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1912/2025/1

Mündliche Anfrage von Herrn Marx in der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.05.2025 betreffend "Sachstand zum Umzug des Autonomen Zentrums"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.07.2025

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 02.09.2025, TOP 2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2079 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1/Ob 
Vorlagen-Nummer 01.07.2025 
 1912/2025/1 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 
 
Mündliche Anfrage von Herrn Marx in der Sondersitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.05.2025 betreffend "Sachstand zum Umzug 
des Autonomen Zentrums" 
Herr Werner Marx erkundigt sich in der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 
am 26.05.2025 (TOP 8.2) nach dem aktuellen Sachstand zum Umzug des Autonomen Zent-
rums. Er möchte erfahren: 
 
1. ob die bisherigen Mieter*innen bereits aus dem Objekt „In den Reihen 16“ ausgezogen 
sind, 
2. ob mit den Sanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen im Objekt bereits begonnen 
worden ist und wann diese abgeschlossen sein werden und 
3. wann der Umzug des Autonomen Zentrums erfolgen soll. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1. 
Für die Räumlichkeiten, die dem Autonomen Zentrum zur Nutzung überlassen werden sollen, 
bestehen noch zwei Mietverhältnisse. Mit den beiden Mietern werden derzeit zielführende, 
einvernehmliche Lösungen erarbeitet. Diese umfassen Standortverlagerungen bzw. Alternativ-
flächen nicht genutzter Gebäudeteile des Grundstückes In den Reihen 16. Darüber hinaus be-
stehen noch Mietverträge in den Gebäudeteilen, die nicht Bestandteil des Erbbaurechtsvertra-
ges mit dem Autonomen Zentrum werden. 
 
zu 2. und 3. 
Der Rat hat zur Verlagerung des Autonomen Zentrums in seiner Sitzung am 14.11.2024 
(1653/2024) den Beschluss über die Bestellung eines Erbbaurechtes an dem städtischen Ob-
jekt In den Reihen 16 und die Anerkennung eines Finanzierungsbedarfes für notwendige, rudi-
mentäre Ertüchtigungsmaßnahmen an diesem Gebäude gefasst. Der Beschluss befindet sich 
in seiner Umsetzung, so werden die für die rudimentäre Wiederherstellung des Gebäudes not-
wendigen Planungen durch den hinzugezogenen Architekten derzeit abgeschlossen. Der Um-
zug erfolgt, sobald die in der Beschlussvorlage 1653/2024 dargestellten Voraussetzungen vor-
liegen.  
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1912/2025/1
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.07.2025
Erstellt
23.06.2025 09:40