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1122/2023

Entfernung Fußgängerüberweg (FGÜ) Dellbrücker Hauptstraße Höhe Hausnummer 52 in Köln-Dellbrück

Mitteilung BV 24.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.05.2023, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2061 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 1122/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 
 
Entfernung Fußgängerüberweg (FGÜ) Dellbrücker Hauptstraße Höhe Hausnummer 52 
in Köln-Dellbrück 
Im Rahmen der Abnahmeprüfung nach § 62 Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung 
(BOStrab), wurde die Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) in der Dellbrücker Hauptstra-
ße seitens der KVB überprüft. Bei der Abnahmeprüfung wurde festgestellt, dass die Aufstell-
länge hinter dem Bahnübergang in Richtung Köln-Brück bis zum Fußgängerüberweg (FGÜ) 
ca. 17 m beträgt. Gemäß den anerkannten Regeln der Technik (u. a. VDV-Schrift 363 BÜV-
NE "Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen") 
soll diese mindestens 25 m betragen. Diese Maßgabe wird an dem genannten FGÜ deutlich 
unterschritten. 
 
Die Verwaltung hat zudem geprüft, ob an der konkreten Örtlichkeit eine alternative Querung 
für den zu Fuß Gehenden errichtet werden kann.  
Die Prüfung hat folgendes ergeben: 
 
Nach Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten in der Dellbrücker Hauptstraße unter Einhal-
tung der 25 Meter Räumstrecke ist man zu dem Entschluss gekommen, dass sich im unmit-
telbaren Straßenverlauf keine geeignete Stelle ergeben hat, welche eine regelkonforme Er-
richtung eines FGÜ erfüllt. Maßgeblich dafür ist die fehlende/eingeschränkte Sichtbarkeit der 
Verkehrsteilnehmenden, die sich durch den dort verlaufenden Kurvenbereich ergibt. Hierdurch 
würden die Sichtbeziehungen sowohl der Fahrzeugführenden als auch der zu Fuß Gehenden 
nicht ausreichend gewährleistet. Die bereits vorhandene Querung im Straßenverlauf, welche 
sich ca. 60 m südlich der Haltestelle befindet, ermöglicht bereits heute eine Querung der 
Straße unter Einhaltung aller Vorgaben. 
 
Infolgedessen muss aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht und aus Verkehrssicherheitsgrün-
den der FGÜ in der Dellbrücker Hauptstraße (Höhe Hausnummer 52) entfernt werden. 
 
Die Verwaltung wird die Platzierung einer Querungshilfe prüfen.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1122/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.04.2023
Erstellt
03.04.2023 16:07