V/0546/2022
Das Marburger Konzentrationstraining: Ein Förderangebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster.
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Berichtsvorlage
7117 Zeichen
V/0546/2022
V/0546/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Das Marburger Konzentrationstraining: Ein Förderangebot der Schulpsychologischen
Beratungsstelle der Stadt Münster.
Beratungsfolge
20.09.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage
Die Schulpsychologische Beratungsstelle plant, das Marburger Konzentrationstraining ab Herbst
2022 erneut im Rahmen ihrer Förderangebote vorzuhalten. Im Folgenden wird der Bedarf be-
gründet sowie die Rahmenbedingungen des Angebots dargestellt.
1.1. Beschreibung des Angebots.
Das Marburger Konzentrationstraining (MKT) nach Krowatschek (2015) 1 ist ein Angebot für Kinder,
die Schwierigkeiten haben, ihre Aufmerksamkeit zu steuern. Diese Aufmerksamkeitsproblematik bzw.
Unkonzentriertheit lässt sich im Unterricht un d bei den Hausaufgaben beispielsweise in Form von
leichter Ablenkbarkeit, Verträumtheit, motorischer Unruhe und einem unorganisierten Herangehen an
Aufgaben beobachten.
Im Marburger Konzentrationstraining lernen Kinder, sich selbst zu steuern, selbstständiger und plan-
voll zu arbeiten, Impulse zu kontrollieren und konstruktiv mit Fehlern umzugehen. Das Training stärkt
zudem den Selbstwert der Kinder und steigert die Leistungsmotivation.
1.2. Begründung des Bedarfs
Eine Marktrecherche hat ergeben, dass eine hohe Nachfrage bezüglich des Marburger Konzentrati-
onstrainings in Münster herrscht.
Zwar führen zahlreiche Ergotherapie-Praxen das MKT in ihrem Leistungsspektrum an, auf Nachfrage
wurde jedoch deutlich, dass das MKT häufig nicht in der vom Trainingsmanual vo rgesehenen Form
durchgeführt wird. Das MKT wird dabei meist in Zweier- bzw. Dreiergruppen angeboten oder es wer-
den Elemente des Trainings punktuell in Einzelsitzungen implementiert. Das Manual sieht jedoch vor,
1 Krowatschek, D., Krowatschek, G., Reid, C. (2015) „Marburger Konzentrationstraining (MKT) für Schulkinder“, Modernes
Lernen, Dortmund.
Amt für Schule und
Weiterbildung
13.09.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bisek
Telefon: 492-2836
Bisek@stadt-muenster.de
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das Training im Gruppensetting durchzuführen, um dem „Klassensetting“ zu entsprechen und einen
Transfer des Gelernten in den Schulalltag zu ermöglichen. Die Markterkundung ergab zudem, dass
das Training auch in Kinder - und Jugendpsychologischen Praxen angeboten wird. Allerdings ist die
Inanspruchnahme eines Therapieangebots ebenfalls mit Wartezeiten verbunden.
Betrachtet man die Zahl der Beratungsfälle in der Schulpsychologischen Beratungsstelle, bei denen
„Konzentration“ als Anmeldegrund angegeben wurde, so wird der Bedarf zusätzlich untermauert.
Im Schuljahr 2021/22 gab es in der Beratungsstelle insgesamt 129 Beratungsfälle von Grundschü-
ler*innen zum Thema „Lern- und Leistungsverhalten“. Bei 22 dieser Kinder lag der Beratungsschwer-
punkt im Bereich „Konzentration“ und „Aufmerksamkeit“. Zusätzlich können vom MKT ggf. auch Kin-
der profitieren, die mit „Lern- und Leistungsverhalten“ in der Beratungsstelle angemeldet sind und bei
denen der Beratungsschwerpunkt im Bereich „Teilleistungsstörungen“ (Lese-Rechtschreib- und Re-
chenschwäche) oder „Motivationsproblemen“ lag, da auch hier Konzentration und Aufmerksamkeit
häufig eine Rolle spielen.
Es wird deutlich, dass es eines weiteren MKT -Angebots bedarf, um Schüler*innen mit Konzentrati-
onsschwierigkeiten zu unterstützen. Dazu plant die Schulpsychologische Beratungsstelle, ein solches
Förderangebot ab Herbst 2022 zweimal im Kalenderjahr vorzuhalten.
2. Rahmenbedingungen des Angebots
Das Marburger Konzentrationstraining soll in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle von zwei Hono-
rarkräften durchgeführt werden. Das Angebot richtet sich an Grundschüler*innen der Klassen 1 bis 4,
die die unter 1.1. skizzierten Schwierigkeiten aufweisen. Geplant sind pro Durchlauf (10 Fördereinhei-
ten) 2 Gruppen, die sich aus 1. - und 2.-Klässlern bzw. 3. - und 4.-Klässlern zusammensetzen. Das
Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle orientiert sich dabei genau an dem Trainingsma-
nual, um die Wirksamkeit des Angebots zu erhöhen. Pro Gruppe sollen bis zu 9 Kinder teilnehmen.
Zum Training gehören auch zwei Elternabende. Bei den Elternabenden werden den Eltern Informati-
onen zum Training (Inhalt, Methoden und Ablauf des Trainings) sowie Hinweise zur Förderung der
Konzentration und des Arbeitsverhaltens im Alltag gegeben.
Anders als beim Zugang zum MKT in Ergotherapie -Praxen bedarf es fü r die Inanspruchnahme des
Angebots der Schulpsychologischen Beratungsstelle keiner Diagnose und keiner ärztlichen Verord-
nung. Zeigt sich während der Beratungsprozesses, dass ein Kind von dem Angebot profitieren könn-
te, werden die Sorgeberechtigten über das Angebot informiert und können ihr Kind dazu anmelden.
Der Zugang für das MKT steht somit nur Kindern zur Verfügung, welche in der laufenden Beratung
bei einem*r Schulpsycholog*in sind.
3. Elternbeitrag/Eigenanteil der Sorgeberechtigten
3.1 auf dem freien Arbeitsmarkt
Die Markterkundung hat ergeben, dass das Marburger Konzentrationstraining überwiegend im Rah-
men einer Ergotherapie oder Psychotherapie in Anspruch genommen wird. In dem Fall werden die
Kosten von der Krankenkasse übernommen.
3.2 bei Inanspruchnahme des MKTs in der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Entsprechend der Ziffer 2.1 der Entgeltordnung für Förderangebote der Schulpsychologischen Bera-
tungsstelle der Stadt Münster 2 müssen die Eltern 66,00 € pro Durchgang bezahlen. Eltern, die An-
spruch auf eine Entgeltreduzierung haben (s. § 1 Abs. 3 Nr. 1 a der Entgeltordnung), bezahlen 18,00
€ pro Trainingsdurchgang. Unter Berücksichtigung dieser Beiträge erhält die Stadt Münster Einnah-
men in Höhe von insgesamt 2.376 €/jährlich.
2 https://www.stadt -muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/40.07.1
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4. Aktueller Stand
Derzeit sucht die Beratungsstelle geeignete Honorarkräfte für die Durchführung der Trainings. Perso-
nen, die das Marburger Konzentrationstraining durchführen können, erfüllen folgendes Qualifikations-
profil:
abgeschlossene pädagogisch/psychologische Ausbildung (mind. Bachelorabschluss) oder
einen anderen beruflichen Abschluss (Studienabschluss oder Berufsausbildung) und eine er-
folgreiche Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung zum Marburger Konzentrationstraining
Masernschutzimpfung (auf Grundlage des Masernschutzgesetzes vom 01. März 2020 und nur
für Personen, die nach 1970 geborenen sind)
Vorliegen einer Berufshaftpflicht-Versicherung sowie ein
bedenkenloses erweitertes Führungszeugnis.
Im Rahmen der Vergabe von freiberuflichen Leistungen als Marburger Konzentrationstrainer*in haben
sich fünf Personen beworben. Davon werden zwei Personen den Zuschlag bekommen und die Trai-
nings im Herbst 2022 sowie im Frühjahr 2023 durchführen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0546/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2022
- Erstellt
- 31.08.2022 13:29