1071/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022“ (AN/2007/2022) betreffend „Befahrung der Steprathstraße in Köln-Kalk mit LKW über 7,5 t“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4031 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 Vorlagen-Nummer 1071/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 24.11.2022„ (AN/2007/2022) betreffend „Befahrung der Steprathstraße in Köln-Kalk mit LKW über 7,5 t“ Die Steprathstraße ist eine als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene und niveaugleiche ausgebaute Sackgasse, die nur von der Kalker Hauptstraße aus angefahren werden kann. Sie dient neben der fußläufigen Erschließung zur Erschließung der angrenzenden privaten und öffentlichen Parkflächen sowie dem Anlieferverkehr der ansässigen Gewerbetreibenden. Der Anlieferverkehr erfolgt primär mit Kleintransportern oder Pkw. Lediglich die Anlieferung für den am Ende der Straße befindlichen Norma-Discounter erfolgt mit einem schweren Lkw (40 t), der in den frühen Morgenstunden einfährt und den Wendehammer zum Rangieren nutzt. Auch der Blumenladen am Beginn der Straße wird von einem schweren Lkw angefahren. Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Welches zulässige Maximalgewicht von LKWs war bei der ursprünglichen Bauplanung sowie der Ausführung für die Steprathstraße in Köln-Kalk vorgesehen?“ Antwort der Verwaltung: Gemäß den damaligen Regelwerken „Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO-01) wird die Steprathstraße in der Bauklasse III hergestellt worden sein. Die angesetzte Bauklasse III (heutige Belastungsklasse 1,8-3,2) ist für die Nutzung und Belastung der Straße (als Wohnstraße mit Ladeverkehr) ausreichend dimensioniert worden. Die Belastungsklasse gibt jedoch kein zulässiges Maximalgewicht vor. Somit ist nach Akten- lage davon auszugehen, dass für die Steprathstraße entsprechend den zu erwartenden Be- lastungen auch die Befahrung durch Schwerverkehr berücksichtigt wurde. Frage 2: „Der ursprünglich in den Räumen des heutigen Norma befindliche Discounter wurde über die Breuerstraße mit kleineren Fahrzeugen beliefert. Anwohnende berichten, es habe eine Rege- lung zum zulässigen Höchstgewicht bei der Einfahrt in die Steprathstraße gegeben. Ist der Verwaltung dies bekannt und wenn es eine solche Beschränkung gab: Warum und durch wen wurde sie aufgehoben?“ Antwort der Verwaltung: Da in der Baugenehmigung für den Discounter „Norma“ keine Auflagen hinsichtlich des Anlie- ferverkehrs erfolgten und dieser (nach eigener Aussage) grundsätzlich mit Sattelzügen belie- fert wird, ist eine nachträgliche Einschränkung der Anlieferung nicht möglich. 2 Die Anfahrbarkeit mit Sattelzügen über die Breuerstraße kann ohne Schleppkurvenprüfung nicht beurteilt werden. Hierbei entstehen aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten jedoch Um- wege, die ebenfalls über Pflasterflächen führen würden. Somit würde das Problem nur verla- gert, aber nicht gelöst. Die Verwaltung sieht diesen Vorschlag daher als nicht zielführend und wird keine Prüfung der Anfahrbarkeit vornehmen. In den vorliegenden Akten gibt es weder beim Amt für Straßen und Radwegebau noch bei der Straßenverkehrsbehörde Unterlagen, dass für die Steprathstraße eine Tonnagebschränkung bestand. Für die Berichte der Anwohnenden gibt es somit keinen sachlichen Beleg. „Aufgrund der Überlastung der Straße sind schwere Schäden entstanden, die zu einer Gefahr für Zufußgehende und Radfahrende geworden sind. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um kurzfristig eine weitere Beschädigung der Straße zu verhindern?“ Antwort der Verwaltung: Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit werden Schäden im Rahmen der Instandhaltung der Verkehrsflächen repariert. Um die Schäden an der Verkehrsfläche grundsätzlich zu vermei- den, ist eine Sanierung der Steprathstraße mit einem Ausbau in Asphaltbauweise erforderlich. Dies erfordert eine umfassende planerische Betrachtung. Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen.
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Steprathstraße
- Kalker Hauptstraße
- Breuerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1071/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 11:23