finanzbedarf --- Ergebnisauswirkung -- Wasserangebot Schulen +- Wasserangebot Vereine +- Wasserbedarfe Öffentlichkeit +- Attraktivität +- Personalbedarf -- Nachhaltigkeit 060

Investitionsbedarf Variante 3Maßnahme Südbad Nordbad StadtbadGebäude 2,1 2,3 6,7Technik 4,5 1,9 4,3Notw. Erweiterungen + LSB12,1Nebenkosten 4,2 2,0 6,8Sonstiges 0,6 0,2 1,3Gesamt 23,5 Mio. 6,5 Mio. 19,0 Mio.Gesamtsumme: 49 Mio.
61•inkl. energetische Optimierung•inkl. Anpassung Preisentwicklung

Variante 4: Ausbau des Südbades zum Schwimmzentrum Südbad:    Sanierung (plus Ergänzungsmaßnahmen) undNeubau eines großen Schwimm-zentrums mit 50m-Becken und modernem LehrschwimmbeckenNordbad:  SanierungStadtbad:  SchließungSt. Konradbad:  Schließung62

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LAGEVARIANTE 4 - AM SÜDBAD

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RAHMENBEDINGUNGENVARIANTE 4 - AM SÜDBAD

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DIE BAUSTEINEMODULE DER KONFIGURATION

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KONZEPT

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KONZEPT

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GRUNDRISSE – ohne Büro
-1.UG Technik Ebene 1.OG Lüftungzentrale

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GRUNDRISSE
2.OG optionale Vereins/ Büroflächen-1.UG Technik Ebene1.OG Lüftungzentrale/ optionale Vereins/ Büroflächen

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KONZEPT

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KONZEPT

Variante 4: Vor- und Nachteile+ Personalknappheit kann an weniger Standorten durch Synergienaufgefangen werden.+ Aufgrund der Multifunktionalität können entstehende Peaks beiAngeboten besser aufgefangen werden (z.B. öffentlichesSchwimmen trotz Wettkampf).+ Schließung nur über einen geringen Zeitraum notwendig, weilSchließung Stadtbad erst nach Fertigstellung neuesSchwimmzentrum.+ energetische Optimierung+ Neubau langlebig statt ständiger Sanierung72

Variante 4: Vor- und Nachteile-Sehr hoher Investitionsbedarf-Aktuelle Bebauung (gc, Flüchtlingsunterkunft)-Zukunft Eissporthalle-Zum Teil Bustransfer für Schulsport nötig73

Variante 4: Vor- und NachteileInvestitionsbedarf --Finanzbedarf --Ergebnisauswirkung +Wasserangebot Schulen +Wasserangebot Vereine ++Wasserbedarfe Öffentlichkeit ++Attraktivität ++Personalbedarf +Nachhaltigkeit +74

Investitionsbedarf Variante 4Gesamtsumme: 59 Mio.Maßnahme Südbad NordbadGebäude 2,3 2,3Technik 4,5 1,9Notw. Erweiterungen + LSB + Schwimmzentrum41,0Nebenkosten 4,5 2,0Sonstiges 0,8 0,2Gesamt 52,9 Mio. 6,5 Mio.75•inkl. energetische Optimierung•inkl. Anpassung Preisentwicklung

NEUSS MBKS BÄDERSTANDORTE ÜBERSICHT
2643251897

77
Variante 5a: Neubau am Wendersplatz Südbad:    Sanierung (plus Ergänzungsmaßnahmen)Nordbad:  SanierungStadtbad:  Neubau am Wendersplatz (Raumstruktur wie Neubau am Südbad Variante 4)St. Konradbad:   Schließung

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LAGEVARIANTE 5A - WENDERSPLATZ

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RAHMENBEDINGUNGENVARIANTE 5A - WENDERSPLATZ•Eigentümer ist die Stadthafen GmbH•Die Ansiedlung eines IHK Gebäudes ist noch aktuell•Im Zusammenhang mit der LAGA ist eine Wegebeziehungzur Innenstadt über den Wendersplatz durch einWerkstattverfahren erarbeitet worden•Augenscheinlich lässt sich die Nutzung IHK undSchwimmbad auf dem Gelände schwer abbilden•Bei der Planung Schwimmbad ist zu beachten, dass keineAngsträume entstehen, keine „hinter dem Haus-Situationen“•Die Unterlage des Wettbewerbergebnisses wirdausgehändigt•Es ist ein urbaner Raum mit einer Wasserfläche imGleisdreieck geplant

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RAHMENBEDINGUNGENVARIANTE 5A - WENDERSPLATZ•Die Hammer Landstraße soll nicht mehr den heutigenCharakter behalten und erfährt Querungshilfen.•Die Erdgeschosszone an der verbindendenErschließungsachse LAGA-Innenstadt sollteFrequenzbringer nutzungstechnisch berücksichtigen.•Im Baugrund sind archäologische Befunde zu erwarten.•Es sollten nicht offenen Stellplätze im urbanen Raumwahrgenommen werden können.•Stellplatznachweis nach NRW-Stellplatzsatzung, ÖPNV-Minderung berücksichtigen.•Bushaltestelle in der Hammer Landstraße möglich.

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RAHMENBEDINGUNGEN B-PLANVARIANTE 5A - WENDERSPLATZ

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RAHMENBEDINGUNGEN LAGA 2026

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KONZEPT

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KONZEPT

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1.OG - Schwimmbecken Ebene
EG – Parkplatz /Technik Ebene 2.OG - Lüftungszentrale
GRUNDRISSE

Variante 5a: Vor- und Nachteile
86
+ zentraler Innenstadtstandort+ funktionaler Neubau langlebig statt ständiger Sanierung+ Schließung nur über einen geringen Zeitraum notwendig, weilSchließung Stadtbad erst nach Fertigstellung neuer Standort+ energetische Optimierung

Variante 5a: Vor- und Nachteile
87
- Sehr hoher Investitionsbedarf- Keine Parkplätze- Unsicherheit Baugrund- Kosten Grundstückserwerb- Keine Personaleinsparung- Keine Energieeinsparung- Weniger Flexibilität als Variante 4

Variante 5a: Vor- und Nachteile
88
- Investitionsbedarf --- Finanzbedarf --- Ergebnisauswirkung -- Wasserangebot Schulen +- Wasserangebot Vereine ++- Wasserbedarfe Öffentlichkeit +- Attraktivität +- Personalbedarf -- Nachhaltigkeit +

Investitionsbedarf Variante 5aGesamtsumme: 65 Mio.Maßnahme Südbad Nordbad WendersplatzGrundstück 3,5Gebäude 2,2 2,3Technik 4,8 1,8Neubau Schwimmzentrum + LSB4,0 39,4Nebenkosten 3,7 2,1Sonstiges 0,8 0,3Gesamt 15,5 Mio. 6,5 Mio. 42,9 Mio.89•inkl. energetische Optimierung•inkl. Anpassung Preisentwicklung

90
Südbad:    Sanierung (plus Ergänzungsmaßnahmen)Nordbad:  SanierungStadtbad:  Neubau an Hafenkante Süd (Raumstruktur wie Neubau am Südbad Variante 4)St. Konradbad:   SchließungVariante 5b: Neubau Hafenkante Süd

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LAGEVARIANTE 5B - HAFENKANTE SÜD

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RAHMENBEDINGUNGENVARIANTE 5B - HAFENKANTE SÜD•Maß der baulichen Nutzung beachten.•Der B-Plan sah einen gegliederten Baukörper vor.Höhenfestsetzungen beachten.•Es kann keine Rechtssicherheit zur Befreiung in Aussichtgestellt werden.•Die Auskragungen gem. B-Plan sollten aufgegriffen werdenund bestenfalls aus der Nutzung stammen, wie z.B. dieVerteilerzone vor der Schwimmhalle Lehrschwimmbeckenund an der 50m Halle z.B. für Schwimmmeister oderAufweitung für Sportler. Dimensionen wie dargestellt, Lagewie aus der Funktion heraus notwendig.•Es wurde ein Heilungsverfahren des B-Planverfahrensdurchgeführt. Knackpunkt Lärm! Keine öffenbaren Fensterfür schützenswerte Räume, keine Lärmemissionen vonTechnik.•Die Planung müsste der Hafenwirtschaft vorlegt werden

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RAHMENBEDINGUNGENVARIANTE 5B - HAFENKANTE SÜD•Baugrenzen und Baulinien sind zu beachten. Baulinie mitangrenzender 4- Geschossigkeit! Eine Baufensterbefreiungkönnte möglich sein, da die eigentlichen Baufenster eh nichteingehalten werden können. Eine Gliederung desBaukörpers analog des B-Plans ist anzustreben.•Die Zufahrt wäre analog B-Plan vorzusehen, jedoch kann dieRampe genutzt werden. Der Kreuzungspunkt wird derzeit aufdiese Zufahrt durch den ehemaligen Eigentümer Wehrhanausgebaut.•Aufschlüsse zum Baugrund sind eventuell über HerrnGalland möglich.•Mit dem jetzigen Eigentümer besteht seit 1,5 Jahren keinKontakt. Es sind auch Erschließungskosten nicht bezahlt.•Erschließung Schulbus schwierig. Promenade hinter demKino nicht öffentlich.

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RAHMENBEDINGUNGENVARIANTE 5B - HAFENKANTE SÜD
Rahmenplan Stadthafen
Bebauungplan Nr. 456

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KONZEPT

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LAGEPLAN

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UG – Parkplatz Ebene
1.OG – BadeplatteGRUNDRISSE
EG– Technik/Personal Lüftungszentrale

Variante 5b: Vor- und Nachteile
98
+ zentraler Innenstadtstandort+ funktionaler Neubau langlebig statt ständiger Sanierung+ Schließung nur über einen geringen Zeitraum notwendig, weilSchließung Stadtbad erst nach Fertigstellung neuer Standort+ energetische Optimierung

Variante 5b: Vor- und Nachteile
99
- Noch höherer Investitionsbedarf- Keine Parkplätze- Unsicherheit Baugrund/Erhöhter Gründungsaufwand- Kosten Grundstückserwerb- Keine Personaleinsparung- Keine Energieeinsparung- Weniger Flexibilität als Variante 4

Variante 5b: Vor- und Nachteile
100
- Investitionsbedarf --- Finanzbedarf --- Ergebnisauswirkung -- Wasserangebot Schulen +- Wasserangebot Vereine ++- Wasserbedarfe Öffentlichkeit +- Attraktivität +- Personalbedarf -- Nachhaltigkeit +

Investitionsbedarf Variante 5bGesamtsumme: 75 Mio.Maßnahme Südbad Nordbad HafenkanteGrundstück 3,5Gebäude 2,2 2,3Technik 4,8 1,8Neubau Schwimmzentrum + LSB4,0 49,7Nebenkosten 3,7 2,1Sonstiges 0,8 0,3Gesamt 15,5 Mio. 6,5 Mio. 53,2 Mio.101•inkl. energetische Optimierung•inkl. Anpassung Preisentwicklung

Prognose nötige Schließzeiten für Sanierung/NeubauSüdbad:    16 Monate (in Variante 1 und 2)20 Monate (in Variante 3)22 Monate (in Variante 4)Nordbad:  8 Monate  Stadtbad:  16 Monate  St. Konradbad:  12 MonateInnenstadtstandorte: 22 Monate (wie Variante 4)102

Prognose nötige Schließzeiten für Sanierung/NeubauProjektsteuerung/PlanungAusführungsplanung und Ausschreibung NeubauBau = Bad geschlossen ///
103
Variante 1Südbad/ / / / / / / / / / / / / / / /Nordbad/ / / / / / / /Stadtbad SchließungSt. Konradbad Schließung
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Variante 2Südbad/ / / / / / / / / / / / / / / /Nordbad/ / / / / / / /Stadtbad/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / /St. Konradbad/ / / / / / / / / / / /
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 45 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Variante 3Südbad/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / /Nordbad/ / / / / / / /Stadtbad/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / /St. Konradbad Schließung
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Variante 4Südbad NeubauSüdbad Sanierung/ / / / / / / / / / / / / / / /Nordbad/ / / / / / / /Stadtbad SchließungSt. Konradbad Schließung
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Variante 5a/bNeubau InnenstadtSüdbad Sanierung/ / / / / / / / / / / / / / / /Nordbad/ / / / / / / /Stadtbad SchließungSt. Konradbad Schließung
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2034 20352025 2026 2027 2028 2029
20302025 2026 2027 2028 20292025 2026 2027 2028 2029 2034 20352031 2032 2033 2034 203520302030 2031 2032 20332025 2026 2027 2028 20292025 2026 2027 2028 2029 2034 20352031 2032 2033 2034 20352030 2031 2032 20332030 2031 2032 2033

Prognose nötige Schließzeiten für Sanierung/NeubauProjektsteuerung/PlanungAusführungsplanung und Ausschreibung NeubauBau = Bad geschlossen ///
104
Zusammenfassung aller StandorteVariante 1Südbad Sanierung NordbadVariante 2Südbad Sanierung Nordbad Stadtbad St.KonradbadVariante 3Südbad Sanierung Nordbad StadtbadVariante 4Südbad Neubau Südbad Sanierung NordbadVariante 5a/bNeubau Innenstadt Südbad Sanierung Nordbad1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 122031 2032 2033 2034 20352025 2026 2027 2028 2029 2030

Gegenüberstellung Varianten – Wirtschaftlichkeit p.a (20 Jahre)Anmerkung: entspricht nicht dem Ergebnis NBE, beinhaltet nur die BäderErgebnis 2028 inkl. Sonderabschreibung und Abriss BZ
105

Gegenüberstellung Varianten – Wirtschaftlichkeit p.a (40 Jahre) (erneute Sanierung nach 20 Jahren in Variante 1-3)
106
Anmerkung: entspricht nicht dem Ergebnis NBE, beinhaltet nur die BäderErgebnis 2028 inkl. Sonderabschreibung und Abriss BZ

Gegenüberstellung Varianten – Wirtschaftlichkeit kum. (20 Jahre)Anmerkung: entspricht nicht dem Ergebnis NBE, beinhaltet nur die Bäder
107
-159,4-242,7-216,9-225,0-217,4-247,6-256,0-260-240-220-200-180-160Variante 1 Variante 2 Variante 2b Variante 3 Variante 4 Variante 5a Variante 5bin Mio. EuroVerlust kumuliert über 20 Jahre

Gegenüberstellung Varianten – Wirtschaftlichkeit kum. (40 Jahre)Anmerkung: entspricht nicht dem Ergebnis NBE, beinhaltet nur die Bäder
108-368,2-610,0-538,8-561,7-442,9-513,1-526,5-620-570-520-470-420-370-320-270-220-170Variante 1 Variante 2 Variante 2b Variante 3 Variante 4 Variante 5a Variante 5bin Mio. EuroVerlust kumuliert über 40 Jahre

Finanzierungsbedarf und Ergebnisauswirkung
Anmerkung: entspricht nicht dem Ergebnis NBE, beinhaltet nur die Bäder109ohne Sondereffekte aus Sonderabschreibung, Abrisskosten, Verkauf GrundstückDelta ist jährlich durch Stadtzuschuss oder Minderung der Ergebnisausschüttung auszugleichen.
VariantenWert in Mio. Euro1 2 2b 3 4 5a 5bInvestitionsbedarf 22,0 47,4 41,6 49,1 59,4 61,4 71,7Grundstück 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,5 3,5Gesamtinvestitionsbedarf 22,0 47,4 41,6 49,1 59,4 64,9 75,2Erlöse 2,3 2,9 2,9 2,9 3,1 3,1 3,1Aufwendungen -7,9 -10,4 -9,6 -9,6 -8,9 -9,9 -9,9Kapitalkosten -2,0 -4,4 -3,9 -4,4 -4,9 -5,0 -5,8Ergebnis -7,6 -11,8 -10,5 -11,1 -10,7 -11,9 -12,6Delta zu Ergebnis heute -4,2 -2,9 -3,4 -3,0 -4,2 -5,0

Finanzierungsbedarf Konzern und Stadt
110

Fazit• Stadt Neuss entscheidet über 2 oder 3 Standorte• Stadt Neuss entscheidet über finanzielle Beteiligung• Klärung Optionen für Förderung• NBE wird beauftragt finale Variante im Detail zu planen111

Anlage 2 Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten

21747 Zeichen

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2025/20261. Förderziele, ZuwendungszweckDer Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Mio. Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirt-schaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralitätveranschlagt. Es sindJahresraten über sechs Jahre vorgesehen. Mit den Mitteln soll eineFörderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besondererregiona-ler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Die Projekte sind von besonde-rer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungs-staus bei kommunalen Sportstätten. Sollte der Haushaltsgesetzgeber wie geplant für den Bundeshaushalt 2026 neue Mittel für eine weitere Förderrunde bereitstellen, bleibtdie ergänzendeProjektauswahl aus den eingereichten Projektskizzen dieses Projektaufrufs vorbehalten.

2  
2. Rechtsgrundlagen Der Bund gewährt für die Durchführung der nach diesem Programm zu fördernden Pro-jekte Zuwendungen vorbehaltlich der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers nach Maßgabe dieses Projektaufrufs und folgender Regelungen – soweit anzuwenden – in der zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung: §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den hierzu erlassenen All-gemeinen VerwaltungsvorschriftenJährliche Haushaltsgesetzedes Bundes  Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge-bietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk); diese werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide.Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)   Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau)  Art. 106 bis 109 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungs-entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.  3. Gegenstand der Förderung  Gegenstand der Förderung sind kommunale Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt), d. h. bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die zu fördernden Sport-stätten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.  Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der förderge-genständlichen Sportstätten. Das umfasst auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrie-refreiheit. Bestandsgebäude und -freianlagen sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneu-bauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Das kann dann der Fall sein, wenn dies

3  
im Vergleich zur Sanierung die nachweislich wirtschaftlichere Variante ist. Bauliche Er-weiterungen von zu sanierenden Sportstätten können nur gefördert werden, wenn diese zur Erreichung der Förderziele gemäß Ziffer 1 zwingend notwendig sind.  Sofern Gebäude Fördergegenstand sind, die nach Baufertigstellung unter den Anwen-dungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen, müssen dienachfolgend aufgeführten energetischen Standards mindestens eingehalten werden. Notwendige Maßnahmen für das Erreichen darüberhinausgehender energetischer Stan-dards sind förderfähig.a) Anforderungen an bestehende Gebäude:Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effi-zienzgebäude-Stufe 85 oder bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltens-werter Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG die Effizienzgebäude-Stufe „Denkmal“ gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen. Das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser wirkt sich positiv auf die Bewertung der Projektskizze aus. b) Anforderungen an zu errichtende Gebäude: Ersatzneubauten und Erweiterungen müssen nach Abschluss der Maßnahme die Ef-fizienzgebäude-Stufe 55 gem. KfW-Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment erreichen.  Bei Ersatzneubauten muss die Wärmeversorgung zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien erfolgen. Der Anschluss an ein Wärmenetz ist – auch bei Sanierungen – förderfähig. Im Rahmen der Sanierung von Sportfreianlagen ist die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen möglich. Dabei sind zertifizierte, nachhaltige Materialien zu ver-wenden, die eine angemessene Lebensdauer sicherstellen und recycelbar sind. Nicht förderfähig sind Kunststoffrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen.  In Freibädern sind sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, etc.) förderfähig. In Hallenbädern sind ebenfalls Maßnahmen förderfähig, die den Wasserverbrauch redu-zieren oder dazu führen, den Einsatz von Chemikalien, bspw. zur Desinfektion des Be-ckenwassers, zu senken.

4  
Hinsichtlich der notwendigen Barrierefreiheit bietet der Leitfaden barrierefreies Bauen des Bundes eine grundsätzliche Orientierung.  Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und in-vestive Ausgaben. Dies schließt Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baube-gleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen/Experten ein. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und zur Unterstützung der regio-nalen Bedeutsamkeit werden Interessenbekundungen fürinterkommunale Projekte aus-drücklich begrüßt und sind förderfähig. Gefördert werden können auch Objekte, die im Eigentum Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an.  Einzelne Fördermaßnahmen müssen klar definiert sein, d.h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. Gefördert werden nur neue Maßnahmen. Maßnahmen, die bereits in früheren Förder-runden des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) oder aus dem „Investitionspakt Sportstätten“ eine Zu-wendung erhalten haben, kommenfür eine erneute Förderung im Bundesprogramm SKS grundsätzlich nicht in Betracht.  Nicht gefördert werden ferner Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend   dem Spitzensport (Nutzung durch Bundes- und/oder Landeskaderathletinnen und -athleten) oder dem professionellen Sport dienen oder   gewerblich betrieben werden.

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4. Antragsberechtigung / ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kom-munen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-An-halt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.Die Stadtstaaten werden hierbei wie Kommunen behandelt. Bei gemeinsamen Projek-ten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune als alleiniger Zuwendungsempfän-ger die Federführung.  Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter (insbesondere Vereinseigentum) befindet.  Weiterleitungen der Zuwendung an Dritte nach Maßgabe der VV Nr. 12 zu § 44 BHO sind zulässig.  5. EU-Beihilferecht, besondere FördervoraussetzungenDas EU-Beihilferecht, maßgeblich die Art. 106 bis 109 AEUV, ist zu beachten. Die an-tragstellenden Kommunen müssen eine entsprechende Eigenerklärung (Musterformular des BBSR) zur etwaigen Beihilferelevanz spätestens im Rahmen der Phase 2 bei Bean-tragung derZuwendung für die ausgewählten Projektskizzen einreichen.  Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.6. Finanzierung6.1 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, förderfähige Ausgaben Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlichin Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung beträgtmindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro.

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6.2. Komplementärfinanzierung Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Landkreisen (bei Eigentum des Land-kreises) mitfinanziert werden.  Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozentan den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindes-tens 55 Prozentder in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamt-ausgaben. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlagebeteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozentan den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der kom-munale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent. Die Haushaltsnotlage ist von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu bestätigen. Maßgeblich für die Feststellung der Haushaltsnotlage ist der Zeitpunkt der Antragstellung (Ziff. 7.2 Phase 2).  Bei Objekten im Eigentum des Landkreises beträgt die Zuschusshöhe des Bundes ma-ximal 45 Prozent der in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamt-ausgaben; in diesen Fällen ist eine Eigenbeteiligung des Landkreises in Höhe von 55 Prozent obligatorisch. Kommunen und Landkreise müssen ihre Eigenanteile und eventuelle Drittmittelanteile anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und der spätere Ausgleich mit kommunalen Mitteln sind nicht möglich. Die finanziellen Eigenanteile der Kommune bzw. des Landkreises sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Rats-/Kreistagsbeschluss bzw. Be-schluss des entsprechenden Gremiums mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen. 6.3 Finanzielle Beteiligungen DritterDritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der von der Kommune aufzu-bringende Eigenanteil beträgt jedoch in jedem Fall und unabhängig von einer finanziel-len Beteiligung mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Beteiligte DritteFür grundsätzlich erwünschte finanzielle Beteiligungen privater, öffentlicher oder kirchli-cher Eigentümer oder Nutznießer gilt: Diese können den Eigenanteil der Kommune

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nicht ersetzen. Sie werden daher bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamt-ausgaben in Abzug gebracht; deren Höhe bildet die Grundlage für die Berechnung des kommunalen Eigenanteils und der maximalen Zuschusshöhe des Bundes.  Sonderbedarfszuweisungen nach den Finanzausgleichsgesetzen der Länder gelten nicht als freiwillige Beteiligungen in diesem Sinne und können als kommunaler Eigenan-teil gewertet werden.  Unbeteiligte Dritte Es ist ausdrücklich erwünscht, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die nicht selbst Förderempfänger oder Nutznießer der Förderung sind (z.B. unabhängige Stiftun-gen oder Spender).Deren Finanzierungsbeiträge können den über 10 Prozent hinaus-gehenden Eigenanteil der Kommunen ersetzen. 6.4 Kumulierung mit anderen Förderungen Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen ist möglich. Eine Kumulie-rung mit einer Förderung nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Ge-bäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Kumulierung mit einer Förderung nach der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, „Kommunalrichtlinie“ (siehe dort Nummer 8.5)sowie nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Ge-bäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) und für die Bundesförderung Klimafreundli-cher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN). Auch eine Kumulierung mit Mitteln aus den Programmen der Städtebauförderung des Bundes ist ausgeschlossen. 7. Verfahren 7.1 ZuständigkeitMit der Durchführung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadt-entwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumfor-schung (BBSR) beauftragt.

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7.2 Antragstellung Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projekt-zuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen.Phase 1: Einreichung von Projektskizzen (Interessenbekundungsverfahren) In der 1. Phase ist die Projektskizze mit dem Rats- bzw. Kreistagsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, zum  15. Januar 2026 ausschließlich online einzureichen. Die Stadtstaaten bestimmen für sich, welches Or-gan für die Beschlussfassung zuständig ist.Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflusspla-nung enthalten.  Das Projektskizzenformular ist ab dem 10. November 2025 über das Förderportal des Bundes in easy-Online aufrufbar:https://foerderportal.bund.de/easyonlineDer mittels easy-Onlineerstellten Projektskizze sind der Rats- bzw. Kreistagsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2025 gebilligt wird, sowieggf. ergänzende Un-terlagen digital beizufügen. Eine postalische Übermittlung der Skizzen ist nicht möglich. Die eingereichten Projektskizzen werden den für die Städtebauförderung zuständigen Landesressorts nach Ablauf der Einreichfrist zur Kenntnisnahme digital zugänglich ge-macht.  Ein noch nicht vorliegender Rats-/Kreistagsbeschluss kann im Förderportal easy-Onlinebis spätestenszum 31. Januar 2026 digital nachgereicht werden.

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BewertungskriterienFür die Bewertung der Projekte ist die Einhaltung der unter Ziff. 3 genannten Vorgaben zu den energetischen Anforderungen Voraussetzung. Eine Übererfüllung der unter Ziff. 3 genannten Standards, insbesondere das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70oder besser bei Sanierungen von Gebäuden im Sinne des GEG sowie Interessenbe-kundungen für interkommunale Projekte werden bei der Bewertung positiv berücksich-tigt.Folgende Kriterien wirken sich ebenfalls positiv auf die Bewertung der Projektskizze aus:  eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 der Honora-rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die eine zügige Realisierung er-warten lässt   bei der Sanierung von Freibädern das Erreichen eines Anteils erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeversorgung von min-destens 75 Prozent.  Darüber hinaus werden bei der Bewertung folgende Kriterien berücksichtigt (nicht ku-mulativ, keine Rangfolge):  Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit,  zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit,  bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt,  Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien.  Phase 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projektskizzen (Antrags-verfahren)Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projek-tes zu stellen. Der Zuwendungsantrag umfasst insbesondere das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss/Kreistagsbeschluss)

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sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der Zuwendungsantrag muss u. a. die Erklärung enthal-ten, dass mit dem beantragten Projekt noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbe-ginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (Leistungsphase 6 ff. HOAI) zu werten. Weitere Unterlagen können durch das BBSR jederzeit angefordert werden. Vor Antragstellungwird jede ausgewählte Kommune zu einem kurzfristig durchzufüh-renden Antrags- bzw. Koordinierungsgespräch eingeladen und dahingehend beraten. Spätestens vier Wochen nach dem Antrags- bzw. Koordinierungsgespräch sind von den Kommunen die Zuwendungsanträge einzureichen. Sofern 24 Monate nach dem verfahrenseinleitenden Antrags- bzw. Koordinierungsge-spräch keine Antragsunterlagen eingegangen sind, stehen die Mittel für eine Förderung dieses Projektes nicht mehr zur Verfügung. Soweit es auf Seiten des Zuwendungsemp-fängers zu Projektverzögerungen kommt, die dazu führen, dass 24 Monate nach erteil-tem Zuwendungsbescheid kein Mittelabruf erfolgt, wird die Zuwendung regelmäßig wi-derrufen. 7.3 Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen/ExpertenFür die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens muss bei Sanie-rungsmaßnahmen an Gebäuden sowie bei Ersatzneubauten eine anerkannte Energie-effizienz-Expertin/ein anerkannter Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Ex-pertenliste für Förderprogramme des Bundes, Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude“, eingebunden werden (www.energie-effizienz-exper-ten.de/  in der Kategorie für Nichtwohngebäude geführte Personen). Bei der Sanierung von Baudenkmälern sind Energieeffizienz-Expertinnen/Experten der Kategorie„Bundes-förderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Denkmal“ einzubinden.Die/der Energieeffizienz-Expertin/Experte ist für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen.Die Einbindung von Energieeffizienz-Expertinnen/Experten kann bereits für die Erarbei-tung der Projektskizze erfolgen. Im Falle einer Projektauswahl sind die dafür angefalle-nen Ausgaben förderfähig.

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7.4 Baufachliche PrüfungSofern die vorgesehenen Zuwendungen von Bund und Ländern für eine Maßnahme zu-sammen mindestens 6 Millionen Euro betragen, ist die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung (Bundesbauverwaltung) zu beteiligen. Das Verfahren richtet sich nach den„Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau)“. Diese sind unter folgendem Link abrufbar:  https://www.fib-bund.de/Inhalt/Richtlinien/RZBau/Bei Zuwendungen unterhalb von 6 Millionen Euro ist eine Einbeziehung der Bundes-bauverwaltung grundsätzlich nicht verpflichtend. In diesen Fällen sind die zuständigen bautechnischen Dienststellen des Zuwendungsempfängers sowie ggf. deren Aufsichts-behörden zu beteiligen.  Im Einzelfall kann das BBSR nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Be-teiligung der Bundesbauverwaltung auch bei Zuwendungen unterhalb von 6 Millionen Euro erfolgen soll.  Eine baufachliche Prüfung durch das BBSR erfolgt nicht.7.5 Ausführungen zum Nachweis der Einhaltung der energetischen AnforderungenNach Abschluss des Vorhabens quantifiziert und bestätigt die/der Energieeffizienz-Ex-pertin/Experte die Einhaltung der energetischen Vorgaben gemäß Ziffer 3 und die Ein-sparung von Primär- und Endenergie und CO2-Emissionen.  Sie/er bestätigt auch die für die jeweiligen Maßnahmen angefallenen förderfähigen Aus-gaben. 7.6 Informationspflicht, begleitende ÖffentlichkeitsarbeitDie Förderempfänger verpflichten sich:dem Bund entsprechende Informationen über das Förderprojekt sowie über öffent-lichkeits- und presserelevante Ereignisse zu erteilen und eine Beteiligung der För-dermittelgeber an solchen Ereignissen anzufragen und grundsätzlich vorzusehen sowie Termine abzustimmen,

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den Fördergeber bei seinen Berichterstattungspflichten projektbezogen zu unterstüt-zen,  bei der wissenschaftlichen Begleitung durch den Fördergeber mitzuwirken,  auf die besondere Förderung durch den Bund hinzuweisen und bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projekte mitzuwirken.

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8. Weiteres Verfahren 16. Oktober 2025Veröffentlichung des Projektaufrufs 2025 10. November 2025 Freischaltung des Projektskizzenformulars in easy-Online15. Januar 2026 23:59 UhrFristende zur Einreichung der Projektskizzen über easy-Online31. Januar 2026 Fristende für die digitale Nachreichung von geforderten Un-terlagen (z.B. Ratsbeschluss/Kreistagsbeschluss) aus-schließlich über easy-OnlineBis Februar 2026  Sichtung und Vorprüfung der Projektskizzen durch den Zu-wendungsgeberEnde Februar 2026 Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags und Pressemitteilung des BMWSB zum Beschluss danach Durchführung der Antrags- bzw. Koordinierungsgespräche Erstellung der Zuwendungsanträge durch dieKommunen in Abstimmung mit dem ZuwendungsgeberErteilung Zuwendungsbescheide durch das BBSR

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9. KontaktProjektskizzen sind über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender URL bis zum 15. Januar 2026 einzureichen: https://foerderportal.bund.de/easyonlineFragen zum Projektaufruf richten Sie bitte per E-Mail mit dem Betreff „Projektaufruf 2025/2026 – Sanierung kommunalerSportstätten“ an: sks2025@pd-g.deTelefon-Hotline ab 3. November 2025 montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr un-ter: 030 / 257679 - 440Fragen zu easy-Online:  030 / 257679 - 450 Es ist beabsichtigt, eine digitale Informationsveranstaltung zum Interessenbekundungs-verfahren durchzuführen. Weitere Informationen zum Projektaufruf finden sich auf der Internetseite des BBSR www.bbsr.bund.de/SKS2025.

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Sportausschuss
TOP 12 Kenntnisnahme
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
52/0382/2026
Typ
Mitteilung der Verwaltung
Datum
21.01.2026
Erstellt
21.01.2026 15:52