Mandari Insight

1071/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022“ (AN/2007/2022) betreffend „Befahrung der Steprathstraße in Köln-Kalk mit LKW über 7,5 t“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 15.05.2025, TOP 9.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4031 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1071/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022„ (AN/2007/2022) betreffend „Befahrung der 
Steprathstraße in Köln-Kalk mit LKW über 7,5 t“ 
Die Steprathstraße ist eine als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene und niveaugleiche 
ausgebaute Sackgasse, die nur von der Kalker Hauptstraße aus angefahren werden kann. Sie 
dient neben der fußläufigen Erschließung zur Erschließung der angrenzenden privaten und 
öffentlichen Parkflächen sowie dem Anlieferverkehr der ansässigen Gewerbetreibenden. Der 
Anlieferverkehr erfolgt primär mit Kleintransportern oder Pkw. Lediglich die Anlieferung für den 
am Ende der Straße befindlichen Norma-Discounter erfolgt mit einem schweren Lkw (40 t), 
der in den frühen Morgenstunden einfährt und den Wendehammer zum Rangieren nutzt. Auch 
der Blumenladen am Beginn der Straße wird von einem schweren Lkw angefahren. 
 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
Frage 1: 
„Welches zulässige Maximalgewicht von LKWs war bei der ursprünglichen Bauplanung sowie 
der Ausführung für die Steprathstraße in Köln-Kalk vorgesehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gemäß den damaligen Regelwerken „Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von 
Verkehrsflächen“ (RStO-01) wird die Steprathstraße in der Bauklasse III hergestellt worden 
sein. Die angesetzte Bauklasse III (heutige Belastungsklasse 1,8-3,2) ist für die Nutzung und 
Belastung der Straße (als Wohnstraße mit Ladeverkehr) ausreichend dimensioniert worden. 
Die Belastungsklasse gibt jedoch kein zulässiges Maximalgewicht vor. Somit ist nach Akten-
lage davon auszugehen, dass für die Steprathstraße entsprechend den zu erwartenden Be-
lastungen auch die Befahrung durch Schwerverkehr berücksichtigt wurde. 
 
Frage 2: 
„Der ursprünglich in den Räumen des heutigen Norma befindliche Discounter wurde über die 
Breuerstraße mit kleineren Fahrzeugen beliefert. Anwohnende berichten, es habe eine Rege-
lung zum zulässigen Höchstgewicht bei der Einfahrt in die Steprathstraße gegeben. Ist der 
Verwaltung dies bekannt und wenn es eine solche Beschränkung gab: Warum und durch wen 
wurde sie aufgehoben?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da in der Baugenehmigung für den Discounter „Norma“ keine Auflagen hinsichtlich des Anlie-
ferverkehrs erfolgten und dieser (nach eigener Aussage) grundsätzlich mit Sattelzügen belie-
fert wird, ist eine nachträgliche Einschränkung der Anlieferung nicht möglich.

2 
 
Die Anfahrbarkeit mit Sattelzügen über die Breuerstraße kann ohne Schleppkurvenprüfung 
nicht beurteilt werden. Hierbei entstehen aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten jedoch Um-
wege, die ebenfalls über Pflasterflächen führen würden. Somit würde das Problem nur verla-
gert, aber nicht gelöst. Die Verwaltung sieht diesen Vorschlag daher als nicht zielführend und 
wird keine Prüfung der Anfahrbarkeit vornehmen. 
In den vorliegenden Akten gibt es weder beim Amt für Straßen und Radwegebau noch bei der 
Straßenverkehrsbehörde Unterlagen, dass für die Steprathstraße eine Tonnagebschränkung 
bestand. Für die Berichte der Anwohnenden gibt es somit keinen sachlichen Beleg. 
 
 
„Aufgrund der Überlastung der Straße sind schwere Schäden entstanden, die zu einer Gefahr 
für Zufußgehende und Radfahrende geworden sind. Welche Maßnahmen können ergriffen 
werden, um kurzfristig eine weitere Beschädigung der Straße zu verhindern?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit werden Schäden im Rahmen der Instandhaltung der 
Verkehrsflächen repariert. Um die Schäden an der Verkehrsfläche grundsätzlich zu vermei-
den, ist eine Sanierung der Steprathstraße mit einem Ausbau in Asphaltbauweise erforderlich. 
Dies erfordert eine umfassende planerische Betrachtung. Die Verwaltung kann derzeit keinen 
konkreten Zeitpunkt benennen.

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steprathstraße
  • Kalker Hauptstraße
  • Breuerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1071/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.05.2025
Erstellt
10.04.2025 11:23