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Entfernung Fußgängerüberweg (FGÜ) Dellbrücker Hauptstraße Höhe Hausnummer 52 in Köln-Dellbrück

Mitteilung BV 1122/2023 vom 24.04.2023

Stand: Am 22.05.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 1122/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 Entfernung Fußgängerüberweg (FGÜ) Dellbrücker Hauptstraße Höhe Hausnummer 52 in Köln-Dellbrück Im Rahmen der Abnahmeprüfung nach § 62 Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), wurde die Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) in der Dellbrücker Hauptstra- ße seitens der KVB überprüft. Bei der Abnahmeprüfung wurde festgestellt, dass die Aufstell- länge hinter dem Bahnübergang in Richtung Köln-Brück bis zum Fußgängerüberweg (FGÜ) ca. 17 m beträgt. Gemäß den anerkannten Regeln der Technik (u. a. VDV-Schrift 363 BÜV- NE "Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen") soll diese mindestens 25 m betragen. Diese Maßgabe wird an dem genannten FGÜ deutlich unterschritten. Die Verwaltung hat zudem geprüft, ob an der konkreten Örtlichkeit eine alternative Querung für den zu Fuß Gehenden errichtet werden kann. Die Prüfung hat folgendes ergeben: Nach Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten in der Dellbrücker Hauptstraße unter Einhal- tung der 25 Meter Räumstrecke ist man zu dem Entschluss gekommen, dass sich im unmit- telbaren Straßenverlauf keine geeignete Stelle ergeben hat, welche eine regelkonforme Er- richtung eines FGÜ erfüllt. Maßgeblich dafür ist die fehlende/eingeschränkte Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmenden, die sich durch den dort verlaufenden Kurvenbereich ergibt. Hierdurch würden die Sichtbeziehungen sowohl der Fahrzeugführenden als auch der zu Fuß Gehenden nicht ausreichend gewährleistet. Die bereits vorhandene Querung im Straßenverlauf, welche sich ca. 60 m südlich der Haltestelle befindet, ermöglicht bereits heute eine Querung der Straße unter Einhaltung aller Vorgaben. Infolgedessen muss aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht und aus Verkehrssicherheitsgrün- den der FGÜ in der Dellbrücker Hauptstraße (Höhe Hausnummer 52) entfernt werden. Die Verwaltung wird die Platzierung einer Querungshilfe prüfen.

Beratungsverlauf

  1. 22.05.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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