V/0013/2017
Baubeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs Heroldstraße
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AUKB_V_0013_2017_Beseitigung_Bahnübergang_Heroldstrasse_Anlage1
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Beschlussvorlage
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V/0013/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Baubeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs Heroldstraße Beratungsfolge 19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Baumaßnahme Beseitigung de s Bahnübergangs Heroldstraße wird nach der beigefügten Pl a- nung von dem Ingenieurbüro IGS, Planungsstand 30.11.2016, zugestimmt (Anlagen 1 und 2). Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme der Bahnübe r- gang Galgenheide zurückgebaut wird. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Baukostenerhöhung gemäß der Kostenschätzung durch das Planungsbüro aus dem Jahre 2013 von 15. 355.000 € auf 24.315.000 € vorliegt. Unter Berüc k- sichtigung der Kostenbeteiligung von jeweils 1/3 der kreuzungsbedingten Baukosten durch die DB Netz AG und dem Bund und der Förderung gemäß Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi- kom-Stra, erhöhen sich die bei der Stadt Münster verbleibenden Kosten von 2.139.000 € auf 3.187.000 € für das Gesamtprojekt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 24.315.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 21.128.000,00 €. Die 6 Eisenbahnüberführungen (Bohrpfähle, Bohrpfahlköpfe und den Überbauten), der zurückgeba u- te Bahnüberführungen Heroldstraße mit dem Lückenschluss der Lärmschutzwand sowie der zurüc k- gebaute Bahnübergang Gal genheide liegen in der Baulast und im Eigentum der DB Netz AG. Die weiteren Bauobjekte dieser Baumaßnahme verbleiben oder gehen in die Baulast und das Eigentum der Stadt Münter über. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 45.000 € und Unterhaltungskosten von rd. 194.200 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Vorlagen-Nr.: V/0013/2017 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 04.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0013/2017 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und –anlagen Investitionsmaß- nahme 4001 Heroldstraße/DB Auszahlungen 2018 2019 2020 2021 5.000.000 € 11.000.000 € 7.500.000 € 815.000 € VE in 2017 für die Jahre: VE 5.000.000 € VE 11.000.000 € VE 7.500.000 € Einzahlungen Kostenbeteiligung von 1/3 durch Bahn / Bund Förderung FöRi-kom-Stra und ÖPnV-G 2018 2019 2020 2021 2022 2018 2019 2020 2021 2022 2.600.000 € 5.700.000 € 3.900.000 € 2.800.000 € 448.000 € 1.000.000 € 2.000.000 € 1.130.000 € 450.000 € 1.100.000 € Saldo 3.187.000 € Die zur Finanzierung e rforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Die über den Ansatz 2019 hinaus erforderlichen Mittel werden im Ra hmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 veranschlagt. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls die Ansätze der Einzahlungen angepasst. Die über den Ansatz hinaus erforderliche Verpflichtungsermächtigung in 2017 für 2019 wird aus dem Verpflichtungsbudget des Tiefbauamtes im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. Begründung: 1. Voraussetzungen Bebauungsplan Nr. 468, „Mecklenbeck – Verlegte Heroldstraße / Neuer DB – Haltepunkt, Vorlage Nr. 609/2008, in Kraft getreten am 05.09.2008. Vorlage V/0744/2015 „Aufhebung des Bahnüberganges Galgenheide im Rahme n des Neubaus der Eisenbahnüberführung Heroldstraße“, Beschluss am 29.10.2015, ASSVW. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Das Tiefbauamt der Stadt Münster plant in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge Heroldstraße u nd Galgenheide durch den Neubau einer Eisenbah n- - 3 - V/0013/2017 überführung im Zuge der Bahnstrecken 2200 Wanne -Eickel – Hamburg und 2265 Münster – Empel- Rees (Baumberge Bahn) über die verlegte Heroldstraße (Planstraße) ca. 470 m östlich des derzeit i- gen Bahnübergangs. Der höhengleiche Bahnübergang mit der Strecke 2265 Münster – Empel-Rees muss erhalten werden, da hierüber weiterhin die Erschließung der gefangenen Grundstücke Heroldstraße 16 bis 24 sowie des Getränkemarktes (Heroldstraße 23) erfolgen muss. Die Andienung der vorgenannten Gebäude ist künftig jedoch nur noch aus nördlicher Richtung von der Weseler Straße möglich, so dass die s o- mit entstehende Sackgasse eine deutliche verkehrliche Entlastung der bestehenden Eisenbahnkre u- zungsanlage darstellt. Ebenfalls beseitigt wird der Bahnübergang Galgenheide (BÜ km 62,017) etwa 540 m östlich der g e- planten Unterführung. Die am BÜ kreuzende Weseler Straße wird nördlich der Gleise zur Sackgasse, der südlich anbindende Weg Galgenheide wird in westlicher Richtung an die neue Planst raße ange- bunden und ermöglicht somit Radfahrern und Fußgängern die Unterquerung der Gleisanlagen. Parallel und in enger Verzahnung wird der Haltepunkt Mecklenbeck errichtet (DB Station & Se rvice) sowie die Modifizierung des Stellwerks (DB Netz AG) durchgef ührt. Die Verlegung des nördl ichen Gleises (DB Netz AG) wurde in 2016 durchgeführt. Die Gesamtmaßnahme besteht aus mehreren Teilmaßnahmen: 1. Neubau Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Planstraße Die Gründung der EÜ erfolgt als Tiefgründung auf einer ü berschnittenen Bohrpfahlwand d = 120 cm, die gleichzeitig als Baugrubenverbau zur Herstellung der Grundwasserwanne für die zu unte r- führende Planstraße dient. Aus statisch -konstruktiven und herstellungstechnologischen Gründen erfolgt die Ausbildung der EÜ über die unterführte Planstraße als Walzträger -in-Beton-Konstruktion (WIB). Unter den insg e- samt 6 zu überführenden Gleisen sowie unter dem Bahnsteig werden insgesamt 4 Überbauten an- geordnet. Mit der Herstellung der Eisenbahnüberführung wird im Februar 2018 begonnen. Während der Bauzeit muss die Hauptstrecke 2200 Wanne -Eickel – Hamburg drei Mal für 72 Stunden voll g e- sperrt werden. Die Überbauten der Gleise werden außerhalb der Streckenführung hergestellt und in der letzten Sperrzeit eingeschoben. Die Strecke 2265 Münster – Empel-Rees (Baumberge Bahn) und das südliche Gleis (Umgehungsbahn) werden für mehrere Monate voll gesperrt. Somit ist eine kurze und sichere Bauzeit gewährleistet. Ein Aufrechterhalten der Bahnverbindung Mün s- ter – Empel-Rees (Baumberge Bahn ) während der Bauzeit ist aus bahntechnischer Sicht bei der vorhandenen Ausstattung nicht möglich. Eine Umleitung der Züge der Bahnverbindung Münster – Empel-Rees über die weiteren vorhandenen Gleise in dem Bereich des Baufeldes ist technisch nicht gegeben. 2. Neubau Wirtschaftswegbrücke über die Planstraße Die Gründung erfolgt als Tiefgründung auf einer überschnittenen Bohrpfahlwand d = 120 cm, die gleichzeitig als Baugrubenverbau zur Herstellung der Grundwasserwanne für die zu unte rführende Planstraße dient. Aus statisch -konstruktiven und wirtschaftlichen Gründen erfolgt die Ausbildung der Wirtschaft s- wegbrücke über die unterführte Heroldstraße als Stahlbetonrahmen. Die Nutzbreite zwischen den Geländern beträgt 4,00 m. Die 3,00 m breite Fahrbahn wird be idseitig durch 0,50 m breite Schrammborde mit einer Bordhöhe von 20 cm von der Fahrbahn abgegrenzt. Als Absturzeinrich- tung wird ein Füllstabgeländer vorgesehen. Über die Wirtschaftswegbrücke führt der Wirtschaftsweg Galgenheide, der im Knotenpunkt 3 auf die Planstraße führt. 3. Lärmschutzwand im Zuge der Planstraße - 4 - V/0013/2017 An der Südseite der verlegten Heroldstraße (Planstraße) ist im Ergebnis einer schalltechn ischen Untersuchung eine ca. 260 m lange, hoch absorbierende Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,50 m zu m Schutz gegen den Straßenverkehrslärm erforderlich. Aus Sichtgründen wird die Wand am östlichen Ende in 0,50 m Stufen abgetreppt. Die Lärmschutzwand wird aus Stahlbeton- Wandelementen errichtet. Sie erhält eine hoch absorbierende Vorsatzschale, die in regi onaltypi- schem Klinker ausgeführt wird. Zwischen Tragelement und Klinkervorsatz ist eine Dämmmatte anzuordnen. 4. Unterführungsbauwerk im Zuge der Planstraße In Fortsetzung der im Bereich der Eisenbahnüberführung vorgesehenen Ausbildung des Tro g- bauwerkes ist auch in den Anschlussbereichen vorgesehen, die wasserdichte Wanne als übe r- schnittene Bohrpfahlwand mit Stahlbetonvorsatzschale und Stahlbetontrogsohle auszubilden. Gegen von unten zuströmendes Grundwasser wird zwischen den Trogwänden eine wasserdichte Trogsohle aus Stahlbeton ausgebildet. Die Trogsohle wird so tief angeordnet, dass die Entwä s- serungsleitung im Fahrbahnbereich auf die Sohle gelegt werden kann und im notwendigen Wa r- tungsfall ohne erheblichen Aufwand zugänglich ist. Dadurch entfallen aufwä ndige Sohlvertiefun- gen. Der höher als die Planstraße verlaufende Geh - und Radweg wird durch eine Stahlbetonstüt z- wand gegenüber der maximal 2,00 m tiefer verlaufenden Fahrbahn gesichert. Die Stützwand wird in einer Stärke von 0,50 m ausgebildet. Am Wandkopf verläuft ein 1,30 m hohes Füllstabgeländer als Absturzsicherung. Zur Verbesserung der Sichtmöglichkeiten für Radfahrer wird im Kurvenb e- reich auf der Südwestseite die nördliche Trogwand nur 0,80 m über OK Radweg geführt. Zur Herstellung der Grundwasserwa nne ist gemäß Baugrundgutachten aufgrund der anstehe n- den Baugrundverhältnisse eine Kombination von wasserdichten Verbauten (Bohrpfahlwand) mit einer Unterwasserbetonsohle erforderlich, da die Verbauten nicht in eine dichtende Schicht ei n- gebunden werden kön nen. Zur Reduzierung der erforderlichen Dicke des Unterwasserbetons wird eine temporäre Verankerung (Mircopfähle) vorgesehen. Um die vorhandene Bebauung und die Gleisanlage nicht zu schädigen, ist es notwendig, die Grundwasserabsenkung in Etappen zu tätigen. Die anstehenden Bodenverhältnisse in der Tiefe sind wasserdurchlässig, welches ein permanentes Eindringen von Grundwasser in die Baugrube zur Folge hat. Somit muss die Unte r- führungen in mehreren Bauabschnitten erstellt werden und das Einbringen der was serdichten Stahlbetontrogkonstruktion geschieht unter Wasser. 5. Treppe zum DB-Haltepunkt Mecklenbeck (Trogbauwerk) Nordwestlich der EÜ erfolgt die Anbindung des DB -Haltepunktes über eine Treppenanlage (BW 4.2). Dort wird die Trogwand entsprechend ange winkelt. Die Treppe dient lediglich der Erschli e- ßung des DB-Haltepunkts und geht in das Eigentum der Stadt Münster über. Diese Kosten sind nicht kreuzungsbedingt. 6. Ersatzneubau Brücke über den Getterbach im Zuge der Heroldstraße Die südlich des vorhan denen Bahnübergangs befindliche Brücke über den Getterbach im Zuge der Heroldstraße besteht im Bestand aus einem Stahlbeton -Vollrahmen mit einer lichten Weite von 2,20 m und einer lichten Höhe von ca. 1,80 m. Das Bauwerk weist für den gepla nten neuen Straßenverlauf eine zu geringe nutzbare Breite auf, diese muss in östliche Richtung vergrößert werden. Die lichte Weite und die Gewässerachse werden beibehalten. Die lichte Höhe wird anhand des hundertjährigen Hochwassers zzgl. Freibord bei 60,20 m NHN festgel egt. Auf den Gesimsen werden 1,30 m hohe Füllstabgeländer vorgesehen, da der östliche Gehweg für Radverkehr nutz- bar ist. Der Ersatzneubau ist aus Stahlbetonrahmenfertigteilen vorgesehen. - 5 - V/0013/2017 7. Lärmschutzwand, Lückenschluss Bahnübergang Heroldstraße Südlich der Gleise der DB AG sind derzeit beidseits des Bahnübergangs Heroldstraße Lärm- schutzwände angeordnet. Mit Auflassung dieses Bahnübergangs ist es erforderlich, mögliche Fremdquerungen aufgrund der nahen Bebauung, der sich anschließenden Fortführung der H e- roldstraße und des dadurch erhöhten Querungsdrucks sicher auszuschließen, indem die Nutzung der unterbrochenen Wegebeziehung dauerhaft unterbunden wird. Die beidseitige Anordnung von Zäunen ist hierfür nicht ausreichend, sodass aus Gründen der Verkehrss icherheit auf zumindest einer Seite des aufgelassenen BÜs eine Wand bzw. Mauer errichtet werden muss, wodurch auch die Sichtbeziehung erfolgreich unterbrochen wird. Unter den Aspekten der Verkehrssicherungspflicht und den Anforderung des Schallschutzes der südlichen Bebauung erfolgt der Lückenschluss entsprechend der anschließenden Wände als Konstruktion aus Stahlpfosten mit Ausfachung aus Aluminiumabsorbtionselementen auf Boh r- pfahlgründung. Die Standardfeldlänge beträgt 5,0 m. 8. Verlegung des Getterbaches Der Getterbach wird im Bereich der neuen Lärmschutzwand in einen neues Bachbett gelegt. Das Bachbett wird von der vorhandenen Bebauung nördlicher verlegt. Das alte Bachbett bleibt erha l- ten und dient als Überlauf. Im weiteren Verlauf in Höhe der Bebauung Hafkhorst 41 wird der Get- terbach durch einen Trog geführt, welcher in diesem Bereich gleichzeitig als Gründung der Lärm- schutzwand dient. Die Bemessung des Trogbauwerks ist entsprechend vom HQ100 mit einer Frei- bordhöhe von 50 cm geschehen. Der Getterbach v erläuft südlich entlang der Unterführung und führt dann wieder in das vorhandene Gewässer. 9. Erstellung de r Planstraße vom Kontenpunkt 3 (Heroldstraße) bis zum Knotenpunkt 1 (Weseler Straße) Die Heroldstraße wird aus Süden kommend, unmittelbar vor dem vorhandenen Bahnübergang in einem Bogen nach Osten verschwenkt und südlich des parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Wirtschaftsweges geführt. Nach ca. 260 m schwenkt die Heroldstraße in Höhe des Hauses Haf k- horst 41 nach Süden und anschließend wieder nach Norden, um den Gleiskörper der Bahnstr e- cken ca. 470 m östlich der heutigen Bahnübergänge rechtwinklig in einem Trogbauwerk zu u n- terqueren. Nach Unterquerung der Bahn führt die Straßentrasse geradlinig nach Norden und trifft gegenüber der Meyerbeerstraße auf die Weseler Straße. Die Rad - und Gehwege werden im Bereich der Unterführung lediglich auf eine lichte Durch- fahrtshöhe von 2,50 m abgesenkt. Dadurch kann erreicht werden, dass d er Rad- und Gehweg barrierefrei gestaltet werden kann. Die neue Planstraße er hält eine durchgängige Beleuchtung und das Oberflächenwasser wird vor Einleitung in den Getterbach vorgeklärt. 10. Neubau P&R-Anlage Als erforderliche Infrastrukturmaßnahmen für den Haltepunkt sind eine Fahrradabstellanlage (B&R-Anlage mit Leezen -Box) und eine P&R -Anlage nördlich der Bahn vorgesehen sowie eine Treppenanlage vom geplanten Geh - und Radweg im Trogbauwerk .Die Erschließung der P&R - Anlage erfolgt über einen gemeinsamen Geh - und Radweg zum Knoten 1 westlich der verlegten Heroldstraße (Planstraße). Dort befindet sich die verlegte Haltestelle „Meyerbee rstraße“, die von den Stadtbuslinien 10, 15 und 16 bedient wird, wodurch auch eine Verknüpfung von Bus und Schiene gewährleistet werden kann. Die Haltestelle wird nach dem Standard der Stadt Münster barrierefrei ausgebaut. Die Erschließung der Kfz -Stellplätze erfolgt über die westlich an das - 6 - V/0013/2017 Plangebiet angrenzende, gewerbliche Privatfläche. Hierfür wurde durch die Stadt Münster im Rahmen der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 m it dem Grun d- stückseigentümer eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen. Die beschriebenen Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des geplanten DB -Haltepunktes Mecklenbeck sind nicht kreuzungsbedingt, die Kosten werden durch die Stadt Münster getragen. 11. Beseitigung des Bahnüberganges Galgenheide Der Bahnübergang wird in Gänze zurückgebaut und mit entsprechenden Zaunelemente so ges i- chert, dass ein überqueren der Gleise nicht mehr möglich ist. Zusätzlich wird ein nicht mehr b e- nötigtes Gleis (Gleis 709) auf der Nordseite ersatzlos zurückgebaut. Dieses ist nicht Bestandteil dieses Baubeschlusses und wird durch die DB ausgeführt. 12. Beseitigung des Bahnübergangs Heroldstraße Der Bahnübergang Heroldstraße wird im Zuge der Bahnstrecken 2200 Wanne-Eickel – Hamburg zurückgebaut. Der Bahnübergang im Zuge der Bahnstrecke 2265 Münster – Empel-Rees bleibt erhalten und dient als Erschließung der gefangenen Grundstücke Heroldstraße 16 bis 24 und 23. Auf der südlichen Seite wird der Bahnübergang durch den Lückenschluss der Lärmschutzwand abgesichert und auf der nördlichen Seite durch eine Zaunanlage mit einem vorgelagertem Rüc k- haltsystem (Leitplanken). 3. Kosten Durch die neue Kostenberechnung des Planungsbüros hat sich eine Kostenerhöhung gegenüber der Kostenschätzung aus dem Jahre 2013 ermittelt. Gegenüber Kostenschätzung aus dem Jahr 2013 von ca. 15,3 Mio. Euro steht die Kostenberechnung mit ca. 24,3 Mio. Euro und somit eine Kostene r- höhung von ca. 9,0 Mio. Euro. Die Begründung der Mehrkosten liegt in den folgenden Punkten: Baukostensteigerung von 2013 auf 2020 1.400.000 € Beseitigung des Bahnübergangs Galgenheide, bahnspezifische Ve r- kehrsanlagen. Diese Kosten waren in der Kostenschätzung 2013 nicht enthalten. Gesamtmehrkosten hier 860.000 €, kreuzungsbeding- te Mehrkosten für die Stadt Münster 460.000 € 460.000 € Durch vertiefende Bodenerkundungen wurde eine komplexe Grun d- wassersituation ermittelt, welche eine aufwendigere Bauweise der Un- terführung erfordert 4.400.000 € Erhöhte Entsorgungskosten der Böden 1.500.000 € Neubau der vorhandenen Brücke Heroldstraß e – Getterbach, in der Kostenschätzung wurde nur die Verbreiterung vorgesehen. 190.000 € Korrektur der Kostenansätze Neubau der Lärmschutzwand 480.000 € Korrektur der Kostenansätze Verlegung Getterbach 180.000 € Korrektur der Kostenansätze Straßen - Kanalbau, Pumpwerk, Freifl ä- 390.000 € - 7 - V/0013/2017 chen, Beleuchtung, P&R-Anlage 4. Ausschreibung und Bau Die Planung sieht den folgenden zeitlichen Bauablauf vor: Sommer 2017 EU Ausschreibung der Bauleistungen Herbst 2017 Vergabe der Bauleistungen Februar 2018 Beginn der Errichtung Eisenbahnüberführung und Verlegung des Getterbachs 2019 Unterführung (Trogbauwerk) Treppenaufgang Haltepunkt Ingenieurbauwerk Pumpwerk Wirtschaftswegbrücke 2020 Lärmschutzwände Straßen- und Kanalbau 2021 Brücke Heroldstraße – Getterbach Knoten 3, Heroldstraße Knoten 1, Weseler Straße Freiflächen Rückbau BÜ Heroldstraße und Galgenheide Die Baustelle kann von der Südseite (über die Heroldstraße) und über die Nordseite (über die Wes e- ler Straße) erreicht werden. Der Verkehrsumlegung der Heroldstraße auf die neue Planstraße g e- schieht nach der Fertigstellung aller erforderlichen Maßnahmen. Nach dieser Umlegung wird das Brückenbauwerk, Heroldstraße – Getterbach errichtet. 5. Beiträge Dritter/Zuschüsse Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Kreuzungsmaßnahme gemäß §3 Eisenbahnkreuzung s- gesetzt. Die Beteiligten dieser Kreuzungsanlage tragen jeweils 1/3 der kreuzungsbedingten Bauko s- ten, DB Netz AG, Bund und Stadt Münster. Der 1/3 Kostenanteil der Stadt Münster wird mit 70 % nach FöRi-kom-Stra gefördert. Kreuzungsbedingte Kosten: ca. 23.760.000 € 1/3 Anteil der Stadt Münster ca. 7.920.000 € Förderung FöRi-kom-Stra, 70% ca. 5.544.000 € Verbleibender Anteil Stadt Münster ca. 2.376.000 € Die nicht kreuzungsbedingten Kosten der Stadt Münster erhalten anteilig eine Förderung nach ÖPNV- G. Nicht kreuzungsbedingte Kosten der Stadt Münster ca. 941.000 € Förderung, Stellplätze, Leezenbox ca. 130.000 € Verbleibender Anteil Stadt Münster ca. 811.000 € Gesamtanteil Stadt Münster ca. 3.187.000 € 6. Genehmigungen/Vereinbarungen - 8 - V/0013/2017 Planungsvereinbarung, Stadt Münster – DB Netz AG, unterzeichnet am 07.06.2011 Kreuzungsvereinbarung, Stadt Münster – DB Netz AG, geplant Frühjahr 2017 Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt, ist eingereicht Wasserrechtliches Verfahren bei der unteren Wasserbehörde, wird eingereicht 7. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen waren für diese Maßnahme erforderlich und wurden getätigt. Flu r- stückregulierungen zwischen der Stadt Münster und der DB Net z AG sind vertraglich ger egelt und werden mit Abschluss der Maßnahme abschließend reguliert. Dieses betrifft den Bereich en tlang der vorhandenen Lärmschutzwand der Bahnlinie und der neuen Planstraße. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Ser viceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Weitere Detailplanungen zur barrierefreien Gestaltung werden mit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen „KIB“ abgesprochen. i. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1. Lageplan geplanter Zustand, Plan Nr. V 12-102, Unterlage 5, Stand 30.11.2016 2. Höhenplan, V 12-102, Unterlage 6, Stand 30.11.2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Heroldstraße 23
- Weseler Straße
- Meyerbeerstraße
- Galgenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0013/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37