2212/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentlicher Hundetrainingsplatz für Spielplatz, Aktenzeichen 145/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 145/24 25.06.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Öffentlicher Hundetrainingsplatz für Spielplatz“, Aktenzeichen 145/24 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2024, auf das ich nun zurückkommen kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst Stellungnahmen bei den Fachdienststellen einzuholen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen nun gerne das Prüfergebnis: Es haben sich verschiedene Fachämter mit Ihrem Anliegen befasst. Aus der Stellung- nahme des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen geht hervor, dass „Hunde (mit wenigen Ausnahmen) auf den gesamten städtischen Grünanlagen an der Leine geführt werden dürfen. Entsprechend besteht ausreichend Raum im Stadtgebiet für privates Hundetraining an der Leine. Sollten Hundehalter*innen Trainingsbedarf im Freiauslauf haben, so stehen hierzu die Hundefreilaufflächen zur Verfügung. Im direk- ten Umfeld des Blücherparks befinden sich gleich mehrere Hundefreilaufflächen ver- schiedener Größe. Die Freilaufflächen im Inneren Grüngürtel sowie am Bürgerpark Nord haben in diesem Zusammenhang eine Fläche von über 202.000 bzw. über 162.000 Quadratmetern. Hier ist ausreichend Fläche vorhanden, um Hunde auch ohne Störung zu trainieren. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden ist auch der Publikumsverkehr in diesen Flächen geringer. Sofern auch in diesen Bereichen aus Sicht der jeweiligen Hundehalter*innen kein Trai- ning möglich ist, wäre das Angebot privater Hundeschulen in Anspruch zu nehmen. Seite 2/2 Ferner wäre auch auf einer kleineren eingezäunten Fläche das Ablenkungspotenzial sehr hoch, wenn mehrere Hundehalter*innen die Flächen mit Ihren Tieren gleichzeitig nutzen. Die Flächen sollen in primärer Hinsicht der Naherholung für die gesamte Stadtbevöl- kerung dienen. Eine Umzäunung würde den Eindruck entstehen lassen, dass die Flä- chen der Nutzung durch die sonstige Öffentlichkeit entzogen werden. Dies soll vermie- den werden. Auch sind Zaunanlagen kostenintensiv in der Erstellung und Instandhal- tung. Letztlich handelt es sich beim Blücherpark zudem um Flächen unter Denkmalschutz. Zudem greift ebenfalls der Landschaftsschutz, der das Erstellen von baulichen Anla- gen erschwert.“ Das Amt für Kinder, Jugend und Familie teilt außerdem mit, dass „die von Ihnen ange- sprochene Fläche als Spielfläche bei der Stadt Köln festgelegt ist, diese auch zukünf- tig als Spielfläche für Kinder und Jugendliche fungieren soll. Vor diesem Hintergrund steht diese Fläche nicht als Hundetrainingsfläche zur Verfügung.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2212/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Öffentlicher Hundetrainingsplatz für Spielplatz, Aktenzeichen 145/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 18. Oktober 2024 14:49 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregung Spielplatz 5070202 -> Hundetrainingsplatz Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne folgende Anregung für die Umgestaltung des Spielplatzes 5070202 Blücherpark 2 / An der Autobahn geben: Der Spielplatz könnte zu einem öffentlichen Hundetrainingsplatz umfunktioniert werden und somit den Blücherpark für alle maßgeblich aufwerten. Ausgangssituation - Spielplatz nicht genutzt: Der Spielplatz wird nicht von Kindern bespielt. Er liegt direkt an der Autobahn und ist spärlich ausgestattet, dementsprechend gehen alle Familien mit Kindern auf den anderen Spielplatz im Park. Siehe Bilder im Anhang. Vorschlag - Hundetrainingsplatz: Mit einer einfachen Umzäunung könnte ein oder mehrere wertvolle Trainingsplätze für Hundebesitzer entstehen. Der Trainingsbedarf vieler Hunde übersteigt einen wöchentlichen Besuch bei der Hundeschule. Der umzäunte Platz wäre ein sicherer Ort, um mit Hunden mit besonderem Trainingsbedarf zu trainieren. Es gibt im Blücherpark zwar Hundefreilaufflächen, die sich aber für das Training mit dem Hund nicht eignen. Die Ablenkung durch andere freilaufende Hunde ist groß und kann zu Konflikten zwischen den Hunden führen. Desweiteren können jagdlich motivierte Hunde im offenen Park zum Teil gar nicht abgeleint werden, da sie sonst weglaufen. Es besteht also derzeit kaum die Möglichkeit, mit einem Hund sicher zu trainieren. Ein Trainingsziel könnte zum Beispiel sein, dass ein Hund auch ohne Leine ruhig bei Fuß läuft, oder dass ein Hund sich auf Entfernung hinsetzt. All dies muss zunächst in einem geschützten Rahmen geübt werden, damit es auch auf dem Spaziergang im Park klappt. Zusammenfassung Ein sicherer Ort für Hundetraining wirkt sich positiv auf Hunde, deren Halter und das gesamte Parkklima aus. Der Spielplatz müsste nur umzäunt werden und entsprechende Schilder aufgestellt werden. Es ist wichtig, auf den Schildern zu verdeutlichen, dass die Fläche zu Trainingszwecken und nicht als (zusätzliche) Freilauffläche genutzt werden soll. Ich freue mich auf eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Kinclos Spielplatzname: Spielplatznummer: 5070202 Sta Blücherpark 2 / An der Autobahn stor Bilderstöckc Notruf. Callcente Stadt Köln 0221-221-0
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2212/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.07.2025
- Erstellt
- 07.07.2025 09:46