Anfrage von Frau Dr. Börschel zum städtischen Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3706/2021 vom 15.11.2021
Stand: Am 02.12.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1/Ob Vorlagen-Nummer 15.11.2021 3706/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Anfrage von Frau Dr. Börschel zum städtischen Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße In der 49. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.06.2020 führt Frau Dr. Börschel aus, dass das Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau vorgesehen sei. Hier sollen unter anderem Wohnungen des ASB entstehen. Sie fragt nach dem aktuellen Sachstand. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verhandlungen mit dem ASB konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Ursächlich für das Scheitern der Verkaufsverhandlungen war, dass es dem ASB nicht gelang, ein tragfähiges Konzept für die Unterbringung der Bewohner*innen des Bauwagenplatzes zu entwickeln. Der ASB beabsichtigte, seine Geschäftsstelle auf das städtische Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße zu verlagern, wodurch am dann freiwerdenden, bisherigen Standort in Köln-Sülz eine Vielzahl von Wohnungen entstehen sollte. Auf der Fläche des Bauwagenplatzes sollten nach einer vom ASB zu begleitenden sozialgerechten Verlagerung der Bauwagenplatzbewohner*innen neben Büroflächen und Fahrzeughallen für Kranken- transportfahrzeuge insbesondere auch Mehrfamilienhäuser entstehen. Zudem plante die Stadtwerke Köln GmbH, in Kooperation mit dem ASB eine Teilfläche zu erwerben, um dort sowie auf benachbar- ten, den Stadtwerken gehörenden Flächen, Betriebswohnungen z.B. für Beschäftigte der AWB, KVB und RheinEnergie zu errichten. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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02.12.2021
TOP 1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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