AN/1613/2021
Öffentlichkeitsbeteiligung ein Lernprozess
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Anfrage (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.08.2021 AN/1613/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021, TOP 9.2.1 Öffentlichkeitsbeteiligung ein Lernprozess Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 17.08.2021 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden 6. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 02.09.2021 zu nehmen. Am 28. Mai 2020 beschloss die Bezirksvertretung Kalk einstimmig „die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen.“ (Vorlagennummer: 1099/2020) Der Sinn dieses Beschlusses sollte die Ausweitung der so genannten Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Ein entsprechender Ratsbeschluss (Vorlagennummer: 1056/2020) folgte am 18.06.2020. Die angesprochenen „Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung“ waren als Anlage 1 ein Bestandteil der beiden Beschlüsse. Die - dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungsschritte hatte der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung beschlossen. Darin heißt es unter anderem: „Dabei sollen sie jedoch w eiterhin lernend reflektiert und fortentw ickelt w erden.“ Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Diesem Satz fühlen auch wir uns verpflichtet und möchten mit dieser Anfrage zu Reflexion und Lernprozess beitragen. So haben zu mindestens wir bereits gelernt, dass jetzt den meisten Beschlüssen eine mehr oder minder stichhaltige Begründung beiliegt, warum keine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen sollte. Dies liegt unter anderem daran, dass unter Punkt 3 der Leitlinien bestimmte zu erfüllende Bedingungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung genannt werden. Es ist zu beobachten, dass es den entsprechenden Verwaltungsstellen ausgesprochen leicht fällt, mindestens eine dieser Bedingungen als nicht gegeben festzustellen und damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung abzulehnen. Eine Bezirksvertretung kann beispielsweise nicht überprüfen, ob die „finanziellen und personellen Ressourcen zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung“ zur Verfügung stehen und die zeitlichen Ressourcen lassen sich durch ein spätes Einbringen der Beschlussvorlage leicht manipulieren. Insbesondere wenn bereits getroffene Beschlüsse mit Öffentlichkeitsbeteiligung unverändert zur Ursprungsfassung, also ohne Öffentlichkeitsbeteiligung so lange zur Beschlussfassung vorgelegt werden, bis die „zeitliche Ressource“ erschöpft ist. Auch die Entscheidung, ob es einen Gestaltungsspielraum gibt oder nicht, obliegt augenscheinlich allein der Verwaltungsstelle, welche die Vorlage erstellt. Das Verfahren erinnert insgesamt an den Ratsbeschluss, zu jeder Beschlussvorlage eine Alternative vorzuschlagen. Seit diesem Beschluss findet man häufig den Zusatz „Alternative: KEINE“ darunter. Kurzum könnte eine Verwaltung, die unwillig ist, den politischen Willen oder den Willen der Öffentlichkeit (die im Idealfall übereinstimmen) umzusetzen oder gar anzuhören auf die Idee kommen, immer eine Begründung zu finden, warum sie einer Öffentlichkeitsbeteiligung oder einem politischen Änderungswunsch entgeht und alles so umsetzen kann, wie sie es selbst geplant hat und für richtig hält. Die Berücksichtigung politischer Entscheidungen und die Einbeziehung der Öffentlichkeit dürfen aber nicht am guten Willen einer städtischen Verwaltung liegen, wenn wir es mit der kommunalen Selbstverwaltung und der Öffentlichkeitsbeteiligung und so mit unserer Demokratie ernst meinen. - 3 - Um zukünftig als Fraktion mit dem Werkzeug der Öffentlichkeitsbeteiligung besser umgehen zu können, aber auch um Transparenz, Flexibilität und Modernität in unserer Stadtverwaltung zu entwickeln und ein Nachdenken im Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung zu erwirken, ob hier nicht nachgeschärft werden muss, stellen wir die folgenden Fragen, deren Beantwortung wir nicht nur mit Freude erwarten, sondern auch gerne dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis geben möchten. 1. Die unterste Beteiligungsstufe laut Leitlinien ist die Stufe der Information bei welcher die Öffentlichkeit über Planungen und Entscheidungen informiert werden soll, ohne selbst darauf Einfluss nehmen zu können. Warum ist es für diese Form der Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, ob es einen Gestaltungsspielraum gibt und die inhaltlichen Entscheidungen noch nicht getroffen wurden? 2. Welche Möglichkeiten hat ein repräsentatives Entscheidungsgremium, wenn die Vorlagen erstellende Stelle in der Verwaltung trotzt Beschlusses keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt, sondern so lange über eine Durchführung diskutiert bis es für eine solche keine zeitlichen Ressourcen mehr gibt? 3. Wäre es, in der unter 2. geschilderten Situation nicht sinnvoll, wenn das Büro für Öffentlichkeitsarbeit oder eine andere Stelle als Vermittlerin angerufen werden könnte? 4. Welche verwaltungsinternen (Schulungs- und Weiterbildungs-) Maßnahmen werden durchgeführt, um die Vorlagen erstellenden Stellen, dafür zu sensibilisieren sich offener für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben? 5. Wer kontrolliert die Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Beschlussvorlagen eigentlich auf Sinnhaftigkeit und Logik? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kalker Hauptstraße 247
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1613/2021
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 17.08.2021 14:20