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0790/2025

Zweckverband "Naturpark Bergisches Land", Hier: Wahl eines Mitglieds

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2025, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3160 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0790/2025 
Freigabedatum 
20.03.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband "Naturpark Bergisches Land" 
hier: Wahl eines Mitglieds  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat wählt  
 
   Frau Melanie Ihlenfeld 
 
als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln in die 
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“: 
 
2. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge-
hörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des 
Zweckverbandes gewählt werden. 
 
3. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
ter*innen der Stadt Köln in die Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance 
Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“. Die 
Zweckverbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss 
des Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. 
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Köln drei Vertreter*innen in 
die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertre-
terin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre 
Stellvertreter*innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für 
deren Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder ge-
wählt.  
Zu den Vertreter*innen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein-
schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vor-
geschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen.  
Der Rat hat am 10.12.2020 den Leiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, 
Herrn Manfred Kaune, als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten  zum 
Mitglied der Verbandsversammlung gewählt (Vorlage 2627/2020). 
Herr Kaune ist zwischenzeitlich aus der Verwaltung ausgeschieden. Zur Nachfolgerin soll 
Frau Ihlenfeld als Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in die Verbands-
versammlung des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“ gewählt werden. 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, 
die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Die-
ser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019).

Beratungsverlauf (1)

03.04.2025 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0790/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.03.2025
Erstellt
13.03.2025 12:29