Benennung von zwei Planstraßen im Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0023/2019 vom 23.01.2019
Stand: Am 28.01.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Anlage_Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf
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Anlage N Am Goldschmidtshof Im Giesdorfer Grund Benennungsplan Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf Claudiustraße Fahrradweg Dauerkleingärten Dauerkleingärten -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1-Go Vorlagen-Nummer 0023/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von zwei Planstraßen im Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Planstraße 1 (im Plan blau gekennzeichnet), die zwischen dem Kiesgrubenweg und der Giesdorfer Allee beginnt, circa 290 Metern bis zur Planstraße 2 verläuft, einschließlich der beiden östlich gelegenen Stichstraßen, die jeweils in einem Wendeham- mer enden, zu benennen in Am Goldschmidtshof und die Planstraße 2 (im Plan gelb gekennzeichnet), die an der Planstraße 1 anschließt, und circa 280 Meter in südliche Richtung bis zum Fahrradweg verläuft, einschließlich der östlich gelegenen Stichstraße, die in einem Wendehammer endet, zu benennen in Im Giesdorfer Grund. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019 2 Begründung: Im Baugebiet Claudiusstraße in Köln-Immendorf entsteht auf einer Fläche von ca. 25 ha ein Gewer- begebiet, eine Frei- und Grünfläche, eine Kleingartenanlage sowie Flächen für Versorgungsanlagen, Pflanzflächen, Verkehrsflächen sowie öffentliche Straßen und Wege. Des Weiteren ist ein Spielplatz geplant. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Rodenkirchen, Stadtteil Immendorf. Es erstreckt sich nördlich des Wendehammers an der Lambertstraße und wird im Westen durch die Claudiusstraße, im Nordwesten durch die Giesdorfer Allee, im Norden durch den Kiesgrubenweg und im Osten durch die Köln-Bonner Autobahn A555 begrenzt. Das Plangebiet ist unbebaut und wurde vor Entstehung des Baugebietes überwiegend landwirtschaft- lich genutzt. Im nördlichen Bereich liegt ein Regenrückhaltebecken. Das Gelände befindet sich bis auf eine Parzelle entlang der Autobahn (Leitungsstraßen) in städti- schem Eigentum. Die verkehrsrechtliche Erschließung des Gewerbegebiets Immendorf erfolgt durch eine Haupter- schließungsstraße. Die Haupterschließungsstraße beginnt zwischen dem Kiesgrubenweg und der Giesdorfer Allee, ver- läuft Richtung Süden durch das gesamte Baugebiet und endet nach ca. 600 m in einem Wendeham- mer. Von der Haupterschließungsstraße zweigen drei Stichstraßen ab. Aufgrund der Länge der Straße inklusive der drei Stichstraßen und der zu erwartenden Anzahl der sich ansiedelnden Unternehmen, wird die Haupterschließungsstraße in zwei Planstraßen unterteilt. Im Plangebiet befinden sich zwei Fahrradwege, die jeweils in südliche und westliche Richtung verlau- fen. Da die Fahrradwege keine Anlieger haben, ist eine Benennung nicht erforderlich. Zu den Benennungen: Goldschmidtshof Immendorf ist durch zahlreiche Hofgüter geprägt. Beim Goldschmidtshof handelt es sich um einen historischen Hof bzw. ein ritterliches Gut aus dem 16. Jahrhundert, welches damals im Besitz des Burgherrn von Efferen war. Giesdorfer Grund Bei der Bezeichnung Giesdorfer Grund handelt es sich um eine alte Gewannbezeichnung. Das Ge- wann Giesdorfer Grund liegt nordöstlich vom Baugebiet. Anlage
Beratungsverlauf
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28.01.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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