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2212/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentlicher Hundetrainingsplatz für Spielplatz, Aktenzeichen 145/24

Mitteilung BV 09.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2025, TOP 2.2

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

3950 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 145/24 25.06.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Öffentlicher Hundetrainingsplatz für Spielplatz“, 
Aktenzeichen 145/24  
Sehr geehrte Frau     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2024, auf das ich nun zurückkommen kann. 
Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst 
Stellungnahmen bei den Fachdienststellen einzuholen. Nachfolgend übermittle ich 
Ihnen nun gerne das Prüfergebnis: 
Es haben sich verschiedene Fachämter mit Ihrem Anliegen befasst. Aus der Stellung-
nahme des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen geht hervor, dass „Hunde 
(mit wenigen Ausnahmen) auf den gesamten städtischen Grünanlagen an der Leine 
geführt werden dürfen. Entsprechend besteht ausreichend Raum im Stadtgebiet für 
privates Hundetraining an der Leine. Sollten Hundehalter*innen Trainingsbedarf im 
Freiauslauf haben, so stehen hierzu die Hundefreilaufflächen zur Verfügung. Im direk-
ten Umfeld des Blücherparks befinden sich gleich mehrere Hundefreilaufflächen ver-
schiedener Größe.  
Die Freilaufflächen im Inneren Grüngürtel sowie am Bürgerpark Nord haben in diesem 
Zusammenhang eine Fläche von über 202.000 bzw. über 162.000 Quadratmetern. 
Hier ist ausreichend Fläche vorhanden, um Hunde auch ohne Störung zu trainieren. 
Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden ist auch der Publikumsverkehr in 
diesen Flächen geringer. 
Sofern auch in diesen Bereichen aus Sicht der jeweiligen Hundehalter*innen kein Trai-
ning möglich ist, wäre das Angebot privater Hundeschulen in Anspruch zu nehmen.

Seite 2/2 
Ferner wäre auch auf einer kleineren eingezäunten Fläche das Ablenkungspotenzial 
sehr hoch, wenn mehrere Hundehalter*innen die Flächen mit Ihren Tieren gleichzeitig 
nutzen. 
Die Flächen sollen in primärer Hinsicht der Naherholung für die gesamte Stadtbevöl-
kerung dienen. Eine Umzäunung würde den Eindruck entstehen lassen, dass die Flä-
chen der Nutzung durch die sonstige Öffentlichkeit entzogen werden. Dies soll vermie-
den werden. Auch sind Zaunanlagen kostenintensiv in der Erstellung und Instandhal-
tung. 
Letztlich handelt es sich beim Blücherpark zudem um Flächen unter Denkmalschutz. 
Zudem greift ebenfalls der Landschaftsschutz, der das Erstellen von baulichen Anla-
gen erschwert.“ 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie teilt außerdem mit, dass „die von Ihnen ange-
sprochene Fläche als Spielfläche bei der Stadt Köln festgelegt ist, diese auch zukünf-
tig als Spielfläche für Kinder und Jugendliche fungieren soll. Vor diesem Hintergrund 
steht diese Fläche nicht als Hundetrainingsfläche zur Verfügung.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn     unter Telefonnummer: 
0221/221-   oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Mitteilung BV

886 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2212/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentlicher Hundetrainingsplatz für 
Spielplatz, Aktenzeichen 145/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2429 Zeichen

Von:  
Gesendet: Freitag, 18. Oktober 2024 14:49 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Anregung Spielplatz 5070202 -> Hundetrainingsplatz 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich möchte gerne folgende Anregung für die Umgestaltung des Spielplatzes 5070202 
Blücherpark 2 / An der Autobahn geben: Der Spielplatz könnte zu einem öffentlichen 
Hundetrainingsplatz umfunktioniert werden und somit den Blücherpark für alle maßgeblich 
aufwerten. 
 
Ausgangssituation - Spielplatz nicht genutzt: 
 
Der Spielplatz wird nicht von Kindern bespielt. Er liegt direkt an der Autobahn und ist 
spärlich ausgestattet, dementsprechend gehen alle Familien mit Kindern auf den anderen 
Spielplatz im Park. 
Siehe Bilder im Anhang. 
 
Vorschlag - Hundetrainingsplatz:  
 
Mit einer einfachen Umzäunung könnte ein oder mehrere wertvolle Trainingsplätze für 
Hundebesitzer entstehen. 
Der Trainingsbedarf vieler Hunde übersteigt einen wöchentlichen Besuch bei der 
Hundeschule. Der umzäunte Platz 
wäre ein sicherer Ort, um mit Hunden mit besonderem Trainingsbedarf zu trainieren.   
Es gibt im Blücherpark zwar Hundefreilaufflächen, die sich aber für das Training mit dem 
Hund nicht eignen. Die Ablenkung durch andere freilaufende Hunde ist groß und kann zu 
Konflikten zwischen den Hunden führen. Desweiteren können jagdlich motivierte Hunde im 
offenen Park zum Teil gar nicht abgeleint werden, da sie sonst weglaufen. 
Es besteht also derzeit kaum die Möglichkeit, mit einem Hund sicher zu trainieren. Ein 
Trainingsziel könnte zum Beispiel sein, dass ein Hund auch ohne Leine ruhig bei Fuß läuft, 
oder dass ein Hund sich auf Entfernung hinsetzt. All dies muss zunächst in einem geschützten 
Rahmen geübt werden, damit es auch auf dem Spaziergang im Park klappt. 
 
Zusammenfassung 
 
Ein sicherer Ort für Hundetraining wirkt sich positiv auf Hunde, deren Halter und das gesamte 
Parkklima aus.  
Der Spielplatz müsste nur umzäunt werden und entsprechende Schilder aufgestellt werden. Es 
ist wichtig, auf den Schildern zu verdeutlichen, dass die Fläche zu Trainingszwecken und 
nicht als (zusätzliche) Freilauffläche genutzt werden soll. 
 
 
Ich freue mich auf eine Rückmeldung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Kinclos 
Spielplatzname: Spielplatznummer: 5070202 Sta 
Blücherpark 2 / An der Autobahn 
stor Bilderstöckc Notruf. Callcente Stadt Köln 0221-221-0

Beratungsverlauf (1)

09.09.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2212/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.07.2025
Erstellt
07.07.2025 09:46