V/0251/2012
Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung eines sachkundigen Einwohners/ einer sachkundigen Einwohnerin in den Kulturausschuss
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Beschlussvorlage
3199 Zeichen
V/0251/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung eines sachkundigen Einwohners/ einer
sachkundigen Einwohnerin in den Kulturausschuss
Beratungsfolge
25.04.2012 Integrationsrat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, als Nachfolger/in für Herrn Mehmet Akif Cetinkaya
Frau /Herrn ____________________________________
als sachkundige/n Einwohner/in in den Kulturausschuss zu entsenden.
Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, als Nachfolger/in für Herrn Kakha Tandilashvili
Frau /Herrn _____________________________________
als stellvertretenden sachkundigen Einwohner /stellvertretende sachkundige Einwohnerin
in den Kulturausschuss zu entsenden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten und Folgekosten
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten.
Begründung:
Gemäß § 58 GO NRW können allen vom Rat gebildeten Ausschüssen, mit Ausnahme der Pflich t-
ausschüsse nach § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO
NRW), volljährige sachkundige Einwohner/innen mit beratender Stimme angehören.
Vorlagen-Nr.:
V/0251/2012
Auskunft erteilt:
Frau Jostameling
Ruf:
492 70 55
E-Mail:
Jostameling@stadt-muenster.de
Datum:
26.03.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0251/2012
Auf Vorschlag des Integrationsrates war bislang Herr Mehmet Akif Cetinkaya als sachkundiger
Einwohner durch den Rat in den Kulturausschuss entsandt. Mit Schreiben vom 14.03.2012 hat
Herr Cetinkaya seine Tätigkeit als sachkundiger Einwohner in diesem Ausschuss aufgegeben. Als
stellvertretender sachkundiger Einwohner war bisher Herr Kakha Tandilashvili durch den Rat in
den Kulturausschuss entsandt. Mit Schreiben vom 27.03.2012 hat Herr Tandilashvili seine Täti g-
keit in diesem Ausschuss aufgegeben.
Aus diesem Grund ist eine Nachfolgeregelung zu treffen.
Für die Beschlussfassung findet § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung, da h ier Personen gewählt
werden, die dem Rat vorgeschlagen werden. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen, wenn
das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offenen Abstimmung,
sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein -Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die
beiden höchsten Stimmzahlen err eicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser
engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
Hinweis:
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhei n-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ve r-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Bese t-
zung zu achten.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0251/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37