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0573/2023

Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG – Ergänzung der Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2027 um die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße

Beschlussvorlage Ausschuss 22.02.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 07.03.2023, TOP 3.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3450 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0573/2023 
Freigabedatum 
 22.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Köln gemäß § 8a KAG – Ergänzung der 
Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2027 um die Erneuerung der 
Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, Seite 4.1 der Anlage 2 der Fortschreibung des Straßen- 
und Wegekonzeptes für die Jahre 2023 bis 2027 wie folgt zu ergänzen: 
 
Be-
zirk 
Straße von bis Umfang der Erneuerung -
Maßnahmenbeschreibung 
Plan-
jahr 
8 Christian-
Sünner-
Straße 
Dillenbur- 
ger Straße 
Wiersbergstraße  Erneuerung der Straßenent-
wässerung 
2023 
 
 
 
Bezirksvertretung Kalk (8) Im Rahmen einer DE 
0575/2023 
Verkehrsausschuss 07.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) 
hat die Stadt Köln in einem Straßen- und Wegekonzept darzustellen, wann beitragspflichtige 
Straßenausbaumaßnahmen an den Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Köln erforderlich 
werden können. 
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 wird der von den Anlie-
ger*innen zu tragende Straßenausbaubeitrag nur dann zu 100 % vom Land NRW übernom-
men, wenn eine beschlossene Maßnahme auf Basis eines vom kommunalen Gremium be-
schlossenen Straßen- und Wegekonzepts erfolgt. 
Die letzte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes ist unter der Vorlagen-Nr. 
2441/2022 vom Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen worden. Die nächste regulä-
re Fortschreibung (für die Jahre 2024 bis 2028) ist für Herbst 2023 geplant. 
Die Christian-Sünner-Straße erschließt den Bildungscampus Köln-Kalk, der derzeit errichtet 
wird und zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in Betrieb gehen soll. Im Zuge dessen sind auch 
Straßenbauarbeiten an der Christian-Sünner-Straße vorgesehen, die vor Inbetriebnahme der 
Schule abgeschlossen sein sollen. 
Anfang Februar 2023 haben die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR mitgeteilt, dass der 
Mischwasserkanal in der Christian-Sünner-Straße aufgrund starker baulicher Schäden erneu-
ert werden muss. Diese Arbeiten werden etwa 6 Monate dauern und sollen schnellstmöglich 
ausgeführt werden, da sie vor den Straßenbauarbeiten durchgeführt werden müssen. 
Da der Mischwasserkanal neben den Abwässern der angrenzenden Grundstücke auch das 
auf der Straße anfallende Niederschlagswasser aufnimmt, löst dessen Erneuerung eine Stra-
ßenausbaubeitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. 
Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Christian-Sünner-Straße ist derzeit nicht im 
Straßen- und Wegekonzept für die Jahre 2023 bis 2027 enthalten, die Voraussetzungen für 
die Übernahme des Anliegeranteils durch das Land NRW sind damit aktuell nicht erfüllt. 
Um die Landesförderung beanspruchen zu können, muss die Kanalbaumaßnahme in der 
Christian-Sünner-Straße noch vor der Vergabe der Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwäs-
serungsbetriebe Köln AöR in das Straßen- und Wegekonzept aufgenommen werden. 
Ohne die rechtzeitige Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept müsste der entstandene 
Aufwand durch Beitragserhebung von den Anlieger*innen refinanziert werden.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0573/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.02.2023
Erstellt
14.02.2023 11:16