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2688/2024

Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.09.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Beantwortung von Nachfragen

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Anlage 1 Aktualisierung Berechnungsergebnisse

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Beschlussvorlage Rat

18708 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 2688/2024 
Freigabedatum 
10.09.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und 
Kreditermächtigungen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens „Sanierung der 
Bühnen am Offenbachplatz“ Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher geneh-
migte Budget von 709,4 Mio. € überschreiten. Um dieses zu ermöglichen, wird das 
Budget um 89,2 Mio. € auf 798,6 Mio. € angehoben. 
 
2. Der Rat verzichtet auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wird nicht ausge-
sprochen. 
 
3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 798,6 Mio. € für die Pla-
nungs- und Baukosten aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus, 
Kredite für Bauzeitzinsen in Höhe von 78,1 Mio. €. in Anspruch zu nehmen.  
 
 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 17.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein, Abbildung im Wirtschaftsplan Bühnen 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Neuausrichtung der Sanierung 
der Bühnen Köln am Offenbachplatz beschlossen (0262/2016). Dazu wurde erstmals die Funk-
tion eines technischen Betriebsleiters eingerichtet. Herr Streitberger übernahm die Aufgabe ab 
dem 01.05.2016. Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde den Bühnen Köln genehmigt, Verpflich-
tungen bis zu einer Höhe von 347,8 Mio. € einzugehen. Mit seinen Beschlüssen vom 
04.11.2016 (3218/2016), 26.09. 2019 (1142/2019), 16.09.2021 (2664/2021), 16.05.2023 
(1056/2023) und 21.03.2024 (0223/2024) wurden die Verpflichtungs- und Kreditermächtigun-
gen vom Rat der Stadt Köln erst auf 404 Mio. €, dann auf 554,1 Mio. €, dann auf 642,7 Mio. €, 
dann auf 672,2 Mio. € und zuletzt auf 709,4 Mio. € angehoben. 
 
Die letzte Erhöhung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen vom März 2024 beruhte auf 
der Termin- und Kostenprognose der Projektsteuerung vom 10.01.2024. Die Baukosten wurden 
danach mit 702,1 Mio. € ermittelt. Zu den Baukosten wurde seinerzeit ein Risikozuschlag für 
die auf der Baustelle zu beeinflussenden Risiken in Höhe von 7,3 Mio. € addiert, so entstand 
das Budget in Höhe von 709,4 Mio. €.  
 
Das Budget aus März 2024 wurde für einen geplanten Fertigstellungst ermin am 28.06.2024 
ermittelt. Seit dem letzten Ratsbeschluss vom 21.03.2024 konnte auf der Baustelle die prog-
nostizierte Umsetzungsgeschwindigkeit nicht erreicht werden. Wie den entsprechenden Mo-
natsberichten im Zeitraum März bis Mai 2024 zu entnehmen ist, gelang es nicht, auf der Bau-
stelle die erhofften und erwarteten Fortschritte zu erzielen. Die noch offenen Restarbeiten wa-
ren zu komplex und umfangreich und wurden offensichtlich falsch eingeschätzt. Die Koordina-
tion zwischen den drei Objektüberwachungen für Hochbau, Haus- und Bühnentechnik und den 
bis zu 40 Firmen auf der Baustelle gestaltete sich wie in der Vergangenheit erheblich aufwendi-
ger als geplant. Die monatlichen Fertigstellungen in den 312 Bereichen der Bühnenbaustelle 
blieben deutlich hinter den Zielzahlen zurück. Auch die Einschaltung des im Oktober 2023 bei-
gezogenen externen Büros, welches auf Fertigstellungsprozesse bei Großbauvorhaben spezi-
alisiert ist, konnte in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht die erforderliche Wirkung 
erzielen. 
 
Das mit dem Ratsbeschluss vom März 2024 beschlossene Budget reicht nicht mehr aus, um 
die Forderungen der Planer und ausführenden Firmen, vor allem auf Grund der Bauzeitverlän-
gerung und der damit einhergehenden Baustellengemeinkosten, zu bedienen. Infolge dessen 
könnten in absehbarem Zeitraum keine weiteren Beauftragungen für erforderliche Zusatzleis-
tungen erteilt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung des Budgets zwingend erfor-
derlich.  
 
Der Anstellungsvertrag des bisherigen Technischen B etriebsleiters der Bühnen Köln, Bernd 
Streitberger, endete am 30.06.2024. Bereits am 15.05.2024 hat Herr Prof. Jürgen M. Volm als 
externe Bauherrenunterstützung begonnen und ist parallel zu einem Wissenstransfer in die 
Analyse des Projekts und des Projekts tands eingestiegen. Seit dem 01.07.2024 besetzt der 
Beigeordnete für Planen und Bauen, Herr Markus Greitemann, die Funktion des Technischen 
Betriebsleiters im Nebenamt.  
 
Im Rahmen mehrerer Workshops mit den Projektbeteiligten wurde die aktuelle Kosten - und 
Terminsituation aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Dazu gehören unter anderem die

3 
Aufbau- und Ablauforganisation, das Informationswesen, die Rollen und Verantwortlichkeiten 
der Projektbeteiligten, die Leistungsfähigkeit der Firmen sowie der Umfang der noch offenen 
Themen, einschließlich der Risiken.  
 
Im Ergebnis der Analyse zeigte sich, dass der Umfang der Restleistungen beachtlich ist. Auf 
Grund des schwerwiegend gestörten Bauablaufs über die vergangenen Jahre, bestehen in vie-
len Bereichen massi ve Koordinationslücken zwischen den zahlreichen Gewerken. An vielen 
Stellen mussten bereits erbrachte Leistungen auf Grund von Planungs- und Ausführungsmän-
geln wieder zurückgebaut werden, was Neu- und Umplanungen parallel zur Ausführung nach 
sich zieht und zu weiteren Bauablaufstörungen führt. Der vertraglich vereinbarte Leistungsum-
fang zahlreicher Firmen wurde dadurch deutlich erhöht. Hinzu kommen Effekte aus der Inde-
xierung der Baukosten – und hier insbesondere die auspositionierten Baustellengemeinkosten 
– und der Mehrkosten von Neuvergaben aufgrund von Insolvenzen (z.B. Klinkerfassade, Be-
stuhlung Säle, Medientechnik).  
 
In intensiven Abstimmungen zwischen der Technischen Betriebsleitung, der Bauherrenunter-
stützung, der Projektsteuerung und den Objektüberwachungen wurde der Fertigstellungszeit-
raum für die Restleistungen neu eingeschätzt. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine realistische 
bauliche Fertigstellung nicht vor Ende 2025 möglich ist. Dieser neue Fertigstellungszeitraum 
steht zudem unter dem Vorbehalt der planmäßigen Leistungserbringung durch die ausführen-
den Firmen, welche in den vergangenen Jahren kontinuierlich hinter den Erwartungen zurück-
blieb. Zudem bestehen erhebliche Risiken im Rahmen der Inbetriebnahmeprozesse, da techni-
sche Anlagen in Betrieb genommen werden müssen, welche schon vor einigen Jahren installiert 
wurden.  
 
In der Gesamtbetrachtung kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der längeren Bauzeit 
(Fertigstellung voraussichtlich Ende 2025) ein Gesamtbudget für Planungs- und Baukosten von 
798,6 Mio. € ergibt. Darin enthalten ist ein Risikozuschlag für die auf der Baustelle zu beeinflus-
senden Risiken in Höhe von 8,0 Mio. €. Die entsprechenden Mehrkosten gegenüber dem be-
stehenden Budget von insgesamt ca. 89,2 Mio. € setzen sich zu ca. 64 % aus den Effekten der 
Bauzeitverlängerung (Indexierung, auspositionierte Baustellengemeinkosten, Honorare) und zu 
ca. 36 % aus einer Hochrechnung der noch zu erbringenden zusätzlichen Bauleistungen der 
beauftragten Firmen sowie der Folge von Neuvergaben aufgrund von Insolvenzen zusammen. 
Zu den Planungs- und Baukosten addieren sich in die Herstellungskosten einzurechnende Bau-
zeitzinsen in Höhe von 78,1 Mio. € sowie Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 in Höhe von 
rd. 1,2 Mio. €. Daraus errechnet sich ein Gesamtbudget in Höhe von 877,9 Mio. € unter Ein-
schluss von Risiken. 
 
 
Kostensteuerung und Controlling 
 
Das Controlling der Kosten und Termine wird kontinuierlich durch die externe Projektsteuerung 
wahrgenommen. Neben der laufenden Kostenbeobachtung fin den dazu monatliche Abstim-
mungstermine mit den Objektüberwachern statt. Das Risikomanagement wird durch vierteljähr-
liche Abstimmungen der einzelnen Risikofaktoren zwischen allen am Projekt Beteiligten ge-
währleistet. Der Betriebsausschuss Bühnen, der Finanzausschuss sowie der Rechnungsprü-
fungsausschuss werden auch künftig über die aktuellen Entwicklungen regelmäßig auf der 
Grundlage von Monatsberichten informiert. 
 
Finanzierung der Bühnensanierung 
 
Der Rat hat am 12.05.2015 (1034/2015) ein Finanzierungskonzept zur Bühnensanierung be-
schlossen. Das Konzept wurde auf Grundlage des Baubeschlusses des Rates vom 24.11.2011 
von der Betriebsleitung der Bühnen Köln im Einvernehmen mit der Kämmerei und unter Betei-
ligung eines externen Experten für die Kommunalfinanzierung von Großprojekten erstellt.  
 
Die benötigten Finanzmittel für die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz werden gemäß 
Ratsbeschluss in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und gemäß weiterem Rats-
beschluss vom 07.06.2018 (1209/2018) aufge teilt in die Teilbereiche „Spielbetrieb

4 
(Oper/Schauspiel/Tanz)“ und „Interim“ sowie „Aufwendungen für Sanierung (Zinsen/Abschrei-
bungen)“ dargestellt. Die Refinanzierung der aufgenommenen Fremdmittel für die Sanierungs-
investitionen erfolgt grundsätzlich durch die von der Stadt Köln gewährten Betriebskostenzu-
schüsse (kurz BKZ). Die sich aus der Vorlage 1126/2023 (Grundsatzbeschluss für den Neustart 
der Bühnen Köln am Offenbachplatz) i. V. m. AN 1253/2023 ergebenden BKZ`s pro Wirtschafts-
jahr und die daraus für den Haushaltsentwurf 2025/2026 abgeleiteten jährlichen BKZ-Zahlun-
gen stellen hierbei die Obergrenze dar. Die für die BKZ-Zahlungen definierte Obergrenze wird 
gegebenenfalls durch die Entwicklung und Umsetzung struktureller Maßnahmen von VII/46 si-
chergestellt. Ein Rückgriff auf für andere Zwecke gebildete Rücklagen wird hierbei vermieden.  
 
Die notwendigen Planungs- und Baukosten wurden zum 28.08.2024 mit 798,6 Mio. € ermittelt. 
Dieser Betrag stellt den Zielwert der Planungs- und Baukosten unter Berücksichtigung von Ri-
siken dar. Ausgehend von diesem Zielwert besteht für die Bühnen unter Einschluss der mit zu 
finanzierenden Bauzeitzinsen der Jahre 2011 bis 2025 sowie der Kosten einer Machbarkeits-
studie bei vollständiger Fremdfinanzierung ein voraussichtlicher Kreditbedarf von ca. 878 Mio. € 
auf der Grundlage von kalkulierten bilanziellen Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten von 
877,9 Mio. € (siehe oben). 
 
Die bislang vereinbarten Darlehen bzw. die kalkulatorisch eingerechneten zusätzlichen Kredit-
aufnahmen zur Finanzierung der Bühnensanierung weisen folgende Konditionen auf: 
 
 
Laufzeit 
in Jahren  Zinssatz Zinsbindung 
in Jahren  
Datum                        
Abruf 
Darlehens-   
beträge  
   % p.a.      EUR 
Darlehensgeber:       
Europäische Investitionsbank (I)  23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen I)  40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen II)  40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen III)  40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00 
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen IV)  40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00 
Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre 18.10.2018 24.027.027,00 
Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00 
Europäische Investitionsbank (II)  24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen V)  40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00 
Diverse (Schuldscheindarlehen VI) 
mit 1% Tilgung p.a.  12 3,4615 12 Jahre 01.07.2024 90.000.000,00 
Tilgungsdarlehen  15 3,7000 15 Jahre 01.07.2024 50.000.000,00 
Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 01.07.2024 40.000.000,00 
Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 02.12.2024 32.800.000,00 
PLAN: Diverse (Schuldscheindar-
lehen VII) mit 1% Tilgung p.a.  20 3,8000 20 Jahre 01.04.2025 60.000.000,00 
PLAN: Tilgungsdarlehen 20 4,0000 20 Jahre 01.07.2025 50.000.000,00 
PLAN: Tilgungsdarlehen (Restfi-
nanzierung Anschaffungs-/Herstel-
lungskosten) 
20 4,0000 20 Jahre 01.01.2026 58.646.920,00 
Summe     878.000.000,00 
 
 
Auf Basis dieser Finanzierungsstruktur wurden Finanzierungskosten über die gesamte Laufzeit 
der Darlehen in Höhe von rd. 446,7 Mio. € ermittelt, wobei bei den noch ausstehenden Kredit-
aufnahmen das gestiegene Zinsniveau für langfristige Darlehensfinanzierungen zu berücksich-
tigen ist.

5 
Mit dem Ratsbeschluss (0223/2024) vom 21.03.2024 wurden die Bühnen bislang ermächtigt, 
Kredite bis zur Höhe eines Finanzierungsbedarfs von 709,4 Mio. € in Anspruch zu nehmen. In 
diesem Rahmen sind die Bühnen im Zusammenhang mit der Sanierung bislang Darlehensver-
pflichtungen in Höhe von 709,4 Mio. € eingegangen.  
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinslage wird das bisherige Finanzierungskonzept zur lang-
fristigen Restfinanzierung der Bühnensanierung grds. beibehalten. Allerdings werden auch kür-
zere Darlehenslaufzeiten vereinbart, um dadurch günstigere Zinskonditionen zu bewirken. 
 
 
Berücksichtigung der Risiken 
 
In jedem Großprojekt gibt es nicht unerhebliche Risiken. Dies gilt insbesondere, wenn es, wie 
bei den Bühnenbauten am Offenbachplatz, um die Sanierung von denkmalgeschützten Be -
standsgebäuden mit einer komplexen Haustechnik sowie einer sehr speziellen Nutzertechnik 
geht. Diese Risiken werden im Sanierungsprojekt seit 2016 differenziert betrachtet. Wenn not-
wendig, wird gegen den Eintritt dieser Risiken gearbeitet.  
 
Aktuell wurde ein Gesamtrisiko von 13,37 Mio. € ermittelt. Hierbei ist das mit Abstand größte 
Risiko der Verlust von Einlagen bei der Greensill Bank in Höhe eines Restbuchwertes von jetzt 
noch 5,37 Mio. €. Dieses Risiko ist durch Gegensteuerungsmaßnahmen auf der Baustelle nicht 
zu beeinflussen. Um die baustellenbedingten Risiken zu berücksichtigen, soll deshalb das 
Budget um den auf der Baustelle zu beeinflussenden Teil der Risiken in Höhe von pauschal 8,0 
Mio. € erhöht werden. Im prognostizierten Gesamtbudget (877,9 Mio. €) ist dieser Risikopuffer 
enthalten. Die Höhe der benötigten Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen steigt damit auf 
878 Mio. €. 
 
Seit dem zweiten Quartal 2023 werden Risiken und Chancen getrennt betrachtet. Die Chancen 
mussten zum 31.12.2023 aufgrund der zuvor erfolgten Insolvenz des früher beauftragten Büros 
für die haustechnische Planung um 2,5 Mio. € reduziert werden. Die Chancen betragen jetzt 
noch 20 Mio. € (50 % des Versicherungswertes der Bau-Risk-All-in-One-Versicherung). 
 
Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss 
Bei dem Berechnungsergebnis der als Anlage beigefügten Berechnung der Wirtschaftsprü-
fungskanzlei KHB Kremer Boddenberg & Partner PartGmbB, Köln vom 30.08.2024 ist zunächst 
zu beachten, dass in den bilanziellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 877,9 Mio. € 
nicht nur die Planungs- und Baukosten von 798,6 Mio. €, sondern auch die Bauzeitzinsen (78,1 
Mio. €) und die Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 (rund 1,2 Mio. €) enthalten sind (siehe 
hierzu auch die ausführliche Darstellung im Wirtschaftsplan 2017/18 Seiten IX bis XI 
(0581/2017)). Die Kosten des aktuell ermittelten Risikobetrages in Höhe von 8 Mio. € sind in 
den Planungs- und Baukosten berücksichtigt. Kosten für notwendige Reinvestitionen werden in 
dieser Rechnung nicht betrachtet.  
Die Finanzierung der Sanierungsinvestition mit Fremdmitteln wirkt sich in den nächsten Jahren 
auf den Wirtschaftsplan der Bühnen, den Haushaltsplan der Stadt Köln und den Betriebskos-
tenzuschuss der Bühnen aus. Allerdings werden die Auswirkungen auf den Haushalt begrenzt.  
Die sich aus der Vorlage 1126/2023 (Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln 
am Offenbachplatz) i. V. m. AN 1253/2023 ergebenden BKZ`s pro Wirtschaftsjahr und die dar-
aus für den Haushaltsentwurf 2025/2026 abgeleiteten jährlichen BKZ -Zahlungen stellen die 
Obergrenze dar. Hinsichtlich der Einhaltung dieser Obergrenze wird auf die oben stehenden 
Ausführungen verwiesen. Auf Basis der Berechnung und der zunächst für die weitere Finanzie-
rung berücksichtigten Darlehenskonditionen der PLAN-Darlehen ergibt sich rechnerisch eine 
durchschnittliche jährliche Belastung von 32,8 Mio. € für vierzig Jahre. Die Belastung verteilt 
sich allerdings ungleichmäßig über die kommenden Jahre und übersteigt vor allem in den ersten 
Jahren nach Fertigstellung die durchschnittliche jährliche Belastung deutlich. So beträgt die 
rechnerische Belastung in der Spielzeit 2026/27 ca. 49,7 Mio. € und übersteigt damit die im o.g. 
Grundsatzbeschluss eingepreiste Belastung in Höhe von 37,2 Mio. € um 12,5 Mio. €. Die end-
gültigen Belastungen mit Finanzierungskosten können aber erst dann ermittelt werden, wenn

6 
konkrete Finanzierungsvereinbarungen über den restlichen Mittelbedarf getroffen wurden bzw. 
absehbar sind und damit die Darlehenskonditionen feststehen. 
 
Neustart der Bühnen am Offenbachplatz 
 
Nach der Übergabe des Gebäudeensembles an die Sparten stehen der Umzug an den Offen-
bachplatz aus den Interimsstandorten, die Einrichtung der rund 2.200 Räume und der Proben-
betrieb in den vier neuen Spielstätten an. Nach dann über 15 Jahren Interimsspielbetrieb wird 
die Spielzeit 2026/27 inhaltlich mehr einen Neustart am Offenbachplatz – und weniger eine 
Wiedereröffnung – darstellen.  
 
Der Start des Spielbetriebs am Offenbachplatz und die begleitenden Maßnahmen und Veran-
staltungen werden derzeit intensiv mit den Intendanten und der Stadtspitze besprochen. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die neue Technische Betriebsleitung und die Bauherrenunterstützung haben sich in das Pro-
jekt eingearbeitet und die o.g. Erkenntnisse erarbeitet, die wiederum in umfangreichen Be-
rechnungen zu Zinsen- und Abschreibungen mündeten. Trotz intensiver Bemühungen und 
Abstimmungen konnte aufgrund der komplexen Untersuchungen und Bearbeitungen die Frist 
für den Gremienlauf nicht eingehalten werden. 
 
Nachdem der Fertigstellungstermin am 28.06.2024 nicht erreicht werden konnte, ist das die-
sem Fertigstellungstermin zugrundeliegende Kostenbudget nicht ausreichend, um die Bauzeit-
verlängerung von weiteren 18 Monaten zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund ist es erfor-
derlich, das Kostenbudget mit Ratsbeschluss am 01.10.2024 zu erhöhen.  
 
Die Erweiterung der Verpflichtungsermächtigungen ist aufgrund der verlängerten Bauzeit drin-
gend erforderlich. Der nächste Sitzungslauf des Betriebsausschusses Bühnen und des Rates 
wären zu spät, um die notwendigen Verpflichtungen mit den Baubeteiligten eingehen zu kön-
nen, ohne den Baufortschritt zu stoppen. 
 
 
 
 
Anlage: 
 
Anlage 1  Ausführliche Darstellung der Berechnungen zum Abschreibungsverlauf und zu 
den Finanzierungskosten der Wirtschaftsprüfungskanzlei KHB Kremer Bodden-
berg & Partner PartGmbB, Köln vom 30.08.2024

Anlage 2 Beantwortung von Nachfragen

12200 Zeichen

Anlage 2 
1 
 
Fragen zur Vorlage „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung 
der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen“ (2688/2024) 
 
 
Über den Fortgang der Sanierung der Bühnen Köln wurde seit 2012 das 
originäre Aufsichtsgremium, der Betriebsausschuss Bühnen, und 
nachfolgende Ratsgremien mit insgesamt 115 Monatsberichten informiert. 
Im Monatsbericht Oktober 2023 (Stand 31.10.2023) findet sich die Information: 
„Aufgrund von zwischenzeitlich aufgetretenen Störungen im Bauablauf wurden 
die Terminziele Anfang Q 4 2023 erneut überprüft. Das Terminziel einer 
Schlüsselübergabe am 22.03.2024 wird nicht mehr erreicht und muss auf den 
28.06.2024 verlegt werden.“ 
 
Der Vorgang Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz soll vom 
Rechnungsprüfung samt im Zusammenhang geprüft und bewertet werden. 
Der vom Hauptausschuss ab dem 01.07.2024 als 1. Betriebsleiter eingesetzte 
Beigeordnete Markus Greitemann und der seit 15.05.2024 als Projektleiter 
tätige Prof. Jürgen Marc Volm haben sich ein Bild der Bühnenbaustelle 
gemacht. 
 
Die in die Zukunft gerichteten Fragen der Fraktionen werden daher aufgrund 
aktuell vorliegender Erkenntnisse und Planungen beantwortet. 
Die bei der Verwaltung eingegangenen Fragen von den Fraktionen Bündnis 90 / 
Die Grünen, SPD und FDP werden zur Beantwortung an das 
Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet, soweit sie die Vergangenheit betreffen: 
 
FRAGEN FRAKTION BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:  
 
1. Ein Blick auf die Vergangenheit: Wie war die Struktur auf dem Bau – wer 
hatte welche Verantwortlichkeit? 
 
2. Wie wurde über die Sachstände auf dem Bau kommuniziert? 
 
3. Welche baulichen Ursachen gibt es für die weiteren Verzögerungen ? 
 
4. Woher kommt die plötzliche Ansammlung von Problemen in dieser 
Größenordnung, die sich auf die zeitlichen und finanziellen 
Projektentwicklungen auswirken? 
 
5. Wann wurden diese offensichtlich? Wieso wurden sie nicht 
kommuniziert?  
 
6. Welche Rolle spielte die Projektsteuerung und der Projektsteuerer? 
 
7. Welche Rolle hatten die zusätzlichen Ingenieure? 
 
8. Wie geht es weiter, was ist geplant, wie wird aus den Erfahrungen der 
Vergangenheit gelernt etc.?

Anlage 2 
2 
 
9. Welche Problembereiche wurden auf der Baustelle identifiziert – gibt es 
eine Baubestandserhebung?  
 
Folgende Problembereiche wurden identifiziert: 
  
 Projektstruktur mit ungeklärten Verantwortlichkeiten (AKVs), dadurch 
Schnittstellenlücken. 
 Keine Nachsteuerung der Terminplanung 
 Steuerung des Unternehmereinsatzes auf Basis der nicht 
nachgeführten Terminpläne 
 Abzug des Personals  weitere Performancereduktion 
 max. erschwerte Koordination auf der Baustelle 
 Reaktives Kostenmanagement 
 Erschwerte Abgrenzung von offenen Leistungen 
 Aufwändige Abgrenzung zu den Leistungen gemäß Grundbeauftragung 
 Erschwerte Ausweisung von Minderkosten 
 Aufwändiges Nachtragsmanagement (lange Prüfdauern der Nachträge) 
 Vergütungsregelungen mit den Objektüberwachungen und den ausführenden 
Firmen (Abrechnung im Stundenaufwand, auspositionierte Baustellen-
gemeinkosten, Vereinbarungen zu Preissteigerungen) 
 Firmeninsolvenzen 
 Durchführung von Ersatzvornahmen im Stundenaufwand  
 Unklare Vertragsschnittstellen zwischen den Firmen  
 
Im Rahmen der Projektanalyse, welche ab Anfang Juni 2024 durchgeführt wurde, 
wurde die obigen Problembereiche durch Prof. Volm identifiziert. Auf Grund der 
Kürze der Zeit sind noch nicht alle Analysen abgeschlossen. Eine 
Baubestandserhebung wurde im Rahmen der Analyse der noch offenen Punkte 
durchgeführt. Der Fokus lag hierbei bislang auf der baulichen Fertigstellung. 
 
 
10. Was wird aus der Vergangenheit gelernt, um das Projekt besser 
aufzustellen? 
 
Folgende Maßnahmen wurden von der neuen Technischen Betriebsleitung samt der 
Projektleitung/Projektmanagement ergriffen und lassen sich aus der durchgeführten 
Analyse ableiten: 
 
 Optimierte Projektstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten (Teilprojekte, 
Teilprojektleiter) 
 Zielgerichtete Schnittstellenkoordination 
 Optimiertes Besprechungswesen 
 Angepasstes Entscheidungsmanagement 
 Klare Kostenverfolgung 
 Erstellung eines 3-stufigen Terminplans  
o Masterterminplan 
o Meilensteinphasenplan 
o Wochenterminplan 
 Aufbau eines Gegenforderungsmanagements 
 Straff geführtes Nachtragsmanagement und Rechnungswesen

Anlage 2 
3 
 
11. Wie soll sichergestellt werden, dass die identifizierten Probleme 
zukünftig nicht mehr auftreten – ebensowenig wie neue? 
 
 Klarheit, Transparenz und straffe Führung durch Fachkompetenz im Bau & 
Projektmanagement 
 Engmaschige Überwachung des Projektfortschritts 
o Erfolgskontrolle des Gesamtfortschritts 
o Erfolgskontrolle der Teilprojekte 
o 4-Augen-Prinzip  
 Verbesserte Kommunikation  
 Optimierte Prozesssteuerung 
 
Sämtliche Aktivitäten sind allerdings weiterhin unsicherheitsbehaftet. Durch die 
initiierten Maßnahmen sind Probleme jedoch frühzeitiger zu erkennen, um rechtzeitig 
Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten zu können.  
 
 
12. Wie wird das Projekt strukturell nun aufgesetzt?  
 
Siehe Ausführungen oben. 
 
 
13. Wie sieht die Rolle der Projektsteuerung künftig aus? 
 
Die Projektsteuerung unterstützt weiterhin die Gesamtprojektleitung. Die Führung 
des Vorhabens erfolgt nun durch das übergeordnete Projektmanagement. Das Team 
der Projektsteuerung wurde reduziert. Die verbleibenden Mitarbeitenden 
übernehmen zusätzlich Teilprojektleiteraufgaben und unterstützen die 
Objektüberwachungen bei der Nachtrags- und Rechnungsprüfung.  
 
 
14. Wer ist täglich auf der Baustelle? Ist eine engmaschige Überprüfung der 
Baufortschritte gegeben und welche Personen machen das? Wie werden 
Kompetenzbereiche identifiziert und ggf. gestrafft? 
 
Es finden tägliche Stand-Up Meetings mit den Teilprojektleitern und den 
Objektüberwachungen statt. Die Bühnen der Stadt Köln agieren nun ebenfalls mit 
dem internen Projektteam sehr eng am Baufortschritt und eskalieren Abweichungen 
vom geplanten Soll-Fortschritt umgehend gegenüber dem Projektmanagement. 
 
Die jeweiligen Kompetenzen sind nun in einer Matrixstruktur definiert:  
 
 Die Teilprojektleiter überwachen den Fortschritt im jeweiligen Teilprojekt.  
 Die Objektüberwachungen agieren teilprojektübergreifend in Abhängigkeit der 
jeweiligen Gewerke.  
 Das Projektteam der Bühnen der Stadt Köln überwacht ebenfalls 
kostengruppenweise die Aktivitäten auf der Baustelle.

Anlage 2 
4 
 
15. Wieso soll und kann die Politik (bzw. alle Kölner:innen) nun mehr 
Vertrauen haben? Und wie wird verloren gegangenes Vertrauen 
wiederhergestellt und wie belastbar ist das? 
 
 Alle offenen Punkte wurden eingehen analysiert und visualisiert.  
 Die Projektleitung des Gesamtvorhabens wurde von einem professionellen 
Projektmanager übernommen, welcher die Zuarbeit der Beteiligten 
(Objektüberwachung, Projektsteuerung, Fertigstellungsmanagement, 
ausführende Firmen) selbst einschätzen und entsprechend steuernd sowie 
regulativ einschreiten kann.  
 Um das Vertrauen herzustellen wird offen und transparent kommuniziert.  
 Der Fortschritt wird eng überwacht.  
 Siehe auch Antworten zu Frage 11. 
 
Die eingeleiteten Maßnahmen müssen in den kommenden Wochen Kraft entwickeln. 
Der Betriebsausschuss Bühnen wird darüber informiert, welche Maßnahmen greifen. 
Das Vertrauen so sukzessive wiederhergestellt werden. 
 
 
16. Beispiel Stahlbauerübergabe MIQUA: Hier fand eine genaue Überprüfung 
bei Übergabe statt. Gab/Gibt es das im Fall Bühnen auch? 
Bestandsaufnahme im Hinblick auf Regressansprüche – wurde das in 
der Vergangenheit geprüft? Wie ist es in der Zukunft (s. Übernahme Hr. 
Volm)? 
 
Die ausgeführten Leistungen bei der Sanierung der Bühnen Köln werden im Rahmen 
der baulichen Fertigstellung, baubegleitend von Sachverständigen abgenommen. 
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die nachfolgende Inbetriebnahme 
planmäßig durchgeführt werden kann. Hier wird bereits heute präventiv gearbeitet, 
um nicht erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. Übergabe mögliche Defizite zu 
erkennen und um diese frühzeitig feststellen zu können.  
 
Derzeit wird mit den Anwälten die Strategie für ein Gegenforderungsmanagement 
bzw. ggf. Regressansprüche vorbereitet. Dieser Vorgang ist jedoch sehr sensitiv zu 
führen, da sämtliche Firmen, welche derzeit auf der Baustelle beschäftigt sind, 
weiterhin für die Fertigstellung zuständig sind.  
 
 
17. Wie viel muss jetzt zurückgebaut werden?  
 
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die einzelnen Bereiche sind 
aus der durchgeführten Analyse bekannt. Größere Rückbauten sind aktuell nicht 
erforderlich. Problematisch ist auch hier wieder die Kleinteiligkeit. Es wird sich im 
Rahmend der Sachverständigenabnahmen zeigen, welche derzeit noch unbekannten 
Rückbaumaßnahmen erforderlich werden.

Anlage 2 
5 
 
18. Welche Auswirkungen hat das Baustellendesaster auf die künstlerische 
Arbeit, wie geht es weiter an Oper und Schauspiel? 
 
Seit rund 15 Jahren bestimmt der Takt der Sanierung, bzw. der Baustelle am 
Offenbachplatz das künstlerische Handeln der Sparten Oper, Schauspiel und Tanz. 
Die Betriebsleitung mit den rund 800 Mitarbeitenden stellen sich derzeit auf die 
Planung und Durchführung der Spielzeiten 2024/25 und 2025/26 im Interimsbetrieb 
ein. In der künstlerischen Arbeit im Depot und im Staatenhaus sowie den diversen 
Ausweichorten für Produktion und Verwaltung sind die Bühnen mittlerweile erfahren 
und geübt. Interimsbeschlüsse („Interim VI“ und „Interim VII“) befinden sich in 
Bearbeitung. 
 
 
FRAGEN FDP-FRAKTION: 
 
19. Werden für offensichtliche Fehlleistungen - die Rede ist ja von 
Rückbauerfordernissen und entsprechenden Neuplanungen - 
Regressansprüche geltend gemacht?  
 
Siehe oben, Frage 16 und 17. 
 
20. Wie konnte es überhaupt passieren, dass Fehlplanungen bis zur 
baulichen Umsetzung unbemerkt geblieben sind. 
 
Siehe Fragen 1 – 8, wird zur Beantwortung an das Rechnungsprüfungsamt 
weitergeleitet. 
 
21. Warum wurde über solche Vorkommnisse nicht informiert? 
 
Über den Projektverlauf wurde kontinuierlich über die Monatsberichte informiert. 
 
 
FRAGEN SPD-FRAKTION: 
 
22. Ist die Oper fertigstellbar und wenn ja: an welchen Indikatoren macht die 
Verwaltung das fest? 
 
Ja, die Sanierung der Bühnen Köln am Offenbachplatz ist baulich fertigstellbar. 
Durch engmaschiges Controlling der Teilprojekte und des Gesamtfortschritts wird die 
Fertigstellung erreicht (siehe oben). 
 
 
23. Realisierbarkeit der Technischen Gebäudeausstattung (TGA): Bereits zu 
Beginn der Sanierung gab es die Aussage, dass eine Fertigstellung / 
Einbau der TGA nicht möglich sei. Daraufhin wurde die TGA neu 
ausgeschrieben, es gab einen neuen Planer, weshalb dann quasi überall 
von vorne angefangen werden musste; jetzt entnimmt man der Presse, 
dass sich die Argumentation wiederholt, ein Teil der TGA könne nicht 
eingebaut werden bzw. wurden eingebaut und müsse jetzt zurückgebaut 
werden; letztlich sei in den alten Versorgungsschächten z.B. für Lüftung,

Anlage 2 
6 
 
Brandschutz, Kabel etc. einfach kein Platz für die heutigen 
Anforderungen; 
Frage: Hat der neue TGA-Planer dieselben oder ähnliche Fehler 
gemacht? 
 
Die TGA (Technikzentralen, vertikale Steigzonen sowie die horizontalen 
Geschossausfädelungen) ist weitestgehend fertiggestellt und in Betrieb gesetzt. Die 
Ausführungen in den Medien können nicht nachvollzogen werden.  
 
 
24. Wenn ja, wer haftet dafür? Gibt es die Möglichkeit, hier 
Regress/Schadensersatz einzufordern? Gibt es bereits anhängige 
Verfahren bzgl. Vertragsbrüchigkeit/Schadensersatz o.ä.?  
 
Siehe oben, Fragen 10, 16 & 19. 
 
 
25. Kann die Verwaltung garantieren (nicht versuchen), irgendwann mit den 
technischen Anlagen tatsächlich fertig zu werden? 
 
Siehe Frage 23. 
 
 
26. Die Verwaltung hat jetzt schon Probleme, überhaupt noch Firmen zu 
finden, die bereit sind, derart komplizierte Bauprojekte für die Stadt 
durchzuführen. Glaubt die Stadt, dass sie hier überhaupt Firmen / 
Projektplaner finden, die sich eine Fertigstellung überhaupt zutrauen?  
 
Ja. Derzeit gibt es eine Leistungsumschichtung durch zwei Firmeninsolvenzen. Alle 
anderen Gewerke sind besetzt. Kleinere Vergaben finden noch statt.

Anlage 1 Aktualisierung Berechnungsergebnisse

49146 Zeichen

Sanierung der Bühnen der Stadt Köln 
 
Berechnungen zum Abschreibungsverlauf  
und zu den Finanzierungskosten (Aktualisierung) 
(Basis: Planungs- u. Baukosten 798,633 Mio. Euro) 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
Stand 30.8.2024

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                
Stand: 30.08.2024
Seite 1 
1. Zeitplanung (für die Berechnungen) Erl. Zeitbezug
Projektlaufzeit insgesamt (1) Q3/2010 - 2026
Erste Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2010 - Q2/2012
Erste Sanierungsphase (1) Q2/2012 - Q3/2015
Zweite Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2015 - Q2/2021
Zweite Sanierungsphase (1) 3/2021 - Ende Q2/2026
Fertigstellung Bühnentechnik (Obermaschinerie) (1) 9/2020
voraussichtliche Fertigstellung sonstige Bühnentechnik (1) Ende Q4/2025
voraussichtliche Fertigstellung sonstige Betriebsanlagen (1) Ende Q4/2025
voraussichtliche Übergabe Opernhaus/Kinderoper, Schauspielhaus und Studiobühne (1) Ende Q4/2025
Schlussabwicklung / Abrechnung (1) Q1-Q2/2026
2. Mittelabfluss der Sanierungsinvestitionen Erl. vor 2020/2021 2020/2021 2021/2022 2022/2023
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 229.500 0 0 0
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 1.028.128 0 0 0
Planungs- und Baukosten
Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 1.464.651 164.192 275.619 331.569
Baukonstruktion (KG 300) (4) 91.982.511 10.311.510 17.309.331 20.823.114
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 149.838.642 16.797.353 28.196.736 33.920.656
Außenanlagen (KG 500) (4) 3.806.721 426.745 716.351 861.770
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 3.104.312 348.003 584.172 702.758
Baunebenkosten (KG 700) (4) 129.240.050 14.488.190 24.320.479 29.257.521
379.436.888 42.535.992 71.402.688 85.897.388
Bauzeitzinsen (5) 22.726.652 5.672.995 5.872.460 7.923.697
Summe 403.421.167 48.208.987 77.275.148 93.821.085
Erl. 2023/2024 2024/2025 nach 31.8.25 Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 0 0 0 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 0 0 0 1.028.128
Planungs- und Baukosten
Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 285.353 400.621 160.770 3.082.774
Baukonstruktion (KG 300) (4) 17.920.615 25.159.644 10.096.651 193.603.376
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 29.192.512 40.984.822 16.447.350 315.378.072
Außenanlagen (KG 500) (4) 741.650 1.041.239 417.853 8.012.328
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 604.802 849.111 340.751 6.533.909
Baunebenkosten (KG 700) (4) 25.179.364 35.350.564 14.186.304 272.022.471
73.924.295 103.786.000 41.649.679 798.632.930
Bauzeitzinsen (5) 12.131.726 15.516.547 8.215.581 78.059.657
Summe 86.056.021 119.302.547 49.865.260 877.950.216

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
Stand: 30.08.2024
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3. Bilanzielle Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Sanierungsinvestitionen (geschätzte Aufteilung)
Abschreibungs- (Rest-) Nutzungs-
beginn dauer in Jahren
EUR EUR
Grundstück (6)(7) - 0 2.110.190
Gebäude (einschließlich 
gebäudetechnische Anlagen) (6)(7) 1.1.2026 40 622.005.582
Bühnentechnik (6)(7) 1.1.2026 25 167.759.892
(6)(7) 1.9.2020 20 7.785.126 175.545.018
betriebstechnische Anlagen (6)(7) 1.1.2026 20 13.683.997
1.1.2026 15 35.958.773
1.1.2026 12 5.765.238
1.1.2026 10 1.508.795 56.916.803
Einrichtungen und Ausstattungen (6)(7) laufend 12 539.489
laufend 10 1.350.166
laufend 7,5 1.985.967
laufend 5 4.040.592 7.916.214
Außenanlagen (6)(7) 1.1.2026 20 12.655.640
1.1.2026 10 800.769 13.456.409
Summe 877.950.216
4. Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen
Erl. Darlehens-   
beträge
Laufzeit in 
Jahren
tilgungs-          
freie Jahre
Zinsbindung in 
Jahren Zinssatz gleichbleibende 
Tilgungsraten
Datum                        
Abruf
Datum Til-   
gungsbeginn
EUR % p.a.
Darlehensgeber
Europäische Investitionsbank (I) (8) 30.000.000,00 23 3 ges. Laufzeit 0,8640 quartalsmäßig 02.05.2016 01.05.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen I) (8) 65.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 30.06.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen II) (8) 100.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,2910 jährlich 30.09.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen III) (8) 35.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 12.10.2016 31.08.2019
NRW.Bank (8) 10.000.000,00 10 1 ges. Laufzeit 0,1600 quartalsmäßig 19.12.2016 01.12.2017
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) (8) 100.000.000,00 40 5 ges. Laufzeit 1,9375 jährlich 22.09.2017 31.08.2022
Kfw Bankengruppe (I) (8) 24.027.027,00 17 0 10 Jahre 0,0500 quartalsmäßig 18.10.2018 15.02.2019
Kfw Bankengruppe (II) (8) 7.526.053,00 10 2 ges. Laufzeit 0,0500 quartalsmäßig 21.11.2018 15.11.2020
Europäische Investitionsbank (II) (8) 25.000.000,00 24 4 ges. Laufzeit 0,5520 quartalsmäßig 16.12.2019 30.11.2023
Diverse (Schuldscheindarlehen V) (8) 100.000.000,00 40 4,67 ges. Laufzeit 0,9800 jährlich 28.12.2020 31.08.2025
Diverse (Schuldscheindarlehen VI) mit 1% 
Tilgung p.a. (8) 90.000.000,00 12 - 12 Jahre 3,4615 jährlich 01.07.2024 30.06.2025
Tilgungsdarlehen - endfällig (8) 50.000.000,00 15 - 15 Jahre 3,7000 quartalsmäßig 01.07.2024 01.07.2039
Tilgungsdarlehen (8) 40.000.000,00 20 - 20 Jahre 3,7500 quartalsmäßig 01.07.2024 29.08.2025
Tilgungsdarlehen (8) 32.800.000,00 20 - 20 Jahre 3,7500 quartalsmäßig 02.12.2024 31.08.2025
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VII) mit 
1% Tilgung p.a. (9) 60.000.000,00 20 - 20 Jahre 3,8000 jährlich 01.04.2025 31.03.2026
PLAN: Tilgungsdarlehen (9) 50.000.000,00 20 - 20 Jahre 4,0000 quartalsmäßig 01.07.2025 31.08.2025
PLAN: Tilgungsdarlehen (Restfinanzierung 
Anschaffungs-/Herstellungskosten) (9) 58.646.920,00 20 - 20 Jahre 4,0000 quartalsmäßig 01.01.2026 28.02.2026
Summe 878.000.000
Erl. Herstellungs- / 
Anschaffungskosten

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 30.08.2024
Seite 3
Erl. Abstimm- 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019
summen EUR EUR EUR EUR EUR
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 0 0 0 0 0
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 0 0 0 0 0
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.080.502
Außenanlagen (10) -13.456.409 0 0 0 0 0
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.080.502
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 0 0 0 0 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 0 0 0 0 0
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 0 0 0 0 0
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.080.502
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 0 0 0 -833.340 -2.891.119
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 0 0 0 833.340 2.891.119
Restzahlung am Planungsende 2.159.974 0 0 0 0 0
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 0 0 0 0 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - 0 0 0 0 0
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 30.08.2024
Seite 4
Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024
EUR EUR EUR EUR EUR
0 -4.687.900 -334.700 -107.000 0
0 -389.257 -389.257 -389.257 -389.257
-981.433 -240.304 -278.528 -268.576 -257.261
0 0 0 0 0
-981.433 -5.317.461 -1.002.485 -764.833 -646.518
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
-981.433 -5.317.461 -1.002.485 -764.833 -646.518
-981.433 -5.317.461 -1.002.485 -764.833 -646.518
981.433 5.317.461 1.002.485 764.833 646.518
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 30.08.2024
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Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2024/2025 9-12/2025 1-8/2026 2026/2027 2027/2028
EUR EUR EUR EUR EUR
0 0 -10.281.266 -15.421.900 -15.421.900
-389.257 -129.752 -7.208.280 -10.812.420 -10.812.420
-253.429 -160.377 -187.643 -308.020 -303.020
0 0 -475.239 -712.859 -712.859
-642.686 -290.129 -18.152.429 -27.255.199 -27.250.199
0 0
0 0 -11.556.576 -18.963.144 -18.350.305
0 0 -2.183.877 -3.147.251 -2.982.689
0 0 -76.829 -334.409 -440.057
0 0 -13.817.282 -22.444.805 -21.773.051
-642.686 -290.129 -31.969.711 -49.700.004 -49.023.250
-642.686 -290.129 -25.835.325 -29.964.559 -29.686.840
642.686 290.129 18.152.429 27.255.199 27.250.199
0 0 0 0 0
0 0 -7.682.896 -2.709.360 -2.436.641
0 0 -7.682.896 -10.392.256 -12.828.897

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2028/2029 2029/2030 2030/2031 2031/2032 2032/2033
EUR EUR EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
-10.812.420 -10.812.420 -10.812.420 -10.812.420 -10.812.420
-215.993 -190.435 -171.860 -162.148 -105.735
-712.859 -712.859 -712.859 -712.859 -712.859
-27.163.172 -27.137.614 -27.119.038 -27.109.327 -27.052.913
-17.737.583 -17.124.871 -16.512.158 -15.899.446 -15.286.733
-2.818.127 -2.653.565 -2.489.002 -2.324.440 -2.159.878
-538.080 -638.034 -738.939 -840.500 -942.915
-21.093.790 -20.416.469 -19.740.100 -19.064.385 -18.389.526
-48.256.962 -47.554.082 -46.859.138 -46.173.712 -45.442.439
-29.655.615 -29.655.615 -29.655.615 -29.655.615 -29.655.615
27.163.172 27.137.614 27.119.038 27.109.327 27.052.913
0 0 0 0 0
-2.492.443 -2.518.001 -2.536.576 -2.546.288 -2.602.702
-15.321.340 -17.839.341 -20.375.918 -22.922.206 -25.524.907

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2033/2034 2034/2035 2035/2036 2036/2037 2037/2038
EUR EUR EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
-10.812.420 -10.812.420 -10.711.834 -10.661.541 -10.341.250
-49.321 -49.321 -4.175 -4.175 0
-712.859 -712.859 -659.474 -632.782 -632.782
-26.996.499 -26.996.499 -26.797.382 -26.720.397 -26.395.931
-14.674.077 -14.083.947 -13.507.095 -13.884.736 -12.701.797
-1.995.316 -1.830.754 -1.666.192 -1.501.630 -1.337.067
-1.043.911 -1.124.903 -1.175.881 -1.251.912 -1.388.429
-17.713.304 -17.039.603 -16.349.168 -16.638.278 -15.427.293
-44.709.803 -44.036.102 -43.146.550 -43.358.675 -41.823.224
-29.287.996 -28.221.163 -28.221.163 -30.052.197 -30.052.197
26.996.499 26.996.499 26.797.382 26.720.397 26.395.931
0 0 0 0 0
-2.291.497 -1.224.664 -1.423.780 -3.331.800 -3.656.266
-27.816.404 -29.041.068 -30.464.848 -33.796.648 -37.452.914

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2038/2039 2039/2040 2040/2041 2041/2042 2042/2043
EUR EUR EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
-10.181.104 -10.181.090 -8.193.679 -7.394.596 -7.394.596
0 0 0 0 0
-632.782 -632.782 -632.782 -632.782 -632.782
-26.235.786 -26.235.772 -24.248.361 -23.449.277 -23.449.277
-12.071.858 -12.352.749 -10.808.677 -10.035.404 -9.262.132
-1.172.505 -1.007.943 -843.381 -678.819 -514.257
-1.537.294 -1.716.659 -1.977.864 -2.288.682 -2.623.473
-14.781.657 -15.077.351 -13.629.922 -13.002.906 -12.399.862
-41.017.443 -41.313.123 -37.878.283 -36.452.183 -35.849.139
-30.153.525 -32.419.047 -31.819.047 -31.819.047 -31.819.047
26.235.786 26.235.772 24.248.361 23.449.277 23.449.277
0 0 0 0 0
-3.917.739 -6.183.275 -7.570.686 -8.369.770 -8.369.770
-41.370.654 -47.553.929 -55.124.615 -63.494.385 -71.864.154

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2043/2044 2044/2045 2045/2046 2046/2047 2047/2048
EUR EUR EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
-7.394.596 -7.394.596 -6.938.462 -6.710.396 -6.710.396
0 0 0 0 0
-632.782 -632.782 -210.927 0 0
-23.449.277 -23.449.277 -22.571.289 -22.132.295 -22.132.295
-8.490.138 -7.723.254 -7.123.477 -6.698.482 -6.280.819
-349.695 -185.132 -30.855 0 0
-2.949.005 -3.228.322 -3.365.640 -3.226.235 -3.036.866
-11.788.837 -11.136.708 -10.519.972 -9.924.717 -9.317.685
-35.238.114 -34.585.986 -33.091.262 -32.057.012 -31.449.980
-30.893.119 -29.049.479 -19.502.517 -17.398.079 -17.398.079
23.449.277 23.449.277 22.571.289 22.132.295 22.132.295
0 0 0 0 0
-7.443.842 -5.600.202 3.068.772 4.734.216 4.734.216
-79.307.996 -84.908.198 -81.839.425 -77.105.209 -72.370.993

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Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2048/2049 2049/2050 2050/2051 2051/2052 2052/2053
EUR EUR EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
-6.710.396 -6.710.396 -2.236.799 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
-22.132.295 -22.132.295 -17.658.698 -15.421.900 -15.421.900
-5.863.155 -5.445.491 -5.027.828 -4.610.164 -4.192.500
0 0 0 0 0
-2.847.498 -2.658.129 -2.513.496 -2.525.439 -2.604.487
-8.710.653 -8.103.620 -7.541.324 -7.135.603 -6.796.987
-30.842.948 -30.235.915 -25.200.022 -22.557.503 -22.218.887
-17.398.079 -17.398.079 -17.398.079 -17.398.079 -17.398.079
22.132.295 22.132.295 17.658.698 15.421.900 15.421.900
0 0 0 0 0
4.734.216 4.734.216 260.619 -1.976.180 -1.976.180
-67.636.777 -62.902.561 -62.641.942 -64.618.122 -66.594.302

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2053/2054 2054/2055 2055/2056 2056/2057 2057/2058
EUR EUR EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
-3.774.837 -3.357.173 -2.927.268 -2.524.985 -2.177.630
0 0 0 0 0
-2.683.534 -2.762.581 -2.841.628 -2.868.044 -2.708.786
-6.458.371 -6.119.754 -5.768.896 -5.393.029 -4.886.416
-21.880.270 -21.541.654 -21.190.796 -20.814.928 -20.308.316
-17.398.079 -17.398.079 -17.398.075 -12.134.913 -9.357.143
15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900
0 0 0 0 0
-1.976.180 -1.976.180 -1.976.176 3.286.986 6.064.756
-68.570.481 -70.546.661 -72.522.837 -69.235.850 -63.171.094

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 30.08.2024
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Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2058/2059 2059/2060 2060/2061 2061/2062 2062-2063
EUR EUR EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
-15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900
-1.887.233 -1.596.836 -1.306.439 -1.043.265 -780.090
0 0 0 0 0
-2.466.196 -2.223.606 -1.953.238 -1.599.537 -1.245.835
-4.353.429 -3.820.442 -3.259.677 -2.642.801 -2.025.925
-19.775.329 -19.242.341 -18.681.577 -18.064.701 -17.447.825
-9.357.143 -9.357.143 -6.579.365 -6.579.365 -6.579.365
15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900
0 0 0 0 0
6.064.756 6.064.756 8.842.534 8.842.534 8.842.534
-57.106.338 -51.041.581 -42.199.047 -33.356.513 -24.513.979

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Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214
Außenanlagen (10) -13.456.409
5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0
Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438
5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026
Restzahlung am Planungsende 2.159.974
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2063/2064 2064/2065 2065/2066
EUR EUR EUR
-15.421.900 -15.421.900 -5.140.633
0 0 0
0 0 0
0 0 0
-15.421.900 -15.421.900 -5.140.633
-516.915 -253.741 -4.717
0 0 0
-892.134 -538.432 0
-1.409.049 -792.173 -4.717
-16.830.949 -16.214.073 -5.145.350
-6.579.365 -6.579.365 -471.698
15.421.900 15.421.901 5.140.633
0 0 2.159.974
8.842.534 8.842.535 6.828.909
-15.671.445 -6.828.909 0

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7. Erläuterungen / Berechnungsgrundlagen
7.1. Allgemeine Berechnungsgrundlagen
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-
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-
Den Berechnungen liegen nominale Größen zugrunde. Zukünftig erwartbare Preissteigerungen wurden auskunftsgemäß im Rahmen der Kostenprognose berücksichtigt. Bei den
Kostenansätzen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt es sich um Bruttobeträge. Nur soweit die Kostenansätze auf den späteren Gastronomiebereich entfallen (gemäß Stand
12/2017: 5,77% der Objektgesamtflächen), wurden Nettowerte kalkuliert, da die Bühnen in Höhe dieses Anteils Vorsteuerbeträge aus den Planungs- bzw. Baukosten geltend machen
können.
Auftragsgemäß wurden die finanziellen Auswirkungen von Folgeinvestitionen, die innerhalb der Abschreibungsdauer der sanierten Gebäude bei wirtschaftlichem Verbrauch einzelner
betriebstechnischer Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen anfallen und erneut finanziert werden müssen, nicht  in die Berechnungen einbezogen.
Denkbare, bei den Bühnen als Projektträger verbleibende Risiken in der Ausführung einzelner Gewerke bzw. übergeordnete Projektrisiken wurden auskunftsgemäß pauschal in Höhe
von 8,000 Mio. EUR in den Berechnungen berücksichtigt. Dagegen blieben mögliche Schadenersatzansprüche der Bühnen aus werkvertraglichen Mängelrechten außer Betracht.
Anpassungen der ermittelten Herstellungskosten durch zwischenzeitlich durchgeführte Abbruchmaßnahmen einzelner Bauteile im Verlauf der Sanierungsarbeiten wurden in Höhe von
EUR 5,126 Mo. EUR in die  Berechnungen einbezogen.
Einzelheiten zu den von den Bühnen in Auftrag gegebenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Berechnungen sowie den Auftragsgrundlagen/-bedingungen ergeben
sich aus der von den Bühnen erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung vom 23.1.2019 und den Ergänzungen vom 15.7.2019, 15.3.2021, 19.1.2023, 5.12.2023, vom 27.5.2024 sowie
vom 19.7.2024. Für die Durchführung dieses Auftrages und die Verantwortlichkeit des Erstellers sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2017 maßgebend, die den Bühnen vorliegen.
Berechnet wurden die zusätzlichen städtischen Zuschussmittel, die aufgrund der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln am Offenbachplatz zum Ausgleich von Abschreibungen und
Finanzierungskosten als Folge der getätigten Investitionen im Rahmen des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses nach heutigem Kenntnisstand und auf Basis der
nachfolgenden Berechnungsgrundlagen erforderlich würden. Die Berechnungen beziehen sich auf einen Planungszeitraum bis 12/2065, der durch die von den Bühnen vorgegebene
(Rest-)nutzungsdauer der zu sanierenden bzw. zu errichtenden Gebäude / Gebäudeteile Opernhaus, Schauspielhaus, Studiobühne sowie Kinderoper nach Abschluss der
Sanierungsmaßnahmen bestimmt wird. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses werden dabei als Negativbeträge ausgewiesen. Mit den Sanierungsmaßnahmen ggf. verbundene
weitere Kosten, Kosteneinsparungen oder Zusatzerlöse wurden auftragsgemäß nicht berücksichtigt. Ebenso wurden Kosten im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb der
Bühnenwerkstätten, des Orchesterprobezentrums und externer Probebühnen nicht in die Berechnungen einbezogen.
Die Berechnungen basieren auf einer aktualisierten Kostenprognose des von den Bühnen beauftragten Projektsteuerers zum 30.6.2024 vom 28.8.2024, die von einem Anstieg der
Planungs- und Baukosten von 702,100 Mio. EUR um 96,533 Mio. EUR auf 798,633 Mio. EUR ausgeht.
Die Berechnungen gehen von einer vollständigen Fremdfinanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die Bühnen aus. Sie basieren dabei auf den von den Bühnen
bereits getroffenen Finanzierungsvereinbarungen bzw. von diesen geplanten bzw. kalkulierten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Aussagen zur gewählten bzw. geplanten Art der
Finanzierung, der Finanzierungsstruktur sowie zum zeitlichen Ablauf des Einsatzes weiterer Fremdfinanzierungsmittel waren nicht Gegenstand des Auftrages. Sofern aus dem
kalkulierten Abschreibungsverlauf Rahmenbedingungen für die weitere Finanzierungsstruktur abgeleitet werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Bühnen.
Ein mögliches Ausfallrisiko bezogen auf den von den Bühnen bei der insolventen Bremer Greensill Bank angelegten Betrag von 15,000 Mio. EUR aus ausgezahlten und im Zeitpunkt
der Auszahlung noch nicht unmittelbar benötigten Darlehensmitteln wurde in der vorliegenden Berechnung nicht berücksichtigt. Der Aufwand aus einem solchen Ausfallrisiko würde die
Kosten im Zusammenhang mit der Finanzierung der Sanierung gegebenenfalls nachträglich erhöhen.

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7.2. Einzelerläuterungen
(1) Gemäß Rahmenterminplan des Projektsteuerers aus Juli 2024 auf Basis einer Schätzung der weiteren zeitlichen Abläufe durch die Projektleitung. 
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
 -
-
-
-
-
- Die Herstellungskosten der Außenanlagen betreffen Planungs- und Baukosten sowie die Kosten der Möblierung des Offenbachplatzes.
Die Anschaffungskosten für Einrichtungen und Ausstattungen entstammen i.W. der Kostengruppe 600, teilweise auch der Kostengruppe 400 (Werkstatt- und Lagereinrichtung,
Transportsysteme, Scheinwerfer, bewegliche Ton- und Medientechnik, Kücheneinrichtungen etc.).
Aus dem Bereich der Planungsmaßnahmen der vorherigen Sanierungs- und Neubauvarianten sind nach derzeitiger Beurteilung Leistungen im Gesamtwert von EUR 229.500 noch für
das aktuelle Sanierungsprojekt verwendbar. Diese Kosten wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.4.2010 wurde für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu dem aktuellen Sanierungsprojekt ein Betrag von EUR 1.300.000
genehmigt. Die in diesem Zusammenhang insgesamt aufgewendeten Kosten von EUR 1.028.128 wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Ausgewiesen werden die voraussichtlichen Mittelabflüsse für Planungs- und Baukosten im Rahmen der Sanierungsinvestitionen nach Kostengruppen gemäß der Kostenprognose des
Projektsteuerers nach DIN 276. Die Verteilung der prognostizierten Gesamtkosten auf den Planungs- und Bauzeitraum erfolgte auf der Grundlage des Zahlungsplans des
Projektsteuerers, der auf Basis der weiteren Mittelabflussplanung im Juli 2024 aktualisiert wurde.
Die Bauzeitzinsen im Rahmen der Gesamtherstellung wurden mit bereits abgerechneten bzw. erwartbaren Zinssätzen zwischen 0,050% und 4,000% p.a. kalkuliert und als
Herstellungskosten aktiviert (§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB), soweit sie zu Auszahlungen führen und auf den Zeitraum der Herstellung (10/2010 - 12/2025) entfallen. Für die Berechnung der
Bauzeitzinsen (wie auch der übrigen Zinsen für Investitionskredite) wurde modellhaft davon ausgegangen, dass sich die Investitionsausgaben gleichmäßig über das jeweilige Jahr
verteilen. Die Bauzeitzinsen sollten nicht über den Betriebskostenzuschuss finanziert, sondern im Rahmen der Gesamtherstellungskosten in die endgültige Projektfinanzierung
einbezogen werden. 
Die nach Kostengruppen sortierten Planungs- und Baukosten der Kostenprognose wurden auf bilanzielle Anlagegruppen der Sanierungsinvestitionen aufgeteilt, soweit dies auf der
Grundlage der erteilten Auskünfte bzw. Betextungen der einzelnen Kostenarten bzw. Gewerke möglich war. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Aufteilung auf Basis
eines zuletzt im Juli 2019 ausgewerteten Daten- und Informationstands sowie infolge üblicher Prognoseungenauigkeiten nur schätzungsweise vorgenommen werden konnte. Eine
konkrete Zuordnung zu einzelnen Anlagegruppen bzw. Anlagegütern der Bühnen kann erst nach Abschluss und Abrechnung des Gesamtprojekts erfolgen. Zur Kostenaufteilung
werden folgende Hinweise gegeben:
Die Aufteilung der Planungs- und Baukosten der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen (i.W. Kostengruppen 300 und 400) auf das Opernhaus, das Schauspielhaus, die
Kinderoper und die Studiobühne erfolgte in einem ersten Schritt anhand der konkreten Bezeichnungen der Gewerke bzw. Investitionsmaßnahmen. Soweit eine solche Zuordnung
nicht möglich war, wurden die Kosten auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts (BRI) des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils verteilt. Vom Projektsteuerer wurde hier ein BRI-
Schlüssel von 69% (Opernhaus), 22% (Schauspielhaus), 4% (Studiobühnen) und 5% (Kinderoper) vorgegeben.
Bei den Kosten für das Grundstück handelt es sich um Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, die zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden
(alternativ: laufender Aufwand) führen können.
Bei den Kosten für die Bühnentechnik handelt es sich i.W. um die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ober- und Untermaschinerie, der Antriebe, des Bühnenholzes und
der Druckstationen in den einzelnen Spielstätten. Nachdem die Herstellung der Obermaschinerie im September 2020 abgeschlossen wurde, soll die restliche Bühnentechnik nach
aktuellen Auskünften zum Ende von Q4/2025 fertiggestellt werden.
Die betriebstechnischen Anlagen entfallen vor allem auf festeingebaute Beleuchtungsanlagen und -vorrichtungen, Beschallungs- und Medienanlagen, Verkabelung etc..

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
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Darlehenszinsen, die auf die Finanzierung der innerhalb der Planungs- und Bauphase vorzeitig fertiggestellten Anlagegüter entfallen, wurden bis zum 31.8.2023 aufgrund alternativer
Vorfinanzierungen seitens der Bühnen nicht aufgewendet und wurden deshalb auch bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (12/2025) nicht berücksichtigt. 
Es handelt sich um die Darlehenszinsen, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind und die ab 1/2026 laufend über den städtischen Betriebskostenzuschuss zu finanzieren sind.
Soweit Tilgungsraten auf die von den Bühnen vereinbarten Darlehen vor der Fertigstellung des Gesamtprojekts zu zahlen sind (insgesamt EUR 95.651.076) und noch nicht durch
Rückflüsse von Abschreibungsbeträgen (EUR 8.244.405) bzw. Kosten von notwendigen Gebäudeabbruchmaßnahmen (EUR 5.125.600) über Betriebskostenzuschüsse ausgeglichen
werden konnten bzw. werden können, wurde dieser geschätzte Finanzierungsbedarf (EUR 82.281.071) auf der Grundlage einer Darlehenskreditierung ab 1/2026 mit einer Laufzeit von
20 Jahren und einem kalkulierten festen Zinssatz von 4,000% p.a. in die Berechnungen einbezogen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem
Wege mit günstigeren Konditionen verbunden sein, würden die Bühnen eine derartige Finanzierung vornehmen.
Die Baunebenkosten (i.W. Kostengruppe 700) wurden den direkt zurechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagegruppe (Grundstück, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen,
Bühnentechnik und Außenanlagen) prozentual zugeschlagen. 
Die jeweiligen Nutzungsdauern als Grundlage für die jährlichen Abschreibungen der einzelnen Anlagegruppen nach der linearen Methode wurden sachgerecht anhand von
Abschreibungstabellen bzw. den bisherigen Abschreibungsverläufen bei den Bühnen geschätzt. Nach Vorgaben der Bühnen soll bezüglich der (Rest-)nutzungsdauer der Gebäude und
gebäudetechnischen Anlagen von einem Zeitraum von 40 Jahren nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausgegangen werden. Dies wäre die unveränderte (Rest-)
Nutzungsdauer, die den Berechnungen zu den Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf den städtischen Betriebskostenzuschuss, Stand 21.11.2011, auf der Grundlage der
damaligen Erkenntnisse und Kostenplanungen zugrunde gelegt wurde. Die gegenüber der früheren Planung erheblich und mehrfach gestiegenen Kosten sollen sich auskunftsgemäß
nicht dergestalt auf die (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude bzw. gebäudetechnischen Anlagen auswirken, dass dies zu einer Änderung der Abschreibungsdauer führen würde. Die
neue Bühnentechnik soll vor dem Hintergrund des Funktionsumfangs, der Qualität und technischen Leistungsfähigkeit der eingebauten Anlagen ca. 20 bis 25 Jahre nutzbar sein. Die
betriebstechnischen Anlagen, die Außenanlagen und die Einrichtungen und Ausstattungen wurden mit Nutzungsdauern von 5 bis 20 Jahren veranschlagt.
Im Rahmen der Finanzierungsstruktur werden hier zunächst alle Darlehen einschließlich Darlehenskonditonen ausgewiesen, welche die Bühnen zum aktuellen Zeitpunkt vertraglich
vereinbart haben (EUR 709.353.080). 
Zur geplanten weiteren Finanzierung wurde zum 1.4.2025 zunächst ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 60.000.000 mit einer Tilgung von 1,000% p.a. sowie einem
endfälligen Restbetrag von 85% nach einer Laufzeit von 15 Jahren berücksichtigt. Das Darlehen soll mit einem Zinssatz von 3,800% p.a. fest für die gesamte Laufzeit verzinst werden.
Auf den Auszahlungszeitpunkt 1.7.2025 wurde ein weiteres Tilgungsdarlehen über EUR 50.000.000 über 20 Jahre zum Zinssatz von 4,000% (fest für die gesamte Laufzeit)
einkalkuliert. Schließlich wurde noch ein Tilgungsdarlehen zum Auszahlungszeitpunkt 1.1.2026, ebenfalls versehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren sowie einer Festverzinsung von
4,000% p.a., in Höhe von EUR 58.646.920 (Restfinanzierungsbetrag) eingerechnet. Bezogen auf die bereits realisierten bzw. geplanten Schuldscheindarlehen mit 1%-iger
Jahrestilgung sowie das endfällige Darlehen wurde für den Zeitpunkt der Rückzahlung jeweils eine Anschlussfinanzierung zu einem Zinssatz von 4,000% p.a. unterstellt. 
Die berechneten planmäßigen Abschreibungen führen über einen Zeitraum von 40 Jahren (prognostizierte (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude) über die jährlichen
Betriebskostenzuschüsse zu einem Mittelzufluss bei den Bühnen von insgeamt EUR 875.840.026. Dies entspricht den gesamten Anschaffungs- / Herstellungskosten
(EUR 877.950.216 abzüglich des Kostenanteils für das Grundstück (EUR 2.110.190).

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(17) Ausgewiesen werden die Tilgungsteilbeträge pro Spielzeit sowie kummuliert, die im Verlauf des Planungszeitraums zunächst nicht durch Abschreibungsgegenwerte kompensiert und
später überdeckt werden. Die auf diesen Finanzierungsbedarf entfallenden Zinsaufwendungen wurden im Rahmen der Finanzierungskosten der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt
5.2. der Berechnungsübersichten bzw. Erläuterung Tz. 14) berücksichtigt. Mit dem Ziel, den künftigen Abschreibungsverlauf näher an den Liquiditätsbedarf aus den
Darlehenstilgungen heranzuführen, könnten im weiteren Projektverlauf ggf. verschiedene Alternativen analysiert werden (z.B. Veränderung des Abschreibungsverlaufs auf die
Gebäude durch Anwendung von Komponentenabschreibung, Vereinbarung alternativer Tilgungsverläufe bezüglich der noch einzugehenden Darlehensverpflichtungen, Reduzierung
des Fremdfinanzierungsbedarfs durch Einbezug von Eigenkapital der Bühnen).
Der Abschreibungsverlauf auf Basis der dargestellten bilanziellen Aufteilung der Anlageinvestitionen, die zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf und damit im Abschreibungsbeginn
sowie der frühzeitige Tilgungsbeginn der Finanzierungsdarlehen zwecks Sicherung langfristig günstiger Zinskonditionen führen dazu, dass die von den Bühnen zu zahlenden jährlichen
Tilgunsgraten über einen längeren Zeitraum über den jährlichen Abschreibungsbeträgen liegen, welche über den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen zurückfließen. Unabhängig
von der Frage, ob und in welcher Höhe in diesem Zusammenhang für die Bühnen ein tatsächlicher Finanzierungsbedarf (vgl. dazu Abschnitt 6 der Berechnungsübersichten) entstehen
wird, wurde ein kalkulatorischer zusätzlicher Finanzierungsbedarf in die Berechnungen einbezogen. Auch hierbei wurde von einem kalkulatorischen Zinssatz von 4,000% p.a.
ausgegangen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem Wege mit günstigeren Konditionen verbunden sein, würden die Bühnen eine derartige
Finanzierung vornehmen.
Auf der Grundlage der dargestellten Berechnungsprämissen führen die Berechnungen zu den Sanierungsinvestitionen (ohne Folgeinvestitionen, siehe Abschnitt 7.1.) zu einer
Erhöhung des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich von Abschreibungen und Zinsen um durchschnittlich rd. EUR 32.617.000, in der Spitze um rd. EUR
49.700.000 (2026/2027). 
Es handelt sich um die Tilgungsraten, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind.

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und 
Finanzierungskosten                                                  
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8. Zusammenfassung der Ergebnisse
EUR
8.1. Gesamtkosten der Sanierung nach Kostengruppen
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie 1.028.128
Planungs- und Baukosten 798.632.930
Bauzeitzinsen 78.059.657
Summe 877.950.216
8.2. Bilanzielle Herstellungskosten der Sanierung (Rest-) Nutzungs-
dauer in Jahren
Grundstück - 2.110.190
Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) 40 622.005.582
Bühnentechnik 20 - 25 175.545.018
betriebstechnische Anlagen 10 - 20 56.916.803
Einrichtungen und Ausstattungen 5 - 12 7.916.214
Außenanlagen 10 - 20 13.456.409
Summe 877.950.216
8.3. Finanzierungsstruktur der Sanierung
Laufzeit in 
Jahren Zinssatz Zinsbindung in 
Jahren
Datum                        
Abruf
Darlehens-   
beträge
% p.a. EUR
Darlehensgeber:
Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00
Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre 18.10.2018 24.027.027,00
Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00
Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen V) 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00
Div. (Schuldscheindarlehen VI) mit 1% Tilgung p.a. 12 3,4615 12 Jahre 01.07.2024 90.000.000,00
Tilgungsdarlehen - endfällig 15 3,7000 15 Jahre 01.07.2024 50.000.000,00
Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 01.07.2024 40.000.000,00
Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 02.12.2024 32.800.000,00
PLAN: Div. (Schuldscheindarlehen VII) mit 1% 
Tilgung p.a. 20 3,8000 20 Jahre 01.04.2025 60.000.000,00
PLAN: Tilgungsdarlehen 20 4,0000 20 Jahre 01.07.2025 50.000.000,00
PLAN: Tilgungsdarlehen (Restfinanzierung 
Anschaffungs-/Herstellungskosten) 20 4,0000 20 Jahre 01.01.2026 58.646.920,00
Summe 878.000.000
8.4. Mehrbelastungen des jährlichen Betriebskostenzuschusses EUR
aus den Sanierungsinvestitionen (ohne Reinvestitionen):
   maximale Zusatzbelastung (in der Spielzeit 2026/2027) rd. 49.700.000
   durchschnittliche Zusatzbelastung pro Spielzeit rd. 32.617.000

Beratungsverlauf (3)

17.09.2024 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2688/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.09.2024
Erstellt
02.09.2024 13:47