3884/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 4 (Ehrenfeld) vom 25.09.2023 (AN/1662/2023) betr.:„Großprojekt der Rheinenergie im Bereich Stockheimer Weg“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2793 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3884/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 4 (Ehrenfeld) vom 25.09.2023 (AN/1662/2023) betr.:„Großprojekt der Rheinenergie im Bereich Stockheimer Weg„ Die SPD-Fraktion stellt in der Sitzung BV 4 (Ehrenfeld) am 25.09.2023 folgende Anfrage: Die Mieter der Wohnungsgesellschaft der Stadt Köln (WSK) am Stockheimer Weg 17 a und 17 b haben die Nachricht erhalten, dass ihre Wohnungen wegen eines „Großprojektes der Rheinenergie zur Sicherung der Daseinsvorsorge“ bis spätestens Mitte 2025 entmietet wer- den sollen. Viele Mieter wohnen dort seit vielen Jahrzehnten und möchten gerne dort wohnen bleiben. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Um welches Großprojekt der Rheinenergie handelt es sich? 2. Ist der Wegfall der Miethäuser zwingend erforderlich oder gäbe es Alternativmöglichkeiten? 3. Gäbe es im unmittelbaren Umfeld des Geländes Möglichkeiten adäquaten Wohnraum für die Mietergemeinschaften zu schaffen? In Abstimmung mit der Verwaltung beantwortet die RheinEnergie die Anfrage wie folgt: 1. Um welches Großprojekt der Rheinenergie handelt es sich? Es handelt sich um ein zentrales Betriebsgebäude, das der Steuerung/Überwachung der öffentlichen Versorgung für ganz Köln dient und die Versorgungs- und Betriebssicherheit der Kölner Energienetze gewährleistet: In Bocklemünd wird eine neue Netzleitstelle der RheinEnergie entstehen. Dort, wo sie aktuell untergebracht ist, kann sie auch aus verschie- denen Gründen, u.a. wegen gewünschter städtebaulicher Entwicklung, nicht mehr bleiben. 2. Ist der Wegfall der Miethäuser zwingend erforderlich oder gäbe es Alternativmöglichkeiten? Der Wegfall ist leider zwingend erforderlich, Alternativmöglichkeiten bestehen nicht. Vor Festlegung auf diesen Standort wurden intensiv andere Optionen geprüft, die aber letzten Endes nicht in Frage kamen. Der Standort in Bocklemünd stellt sich daher als der einzige geeignete dar. 2 3. Gäbe es im unmittelbaren Umfeld des Geländes Möglichkeiten, adäquaten Wohnraum für die Mietergemeinschaften zu schaffen? Das ist leider nicht möglich, u.a., weil es dort keine geeigneten Areale im Besitz der Rhein- Energie gibt. Mit den Mieterinnen und Mietern wurde jedoch frühzeitig der Kontakt gesucht, damit es einen reibungslosen Übergang gibt. Es finden weiterhin Einzelgespräche zu indi- viduellen Lösungspaketen mit allen Mieterinnen und Mietern statt; es erfolgt eine Kosten- beteiligung bei den Umzugsaufwendungen, und es gibt konkrete Hilfe bei der Suche nach Ersatzwohnraum.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3884/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2023
- Erstellt
- 22.11.2023 15:07