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V/0013/2017

Baubeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs Heroldstraße

Vorlagen 04.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 24.01.2017, TOP 6.16

AUKB_V_0013_2017_Beseitigung_Bahnübergang_Heroldstrasse_Anlage1

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0013/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baubeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs Heroldstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Baumaßnahme Beseitigung de s Bahnübergangs Heroldstraße wird nach der beigefügten Pl a-
nung von dem Ingenieurbüro IGS, Planungsstand 30.11.2016, zugestimmt (Anlagen 1 und 2). 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme der Bahnübe r-
gang Galgenheide zurückgebaut wird. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Baukostenerhöhung gemäß der Kostenschätzung durch 
das Planungsbüro aus dem Jahre 2013 von 15. 355.000 € auf 24.315.000 € vorliegt. Unter Berüc k-
sichtigung der Kostenbeteiligung von jeweils 1/3 der kreuzungsbedingten Baukosten durch die DB 
Netz AG und dem Bund und der Förderung gemäß Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-
kom-Stra, erhöhen sich die bei der Stadt Münster verbleibenden Kosten von 2.139.000 € auf 
3.187.000 € für das Gesamtprojekt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 24.315.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 21.128.000,00 €. 
 
Die 6 Eisenbahnüberführungen (Bohrpfähle, Bohrpfahlköpfe und den Überbauten), der zurückgeba u-
te Bahnüberführungen Heroldstraße mit dem Lückenschluss der Lärmschutzwand sowie der zurüc k-
gebaute Bahnübergang Gal genheide liegen in der Baulast und im Eigentum der DB Netz AG. Die 
weiteren Bauobjekte dieser Baumaßnahme verbleiben oder gehen in die Baulast und das Eigentum 
der Stadt Münter über.  Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd.  45.000 € 
und Unterhaltungskosten von rd. 194.200 € an.  
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0013/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0013/2017 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4001 Heroldstraße/DB    
Auszahlungen 
 
  
2018 
2019 
2020 
2021 
5.000.000 € 
11.000.000 € 
7.500.000 € 
815.000 € 
VE in 2017 für 
die Jahre: 
VE 5.000.000 €  
VE 11.000.000 € 
VE 7.500.000 € 
 
 
Einzahlungen 
 
 
 
 Kostenbeteiligung von 1/3 
durch Bahn / Bund  
 
 
 
 
Förderung FöRi-kom-Stra 
und ÖPnV-G 
 
2018 
2019 
2020 
2021 
2022 
2018 
2019 
2020 
2021 
2022 
 
2.600.000 € 
5.700.000 € 
3.900.000 € 
2.800.000 € 
448.000 € 
1.000.000 € 
2.000.000 € 
1.130.000 € 
450.000 € 
1.100.000 € 
 
Saldo 3.187.000 €  
 
Die zur Finanzierung e rforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. Die über den Ansatz 2019 hinaus erforderlichen Mittel werden im Ra hmen 
der Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 veranschlagt. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls 
die Ansätze der Einzahlungen angepasst. 
 
Die über den Ansatz hinaus erforderliche Verpflichtungsermächtigung in 2017 für 2019 wird aus dem 
Verpflichtungsbudget des Tiefbauamtes im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach §  9 (1) der 
Haushaltssatzung gedeckt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Bebauungsplan Nr. 468, „Mecklenbeck – Verlegte Heroldstraße / Neuer DB – Haltepunkt, Vorlage Nr. 
609/2008, in Kraft getreten am 05.09.2008. 
Vorlage V/0744/2015 „Aufhebung des Bahnüberganges Galgenheide im Rahme n des Neubaus der 
Eisenbahnüberführung Heroldstraße“, Beschluss am 29.10.2015, ASSVW. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das Tiefbauamt der Stadt Münster plant in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG die Beseitigung der 
höhengleichen Bahnübergänge Heroldstraße u nd Galgenheide durch den  Neubau einer Eisenbah n-

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V/0013/2017 
überführung im Zuge der Bahnstrecken 2200 Wanne -Eickel – Hamburg und 2265 Münster – Empel-
Rees (Baumberge Bahn) über die verlegte Heroldstraße (Planstraße) ca. 470 m östlich des derzeit i-
gen Bahnübergangs. 
Der höhengleiche Bahnübergang mit der Strecke 2265 Münster – Empel-Rees muss erhalten werden, 
da hierüber weiterhin die Erschließung der gefangenen Grundstücke Heroldstraße 16 bis 24 sowie 
des Getränkemarktes (Heroldstraße 23) erfolgen muss. Die Andienung der vorgenannten Gebäude 
ist künftig jedoch nur noch aus nördlicher Richtung von der Weseler Straße möglich, so dass die s o-
mit entstehende Sackgasse eine deutliche verkehrliche Entlastung der bestehenden Eisenbahnkre u-
zungsanlage darstellt. 
Ebenfalls beseitigt wird der Bahnübergang Galgenheide (BÜ km 62,017) etwa 540 m  östlich der g e-
planten Unterführung. Die am BÜ kreuzende Weseler Straße wird nördlich der Gleise zur Sackgasse, 
der südlich anbindende Weg Galgenheide wird in westlicher Richtung an die neue Planst raße ange-
bunden und ermöglicht somit Radfahrern und Fußgängern die Unterquerung der Gleisanlagen. 
Parallel und in enger Verzahnung wird der Haltepunkt Mecklenbeck errichtet (DB Station & Se rvice) 
sowie die Modifizierung des Stellwerks (DB Netz AG) durchgef ührt. Die Verlegung des nördl ichen 
Gleises (DB Netz AG) wurde in 2016 durchgeführt.  
 
Die Gesamtmaßnahme besteht aus mehreren Teilmaßnahmen: 
  
1. Neubau Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Planstraße 
 
Die Gründung der EÜ erfolgt als Tiefgründung auf einer ü berschnittenen Bohrpfahlwand d = 120 
cm, die gleichzeitig als Baugrubenverbau zur Herstellung der Grundwasserwanne für die zu unte r-
führende Planstraße dient. 
Aus statisch -konstruktiven und herstellungstechnologischen Gründen erfolgt die Ausbildung der 
EÜ über die unterführte Planstraße als Walzträger -in-Beton-Konstruktion (WIB). Unter den insg e-
samt 6 zu überführenden Gleisen sowie unter dem Bahnsteig werden insgesamt 4 Überbauten an-
geordnet.  
Mit der Herstellung der Eisenbahnüberführung wird im Februar 2018  begonnen. Während der 
Bauzeit muss die Hauptstrecke 2200 Wanne -Eickel – Hamburg drei Mal für 72 Stunden voll g e-
sperrt werden. Die Überbauten der Gleise werden außerhalb der Streckenführung hergestellt und 
in der letzten Sperrzeit eingeschoben. Die Strecke  2265 Münster – Empel-Rees (Baumberge 
Bahn) und das südliche Gleis (Umgehungsbahn) werden für mehrere Monate voll gesperrt. Somit 
ist eine kurze und sichere Bauzeit gewährleistet. Ein Aufrechterhalten der Bahnverbindung Mün s-
ter – Empel-Rees (Baumberge Bahn ) während der Bauzeit ist aus bahntechnischer Sicht bei der 
vorhandenen Ausstattung nicht möglich. Eine Umleitung  der Züge der Bahnverbindung Münster – 
Empel-Rees über die weiteren vorhandenen Gleise in dem Bereich des Baufeldes ist technisch 
nicht gegeben. 
 
2. Neubau Wirtschaftswegbrücke über die Planstraße 
 
Die Gründung erfolgt als Tiefgründung auf einer überschnittenen Bohrpfahlwand  d = 120 cm, die 
gleichzeitig als Baugrubenverbau zur Herstellung der Grundwasserwanne für die zu unte rführende 
Planstraße dient.  
Aus statisch -konstruktiven und wirtschaftlichen Gründen erfolgt die Ausbildung der Wirtschaft s-
wegbrücke über die unterführte Heroldstraße als Stahlbetonrahmen. Die Nutzbreite zwischen den 
Geländern beträgt 4,00 m. Die 3,00 m breite Fahrbahn wird be idseitig durch 0,50 m breite 
Schrammborde mit einer Bordhöhe von 20 cm von der Fahrbahn  abgegrenzt. Als Absturzeinrich-
tung wird ein Füllstabgeländer vorgesehen. 
Über die Wirtschaftswegbrücke führt der Wirtschaftsweg Galgenheide, der im Knotenpunkt 3 auf 
die Planstraße führt. 
 
 
3. Lärmschutzwand im Zuge der Planstraße

- 4 - 
V/0013/2017 
An der Südseite der verlegten Heroldstraße (Planstraße) ist im Ergebnis einer schalltechn ischen 
Untersuchung eine ca. 260 m lange, hoch absorbierende Lärmschutzwand  in einer Höhe von 
2,50 m zu m Schutz gegen den Straßenverkehrslärm erforderlich. Aus Sichtgründen wird die 
Wand am östlichen Ende in 0,50 m Stufen abgetreppt. Die Lärmschutzwand wird aus Stahlbeton-
Wandelementen errichtet. Sie erhält eine hoch absorbierende Vorsatzschale, die in regi onaltypi-
schem Klinker ausgeführt wird. Zwischen Tragelement und Klinkervorsatz ist eine Dämmmatte 
anzuordnen. 
 
 
4. Unterführungsbauwerk im Zuge der Planstraße 
 
In Fortsetzung der im Bereich der Eisenbahnüberführung vorgesehenen Ausbildung des Tro g-
bauwerkes ist auch in den Anschlussbereichen vorgesehen, die wasserdichte Wanne als übe r-
schnittene Bohrpfahlwand mit Stahlbetonvorsatzschale und Stahlbetontrogsohle auszubilden. 
Gegen von unten zuströmendes Grundwasser wird zwischen den Trogwänden eine wasserdichte 
Trogsohle aus Stahlbeton ausgebildet. Die Trogsohle wird so tief angeordnet, dass die Entwä s-
serungsleitung im Fahrbahnbereich auf die Sohle gelegt werden kann und im notwendigen Wa r-
tungsfall ohne erheblichen Aufwand zugänglich ist. Dadurch entfallen aufwä ndige Sohlvertiefun-
gen.  
Der höher als die Planstraße verlaufende Geh - und Radweg wird durch eine Stahlbetonstüt z-
wand gegenüber der maximal 2,00 m tiefer verlaufenden Fahrbahn gesichert. Die Stützwand wird 
in einer Stärke von 0,50 m ausgebildet. Am Wandkopf verläuft ein 1,30 m hohes Füllstabgeländer 
als Absturzsicherung. Zur Verbesserung der Sichtmöglichkeiten für Radfahrer wird im Kurvenb e-
reich auf der Südwestseite die nördliche Trogwand nur 0,80 m über OK Radweg geführt. 
 
Zur Herstellung der Grundwasserwa nne ist gemäß Baugrundgutachten aufgrund der anstehe n-
den Baugrundverhältnisse eine Kombination von wasserdichten Verbauten (Bohrpfahlwand) mit 
einer Unterwasserbetonsohle erforderlich, da die Verbauten nicht in eine dichtende Schicht ei n-
gebunden werden kön nen. Zur Reduzierung der erforderlichen Dicke des Unterwasserbetons 
wird eine temporäre Verankerung (Mircopfähle) vorgesehen.  Um die vorhandene Bebauung und 
die Gleisanlage nicht zu schädigen, ist es notwendig, die Grundwasserabsenkung in Etappen zu 
tätigen. Die anstehenden  Bodenverhältnisse in der Tiefe sind wasserdurchlässig, welches ein 
permanentes Eindringen von Grundwasser in die Baugrube zur Folge hat. Somit muss die Unte r-
führungen in mehreren Bauabschnitten erstellt werden und das Einbringen der was serdichten 
Stahlbetontrogkonstruktion geschieht unter Wasser.  
 
 
5. Treppe zum DB-Haltepunkt Mecklenbeck (Trogbauwerk) 
 
Nordwestlich der EÜ erfolgt die Anbindung des DB -Haltepunktes über eine Treppenanlage (BW 
4.2). Dort wird die Trogwand entsprechend ange winkelt. Die Treppe dient lediglich der Erschli e-
ßung des DB-Haltepunkts und geht in das Eigentum der Stadt Münster über. Diese Kosten sind 
nicht kreuzungsbedingt. 
 
 
6. Ersatzneubau Brücke über den Getterbach im Zuge der Heroldstraße 
 
Die südlich des vorhan denen Bahnübergangs befindliche Brücke über den Getterbach  im Zuge 
der Heroldstraße besteht im Bestand aus einem Stahlbeton -Vollrahmen mit einer lichten Weite 
von 2,20 m und einer lichten Höhe von ca. 1,80 m. Das Bauwerk weist für den gepla nten neuen 
Straßenverlauf eine zu geringe nutzbare Breite auf, diese muss in östliche Richtung vergrößert 
werden.  
Die lichte Weite und die Gewässerachse werden beibehalten. Die lichte Höhe wird anhand des 
hundertjährigen Hochwassers zzgl. Freibord bei 60,20 m NHN festgel egt. Auf den Gesimsen 
werden 1,30 m hohe Füllstabgeländer vorgesehen, da der östliche  Gehweg für Radverkehr nutz-
bar ist. Der Ersatzneubau ist aus Stahlbetonrahmenfertigteilen vorgesehen.

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7. Lärmschutzwand, Lückenschluss Bahnübergang Heroldstraße  
 
Südlich der Gleise der DB AG sind derzeit beidseits des Bahnübergangs Heroldstraße  Lärm-
schutzwände angeordnet. Mit Auflassung dieses Bahnübergangs ist es erforderlich, mögliche 
Fremdquerungen aufgrund der nahen Bebauung, der sich anschließenden Fortführung der H e-
roldstraße und des dadurch erhöhten Querungsdrucks sicher auszuschließen, indem die Nutzung 
der unterbrochenen Wegebeziehung dauerhaft unterbunden wird. Die beidseitige Anordnung von 
Zäunen ist hierfür nicht ausreichend, sodass aus Gründen der Verkehrss icherheit auf zumindest 
einer Seite des aufgelassenen BÜs eine Wand bzw. Mauer errichtet werden muss, wodurch auch 
die Sichtbeziehung erfolgreich unterbrochen wird. 
 
Unter den Aspekten der Verkehrssicherungspflicht und den Anforderung des Schallschutzes der 
südlichen Bebauung erfolgt der Lückenschluss entsprechend der anschließenden Wände  als 
Konstruktion aus Stahlpfosten mit Ausfachung aus Aluminiumabsorbtionselementen auf Boh r-
pfahlgründung. Die Standardfeldlänge beträgt 5,0 m. 
 
 
8. Verlegung des Getterbaches 
 
Der Getterbach wird im Bereich der neuen Lärmschutzwand in einen neues Bachbett gelegt. Das 
Bachbett wird von der vorhandenen Bebauung nördlicher verlegt. Das alte Bachbett bleibt erha l-
ten und dient als Überlauf. Im weiteren Verlauf in Höhe der Bebauung Hafkhorst 41 wird der Get-
terbach durch einen Trog geführt, welcher in diesem Bereich gleichzeitig als Gründung der Lärm-
schutzwand dient. Die Bemessung des Trogbauwerks ist entsprechend vom HQ100 mit einer Frei-
bordhöhe von 50 cm geschehen. Der Getterbach v erläuft südlich entlang der Unterführung und 
führt dann wieder in das vorhandene Gewässer. 
 
 
9. Erstellung de r Planstraße vom Kontenpunkt 3 (Heroldstraße) bis zum Knotenpunkt 1 (Weseler 
Straße) 
 
Die Heroldstraße wird aus Süden kommend, unmittelbar vor dem vorhandenen Bahnübergang in 
einem Bogen nach Osten verschwenkt und südlich des parallel zur Bahnstrecke verlaufenden 
Wirtschaftsweges geführt. Nach ca. 260 m schwenkt die Heroldstraße in Höhe des Hauses Haf k-
horst 41 nach Süden und anschließend wieder nach Norden, um den Gleiskörper der Bahnstr e-
cken ca. 470 m östlich der heutigen Bahnübergänge rechtwinklig in einem Trogbauwerk zu u n-
terqueren. Nach Unterquerung der Bahn führt die Straßentrasse geradlinig nach Norden und trifft 
gegenüber der Meyerbeerstraße auf die Weseler Straße. 
Die Rad - und Gehwege werden im Bereich der Unterführung lediglich auf eine lichte  Durch-
fahrtshöhe von 2,50 m abgesenkt. Dadurch kann erreicht werden, dass d er Rad- und Gehweg  
barrierefrei gestaltet werden kann. Die neue Planstraße er hält eine durchgängige Beleuchtung 
und das Oberflächenwasser wird vor Einleitung in den Getterbach vorgeklärt. 
 
 
10. Neubau P&R-Anlage 
 
Als erforderliche Infrastrukturmaßnahmen für den Haltepunkt sind eine Fahrradabstellanlage 
(B&R-Anlage mit Leezen -Box) und eine P&R -Anlage nördlich der Bahn vorgesehen sowie eine 
Treppenanlage vom geplanten Geh - und Radweg im Trogbauwerk .Die Erschließung der P&R -
Anlage erfolgt über einen gemeinsamen Geh - und Radweg zum Knoten 1 westlich der verlegten 
Heroldstraße (Planstraße). Dort befindet sich die verlegte Haltestelle „Meyerbee rstraße“, die von 
den Stadtbuslinien 10, 15 und 16 bedient wird, wodurch auch eine Verknüpfung von Bus und 
Schiene gewährleistet werden kann. Die Haltestelle wird nach dem Standard der Stadt Münster  
barrierefrei ausgebaut. Die Erschließung der Kfz -Stellplätze erfolgt über die westlich an das

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Plangebiet angrenzende, gewerbliche Privatfläche. Hierfür wurde durch die Stadt Münster im 
Rahmen der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 m it dem Grun d-
stückseigentümer eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen. Die beschriebenen 
Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung des geplanten DB -Haltepunktes Mecklenbeck sind 
nicht kreuzungsbedingt, die Kosten werden durch die Stadt Münster getragen. 
 
 
11. Beseitigung des Bahnüberganges Galgenheide 
 
Der Bahnübergang wird in Gänze zurückgebaut und mit entsprechenden Zaunelemente so ges i-
chert, dass ein überqueren der Gleise nicht mehr möglich ist. Zusätzlich wird ein nicht mehr b e-
nötigtes Gleis (Gleis 709) auf der Nordseite ersatzlos zurückgebaut. Dieses ist nicht Bestandteil 
dieses Baubeschlusses und wird durch die DB ausgeführt. 
 
 
12. Beseitigung des Bahnübergangs Heroldstraße 
 
Der Bahnübergang Heroldstraße wird im Zuge der Bahnstrecken 2200 Wanne-Eickel – Hamburg 
zurückgebaut. Der Bahnübergang im Zuge der Bahnstrecke 2265 Münster – Empel-Rees bleibt 
erhalten und dient als Erschließung der gefangenen Grundstücke Heroldstraße 16 bis 24 und 23. 
Auf der südlichen Seite wird der Bahnübergang durch den Lückenschluss der Lärmschutzwand 
abgesichert und auf der nördlichen Seite durch eine Zaunanlage mit einem vorgelagertem Rüc k-
haltsystem (Leitplanken). 
 
 
3. Kosten 
 
Durch die neue Kostenberechnung des Planungsbüros hat sich eine Kostenerhöhung gegenüber der  
Kostenschätzung aus dem Jahre 2013 ermittelt. Gegenüber Kostenschätzung aus dem Jahr 2013 
von ca. 15,3 Mio. Euro steht die Kostenberechnung mit ca. 24,3 Mio. Euro und somit eine Kostene r-
höhung von ca. 9,0 Mio. Euro. 
  
Die Begründung der Mehrkosten liegt in den folgenden Punkten: 
 
 Baukostensteigerung von 2013 auf 2020 
 
1.400.000 € 
 Beseitigung des Bahnübergangs Galgenheide, bahnspezifische Ve r-
kehrsanlagen. Diese Kosten waren in der Kostenschätzung 2013 
nicht enthalten. Gesamtmehrkosten hier 860.000 €, kreuzungsbeding-
te Mehrkosten für die Stadt Münster 460.000 € 
 
460.000 € 
 Durch vertiefende Bodenerkundungen wurde eine komplexe Grun d-
wassersituation ermittelt, welche eine aufwendigere Bauweise der Un-
terführung erfordert 
 
4.400.000 € 
 Erhöhte Entsorgungskosten der Böden 
 
1.500.000 € 
 Neubau der vorhandenen Brücke Heroldstraß e – Getterbach, in der 
Kostenschätzung wurde nur die Verbreiterung vorgesehen. 
 
190.000 € 
 Korrektur der Kostenansätze Neubau der Lärmschutzwand 
 
480.000 € 
 Korrektur der Kostenansätze Verlegung Getterbach 
 
180.000 € 
 Korrektur der Kostenansätze Straßen - Kanalbau, Pumpwerk, Freifl ä- 390.000 €

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chen, Beleuchtung, P&R-Anlage 
 
 
 
 
4. Ausschreibung und Bau 
 
Die Planung sieht den folgenden zeitlichen Bauablauf vor: 
 
Sommer 2017 EU Ausschreibung der Bauleistungen 
Herbst 2017 Vergabe der Bauleistungen 
  
Februar 2018 Beginn der Errichtung Eisenbahnüberführung 
und Verlegung des Getterbachs 
2019 Unterführung (Trogbauwerk) 
Treppenaufgang Haltepunkt 
Ingenieurbauwerk Pumpwerk 
Wirtschaftswegbrücke 
2020 Lärmschutzwände  
Straßen- und Kanalbau 
2021 Brücke Heroldstraße – Getterbach 
Knoten 3, Heroldstraße 
Knoten 1, Weseler Straße 
Freiflächen 
Rückbau BÜ Heroldstraße und Galgenheide 
 
Die Baustelle kann von der Südseite (über die Heroldstraße) und über die Nordseite (über die Wes e-
ler Straße) erreicht werden. Der Verkehrsumlegung der Heroldstraße auf die neue Planstraße g e-
schieht nach der Fertigstellung aller erforderlichen Maßnahmen. Nach dieser Umlegung wird das 
Brückenbauwerk, Heroldstraße – Getterbach errichtet.  
 
 
5. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Kreuzungsmaßnahme gemäß §3 Eisenbahnkreuzung s-
gesetzt. Die Beteiligten dieser Kreuzungsanlage tragen jeweils 1/3 der kreuzungsbedingten Bauko s-
ten, DB Netz AG, Bund und Stadt Münster. Der 1/3 Kostenanteil der Stadt Münster wird mit 70 % 
nach FöRi-kom-Stra gefördert. 
 
Kreuzungsbedingte Kosten: ca. 23.760.000 € 
1/3 Anteil der Stadt Münster  ca. 7.920.000 € 
Förderung FöRi-kom-Stra, 70% ca. 5.544.000 € 
Verbleibender Anteil Stadt Münster ca. 2.376.000 € 
 
Die nicht kreuzungsbedingten Kosten der Stadt Münster erhalten anteilig eine Förderung nach ÖPNV-
G. 
 
Nicht kreuzungsbedingte Kosten der Stadt Münster  ca. 941.000 € 
Förderung, Stellplätze, Leezenbox  ca. 130.000 € 
Verbleibender Anteil Stadt Münster  ca. 811.000 € 
 
Gesamtanteil Stadt Münster  ca. 3.187.000 € 
 
 
6. Genehmigungen/Vereinbarungen

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Planungsvereinbarung, Stadt Münster – DB Netz AG, unterzeichnet am 07.06.2011 
Kreuzungsvereinbarung, Stadt Münster – DB Netz AG, geplant Frühjahr 2017 
Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt, ist eingereicht 
Wasserrechtliches Verfahren bei der unteren Wasserbehörde, wird eingereicht 
 
 
7. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen waren für diese Maßnahme erforderlich und wurden getätigt. Flu r-
stückregulierungen zwischen der Stadt Münster und der DB Net z AG sind vertraglich ger egelt und 
werden mit Abschluss der Maßnahme abschließend reguliert. Dieses betrifft den Bereich en tlang der 
vorhandenen Lärmschutzwand der Bahnlinie und der neuen Planstraße. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Ser viceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
Weitere Detailplanungen zur barrierefreien Gestaltung werden mit der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen „KIB“ abgesprochen. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
1. Lageplan geplanter Zustand, Plan Nr. V 12-102, Unterlage 5, Stand 30.11.2016 
2. Höhenplan, V 12-102, Unterlage 6, Stand 30.11.2016

Beratungsverlauf (2)

19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Heroldstraße 23
  • Weseler Straße
  • Meyerbeerstraße
  • Galgenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0013/2017
Typ
Vorlagen
Datum
04.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37