Mandari Insight

3706/2021

Anfrage von Frau Dr. Börschel zum städtischen Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.12.2021, TOP 1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1789 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1/Ob 
Vorlagen-Nummer 15.11.2021 
 3706/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 
 
Anfrage von Frau Dr. Börschel zum städtischen Grundstück Krefelder Straße/Innere 
Kanalstraße 
 
In der 49. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.06.2020 führt Frau Dr. Börschel aus, 
dass das Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße im Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau vorgesehen sei. Hier sollen unter anderem Wohnungen 
des ASB entstehen. Sie fragt nach dem aktuellen Sachstand.  
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Verhandlungen mit dem ASB konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Ursächlich für das 
Scheitern der Verkaufsverhandlungen war, dass es dem ASB nicht gelang, ein tragfähiges Konzept 
für die Unterbringung der Bewohner*innen des Bauwagenplatzes zu entwickeln. 
 
Der ASB beabsichtigte, seine Geschäftsstelle auf das städtische Grundstück Krefelder Straße/Innere 
Kanalstraße zu verlagern, wodurch am dann freiwerdenden, bisherigen Standort in Köln-Sülz eine 
Vielzahl von Wohnungen entstehen sollte.  
 
Auf der Fläche des Bauwagenplatzes sollten nach einer vom ASB zu begleitenden sozialgerechten 
Verlagerung der Bauwagenplatzbewohner*innen neben Büroflächen und Fahrzeughallen für Kranken-
transportfahrzeuge insbesondere auch Mehrfamilienhäuser entstehen. Zudem plante die Stadtwerke 
Köln GmbH, in Kooperation mit dem ASB eine Teilfläche zu erwerben, um dort sowie auf benachbar-
ten, den Stadtwerken gehörenden Flächen, Betriebswohnungen z.B. für Beschäftigte der AWB, KVB 
und RheinEnergie zu errichten.  
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3706/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.11.2021
Erstellt
20.10.2021 14:03