3631/2022/1
Kostenentwicklung bei Bauprojekten (ersetzt die von der Verwaltung zurückgezogene Vorlage 3631/2022)
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Anlage 1 - korrekte Fassung der Vorlage
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3631/2022/1 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung ANLAGE 1 – korrekte Fassung der Vorlage (bitte diese Fassung verwenden!) Erklärung: Durch einen Übertragungsfehler wurde die verwaltungsintern abgestimmte Neufassung nicht korrekt übertragen. Die nunmehr richtige Fassung enthält eine andere Reihenfolge. Betreff Kostenentwicklung bei Bauprojekten (ersetzt die von der Verwaltung zurückgezogene Vorlage 3631/2022) Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Rechnungsprüfungsausschuss Gremium Datum Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Rechnungsprüfungsausschuss beschließen, dass in künftigen Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen das ermittelte Baubudget zu nennen ist. Grundlage der Berechnung soll eine projektkonkrete Risikobetrachtung sein. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 Rechnungsprüfungsausschuss 13.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Exakte Kostenberechnungen – in frühen Phasen des Projektverlaufes – sind in Bauprojekten – insbesondere in allen Großprojekten - kaum belastbar. Dies kann insbesondere an langen Laufzeiten, dynamischen Marktentwicklungen, im Vorfeld kaum valide prüfbaren Grundstücks- und Bestandssituationen und an sonstigen Einflüssen außerhalb des Projektes (zum Beispiel Rechtsrahmenänderungen, geänderte Ansprüche der Nutzer*innen) liegen. Die bisherige Lösung, eine Verwendung eines einheitlichen Risikozuschlags von 25 %, soll durch eine projektkonkrete Risikobetrachtung ersetzt werden. Ziel ist es, die Verlässlichkeit der Kostenplanung, insbesondere auch die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln, zu erhöhen. Zukünftig sollen durch diese Methodik Kostenfort- schreibungsbeschlüsse möglichst vermieden werden. Bei der Kalkulation der Baukosten greift die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Beispiel auf - Datenbankquellen (BKI, eigens Review et cetera) - Trendbeobachtung (Baupreisindex; Inflation et cetera) und - Rechenmodelle in Form von Szenarien (bestcase versus worstcase zur Ermittlung des wahrscheinlichsten Szenarios) zurück. In Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen beabsichtigt die Gebäudewirtschaft das zukünftige Baubudget wie folgt zu ermitteln: 1) wie bisher auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 anhand der vergangen- heitsorientierten Werte (Datenbankquellen) bei konventionell durchgeführten Baumaß- nahmen in Einzelvergabe (also keine GU/TU- oder Modulbauprojekte) 2) Kalkulatorisch erfasst wird ein Zuschlag für unvorhergesehene Projektentwicklungen. Dieser wird anhand verschiedener baulicher und nicht-baulicher Kategorien projektspezifisch eingeschätzt. Auf Basis dieser Kategorien erfolgt auch das Risikomonitoring. 3) Kalkulatorisch erfasst werden die erwarteten Preis und Marktentwicklungen. Basis für diese kalkulatorische Erfassung ist die Datenbank GENESIS-ONLINE (Durchschnitt der letzten drei Jahre) mit dem folgenden Link: https://www.destatis.de/DE/The- men/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/Publikationen/_publikationen- innen-baupreise.html Die Preisentwicklung der letzten drei Jahre betrug rund 30 %. Wesentliche Ursache ist die internationale Krise, insbesondere verursacht durch den Krieg in der Ukraine. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Preisentwicklung nicht auf dem hohen Niveau bleiben 3 wird. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die für die Beschlussvorlagen oben be- schriebene Methodik für die Preissteigerungen quartalsweise zu plausibilisieren bezie- hungsweise zu hinterfragen. 4) Die Verwaltung empfiehlt zu der Summe aus den Kosten 1) – 3) einen pauschalen Ri- sikozuschlag von 10 % hinzuzurechnen, der nicht absehbare Ereignisse abdecken soll. Darunter sind vor allem Risiken zu verstehen, die auch bei gewissenhafter Vorun- tersuchung projektspezifisch dem Grunde und der Höhe nach nicht vorhersehbar sind bzw. sein können. Bei der Planung von Bauprojekten ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Risiken aufgrund von Änderungswünschen durch die Nutzer*innen, da sich diese nicht objektkonkret, sondern nur pauschal über die Summe der abgeschlossenen Projekte bewerten lassen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3631/2022/1 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kostenentwicklung bei Bauprojekten (ersetzt die von der Verwaltung zurückgezogene Vorlage 3631/2022) Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Rechnungsprüfungsausschuss Gremium Datum Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und der Rechnungsprüfungsausschuss beschließen, dass in künftigen Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen das ermittelte Baubudget zu nennen ist. Grundlage der Berechnung soll eine projektkonkrete Risikobetrachtung sein. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 Rechnungsprüfungsausschuss 13.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Exakte Kostenberechnungen – in frühen Phasen des Projektverlaufes – sind in Bauprojekten – insbesondere in allen Großprojekten - kaum belastbar. Dies kann insbesondere an langen Laufzeiten, dynamischen Marktentwicklungen, im Vorfeld kaum valide prüfbaren Grundstücks- und Bestandssituationen und an sonstigen Einflüssen außerhalb des Projektes (zum Beispiel Rechtsrahmenänderungen, geänderte Ansprüche der Nutzer*innen) liegen. Die bisherige Lösung, eine Verwendung eines einheitlichen Risikozuschlags von 25 %, soll durch eine projektkonkrete Risikobetrachtung ersetzt werden. Ziel ist es, die Verlässlichkeit der Kostenplanung, insbesondere auch die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln, zu erhöhen. Zukünftig sollen durch diese Methodik Kostenfort- schreibungsbeschlüsse möglichst vermieden werden. Bei der Kalkulation der Baukosten greift die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Beispiel auf - Datenbankquellen (BKI, eigens Review et cetera) - Trendbeobachtung (Baupreisindex; Inflation et cetera) und - Rechenmodelle in Form von Szenarien (bestcase versus worstcase zur Ermittlung des wahrscheinlichsten Szenarios) zurück. In Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen beabsichtigt die Gebäudewirtschaft das zukünftige Baubudget wie folgt zu ermitteln: 1) wie bisher auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 anhand der vergangen- heitsorientierten Werte (Datenbankquellen) bei konventionell durchgeführten Baumaß- nahmen in Einzelvergabe (also keine GU/TU- oder Modulbauprojekte) 2) Kalkulatorisch erfasst werden die erwarteten Preis und Marktentwicklungen. Basis für diese kalkulatorische Erfassung ist die Datenbank GENESIS-ONLINE (Durchschnitt der letzten drei Jahre) mit dem folgenden Link: https://www.destatis.de/DE/The- men/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/Publikationen/_publikationen- innen-baupreise.html Die Preisentwicklung der letzten drei Jahre betrug rund 30 %. Wesentliche Ursache ist die internationale Krise, insbesondere verursacht durch den Krieg in der Ukraine. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Preisentwicklung nicht auf dem hohen Niveau bleiben wird. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die für die Beschlussvorlagen oben be- schriebene Methodik für die Preissteigerungen quartalsweise zu plausibilisieren bezie- hungsweise zu hinterfragen. 3) Kalkulatorisch erfasst wird ein Zuschlag für unvorhergesehene Projektentwicklungen. Dieser wird anhand verschiedener baulicher und nicht-baulicher Kategorien 3 projektspezifisch eingeschätzt. Auf Basis dieser Kategorien erfolgt auch das Risikomonitoring. 4) Die Verwaltung empfiehlt zu der Summe aus den Kosten 1) – 3) einen pauschalen Risikozuschlag von 10 % hinzuzurechnen, der nicht absehbare Ereignisse wie Schä- den durch höhere Gewalt, Pandemien et cetera abdecken soll. Bei der Planung von Bauprojekten ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Risiken aufgrund von Änderungswünschen durch die Nutzer*innen, da sich diese nicht objektkonkret, sondern nur pauschal über die Summe der abgeschlossenen Projekte bewerten lassen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3631/2022/1
Stand: 26.06.2026
Sachstandsbericht
Kostenentwicklung bei Bauprojekten (ersetzt die von der Verwaltung zurückgezogene
Vorlage 3631/2022)
Beschluss über die geänderte Gesamtvorlage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass in künftigen Ratsvorlagen zur Herbeifüh-
rung von Baubeschlüssen das ermittelte Baubudget zu nennen ist. Grundlage der Berechnung
soll eine projektkonkrete Risikobetrachtung sein.
In Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen hat die Gebäudewirtschaft das zu-
künftige Baubudget wie folgt zu ermitteln:
1. wie bisher auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 anhand der vergangenheitsori-
entierten Werte (Datenbankquellen) bei konventionell durchgeführten Baumaßnahmen in Ein-
zelvergabe (also keine GU/TU- oder Modulbauprojekte)
2. Kalkulatorisch erfasst wird ein Zuschlag für unvorhergesehene Projektentwicklungen. Die-
ser wird anhand verschiedener baulicher und nicht-baulicher Kategorien
projektspezifisch eingeschätzt. Auf Basis dieser Kategorien erfolgt auch das
Risikomonitoring.
3. Kalkulatorisch erfasst werden die erwarteten Preis und Marktentwicklungen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RP-Ausschuss) wurde die Fra-
gestellung der Zuständigkeit bei konkurrierenden Positionen zweier Fachausschüsse themati-
siert. Hintergrund ist die unterschiedliche Auffassung zur Anwendung der Verfügung der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) zum Umgang mit Projektrisiken, welche unter anderem
die Berücksichtigung eines pauschalen Risikozuschlags in Höhe von 10 % vorsieht.
Die Verwaltung hat die Fragestellung juristisch geprüft und im RP-Ausschuss mündlich darge-
legt. Nach Auswertung der einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften sowie der gelten-
den Betriebssatzung ergibt sich, dass die fachspezifischen Regelungen der GW zum Umgang
mit Projektrisiken der GW die maßgebliche Rechtsgrundlage bilden.
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Die Verwaltung stellt fest, dass die Entscheidungshoheit in dieser Angelegenheit beim Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft (BAGW) liegt. Als der für die eigenbetriebsähnliche Ein-
richtung sachlich zuständige Ausschuss ist dessen Beschlussfassung zur Verfügung der Ge-
bäudewirtschaft zum Umgang mit Projektrisiken für das weitere Verfahren maßgeblich.
Die konkurrierende Position anderer Gremien tritt hinter der spezialgesetzlichen beziehungs-
weise satzungsrechtlichen Zuweisung an den BAGW zurück, sofern die Belange der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung unmittelbar betroffen sind.
Die Ermittlung des Baubudgets erfolgt vor diesem Hintergrund auf Basis der ursprünglichen
Gesamtvorlage, wie sie vom BAGW beschlossen wurde mit den vier Punkten:
1. Wie bisher auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 anhand der vergangenheitsori-
entierten Werte (Datenbankquellen) bei konventionell durchgeführten Baumaßnahmen in Ein-
zelvergabe (also keine GU/TU- oder Modulbauprojekte).
2. Kalkulatorisch erfasst wird ein Zuschlag für unvorhergesehene Projektentwicklungen. Die-
ser wird anhand verschiedener baulicher und nicht-baulicher Kategorien projektspezifisch ein-
geschätzt. Auf Basis dieser Kategorien erfolgt auch das Risikomonitoring.
3. Kalkulatorisch erfasst werden die erwarteten Preis- und Marktentwicklungen.
4. Der Summe aus Kosten 1.- 3. wird ein pauschaler Risikozuschlag hinzugerechnet, der nicht
absehbare Ereignisse abdeckt, die auch bei einer gewissenhaften Voruntersuchung nicht vor-
hersehbar sind beziehungsweise sein können.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3631/2022/1
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.05.2023
- Erstellt
- 23.05.2023 09:56