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AN/1613/2021

Öffentlichkeitsbeteiligung ein Lernprozess

Anfrage nach § 4 BV8 (Linke) 31.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021, TOP 9.2.1

Anfrage (Die Linke BV8)

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Anfrage (Die Linke BV8)

5870 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.08.2021 
AN/1613/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021, TOP 9.2.1 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung ein Lernprozess  
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 17.08.2021 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, die folgende 
Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden 6. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in 
der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 02.09.2021 zu nehmen. 
 
Am 28. Mai 2020 beschloss die Bezirksvertretung Kalk einstimmig „die Leitlinien für die 
Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 umzusetzen.“ (Vorlagennummer: 1099/2020) Der 
Sinn dieses Beschlusses sollte die Ausweitung der so genannten Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Ein entsprechender Ratsbeschluss (Vorlagennummer: 
1056/2020) folgte am 18.06.2020. 
Die angesprochenen „Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung“ waren als Anlage 1 ein 
Bestandteil der beiden Beschlüsse.  
Die - dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung 
und den Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran 
anknüpfenden Umsetzungsschritte hatte der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 
11.03.2020 mit nur einer Enthaltung beschlossen. Darin heißt es unter anderem: 
„Dabei sollen sie jedoch w eiterhin lernend reflektiert und fortentw ickelt w erden.“  
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Diesem Satz fühlen auch wir uns verpflichtet und möchten mit dieser Anfrage zu 
Reflexion und Lernprozess beitragen.  
 
So haben zu mindestens wir bereits gelernt, dass jetzt den meisten Beschlüssen eine 
mehr oder minder stichhaltige Begründung beiliegt, warum keine 
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen sollte. Dies liegt unter anderem daran, dass unter 
Punkt 3 der Leitlinien bestimmte zu erfüllende Bedingungen für eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung genannt werden.  
Es ist zu beobachten, dass es den entsprechenden Verwaltungsstellen ausgesprochen 
leicht fällt, mindestens eine dieser Bedingungen als nicht gegeben festzustellen und 
damit eine Öffentlichkeitsbeteiligung abzulehnen. Eine Bezirksvertretung kann 
beispielsweise nicht überprüfen, ob die „finanziellen und personellen Ressourcen zur 
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung“ zur Verfügung stehen und die zeitlichen 
Ressourcen lassen sich durch ein spätes Einbringen der Beschlussvorlage leicht 
manipulieren. Insbesondere wenn bereits getroffene Beschlüsse mit 
Öffentlichkeitsbeteiligung unverändert zur Ursprungsfassung, also ohne 
Öffentlichkeitsbeteiligung so lange zur Beschlussfassung vorgelegt werden, bis die 
„zeitliche Ressource“ erschöpft ist. 
 
Auch die Entscheidung, ob es einen Gestaltungsspielraum gibt oder nicht, obliegt 
augenscheinlich allein der Verwaltungsstelle, welche die Vorlage erstellt. Das Verfahren 
erinnert insgesamt an den Ratsbeschluss, zu jeder Beschlussvorlage eine Alternative 
vorzuschlagen. Seit diesem Beschluss findet man häufig den Zusatz „Alternative: 
KEINE“ darunter.  
 
Kurzum könnte eine Verwaltung, die unwillig ist, den politischen Willen oder den Willen 
der Öffentlichkeit (die im Idealfall übereinstimmen) umzusetzen oder gar anzuhören auf 
die Idee kommen, immer eine Begründung zu finden, warum sie einer 
Öffentlichkeitsbeteiligung oder einem politischen Änderungswunsch entgeht und alles so 
umsetzen kann, wie sie es selbst geplant hat und für richtig hält.  
 
Die Berücksichtigung politischer Entscheidungen und die Einbeziehung der 
Öffentlichkeit dürfen aber nicht am guten Willen einer städtischen Verwaltung liegen, 
wenn wir es mit der kommunalen Selbstverwaltung und der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und so mit unserer Demokratie ernst meinen.

- 3 - 
Um zukünftig als Fraktion mit dem Werkzeug der Öffentlichkeitsbeteiligung besser 
umgehen zu können, aber auch um Transparenz, Flexibilität und Modernität in unserer 
Stadtverwaltung zu entwickeln und ein Nachdenken im Büro für 
Öffentlichkeitsbeteiligung zu erwirken, ob hier nicht nachgeschärft werden muss, stellen 
wir die folgenden Fragen, deren Beantwortung wir nicht nur mit Freude erwarten, 
sondern auch gerne dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis geben möchten. 
 
1. Die unterste Beteiligungsstufe laut Leitlinien ist die Stufe der Information bei 
welcher die Öffentlichkeit über Planungen und Entscheidungen informiert werden 
soll, ohne selbst darauf Einfluss nehmen zu können. Warum ist es für diese Form 
der Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, ob es einen Gestaltungsspielraum gibt 
und die inhaltlichen Entscheidungen noch nicht getroffen wurden? 
 
2. Welche Möglichkeiten hat ein repräsentatives Entscheidungsgremium, wenn die 
Vorlagen erstellende Stelle in der Verwaltung trotzt Beschlusses keine 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt, sondern so lange über eine Durchführung 
diskutiert bis es für eine solche keine zeitlichen Ressourcen mehr gibt? 
 
3. Wäre es, in der unter 2. geschilderten Situation nicht sinnvoll, wenn das Büro für 
Öffentlichkeitsarbeit oder eine andere Stelle als Vermittlerin angerufen werden 
könnte? 
 
4. Welche verwaltungsinternen (Schulungs- und Weiterbildungs-) Maßnahmen 
werden durchgeführt, um die Vorlagen erstellenden Stellen, dafür zu 
sensibilisieren sich offener für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben? 
 
5. Wer kontrolliert die Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei 
Beschlussvorlagen eigentlich auf Sinnhaftigkeit und Logik? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender    Stellvertretender  Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/1613/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV8 (Linke)
Datum
31.08.2021
Erstellt
17.08.2021 14:20