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0023/2019

Benennung von zwei Planstraßen im Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 23.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 28.01.2019, TOP 9.1.5

Anlage_Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage_Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf

184 Zeichen

Anlage 
N 
 Am Goldschmidtshof Im Giesdorfer Grund 
 Benennungsplan Baugebiet östlich  
 Claudiusstraße in Köln-Immendorf 
Claudiustraße 
Fahrradweg 
Dauerkleingärten 
Dauerkleingärten

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3186 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/235/1 
235/1-Go 
Vorlagen-Nummer 
 0023/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung von zwei Planstraßen im Baugebiet östlich Claudiusstraße in Köln-Immendorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Planstraße 1 (im Plan blau gekennzeichnet), die 
zwischen dem Kiesgrubenweg und der Giesdorfer Allee beginnt, circa 290 Metern bis zur Planstraße 
2 verläuft, einschließlich der beiden östlich gelegenen Stichstraßen, die jeweils in einem Wendeham-
mer enden, zu benennen in 
  
 
 
Am Goldschmidtshof 
 
 
und die Planstraße 2 (im Plan gelb gekennzeichnet), die an der Planstraße 1 anschließt, und circa 
280 Meter in südliche Richtung bis zum Fahrradweg verläuft, einschließlich der östlich gelegenen 
Stichstraße, die in einem Wendehammer endet, zu benennen in 
 
Im Giesdorfer Grund. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.02.2019

2 
Begründung: 
 Im Baugebiet Claudiusstraße in Köln-Immendorf entsteht auf einer Fläche von ca. 25 ha ein Gewer-
begebiet, eine Frei- und Grünfläche, eine Kleingartenanlage sowie Flächen für Versorgungsanlagen, 
Pflanzflächen, Verkehrsflächen sowie öffentliche Straßen und Wege. Des Weiteren ist ein Spielplatz 
geplant. 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Rodenkirchen, Stadtteil Immendorf. Es erstreckt sich nördlich des 
Wendehammers an der Lambertstraße und wird im Westen durch die Claudiusstraße, im Nordwesten 
durch die Giesdorfer Allee, im Norden durch den Kiesgrubenweg und im Osten durch die Köln-Bonner 
Autobahn A555 begrenzt.  
Das Plangebiet ist unbebaut und wurde vor Entstehung des Baugebietes überwiegend landwirtschaft-
lich genutzt. Im nördlichen Bereich liegt ein Regenrückhaltebecken. 
 
Das Gelände befindet sich bis auf eine Parzelle entlang der Autobahn (Leitungsstraßen) in städti-
schem Eigentum. 
 
Die verkehrsrechtliche Erschließung des Gewerbegebiets Immendorf erfolgt durch eine Haupter-
schließungsstraße. 
 
Die Haupterschließungsstraße beginnt zwischen dem Kiesgrubenweg und der Giesdorfer Allee, ver-
läuft Richtung Süden durch das gesamte Baugebiet und endet nach ca. 600 m in einem Wendeham-
mer. Von der Haupterschließungsstraße zweigen drei Stichstraßen ab.  
 
Aufgrund der Länge der Straße inklusive der drei Stichstraßen und der zu erwartenden Anzahl der 
sich ansiedelnden Unternehmen, wird die Haupterschließungsstraße in zwei Planstraßen unterteilt. 
 
Im Plangebiet befinden sich zwei Fahrradwege, die jeweils in südliche und westliche Richtung verlau-
fen. Da die Fahrradwege keine Anlieger haben, ist eine Benennung nicht erforderlich. 
 
Zu den Benennungen: 
 
Goldschmidtshof 
 
Immendorf ist durch zahlreiche Hofgüter geprägt. Beim Goldschmidtshof handelt es sich um einen 
historischen Hof bzw. ein ritterliches Gut aus dem 16. Jahrhundert, welches damals im Besitz des 
Burgherrn von Efferen war. 
 
Giesdorfer Grund 
 
Bei der Bezeichnung Giesdorfer Grund handelt es sich um eine alte Gewannbezeichnung. Das Ge-
wann Giesdorfer Grund liegt nordöstlich vom Baugebiet.  
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

28.01.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0023/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
23.01.2019
Erstellt
03.01.2019 09:15