2688/2024
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 2688/2024 Freigabedatum 10.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher geneh- migte Budget von 709,4 Mio. € überschreiten. Um dieses zu ermöglichen, wird das Budget um 89,2 Mio. € auf 798,6 Mio. € angehoben. 2. Der Rat verzichtet auf eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wird nicht ausge- sprochen. 3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 798,6 Mio. € für die Pla- nungs- und Baukosten aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus, Kredite für Bauzeitzinsen in Höhe von 78,1 Mio. €. in Anspruch zu nehmen. Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 17.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein, Abbildung im Wirtschaftsplan Bühnen Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Neuausrichtung der Sanierung der Bühnen Köln am Offenbachplatz beschlossen (0262/2016). Dazu wurde erstmals die Funk- tion eines technischen Betriebsleiters eingerichtet. Herr Streitberger übernahm die Aufgabe ab dem 01.05.2016. Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde den Bühnen Köln genehmigt, Verpflich- tungen bis zu einer Höhe von 347,8 Mio. € einzugehen. Mit seinen Beschlüssen vom 04.11.2016 (3218/2016), 26.09. 2019 (1142/2019), 16.09.2021 (2664/2021), 16.05.2023 (1056/2023) und 21.03.2024 (0223/2024) wurden die Verpflichtungs- und Kreditermächtigun- gen vom Rat der Stadt Köln erst auf 404 Mio. €, dann auf 554,1 Mio. €, dann auf 642,7 Mio. €, dann auf 672,2 Mio. € und zuletzt auf 709,4 Mio. € angehoben. Die letzte Erhöhung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen vom März 2024 beruhte auf der Termin- und Kostenprognose der Projektsteuerung vom 10.01.2024. Die Baukosten wurden danach mit 702,1 Mio. € ermittelt. Zu den Baukosten wurde seinerzeit ein Risikozuschlag für die auf der Baustelle zu beeinflussenden Risiken in Höhe von 7,3 Mio. € addiert, so entstand das Budget in Höhe von 709,4 Mio. €. Das Budget aus März 2024 wurde für einen geplanten Fertigstellungst ermin am 28.06.2024 ermittelt. Seit dem letzten Ratsbeschluss vom 21.03.2024 konnte auf der Baustelle die prog- nostizierte Umsetzungsgeschwindigkeit nicht erreicht werden. Wie den entsprechenden Mo- natsberichten im Zeitraum März bis Mai 2024 zu entnehmen ist, gelang es nicht, auf der Bau- stelle die erhofften und erwarteten Fortschritte zu erzielen. Die noch offenen Restarbeiten wa- ren zu komplex und umfangreich und wurden offensichtlich falsch eingeschätzt. Die Koordina- tion zwischen den drei Objektüberwachungen für Hochbau, Haus- und Bühnentechnik und den bis zu 40 Firmen auf der Baustelle gestaltete sich wie in der Vergangenheit erheblich aufwendi- ger als geplant. Die monatlichen Fertigstellungen in den 312 Bereichen der Bühnenbaustelle blieben deutlich hinter den Zielzahlen zurück. Auch die Einschaltung des im Oktober 2023 bei- gezogenen externen Büros, welches auf Fertigstellungsprozesse bei Großbauvorhaben spezi- alisiert ist, konnte in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht die erforderliche Wirkung erzielen. Das mit dem Ratsbeschluss vom März 2024 beschlossene Budget reicht nicht mehr aus, um die Forderungen der Planer und ausführenden Firmen, vor allem auf Grund der Bauzeitverlän- gerung und der damit einhergehenden Baustellengemeinkosten, zu bedienen. Infolge dessen könnten in absehbarem Zeitraum keine weiteren Beauftragungen für erforderliche Zusatzleis- tungen erteilt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung des Budgets zwingend erfor- derlich. Der Anstellungsvertrag des bisherigen Technischen B etriebsleiters der Bühnen Köln, Bernd Streitberger, endete am 30.06.2024. Bereits am 15.05.2024 hat Herr Prof. Jürgen M. Volm als externe Bauherrenunterstützung begonnen und ist parallel zu einem Wissenstransfer in die Analyse des Projekts und des Projekts tands eingestiegen. Seit dem 01.07.2024 besetzt der Beigeordnete für Planen und Bauen, Herr Markus Greitemann, die Funktion des Technischen Betriebsleiters im Nebenamt. Im Rahmen mehrerer Workshops mit den Projektbeteiligten wurde die aktuelle Kosten - und Terminsituation aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Dazu gehören unter anderem die 3 Aufbau- und Ablauforganisation, das Informationswesen, die Rollen und Verantwortlichkeiten der Projektbeteiligten, die Leistungsfähigkeit der Firmen sowie der Umfang der noch offenen Themen, einschließlich der Risiken. Im Ergebnis der Analyse zeigte sich, dass der Umfang der Restleistungen beachtlich ist. Auf Grund des schwerwiegend gestörten Bauablaufs über die vergangenen Jahre, bestehen in vie- len Bereichen massi ve Koordinationslücken zwischen den zahlreichen Gewerken. An vielen Stellen mussten bereits erbrachte Leistungen auf Grund von Planungs- und Ausführungsmän- geln wieder zurückgebaut werden, was Neu- und Umplanungen parallel zur Ausführung nach sich zieht und zu weiteren Bauablaufstörungen führt. Der vertraglich vereinbarte Leistungsum- fang zahlreicher Firmen wurde dadurch deutlich erhöht. Hinzu kommen Effekte aus der Inde- xierung der Baukosten – und hier insbesondere die auspositionierten Baustellengemeinkosten – und der Mehrkosten von Neuvergaben aufgrund von Insolvenzen (z.B. Klinkerfassade, Be- stuhlung Säle, Medientechnik). In intensiven Abstimmungen zwischen der Technischen Betriebsleitung, der Bauherrenunter- stützung, der Projektsteuerung und den Objektüberwachungen wurde der Fertigstellungszeit- raum für die Restleistungen neu eingeschätzt. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine realistische bauliche Fertigstellung nicht vor Ende 2025 möglich ist. Dieser neue Fertigstellungszeitraum steht zudem unter dem Vorbehalt der planmäßigen Leistungserbringung durch die ausführen- den Firmen, welche in den vergangenen Jahren kontinuierlich hinter den Erwartungen zurück- blieb. Zudem bestehen erhebliche Risiken im Rahmen der Inbetriebnahmeprozesse, da techni- sche Anlagen in Betrieb genommen werden müssen, welche schon vor einigen Jahren installiert wurden. In der Gesamtbetrachtung kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der längeren Bauzeit (Fertigstellung voraussichtlich Ende 2025) ein Gesamtbudget für Planungs- und Baukosten von 798,6 Mio. € ergibt. Darin enthalten ist ein Risikozuschlag für die auf der Baustelle zu beeinflus- senden Risiken in Höhe von 8,0 Mio. €. Die entsprechenden Mehrkosten gegenüber dem be- stehenden Budget von insgesamt ca. 89,2 Mio. € setzen sich zu ca. 64 % aus den Effekten der Bauzeitverlängerung (Indexierung, auspositionierte Baustellengemeinkosten, Honorare) und zu ca. 36 % aus einer Hochrechnung der noch zu erbringenden zusätzlichen Bauleistungen der beauftragten Firmen sowie der Folge von Neuvergaben aufgrund von Insolvenzen zusammen. Zu den Planungs- und Baukosten addieren sich in die Herstellungskosten einzurechnende Bau- zeitzinsen in Höhe von 78,1 Mio. € sowie Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Daraus errechnet sich ein Gesamtbudget in Höhe von 877,9 Mio. € unter Ein- schluss von Risiken. Kostensteuerung und Controlling Das Controlling der Kosten und Termine wird kontinuierlich durch die externe Projektsteuerung wahrgenommen. Neben der laufenden Kostenbeobachtung fin den dazu monatliche Abstim- mungstermine mit den Objektüberwachern statt. Das Risikomanagement wird durch vierteljähr- liche Abstimmungen der einzelnen Risikofaktoren zwischen allen am Projekt Beteiligten ge- währleistet. Der Betriebsausschuss Bühnen, der Finanzausschuss sowie der Rechnungsprü- fungsausschuss werden auch künftig über die aktuellen Entwicklungen regelmäßig auf der Grundlage von Monatsberichten informiert. Finanzierung der Bühnensanierung Der Rat hat am 12.05.2015 (1034/2015) ein Finanzierungskonzept zur Bühnensanierung be- schlossen. Das Konzept wurde auf Grundlage des Baubeschlusses des Rates vom 24.11.2011 von der Betriebsleitung der Bühnen Köln im Einvernehmen mit der Kämmerei und unter Betei- ligung eines externen Experten für die Kommunalfinanzierung von Großprojekten erstellt. Die benötigten Finanzmittel für die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz werden gemäß Ratsbeschluss in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und gemäß weiterem Rats- beschluss vom 07.06.2018 (1209/2018) aufge teilt in die Teilbereiche „Spielbetrieb 4 (Oper/Schauspiel/Tanz)“ und „Interim“ sowie „Aufwendungen für Sanierung (Zinsen/Abschrei- bungen)“ dargestellt. Die Refinanzierung der aufgenommenen Fremdmittel für die Sanierungs- investitionen erfolgt grundsätzlich durch die von der Stadt Köln gewährten Betriebskostenzu- schüsse (kurz BKZ). Die sich aus der Vorlage 1126/2023 (Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz) i. V. m. AN 1253/2023 ergebenden BKZ`s pro Wirtschafts- jahr und die daraus für den Haushaltsentwurf 2025/2026 abgeleiteten jährlichen BKZ-Zahlun- gen stellen hierbei die Obergrenze dar. Die für die BKZ-Zahlungen definierte Obergrenze wird gegebenenfalls durch die Entwicklung und Umsetzung struktureller Maßnahmen von VII/46 si- chergestellt. Ein Rückgriff auf für andere Zwecke gebildete Rücklagen wird hierbei vermieden. Die notwendigen Planungs- und Baukosten wurden zum 28.08.2024 mit 798,6 Mio. € ermittelt. Dieser Betrag stellt den Zielwert der Planungs- und Baukosten unter Berücksichtigung von Ri- siken dar. Ausgehend von diesem Zielwert besteht für die Bühnen unter Einschluss der mit zu finanzierenden Bauzeitzinsen der Jahre 2011 bis 2025 sowie der Kosten einer Machbarkeits- studie bei vollständiger Fremdfinanzierung ein voraussichtlicher Kreditbedarf von ca. 878 Mio. € auf der Grundlage von kalkulierten bilanziellen Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten von 877,9 Mio. € (siehe oben). Die bislang vereinbarten Darlehen bzw. die kalkulatorisch eingerechneten zusätzlichen Kredit- aufnahmen zur Finanzierung der Bühnensanierung weisen folgende Konditionen auf: Laufzeit in Jahren Zinssatz Zinsbindung in Jahren Datum Abruf Darlehens- beträge % p.a. EUR Darlehensgeber: Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00 NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00 Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre 18.10.2018 24.027.027,00 Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00 Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen V) 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen VI) mit 1% Tilgung p.a. 12 3,4615 12 Jahre 01.07.2024 90.000.000,00 Tilgungsdarlehen 15 3,7000 15 Jahre 01.07.2024 50.000.000,00 Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 01.07.2024 40.000.000,00 Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 02.12.2024 32.800.000,00 PLAN: Diverse (Schuldscheindar- lehen VII) mit 1% Tilgung p.a. 20 3,8000 20 Jahre 01.04.2025 60.000.000,00 PLAN: Tilgungsdarlehen 20 4,0000 20 Jahre 01.07.2025 50.000.000,00 PLAN: Tilgungsdarlehen (Restfi- nanzierung Anschaffungs-/Herstel- lungskosten) 20 4,0000 20 Jahre 01.01.2026 58.646.920,00 Summe 878.000.000,00 Auf Basis dieser Finanzierungsstruktur wurden Finanzierungskosten über die gesamte Laufzeit der Darlehen in Höhe von rd. 446,7 Mio. € ermittelt, wobei bei den noch ausstehenden Kredit- aufnahmen das gestiegene Zinsniveau für langfristige Darlehensfinanzierungen zu berücksich- tigen ist. 5 Mit dem Ratsbeschluss (0223/2024) vom 21.03.2024 wurden die Bühnen bislang ermächtigt, Kredite bis zur Höhe eines Finanzierungsbedarfs von 709,4 Mio. € in Anspruch zu nehmen. In diesem Rahmen sind die Bühnen im Zusammenhang mit der Sanierung bislang Darlehensver- pflichtungen in Höhe von 709,4 Mio. € eingegangen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zinslage wird das bisherige Finanzierungskonzept zur lang- fristigen Restfinanzierung der Bühnensanierung grds. beibehalten. Allerdings werden auch kür- zere Darlehenslaufzeiten vereinbart, um dadurch günstigere Zinskonditionen zu bewirken. Berücksichtigung der Risiken In jedem Großprojekt gibt es nicht unerhebliche Risiken. Dies gilt insbesondere, wenn es, wie bei den Bühnenbauten am Offenbachplatz, um die Sanierung von denkmalgeschützten Be - standsgebäuden mit einer komplexen Haustechnik sowie einer sehr speziellen Nutzertechnik geht. Diese Risiken werden im Sanierungsprojekt seit 2016 differenziert betrachtet. Wenn not- wendig, wird gegen den Eintritt dieser Risiken gearbeitet. Aktuell wurde ein Gesamtrisiko von 13,37 Mio. € ermittelt. Hierbei ist das mit Abstand größte Risiko der Verlust von Einlagen bei der Greensill Bank in Höhe eines Restbuchwertes von jetzt noch 5,37 Mio. €. Dieses Risiko ist durch Gegensteuerungsmaßnahmen auf der Baustelle nicht zu beeinflussen. Um die baustellenbedingten Risiken zu berücksichtigen, soll deshalb das Budget um den auf der Baustelle zu beeinflussenden Teil der Risiken in Höhe von pauschal 8,0 Mio. € erhöht werden. Im prognostizierten Gesamtbudget (877,9 Mio. €) ist dieser Risikopuffer enthalten. Die Höhe der benötigten Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen steigt damit auf 878 Mio. €. Seit dem zweiten Quartal 2023 werden Risiken und Chancen getrennt betrachtet. Die Chancen mussten zum 31.12.2023 aufgrund der zuvor erfolgten Insolvenz des früher beauftragten Büros für die haustechnische Planung um 2,5 Mio. € reduziert werden. Die Chancen betragen jetzt noch 20 Mio. € (50 % des Versicherungswertes der Bau-Risk-All-in-One-Versicherung). Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss Bei dem Berechnungsergebnis der als Anlage beigefügten Berechnung der Wirtschaftsprü- fungskanzlei KHB Kremer Boddenberg & Partner PartGmbB, Köln vom 30.08.2024 ist zunächst zu beachten, dass in den bilanziellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 877,9 Mio. € nicht nur die Planungs- und Baukosten von 798,6 Mio. €, sondern auch die Bauzeitzinsen (78,1 Mio. €) und die Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 (rund 1,2 Mio. €) enthalten sind (siehe hierzu auch die ausführliche Darstellung im Wirtschaftsplan 2017/18 Seiten IX bis XI (0581/2017)). Die Kosten des aktuell ermittelten Risikobetrages in Höhe von 8 Mio. € sind in den Planungs- und Baukosten berücksichtigt. Kosten für notwendige Reinvestitionen werden in dieser Rechnung nicht betrachtet. Die Finanzierung der Sanierungsinvestition mit Fremdmitteln wirkt sich in den nächsten Jahren auf den Wirtschaftsplan der Bühnen, den Haushaltsplan der Stadt Köln und den Betriebskos- tenzuschuss der Bühnen aus. Allerdings werden die Auswirkungen auf den Haushalt begrenzt. Die sich aus der Vorlage 1126/2023 (Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz) i. V. m. AN 1253/2023 ergebenden BKZ`s pro Wirtschaftsjahr und die dar- aus für den Haushaltsentwurf 2025/2026 abgeleiteten jährlichen BKZ -Zahlungen stellen die Obergrenze dar. Hinsichtlich der Einhaltung dieser Obergrenze wird auf die oben stehenden Ausführungen verwiesen. Auf Basis der Berechnung und der zunächst für die weitere Finanzie- rung berücksichtigten Darlehenskonditionen der PLAN-Darlehen ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche jährliche Belastung von 32,8 Mio. € für vierzig Jahre. Die Belastung verteilt sich allerdings ungleichmäßig über die kommenden Jahre und übersteigt vor allem in den ersten Jahren nach Fertigstellung die durchschnittliche jährliche Belastung deutlich. So beträgt die rechnerische Belastung in der Spielzeit 2026/27 ca. 49,7 Mio. € und übersteigt damit die im o.g. Grundsatzbeschluss eingepreiste Belastung in Höhe von 37,2 Mio. € um 12,5 Mio. €. Die end- gültigen Belastungen mit Finanzierungskosten können aber erst dann ermittelt werden, wenn 6 konkrete Finanzierungsvereinbarungen über den restlichen Mittelbedarf getroffen wurden bzw. absehbar sind und damit die Darlehenskonditionen feststehen. Neustart der Bühnen am Offenbachplatz Nach der Übergabe des Gebäudeensembles an die Sparten stehen der Umzug an den Offen- bachplatz aus den Interimsstandorten, die Einrichtung der rund 2.200 Räume und der Proben- betrieb in den vier neuen Spielstätten an. Nach dann über 15 Jahren Interimsspielbetrieb wird die Spielzeit 2026/27 inhaltlich mehr einen Neustart am Offenbachplatz – und weniger eine Wiedereröffnung – darstellen. Der Start des Spielbetriebs am Offenbachplatz und die begleitenden Maßnahmen und Veran- staltungen werden derzeit intensiv mit den Intendanten und der Stadtspitze besprochen. Begründung der Dringlichkeit Die neue Technische Betriebsleitung und die Bauherrenunterstützung haben sich in das Pro- jekt eingearbeitet und die o.g. Erkenntnisse erarbeitet, die wiederum in umfangreichen Be- rechnungen zu Zinsen- und Abschreibungen mündeten. Trotz intensiver Bemühungen und Abstimmungen konnte aufgrund der komplexen Untersuchungen und Bearbeitungen die Frist für den Gremienlauf nicht eingehalten werden. Nachdem der Fertigstellungstermin am 28.06.2024 nicht erreicht werden konnte, ist das die- sem Fertigstellungstermin zugrundeliegende Kostenbudget nicht ausreichend, um die Bauzeit- verlängerung von weiteren 18 Monaten zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund ist es erfor- derlich, das Kostenbudget mit Ratsbeschluss am 01.10.2024 zu erhöhen. Die Erweiterung der Verpflichtungsermächtigungen ist aufgrund der verlängerten Bauzeit drin- gend erforderlich. Der nächste Sitzungslauf des Betriebsausschusses Bühnen und des Rates wären zu spät, um die notwendigen Verpflichtungen mit den Baubeteiligten eingehen zu kön- nen, ohne den Baufortschritt zu stoppen. Anlage: Anlage 1 Ausführliche Darstellung der Berechnungen zum Abschreibungsverlauf und zu den Finanzierungskosten der Wirtschaftsprüfungskanzlei KHB Kremer Bodden- berg & Partner PartGmbB, Köln vom 30.08.2024
Anlage 2 Beantwortung von Nachfragen
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Anlage 2 1 Fragen zur Vorlage „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen“ (2688/2024) Über den Fortgang der Sanierung der Bühnen Köln wurde seit 2012 das originäre Aufsichtsgremium, der Betriebsausschuss Bühnen, und nachfolgende Ratsgremien mit insgesamt 115 Monatsberichten informiert. Im Monatsbericht Oktober 2023 (Stand 31.10.2023) findet sich die Information: „Aufgrund von zwischenzeitlich aufgetretenen Störungen im Bauablauf wurden die Terminziele Anfang Q 4 2023 erneut überprüft. Das Terminziel einer Schlüsselübergabe am 22.03.2024 wird nicht mehr erreicht und muss auf den 28.06.2024 verlegt werden.“ Der Vorgang Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz soll vom Rechnungsprüfung samt im Zusammenhang geprüft und bewertet werden. Der vom Hauptausschuss ab dem 01.07.2024 als 1. Betriebsleiter eingesetzte Beigeordnete Markus Greitemann und der seit 15.05.2024 als Projektleiter tätige Prof. Jürgen Marc Volm haben sich ein Bild der Bühnenbaustelle gemacht. Die in die Zukunft gerichteten Fragen der Fraktionen werden daher aufgrund aktuell vorliegender Erkenntnisse und Planungen beantwortet. Die bei der Verwaltung eingegangenen Fragen von den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und FDP werden zur Beantwortung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet, soweit sie die Vergangenheit betreffen: FRAGEN FRAKTION BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: 1. Ein Blick auf die Vergangenheit: Wie war die Struktur auf dem Bau – wer hatte welche Verantwortlichkeit? 2. Wie wurde über die Sachstände auf dem Bau kommuniziert? 3. Welche baulichen Ursachen gibt es für die weiteren Verzögerungen ? 4. Woher kommt die plötzliche Ansammlung von Problemen in dieser Größenordnung, die sich auf die zeitlichen und finanziellen Projektentwicklungen auswirken? 5. Wann wurden diese offensichtlich? Wieso wurden sie nicht kommuniziert? 6. Welche Rolle spielte die Projektsteuerung und der Projektsteuerer? 7. Welche Rolle hatten die zusätzlichen Ingenieure? 8. Wie geht es weiter, was ist geplant, wie wird aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt etc.? Anlage 2 2 9. Welche Problembereiche wurden auf der Baustelle identifiziert – gibt es eine Baubestandserhebung? Folgende Problembereiche wurden identifiziert: Projektstruktur mit ungeklärten Verantwortlichkeiten (AKVs), dadurch Schnittstellenlücken. Keine Nachsteuerung der Terminplanung Steuerung des Unternehmereinsatzes auf Basis der nicht nachgeführten Terminpläne Abzug des Personals weitere Performancereduktion max. erschwerte Koordination auf der Baustelle Reaktives Kostenmanagement Erschwerte Abgrenzung von offenen Leistungen Aufwändige Abgrenzung zu den Leistungen gemäß Grundbeauftragung Erschwerte Ausweisung von Minderkosten Aufwändiges Nachtragsmanagement (lange Prüfdauern der Nachträge) Vergütungsregelungen mit den Objektüberwachungen und den ausführenden Firmen (Abrechnung im Stundenaufwand, auspositionierte Baustellen- gemeinkosten, Vereinbarungen zu Preissteigerungen) Firmeninsolvenzen Durchführung von Ersatzvornahmen im Stundenaufwand Unklare Vertragsschnittstellen zwischen den Firmen Im Rahmen der Projektanalyse, welche ab Anfang Juni 2024 durchgeführt wurde, wurde die obigen Problembereiche durch Prof. Volm identifiziert. Auf Grund der Kürze der Zeit sind noch nicht alle Analysen abgeschlossen. Eine Baubestandserhebung wurde im Rahmen der Analyse der noch offenen Punkte durchgeführt. Der Fokus lag hierbei bislang auf der baulichen Fertigstellung. 10. Was wird aus der Vergangenheit gelernt, um das Projekt besser aufzustellen? Folgende Maßnahmen wurden von der neuen Technischen Betriebsleitung samt der Projektleitung/Projektmanagement ergriffen und lassen sich aus der durchgeführten Analyse ableiten: Optimierte Projektstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten (Teilprojekte, Teilprojektleiter) Zielgerichtete Schnittstellenkoordination Optimiertes Besprechungswesen Angepasstes Entscheidungsmanagement Klare Kostenverfolgung Erstellung eines 3-stufigen Terminplans o Masterterminplan o Meilensteinphasenplan o Wochenterminplan Aufbau eines Gegenforderungsmanagements Straff geführtes Nachtragsmanagement und Rechnungswesen Anlage 2 3 11. Wie soll sichergestellt werden, dass die identifizierten Probleme zukünftig nicht mehr auftreten – ebensowenig wie neue? Klarheit, Transparenz und straffe Führung durch Fachkompetenz im Bau & Projektmanagement Engmaschige Überwachung des Projektfortschritts o Erfolgskontrolle des Gesamtfortschritts o Erfolgskontrolle der Teilprojekte o 4-Augen-Prinzip Verbesserte Kommunikation Optimierte Prozesssteuerung Sämtliche Aktivitäten sind allerdings weiterhin unsicherheitsbehaftet. Durch die initiierten Maßnahmen sind Probleme jedoch frühzeitiger zu erkennen, um rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen einleiten zu können. 12. Wie wird das Projekt strukturell nun aufgesetzt? Siehe Ausführungen oben. 13. Wie sieht die Rolle der Projektsteuerung künftig aus? Die Projektsteuerung unterstützt weiterhin die Gesamtprojektleitung. Die Führung des Vorhabens erfolgt nun durch das übergeordnete Projektmanagement. Das Team der Projektsteuerung wurde reduziert. Die verbleibenden Mitarbeitenden übernehmen zusätzlich Teilprojektleiteraufgaben und unterstützen die Objektüberwachungen bei der Nachtrags- und Rechnungsprüfung. 14. Wer ist täglich auf der Baustelle? Ist eine engmaschige Überprüfung der Baufortschritte gegeben und welche Personen machen das? Wie werden Kompetenzbereiche identifiziert und ggf. gestrafft? Es finden tägliche Stand-Up Meetings mit den Teilprojektleitern und den Objektüberwachungen statt. Die Bühnen der Stadt Köln agieren nun ebenfalls mit dem internen Projektteam sehr eng am Baufortschritt und eskalieren Abweichungen vom geplanten Soll-Fortschritt umgehend gegenüber dem Projektmanagement. Die jeweiligen Kompetenzen sind nun in einer Matrixstruktur definiert: Die Teilprojektleiter überwachen den Fortschritt im jeweiligen Teilprojekt. Die Objektüberwachungen agieren teilprojektübergreifend in Abhängigkeit der jeweiligen Gewerke. Das Projektteam der Bühnen der Stadt Köln überwacht ebenfalls kostengruppenweise die Aktivitäten auf der Baustelle. Anlage 2 4 15. Wieso soll und kann die Politik (bzw. alle Kölner:innen) nun mehr Vertrauen haben? Und wie wird verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt und wie belastbar ist das? Alle offenen Punkte wurden eingehen analysiert und visualisiert. Die Projektleitung des Gesamtvorhabens wurde von einem professionellen Projektmanager übernommen, welcher die Zuarbeit der Beteiligten (Objektüberwachung, Projektsteuerung, Fertigstellungsmanagement, ausführende Firmen) selbst einschätzen und entsprechend steuernd sowie regulativ einschreiten kann. Um das Vertrauen herzustellen wird offen und transparent kommuniziert. Der Fortschritt wird eng überwacht. Siehe auch Antworten zu Frage 11. Die eingeleiteten Maßnahmen müssen in den kommenden Wochen Kraft entwickeln. Der Betriebsausschuss Bühnen wird darüber informiert, welche Maßnahmen greifen. Das Vertrauen so sukzessive wiederhergestellt werden. 16. Beispiel Stahlbauerübergabe MIQUA: Hier fand eine genaue Überprüfung bei Übergabe statt. Gab/Gibt es das im Fall Bühnen auch? Bestandsaufnahme im Hinblick auf Regressansprüche – wurde das in der Vergangenheit geprüft? Wie ist es in der Zukunft (s. Übernahme Hr. Volm)? Die ausgeführten Leistungen bei der Sanierung der Bühnen Köln werden im Rahmen der baulichen Fertigstellung, baubegleitend von Sachverständigen abgenommen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die nachfolgende Inbetriebnahme planmäßig durchgeführt werden kann. Hier wird bereits heute präventiv gearbeitet, um nicht erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. Übergabe mögliche Defizite zu erkennen und um diese frühzeitig feststellen zu können. Derzeit wird mit den Anwälten die Strategie für ein Gegenforderungsmanagement bzw. ggf. Regressansprüche vorbereitet. Dieser Vorgang ist jedoch sehr sensitiv zu führen, da sämtliche Firmen, welche derzeit auf der Baustelle beschäftigt sind, weiterhin für die Fertigstellung zuständig sind. 17. Wie viel muss jetzt zurückgebaut werden? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die einzelnen Bereiche sind aus der durchgeführten Analyse bekannt. Größere Rückbauten sind aktuell nicht erforderlich. Problematisch ist auch hier wieder die Kleinteiligkeit. Es wird sich im Rahmend der Sachverständigenabnahmen zeigen, welche derzeit noch unbekannten Rückbaumaßnahmen erforderlich werden. Anlage 2 5 18. Welche Auswirkungen hat das Baustellendesaster auf die künstlerische Arbeit, wie geht es weiter an Oper und Schauspiel? Seit rund 15 Jahren bestimmt der Takt der Sanierung, bzw. der Baustelle am Offenbachplatz das künstlerische Handeln der Sparten Oper, Schauspiel und Tanz. Die Betriebsleitung mit den rund 800 Mitarbeitenden stellen sich derzeit auf die Planung und Durchführung der Spielzeiten 2024/25 und 2025/26 im Interimsbetrieb ein. In der künstlerischen Arbeit im Depot und im Staatenhaus sowie den diversen Ausweichorten für Produktion und Verwaltung sind die Bühnen mittlerweile erfahren und geübt. Interimsbeschlüsse („Interim VI“ und „Interim VII“) befinden sich in Bearbeitung. FRAGEN FDP-FRAKTION: 19. Werden für offensichtliche Fehlleistungen - die Rede ist ja von Rückbauerfordernissen und entsprechenden Neuplanungen - Regressansprüche geltend gemacht? Siehe oben, Frage 16 und 17. 20. Wie konnte es überhaupt passieren, dass Fehlplanungen bis zur baulichen Umsetzung unbemerkt geblieben sind. Siehe Fragen 1 – 8, wird zur Beantwortung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet. 21. Warum wurde über solche Vorkommnisse nicht informiert? Über den Projektverlauf wurde kontinuierlich über die Monatsberichte informiert. FRAGEN SPD-FRAKTION: 22. Ist die Oper fertigstellbar und wenn ja: an welchen Indikatoren macht die Verwaltung das fest? Ja, die Sanierung der Bühnen Köln am Offenbachplatz ist baulich fertigstellbar. Durch engmaschiges Controlling der Teilprojekte und des Gesamtfortschritts wird die Fertigstellung erreicht (siehe oben). 23. Realisierbarkeit der Technischen Gebäudeausstattung (TGA): Bereits zu Beginn der Sanierung gab es die Aussage, dass eine Fertigstellung / Einbau der TGA nicht möglich sei. Daraufhin wurde die TGA neu ausgeschrieben, es gab einen neuen Planer, weshalb dann quasi überall von vorne angefangen werden musste; jetzt entnimmt man der Presse, dass sich die Argumentation wiederholt, ein Teil der TGA könne nicht eingebaut werden bzw. wurden eingebaut und müsse jetzt zurückgebaut werden; letztlich sei in den alten Versorgungsschächten z.B. für Lüftung, Anlage 2 6 Brandschutz, Kabel etc. einfach kein Platz für die heutigen Anforderungen; Frage: Hat der neue TGA-Planer dieselben oder ähnliche Fehler gemacht? Die TGA (Technikzentralen, vertikale Steigzonen sowie die horizontalen Geschossausfädelungen) ist weitestgehend fertiggestellt und in Betrieb gesetzt. Die Ausführungen in den Medien können nicht nachvollzogen werden. 24. Wenn ja, wer haftet dafür? Gibt es die Möglichkeit, hier Regress/Schadensersatz einzufordern? Gibt es bereits anhängige Verfahren bzgl. Vertragsbrüchigkeit/Schadensersatz o.ä.? Siehe oben, Fragen 10, 16 & 19. 25. Kann die Verwaltung garantieren (nicht versuchen), irgendwann mit den technischen Anlagen tatsächlich fertig zu werden? Siehe Frage 23. 26. Die Verwaltung hat jetzt schon Probleme, überhaupt noch Firmen zu finden, die bereit sind, derart komplizierte Bauprojekte für die Stadt durchzuführen. Glaubt die Stadt, dass sie hier überhaupt Firmen / Projektplaner finden, die sich eine Fertigstellung überhaupt zutrauen? Ja. Derzeit gibt es eine Leistungsumschichtung durch zwei Firmeninsolvenzen. Alle anderen Gewerke sind besetzt. Kleinere Vergaben finden noch statt.
Anlage 1 Aktualisierung Berechnungsergebnisse
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Sanierung der Bühnen der Stadt Köln Berechnungen zum Abschreibungsverlauf und zu den Finanzierungskosten (Aktualisierung) (Basis: Planungs- u. Baukosten 798,633 Mio. Euro) Stand 30.8.2024 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 1 1. Zeitplanung (für die Berechnungen) Erl. Zeitbezug Projektlaufzeit insgesamt (1) Q3/2010 - 2026 Erste Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2010 - Q2/2012 Erste Sanierungsphase (1) Q2/2012 - Q3/2015 Zweite Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2015 - Q2/2021 Zweite Sanierungsphase (1) 3/2021 - Ende Q2/2026 Fertigstellung Bühnentechnik (Obermaschinerie) (1) 9/2020 voraussichtliche Fertigstellung sonstige Bühnentechnik (1) Ende Q4/2025 voraussichtliche Fertigstellung sonstige Betriebsanlagen (1) Ende Q4/2025 voraussichtliche Übergabe Opernhaus/Kinderoper, Schauspielhaus und Studiobühne (1) Ende Q4/2025 Schlussabwicklung / Abrechnung (1) Q1-Q2/2026 2. Mittelabfluss der Sanierungsinvestitionen Erl. vor 2020/2021 2020/2021 2021/2022 2022/2023 EUR EUR EUR EUR Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 229.500 0 0 0 Kosten Machbarkeitsstudie (3) 1.028.128 0 0 0 Planungs- und Baukosten Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 1.464.651 164.192 275.619 331.569 Baukonstruktion (KG 300) (4) 91.982.511 10.311.510 17.309.331 20.823.114 Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 149.838.642 16.797.353 28.196.736 33.920.656 Außenanlagen (KG 500) (4) 3.806.721 426.745 716.351 861.770 Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 3.104.312 348.003 584.172 702.758 Baunebenkosten (KG 700) (4) 129.240.050 14.488.190 24.320.479 29.257.521 379.436.888 42.535.992 71.402.688 85.897.388 Bauzeitzinsen (5) 22.726.652 5.672.995 5.872.460 7.923.697 Summe 403.421.167 48.208.987 77.275.148 93.821.085 Erl. 2023/2024 2024/2025 nach 31.8.25 Gesamt EUR EUR EUR EUR Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 0 0 0 229.500 Kosten Machbarkeitsstudie (3) 0 0 0 1.028.128 Planungs- und Baukosten Herrichten / Erschließen (KG 200) (4) 285.353 400.621 160.770 3.082.774 Baukonstruktion (KG 300) (4) 17.920.615 25.159.644 10.096.651 193.603.376 Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 29.192.512 40.984.822 16.447.350 315.378.072 Außenanlagen (KG 500) (4) 741.650 1.041.239 417.853 8.012.328 Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 604.802 849.111 340.751 6.533.909 Baunebenkosten (KG 700) (4) 25.179.364 35.350.564 14.186.304 272.022.471 73.924.295 103.786.000 41.649.679 798.632.930 Bauzeitzinsen (5) 12.131.726 15.516.547 8.215.581 78.059.657 Summe 86.056.021 119.302.547 49.865.260 877.950.216 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 2 3. Bilanzielle Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Sanierungsinvestitionen (geschätzte Aufteilung) Abschreibungs- (Rest-) Nutzungs- beginn dauer in Jahren EUR EUR Grundstück (6)(7) - 0 2.110.190 Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) (6)(7) 1.1.2026 40 622.005.582 Bühnentechnik (6)(7) 1.1.2026 25 167.759.892 (6)(7) 1.9.2020 20 7.785.126 175.545.018 betriebstechnische Anlagen (6)(7) 1.1.2026 20 13.683.997 1.1.2026 15 35.958.773 1.1.2026 12 5.765.238 1.1.2026 10 1.508.795 56.916.803 Einrichtungen und Ausstattungen (6)(7) laufend 12 539.489 laufend 10 1.350.166 laufend 7,5 1.985.967 laufend 5 4.040.592 7.916.214 Außenanlagen (6)(7) 1.1.2026 20 12.655.640 1.1.2026 10 800.769 13.456.409 Summe 877.950.216 4. Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen Erl. Darlehens- beträge Laufzeit in Jahren tilgungs- freie Jahre Zinsbindung in Jahren Zinssatz gleichbleibende Tilgungsraten Datum Abruf Datum Til- gungsbeginn EUR % p.a. Darlehensgeber Europäische Investitionsbank (I) (8) 30.000.000,00 23 3 ges. Laufzeit 0,8640 quartalsmäßig 02.05.2016 01.05.2019 Diverse (Schuldscheindarlehen I) (8) 65.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 30.06.2016 31.08.2019 Diverse (Schuldscheindarlehen II) (8) 100.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,2910 jährlich 30.09.2016 31.08.2019 Diverse (Schuldscheindarlehen III) (8) 35.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 12.10.2016 31.08.2019 NRW.Bank (8) 10.000.000,00 10 1 ges. Laufzeit 0,1600 quartalsmäßig 19.12.2016 01.12.2017 Diverse (Schuldscheindarlehen IV) (8) 100.000.000,00 40 5 ges. Laufzeit 1,9375 jährlich 22.09.2017 31.08.2022 Kfw Bankengruppe (I) (8) 24.027.027,00 17 0 10 Jahre 0,0500 quartalsmäßig 18.10.2018 15.02.2019 Kfw Bankengruppe (II) (8) 7.526.053,00 10 2 ges. Laufzeit 0,0500 quartalsmäßig 21.11.2018 15.11.2020 Europäische Investitionsbank (II) (8) 25.000.000,00 24 4 ges. Laufzeit 0,5520 quartalsmäßig 16.12.2019 30.11.2023 Diverse (Schuldscheindarlehen V) (8) 100.000.000,00 40 4,67 ges. Laufzeit 0,9800 jährlich 28.12.2020 31.08.2025 Diverse (Schuldscheindarlehen VI) mit 1% Tilgung p.a. (8) 90.000.000,00 12 - 12 Jahre 3,4615 jährlich 01.07.2024 30.06.2025 Tilgungsdarlehen - endfällig (8) 50.000.000,00 15 - 15 Jahre 3,7000 quartalsmäßig 01.07.2024 01.07.2039 Tilgungsdarlehen (8) 40.000.000,00 20 - 20 Jahre 3,7500 quartalsmäßig 01.07.2024 29.08.2025 Tilgungsdarlehen (8) 32.800.000,00 20 - 20 Jahre 3,7500 quartalsmäßig 02.12.2024 31.08.2025 PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VII) mit 1% Tilgung p.a. (9) 60.000.000,00 20 - 20 Jahre 3,8000 jährlich 01.04.2025 31.03.2026 PLAN: Tilgungsdarlehen (9) 50.000.000,00 20 - 20 Jahre 4,0000 quartalsmäßig 01.07.2025 31.08.2025 PLAN: Tilgungsdarlehen (Restfinanzierung Anschaffungs-/Herstellungskosten) (9) 58.646.920,00 20 - 20 Jahre 4,0000 quartalsmäßig 01.01.2026 28.02.2026 Summe 878.000.000 Erl. Herstellungs- / Anschaffungskosten Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 3 Erl. Abstimm- 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 summen EUR EUR EUR EUR EUR 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 0 0 0 0 0 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 0 0 0 0 0 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.080.502 Außenanlagen (10) -13.456.409 0 0 0 0 0 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.080.502 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 0 0 0 0 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 0 0 0 0 0 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 0 0 0 0 0 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 0 0 0 0 0 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 0 0 0 0 0 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.080.502 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 0 0 0 -833.340 -2.891.119 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 0 0 0 833.340 2.891.119 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 0 0 0 0 0 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 0 0 0 0 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - 0 0 0 0 0 Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 4 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024 EUR EUR EUR EUR EUR 0 -4.687.900 -334.700 -107.000 0 0 -389.257 -389.257 -389.257 -389.257 -981.433 -240.304 -278.528 -268.576 -257.261 0 0 0 0 0 -981.433 -5.317.461 -1.002.485 -764.833 -646.518 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -981.433 -5.317.461 -1.002.485 -764.833 -646.518 -981.433 -5.317.461 -1.002.485 -764.833 -646.518 981.433 5.317.461 1.002.485 764.833 646.518 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 5 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2024/2025 9-12/2025 1-8/2026 2026/2027 2027/2028 EUR EUR EUR EUR EUR 0 0 -10.281.266 -15.421.900 -15.421.900 -389.257 -129.752 -7.208.280 -10.812.420 -10.812.420 -253.429 -160.377 -187.643 -308.020 -303.020 0 0 -475.239 -712.859 -712.859 -642.686 -290.129 -18.152.429 -27.255.199 -27.250.199 0 0 0 0 -11.556.576 -18.963.144 -18.350.305 0 0 -2.183.877 -3.147.251 -2.982.689 0 0 -76.829 -334.409 -440.057 0 0 -13.817.282 -22.444.805 -21.773.051 -642.686 -290.129 -31.969.711 -49.700.004 -49.023.250 -642.686 -290.129 -25.835.325 -29.964.559 -29.686.840 642.686 290.129 18.152.429 27.255.199 27.250.199 0 0 0 0 0 0 0 -7.682.896 -2.709.360 -2.436.641 0 0 -7.682.896 -10.392.256 -12.828.897 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 6 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2028/2029 2029/2030 2030/2031 2031/2032 2032/2033 EUR EUR EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -10.812.420 -10.812.420 -10.812.420 -10.812.420 -10.812.420 -215.993 -190.435 -171.860 -162.148 -105.735 -712.859 -712.859 -712.859 -712.859 -712.859 -27.163.172 -27.137.614 -27.119.038 -27.109.327 -27.052.913 -17.737.583 -17.124.871 -16.512.158 -15.899.446 -15.286.733 -2.818.127 -2.653.565 -2.489.002 -2.324.440 -2.159.878 -538.080 -638.034 -738.939 -840.500 -942.915 -21.093.790 -20.416.469 -19.740.100 -19.064.385 -18.389.526 -48.256.962 -47.554.082 -46.859.138 -46.173.712 -45.442.439 -29.655.615 -29.655.615 -29.655.615 -29.655.615 -29.655.615 27.163.172 27.137.614 27.119.038 27.109.327 27.052.913 0 0 0 0 0 -2.492.443 -2.518.001 -2.536.576 -2.546.288 -2.602.702 -15.321.340 -17.839.341 -20.375.918 -22.922.206 -25.524.907 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 7 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2033/2034 2034/2035 2035/2036 2036/2037 2037/2038 EUR EUR EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -10.812.420 -10.812.420 -10.711.834 -10.661.541 -10.341.250 -49.321 -49.321 -4.175 -4.175 0 -712.859 -712.859 -659.474 -632.782 -632.782 -26.996.499 -26.996.499 -26.797.382 -26.720.397 -26.395.931 -14.674.077 -14.083.947 -13.507.095 -13.884.736 -12.701.797 -1.995.316 -1.830.754 -1.666.192 -1.501.630 -1.337.067 -1.043.911 -1.124.903 -1.175.881 -1.251.912 -1.388.429 -17.713.304 -17.039.603 -16.349.168 -16.638.278 -15.427.293 -44.709.803 -44.036.102 -43.146.550 -43.358.675 -41.823.224 -29.287.996 -28.221.163 -28.221.163 -30.052.197 -30.052.197 26.996.499 26.996.499 26.797.382 26.720.397 26.395.931 0 0 0 0 0 -2.291.497 -1.224.664 -1.423.780 -3.331.800 -3.656.266 -27.816.404 -29.041.068 -30.464.848 -33.796.648 -37.452.914 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 8 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2038/2039 2039/2040 2040/2041 2041/2042 2042/2043 EUR EUR EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -10.181.104 -10.181.090 -8.193.679 -7.394.596 -7.394.596 0 0 0 0 0 -632.782 -632.782 -632.782 -632.782 -632.782 -26.235.786 -26.235.772 -24.248.361 -23.449.277 -23.449.277 -12.071.858 -12.352.749 -10.808.677 -10.035.404 -9.262.132 -1.172.505 -1.007.943 -843.381 -678.819 -514.257 -1.537.294 -1.716.659 -1.977.864 -2.288.682 -2.623.473 -14.781.657 -15.077.351 -13.629.922 -13.002.906 -12.399.862 -41.017.443 -41.313.123 -37.878.283 -36.452.183 -35.849.139 -30.153.525 -32.419.047 -31.819.047 -31.819.047 -31.819.047 26.235.786 26.235.772 24.248.361 23.449.277 23.449.277 0 0 0 0 0 -3.917.739 -6.183.275 -7.570.686 -8.369.770 -8.369.770 -41.370.654 -47.553.929 -55.124.615 -63.494.385 -71.864.154 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 9 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2043/2044 2044/2045 2045/2046 2046/2047 2047/2048 EUR EUR EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -7.394.596 -7.394.596 -6.938.462 -6.710.396 -6.710.396 0 0 0 0 0 -632.782 -632.782 -210.927 0 0 -23.449.277 -23.449.277 -22.571.289 -22.132.295 -22.132.295 -8.490.138 -7.723.254 -7.123.477 -6.698.482 -6.280.819 -349.695 -185.132 -30.855 0 0 -2.949.005 -3.228.322 -3.365.640 -3.226.235 -3.036.866 -11.788.837 -11.136.708 -10.519.972 -9.924.717 -9.317.685 -35.238.114 -34.585.986 -33.091.262 -32.057.012 -31.449.980 -30.893.119 -29.049.479 -19.502.517 -17.398.079 -17.398.079 23.449.277 23.449.277 22.571.289 22.132.295 22.132.295 0 0 0 0 0 -7.443.842 -5.600.202 3.068.772 4.734.216 4.734.216 -79.307.996 -84.908.198 -81.839.425 -77.105.209 -72.370.993 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 10 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2048/2049 2049/2050 2050/2051 2051/2052 2052/2053 EUR EUR EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -6.710.396 -6.710.396 -2.236.799 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -22.132.295 -22.132.295 -17.658.698 -15.421.900 -15.421.900 -5.863.155 -5.445.491 -5.027.828 -4.610.164 -4.192.500 0 0 0 0 0 -2.847.498 -2.658.129 -2.513.496 -2.525.439 -2.604.487 -8.710.653 -8.103.620 -7.541.324 -7.135.603 -6.796.987 -30.842.948 -30.235.915 -25.200.022 -22.557.503 -22.218.887 -17.398.079 -17.398.079 -17.398.079 -17.398.079 -17.398.079 22.132.295 22.132.295 17.658.698 15.421.900 15.421.900 0 0 0 0 0 4.734.216 4.734.216 260.619 -1.976.180 -1.976.180 -67.636.777 -62.902.561 -62.641.942 -64.618.122 -66.594.302 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 11 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2053/2054 2054/2055 2055/2056 2056/2057 2057/2058 EUR EUR EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -3.774.837 -3.357.173 -2.927.268 -2.524.985 -2.177.630 0 0 0 0 0 -2.683.534 -2.762.581 -2.841.628 -2.868.044 -2.708.786 -6.458.371 -6.119.754 -5.768.896 -5.393.029 -4.886.416 -21.880.270 -21.541.654 -21.190.796 -20.814.928 -20.308.316 -17.398.079 -17.398.079 -17.398.075 -12.134.913 -9.357.143 15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900 0 0 0 0 0 -1.976.180 -1.976.180 -1.976.176 3.286.986 6.064.756 -68.570.481 -70.546.661 -72.522.837 -69.235.850 -63.171.094 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 12 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2058/2059 2059/2060 2060/2061 2061/2062 2062-2063 EUR EUR EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -15.421.900 -1.887.233 -1.596.836 -1.306.439 -1.043.265 -780.090 0 0 0 0 0 -2.466.196 -2.223.606 -1.953.238 -1.599.537 -1.245.835 -4.353.429 -3.820.442 -3.259.677 -2.642.801 -2.025.925 -19.775.329 -19.242.341 -18.681.577 -18.064.701 -17.447.825 -9.357.143 -9.357.143 -6.579.365 -6.579.365 -6.579.365 15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900 15.421.900 0 0 0 0 0 6.064.756 6.064.756 8.842.534 8.842.534 8.842.534 -57.106.338 -51.041.581 -42.199.047 -33.356.513 -24.513.979 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 13 Erl. Abstimm- summen 5. Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10) Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -622.005.581 Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -232.461.821 Einrichtungen und Ausstattungen (10) -7.916.214 Außenanlagen (10) -13.456.409 5.1. Abschreibungen gesamt -875.840.026 Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen Darlehenszinsen bis 12/2025 (Fertigstellung Gebäude) (11) 0 Darlehenszinsen ab 1/2026 (12) -338.419.724 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -33.872.374 Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten (14) -74.417.438 5.2. Finanzierungskosten gesamt -446.709.537 5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -1.322.549.562 6. Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -878.000.000 davon durch Abschreibungen gedeckt 875.840.026 Restzahlung am Planungsende 2.159.974 6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen 2063/2064 2064/2065 2065/2066 EUR EUR EUR -15.421.900 -15.421.900 -5.140.633 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -15.421.900 -15.421.900 -5.140.633 -516.915 -253.741 -4.717 0 0 0 -892.134 -538.432 0 -1.409.049 -792.173 -4.717 -16.830.949 -16.214.073 -5.145.350 -6.579.365 -6.579.365 -471.698 15.421.900 15.421.901 5.140.633 0 0 2.159.974 8.842.534 8.842.535 6.828.909 -15.671.445 -6.828.909 0 Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 14 7. Erläuterungen / Berechnungsgrundlagen 7.1. Allgemeine Berechnungsgrundlagen - - - - - - - - Den Berechnungen liegen nominale Größen zugrunde. Zukünftig erwartbare Preissteigerungen wurden auskunftsgemäß im Rahmen der Kostenprognose berücksichtigt. Bei den Kostenansätzen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt es sich um Bruttobeträge. Nur soweit die Kostenansätze auf den späteren Gastronomiebereich entfallen (gemäß Stand 12/2017: 5,77% der Objektgesamtflächen), wurden Nettowerte kalkuliert, da die Bühnen in Höhe dieses Anteils Vorsteuerbeträge aus den Planungs- bzw. Baukosten geltend machen können. Auftragsgemäß wurden die finanziellen Auswirkungen von Folgeinvestitionen, die innerhalb der Abschreibungsdauer der sanierten Gebäude bei wirtschaftlichem Verbrauch einzelner betriebstechnischer Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen anfallen und erneut finanziert werden müssen, nicht in die Berechnungen einbezogen. Denkbare, bei den Bühnen als Projektträger verbleibende Risiken in der Ausführung einzelner Gewerke bzw. übergeordnete Projektrisiken wurden auskunftsgemäß pauschal in Höhe von 8,000 Mio. EUR in den Berechnungen berücksichtigt. Dagegen blieben mögliche Schadenersatzansprüche der Bühnen aus werkvertraglichen Mängelrechten außer Betracht. Anpassungen der ermittelten Herstellungskosten durch zwischenzeitlich durchgeführte Abbruchmaßnahmen einzelner Bauteile im Verlauf der Sanierungsarbeiten wurden in Höhe von EUR 5,126 Mo. EUR in die Berechnungen einbezogen. Einzelheiten zu den von den Bühnen in Auftrag gegebenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Berechnungen sowie den Auftragsgrundlagen/-bedingungen ergeben sich aus der von den Bühnen erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung vom 23.1.2019 und den Ergänzungen vom 15.7.2019, 15.3.2021, 19.1.2023, 5.12.2023, vom 27.5.2024 sowie vom 19.7.2024. Für die Durchführung dieses Auftrages und die Verantwortlichkeit des Erstellers sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2017 maßgebend, die den Bühnen vorliegen. Berechnet wurden die zusätzlichen städtischen Zuschussmittel, die aufgrund der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln am Offenbachplatz zum Ausgleich von Abschreibungen und Finanzierungskosten als Folge der getätigten Investitionen im Rahmen des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses nach heutigem Kenntnisstand und auf Basis der nachfolgenden Berechnungsgrundlagen erforderlich würden. Die Berechnungen beziehen sich auf einen Planungszeitraum bis 12/2065, der durch die von den Bühnen vorgegebene (Rest-)nutzungsdauer der zu sanierenden bzw. zu errichtenden Gebäude / Gebäudeteile Opernhaus, Schauspielhaus, Studiobühne sowie Kinderoper nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bestimmt wird. Erhöhungen des Betriebskostenzuschusses werden dabei als Negativbeträge ausgewiesen. Mit den Sanierungsmaßnahmen ggf. verbundene weitere Kosten, Kosteneinsparungen oder Zusatzerlöse wurden auftragsgemäß nicht berücksichtigt. Ebenso wurden Kosten im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb der Bühnenwerkstätten, des Orchesterprobezentrums und externer Probebühnen nicht in die Berechnungen einbezogen. Die Berechnungen basieren auf einer aktualisierten Kostenprognose des von den Bühnen beauftragten Projektsteuerers zum 30.6.2024 vom 28.8.2024, die von einem Anstieg der Planungs- und Baukosten von 702,100 Mio. EUR um 96,533 Mio. EUR auf 798,633 Mio. EUR ausgeht. Die Berechnungen gehen von einer vollständigen Fremdfinanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die Bühnen aus. Sie basieren dabei auf den von den Bühnen bereits getroffenen Finanzierungsvereinbarungen bzw. von diesen geplanten bzw. kalkulierten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Aussagen zur gewählten bzw. geplanten Art der Finanzierung, der Finanzierungsstruktur sowie zum zeitlichen Ablauf des Einsatzes weiterer Fremdfinanzierungsmittel waren nicht Gegenstand des Auftrages. Sofern aus dem kalkulierten Abschreibungsverlauf Rahmenbedingungen für die weitere Finanzierungsstruktur abgeleitet werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Bühnen. Ein mögliches Ausfallrisiko bezogen auf den von den Bühnen bei der insolventen Bremer Greensill Bank angelegten Betrag von 15,000 Mio. EUR aus ausgezahlten und im Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht unmittelbar benötigten Darlehensmitteln wurde in der vorliegenden Berechnung nicht berücksichtigt. Der Aufwand aus einem solchen Ausfallrisiko würde die Kosten im Zusammenhang mit der Finanzierung der Sanierung gegebenenfalls nachträglich erhöhen. Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 15 7.2. Einzelerläuterungen (1) Gemäß Rahmenterminplan des Projektsteuerers aus Juli 2024 auf Basis einer Schätzung der weiteren zeitlichen Abläufe durch die Projektleitung. (2) (3) (4) (5) (6) - - - - - - Die Herstellungskosten der Außenanlagen betreffen Planungs- und Baukosten sowie die Kosten der Möblierung des Offenbachplatzes. Die Anschaffungskosten für Einrichtungen und Ausstattungen entstammen i.W. der Kostengruppe 600, teilweise auch der Kostengruppe 400 (Werkstatt- und Lagereinrichtung, Transportsysteme, Scheinwerfer, bewegliche Ton- und Medientechnik, Kücheneinrichtungen etc.). Aus dem Bereich der Planungsmaßnahmen der vorherigen Sanierungs- und Neubauvarianten sind nach derzeitiger Beurteilung Leistungen im Gesamtwert von EUR 229.500 noch für das aktuelle Sanierungsprojekt verwendbar. Diese Kosten wurden in die Herstellungskosten eingerechnet. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.4.2010 wurde für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu dem aktuellen Sanierungsprojekt ein Betrag von EUR 1.300.000 genehmigt. Die in diesem Zusammenhang insgesamt aufgewendeten Kosten von EUR 1.028.128 wurden in die Herstellungskosten eingerechnet. Ausgewiesen werden die voraussichtlichen Mittelabflüsse für Planungs- und Baukosten im Rahmen der Sanierungsinvestitionen nach Kostengruppen gemäß der Kostenprognose des Projektsteuerers nach DIN 276. Die Verteilung der prognostizierten Gesamtkosten auf den Planungs- und Bauzeitraum erfolgte auf der Grundlage des Zahlungsplans des Projektsteuerers, der auf Basis der weiteren Mittelabflussplanung im Juli 2024 aktualisiert wurde. Die Bauzeitzinsen im Rahmen der Gesamtherstellung wurden mit bereits abgerechneten bzw. erwartbaren Zinssätzen zwischen 0,050% und 4,000% p.a. kalkuliert und als Herstellungskosten aktiviert (§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB), soweit sie zu Auszahlungen führen und auf den Zeitraum der Herstellung (10/2010 - 12/2025) entfallen. Für die Berechnung der Bauzeitzinsen (wie auch der übrigen Zinsen für Investitionskredite) wurde modellhaft davon ausgegangen, dass sich die Investitionsausgaben gleichmäßig über das jeweilige Jahr verteilen. Die Bauzeitzinsen sollten nicht über den Betriebskostenzuschuss finanziert, sondern im Rahmen der Gesamtherstellungskosten in die endgültige Projektfinanzierung einbezogen werden. Die nach Kostengruppen sortierten Planungs- und Baukosten der Kostenprognose wurden auf bilanzielle Anlagegruppen der Sanierungsinvestitionen aufgeteilt, soweit dies auf der Grundlage der erteilten Auskünfte bzw. Betextungen der einzelnen Kostenarten bzw. Gewerke möglich war. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Aufteilung auf Basis eines zuletzt im Juli 2019 ausgewerteten Daten- und Informationstands sowie infolge üblicher Prognoseungenauigkeiten nur schätzungsweise vorgenommen werden konnte. Eine konkrete Zuordnung zu einzelnen Anlagegruppen bzw. Anlagegütern der Bühnen kann erst nach Abschluss und Abrechnung des Gesamtprojekts erfolgen. Zur Kostenaufteilung werden folgende Hinweise gegeben: Die Aufteilung der Planungs- und Baukosten der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen (i.W. Kostengruppen 300 und 400) auf das Opernhaus, das Schauspielhaus, die Kinderoper und die Studiobühne erfolgte in einem ersten Schritt anhand der konkreten Bezeichnungen der Gewerke bzw. Investitionsmaßnahmen. Soweit eine solche Zuordnung nicht möglich war, wurden die Kosten auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts (BRI) des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils verteilt. Vom Projektsteuerer wurde hier ein BRI- Schlüssel von 69% (Opernhaus), 22% (Schauspielhaus), 4% (Studiobühnen) und 5% (Kinderoper) vorgegeben. Bei den Kosten für das Grundstück handelt es sich um Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, die zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden (alternativ: laufender Aufwand) führen können. Bei den Kosten für die Bühnentechnik handelt es sich i.W. um die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ober- und Untermaschinerie, der Antriebe, des Bühnenholzes und der Druckstationen in den einzelnen Spielstätten. Nachdem die Herstellung der Obermaschinerie im September 2020 abgeschlossen wurde, soll die restliche Bühnentechnik nach aktuellen Auskünften zum Ende von Q4/2025 fertiggestellt werden. Die betriebstechnischen Anlagen entfallen vor allem auf festeingebaute Beleuchtungsanlagen und -vorrichtungen, Beschallungs- und Medienanlagen, Verkabelung etc.. Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 16 - (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) Darlehenszinsen, die auf die Finanzierung der innerhalb der Planungs- und Bauphase vorzeitig fertiggestellten Anlagegüter entfallen, wurden bis zum 31.8.2023 aufgrund alternativer Vorfinanzierungen seitens der Bühnen nicht aufgewendet und wurden deshalb auch bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (12/2025) nicht berücksichtigt. Es handelt sich um die Darlehenszinsen, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind und die ab 1/2026 laufend über den städtischen Betriebskostenzuschuss zu finanzieren sind. Soweit Tilgungsraten auf die von den Bühnen vereinbarten Darlehen vor der Fertigstellung des Gesamtprojekts zu zahlen sind (insgesamt EUR 95.651.076) und noch nicht durch Rückflüsse von Abschreibungsbeträgen (EUR 8.244.405) bzw. Kosten von notwendigen Gebäudeabbruchmaßnahmen (EUR 5.125.600) über Betriebskostenzuschüsse ausgeglichen werden konnten bzw. werden können, wurde dieser geschätzte Finanzierungsbedarf (EUR 82.281.071) auf der Grundlage einer Darlehenskreditierung ab 1/2026 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem kalkulierten festen Zinssatz von 4,000% p.a. in die Berechnungen einbezogen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem Wege mit günstigeren Konditionen verbunden sein, würden die Bühnen eine derartige Finanzierung vornehmen. Die Baunebenkosten (i.W. Kostengruppe 700) wurden den direkt zurechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagegruppe (Grundstück, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, Bühnentechnik und Außenanlagen) prozentual zugeschlagen. Die jeweiligen Nutzungsdauern als Grundlage für die jährlichen Abschreibungen der einzelnen Anlagegruppen nach der linearen Methode wurden sachgerecht anhand von Abschreibungstabellen bzw. den bisherigen Abschreibungsverläufen bei den Bühnen geschätzt. Nach Vorgaben der Bühnen soll bezüglich der (Rest-)nutzungsdauer der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen von einem Zeitraum von 40 Jahren nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausgegangen werden. Dies wäre die unveränderte (Rest-) Nutzungsdauer, die den Berechnungen zu den Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf den städtischen Betriebskostenzuschuss, Stand 21.11.2011, auf der Grundlage der damaligen Erkenntnisse und Kostenplanungen zugrunde gelegt wurde. Die gegenüber der früheren Planung erheblich und mehrfach gestiegenen Kosten sollen sich auskunftsgemäß nicht dergestalt auf die (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude bzw. gebäudetechnischen Anlagen auswirken, dass dies zu einer Änderung der Abschreibungsdauer führen würde. Die neue Bühnentechnik soll vor dem Hintergrund des Funktionsumfangs, der Qualität und technischen Leistungsfähigkeit der eingebauten Anlagen ca. 20 bis 25 Jahre nutzbar sein. Die betriebstechnischen Anlagen, die Außenanlagen und die Einrichtungen und Ausstattungen wurden mit Nutzungsdauern von 5 bis 20 Jahren veranschlagt. Im Rahmen der Finanzierungsstruktur werden hier zunächst alle Darlehen einschließlich Darlehenskonditonen ausgewiesen, welche die Bühnen zum aktuellen Zeitpunkt vertraglich vereinbart haben (EUR 709.353.080). Zur geplanten weiteren Finanzierung wurde zum 1.4.2025 zunächst ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 60.000.000 mit einer Tilgung von 1,000% p.a. sowie einem endfälligen Restbetrag von 85% nach einer Laufzeit von 15 Jahren berücksichtigt. Das Darlehen soll mit einem Zinssatz von 3,800% p.a. fest für die gesamte Laufzeit verzinst werden. Auf den Auszahlungszeitpunkt 1.7.2025 wurde ein weiteres Tilgungsdarlehen über EUR 50.000.000 über 20 Jahre zum Zinssatz von 4,000% (fest für die gesamte Laufzeit) einkalkuliert. Schließlich wurde noch ein Tilgungsdarlehen zum Auszahlungszeitpunkt 1.1.2026, ebenfalls versehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren sowie einer Festverzinsung von 4,000% p.a., in Höhe von EUR 58.646.920 (Restfinanzierungsbetrag) eingerechnet. Bezogen auf die bereits realisierten bzw. geplanten Schuldscheindarlehen mit 1%-iger Jahrestilgung sowie das endfällige Darlehen wurde für den Zeitpunkt der Rückzahlung jeweils eine Anschlussfinanzierung zu einem Zinssatz von 4,000% p.a. unterstellt. Die berechneten planmäßigen Abschreibungen führen über einen Zeitraum von 40 Jahren (prognostizierte (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude) über die jährlichen Betriebskostenzuschüsse zu einem Mittelzufluss bei den Bühnen von insgeamt EUR 875.840.026. Dies entspricht den gesamten Anschaffungs- / Herstellungskosten (EUR 877.950.216 abzüglich des Kostenanteils für das Grundstück (EUR 2.110.190). Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 17 (14) (15) (16) (17) Ausgewiesen werden die Tilgungsteilbeträge pro Spielzeit sowie kummuliert, die im Verlauf des Planungszeitraums zunächst nicht durch Abschreibungsgegenwerte kompensiert und später überdeckt werden. Die auf diesen Finanzierungsbedarf entfallenden Zinsaufwendungen wurden im Rahmen der Finanzierungskosten der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 5.2. der Berechnungsübersichten bzw. Erläuterung Tz. 14) berücksichtigt. Mit dem Ziel, den künftigen Abschreibungsverlauf näher an den Liquiditätsbedarf aus den Darlehenstilgungen heranzuführen, könnten im weiteren Projektverlauf ggf. verschiedene Alternativen analysiert werden (z.B. Veränderung des Abschreibungsverlaufs auf die Gebäude durch Anwendung von Komponentenabschreibung, Vereinbarung alternativer Tilgungsverläufe bezüglich der noch einzugehenden Darlehensverpflichtungen, Reduzierung des Fremdfinanzierungsbedarfs durch Einbezug von Eigenkapital der Bühnen). Der Abschreibungsverlauf auf Basis der dargestellten bilanziellen Aufteilung der Anlageinvestitionen, die zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf und damit im Abschreibungsbeginn sowie der frühzeitige Tilgungsbeginn der Finanzierungsdarlehen zwecks Sicherung langfristig günstiger Zinskonditionen führen dazu, dass die von den Bühnen zu zahlenden jährlichen Tilgunsgraten über einen längeren Zeitraum über den jährlichen Abschreibungsbeträgen liegen, welche über den Betriebskostenzuschuss an die Bühnen zurückfließen. Unabhängig von der Frage, ob und in welcher Höhe in diesem Zusammenhang für die Bühnen ein tatsächlicher Finanzierungsbedarf (vgl. dazu Abschnitt 6 der Berechnungsübersichten) entstehen wird, wurde ein kalkulatorischer zusätzlicher Finanzierungsbedarf in die Berechnungen einbezogen. Auch hierbei wurde von einem kalkulatorischen Zinssatz von 4,000% p.a. ausgegangen. Sollte im Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme eine Finanzierung auf anderem Wege mit günstigeren Konditionen verbunden sein, würden die Bühnen eine derartige Finanzierung vornehmen. Auf der Grundlage der dargestellten Berechnungsprämissen führen die Berechnungen zu den Sanierungsinvestitionen (ohne Folgeinvestitionen, siehe Abschnitt 7.1.) zu einer Erhöhung des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich von Abschreibungen und Zinsen um durchschnittlich rd. EUR 32.617.000, in der Spitze um rd. EUR 49.700.000 (2026/2027). Es handelt sich um die Tilgungsraten, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind. Sanierung Bühnen der Stadt Köln: (Aktualisierung) Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten Stand: 30.08.2024 Seite 18 8. Zusammenfassung der Ergebnisse EUR 8.1. Gesamtkosten der Sanierung nach Kostengruppen Verwendbare Planungskosten Neubauvariante 229.500 Kosten Machbarkeitsstudie 1.028.128 Planungs- und Baukosten 798.632.930 Bauzeitzinsen 78.059.657 Summe 877.950.216 8.2. Bilanzielle Herstellungskosten der Sanierung (Rest-) Nutzungs- dauer in Jahren Grundstück - 2.110.190 Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) 40 622.005.582 Bühnentechnik 20 - 25 175.545.018 betriebstechnische Anlagen 10 - 20 56.916.803 Einrichtungen und Ausstattungen 5 - 12 7.916.214 Außenanlagen 10 - 20 13.456.409 Summe 877.950.216 8.3. Finanzierungsstruktur der Sanierung Laufzeit in Jahren Zinssatz Zinsbindung in Jahren Datum Abruf Darlehens- beträge % p.a. EUR Darlehensgeber: Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00 NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00 Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre 18.10.2018 24.027.027,00 Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00 Europäische Investitionsbank (II) 24 0,5520 ges. Laufzeit 16.12.2019 25.000.000,00 Diverse (Schuldscheindarlehen V) 40 0,9800 ges. Laufzeit 28.12.2020 100.000.000,00 Div. (Schuldscheindarlehen VI) mit 1% Tilgung p.a. 12 3,4615 12 Jahre 01.07.2024 90.000.000,00 Tilgungsdarlehen - endfällig 15 3,7000 15 Jahre 01.07.2024 50.000.000,00 Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 01.07.2024 40.000.000,00 Tilgungsdarlehen 20 3,7500 20 Jahre 02.12.2024 32.800.000,00 PLAN: Div. (Schuldscheindarlehen VII) mit 1% Tilgung p.a. 20 3,8000 20 Jahre 01.04.2025 60.000.000,00 PLAN: Tilgungsdarlehen 20 4,0000 20 Jahre 01.07.2025 50.000.000,00 PLAN: Tilgungsdarlehen (Restfinanzierung Anschaffungs-/Herstellungskosten) 20 4,0000 20 Jahre 01.01.2026 58.646.920,00 Summe 878.000.000 8.4. Mehrbelastungen des jährlichen Betriebskostenzuschusses EUR aus den Sanierungsinvestitionen (ohne Reinvestitionen): maximale Zusatzbelastung (in der Spielzeit 2026/2027) rd. 49.700.000 durchschnittliche Zusatzbelastung pro Spielzeit rd. 32.617.000
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2688/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.09.2024
- Erstellt
- 02.09.2024 13:47