1893/2021
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld vom 14.06.2021
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Vorlagen-Nummer 1893/2021/1 1} ER Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle V1/26 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplätzen. Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Ehrenfeld nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst eine Schule zu bauen. Damit der Bedarf an Schulplätzen auch künftig sichergestellt werden kann, ist eine Ausschreibung notwendig. Coronabedingt bestehen für diese Ausschreibung erst jetzt freie Kapazitäten. Es ist ein Beschluss noch in der letzten Ratssitzung vor den Ferien erforderlich. Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (SO NRW) in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer Zweifachsporthalle geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah- rens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden und wird per Mitteilung über den Beschluss informiert.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschpi Unterschrift AYOe.Do2 Ausyohinmt ER VAR Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein Begründung Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden. Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken. Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen können. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgendes Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Das Grundstück wird im Stadtteil Ehrenfeld gesucht und ist vom Investor oder von der Investorin zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus- sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Die vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt. Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ist Bestandteil der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Session-Nr.0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Nr. 122 in Priorität A. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben 1/20/202 vom 25. März 2020 wurden geprüft und beachtet. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplätzen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1893/2021 Freigabedatum 09.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer Zweifachsporthalle geeignet sein. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah- rens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk Ehren- feld. Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Die Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird vorab im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage eingeholt. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden und wird per Mitteilung über den Beschluss informiert. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) per DE 1893/2021/1 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden. Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken. Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb aufnehmen können. Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgendes Verfahren implementiert werden: Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk Ehren- feld. Das Grundstück wird im Stadtteil Ehrenfeld gesucht und ist vom Investor oder von der Investorin zu stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius. Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus- sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann. Die vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt. Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ist Bestandteil der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Session-Nr.0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der laufenden Nr. 122 in Priorität A. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben II/20/202 vom 25. März 2020 wurden geprüft und beachtet. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplätzen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1893/2021
Stand: 23.02.2026
Sachstandsbericht
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines
Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im
Stadtbezirk Ehrenfeld
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Eh-
renfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein
geeignetes Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius be-
schränkt. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe)
und einer Zweifachsporthalle geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschrei-
bungsverfahrens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den
Stadtbezirk Ehrenfeld.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen.
Die Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird vorab im Rahmen einer Dringlichkeits-
vorlage eingeholt. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig be-
teiligt werden und wird per Mitteilung über den Beschluss informiert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Für das Vergabeverfahren haben sich mehrere Bieter*innen beworben, mit denen jeweils Ver-
handlungsgespräche geführt wurden.
Bevor zum finalen Angebot aufgefordert werden konnte, wurde das Vergabeverfahren am
13.06.2025 aufgehoben.
Die Grundstücke der Bieter*innen wurden als untauglich bewertet.
Die Bieter*innen haben gegen diese Aufhebung gerügt.
Nächste Schritte:
Keine.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1893/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.06.2021
- Erstellt
- 19.05.2021 07:13