0790/2025
Zweckverband "Naturpark Bergisches Land", Hier: Wahl eines Mitglieds
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Beschlussvorlage Rat
3160 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 0790/2025 Freigabedatum 20.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband "Naturpark Bergisches Land" hier: Wahl eines Mitglieds Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat wählt Frau Melanie Ihlenfeld als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“: 2. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge- hörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. 3. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- ter*innen der Stadt Köln in die Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“. Die Zweckverbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes entsendet die Stadt Köln drei Vertreter*innen in die Verbandsversammlung. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist eine Stellvertre- terin bzw. ein Stellvertreter zu bestellen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter*innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder ge- wählt. Zu den Vertreter*innen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein- schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vor- geschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. Der Rat hat am 10.12.2020 den Leiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn Manfred Kaune, als von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Bediensteten zum Mitglied der Verbandsversammlung gewählt (Vorlage 2627/2020). Herr Kaune ist zwischenzeitlich aus der Verwaltung ausgeschieden. Zur Nachfolgerin soll Frau Ihlenfeld als Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in die Verbands- versammlung des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“ gewählt werden. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Die- ser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019).
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0790/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.03.2025
- Erstellt
- 13.03.2025 12:29