Mündliche Anfrage von Herrn Marx in der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.05.2025 betreffend "Sachstand zum Umzug des Autonomen Zentrums"
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1912/2025/1 vom 01.07.2025
Stand: Am 02.09.2025 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1/Ob Vorlagen-Nummer 01.07.2025 1912/2025/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 Mündliche Anfrage von Herrn Marx in der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.05.2025 betreffend "Sachstand zum Umzug des Autonomen Zentrums" Herr Werner Marx erkundigt sich in der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.05.2025 (TOP 8.2) nach dem aktuellen Sachstand zum Umzug des Autonomen Zent- rums. Er möchte erfahren: 1. ob die bisherigen Mieter*innen bereits aus dem Objekt „In den Reihen 16“ ausgezogen sind, 2. ob mit den Sanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen im Objekt bereits begonnen worden ist und wann diese abgeschlossen sein werden und 3. wann der Umzug des Autonomen Zentrums erfolgen soll. Antwort der Verwaltung: zu 1. Für die Räumlichkeiten, die dem Autonomen Zentrum zur Nutzung überlassen werden sollen, bestehen noch zwei Mietverhältnisse. Mit den beiden Mietern werden derzeit zielführende, einvernehmliche Lösungen erarbeitet. Diese umfassen Standortverlagerungen bzw. Alternativ- flächen nicht genutzter Gebäudeteile des Grundstückes In den Reihen 16. Darüber hinaus be- stehen noch Mietverträge in den Gebäudeteilen, die nicht Bestandteil des Erbbaurechtsvertra- ges mit dem Autonomen Zentrum werden. zu 2. und 3. Der Rat hat zur Verlagerung des Autonomen Zentrums in seiner Sitzung am 14.11.2024 (1653/2024) den Beschluss über die Bestellung eines Erbbaurechtes an dem städtischen Ob- jekt In den Reihen 16 und die Anerkennung eines Finanzierungsbedarfes für notwendige, rudi- mentäre Ertüchtigungsmaßnahmen an diesem Gebäude gefasst. Der Beschluss befindet sich in seiner Umsetzung, so werden die für die rudimentäre Wiederherstellung des Gebäudes not- wendigen Planungen durch den hinzugezogenen Architekten derzeit abgeschlossen. Der Um- zug erfolgt, sobald die in der Beschlussvorlage 1653/2024 dargestellten Voraussetzungen vor- liegen. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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02.09.2025
TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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