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1893/2021

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.37

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld vom 14.06.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld vom 14.06.2021

4099 Zeichen

Vorlagen-Nummer
1893/2021/1
1} ER
Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
V1/26
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit
Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021

Begründung für die Dringlichkeit:

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von
hinreichend Schulplätzen.

Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Ehrenfeld nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst eine
Schule zu bauen.

Damit der Bedarf an Schulplätzen auch künftig sichergestellt werden kann, ist eine Ausschreibung
notwendig.

Coronabedingt bestehen für diese Ausschreibung erst jetzt freie Kapazitäten.

Es ist ein Beschluss noch in der letzten Ratssitzung vor den Ferien erforderlich.

Beschluss:
Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (SO NRW) in Verbindung
mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:

„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld
ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes
Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück
muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer Zweifachsporthalle
geeignet sein.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah-
rens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk
Ehrenfeld.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung
umfassen.

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden und wird per
Mitteilung über den Beschluss informiert.“

Datum Abstimmungsergebnis Unterschpi Unterschrift
AYOe.Do2 Ausyohinmt ER VAR

Haushaltsmäßige Auswirkungen
X Nein

Begründung

Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden.
Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken.
Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb
aufnehmen können.

Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgendes Verfahren implementiert werden:

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk
Ehrenfeld.

Das Grundstück wird im Stadtteil Ehrenfeld gesucht und ist vom Investor oder von der Investorin zu
stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius.

Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die
gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus-
sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann.

Die vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine
externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt.

Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ist Bestandteil der priorisierenden
Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Session-Nr.0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der
laufenden Nr. 122 in Priorität A.

Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise

Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben
1/20/202 vom 25. März 2020 wurden geprüft und beachtet.

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von
hinreichend Schulplätzen.

Beschlussvorlage Rat

3434 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1893/2021 
Freigabedatum 
09.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit 
Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld 
ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes 
Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück 
muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer Zweifachsporthalle 
geeignet sein. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah-
rens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk Ehren-
feld.  
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung 
umfassen. 
 
Die Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird vorab im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage 
eingeholt. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden 
und wird per Mitteilung über den Beschluss informiert. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) per DE 1893/2021/1 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 14.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden. 
Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken.  
Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb  
aufnehmen können.  
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgendes Verfahren implementiert werden:  
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer 
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk Ehren-
feld. 
Das Grundstück wird im Stadtteil Ehrenfeld gesucht und ist vom Investor oder von der Investorin zu 
stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius. 
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die 
gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus-
sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann.  
Die vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine 
externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt. 
Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ist Bestandteil der priorisierenden  
Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Session-Nr.0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der  
laufenden Nr. 122 in Priorität A. 
 
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise 
Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben 
II/20/202 vom 25. März 2020 wurden geprüft und beachtet. 
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von  
hinreichend Schulplätzen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1789 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1893/2021
Stand: 23.02.2026 
Sachstandsbericht  
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines 
Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im 
Stadtbezirk Ehrenfeld 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Eh-
renfeld ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein 
geeignetes Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius be-
schränkt. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) 
und einer Zweifachsporthalle geeignet sein. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschrei-
bungsverfahrens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den 
Stadtbezirk Ehrenfeld.  
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errich-
tung umfassen. 
 
Die Beteiligung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird vorab im Rahmen einer Dringlichkeits-
vorlage eingeholt. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig be-
teiligt werden und wird per Mitteilung über den Beschluss informiert. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Für das Vergabeverfahren haben sich mehrere Bieter*innen beworben, mit denen jeweils Ver-
handlungsgespräche geführt wurden. 
Bevor zum finalen Angebot aufgefordert werden konnte, wurde das Vergabeverfahren am 
13.06.2025 aufgehoben. 
Die Grundstücke der Bieter*innen wurden als untauglich bewertet. 
Die Bieter*innen haben gegen diese Aufhebung gerügt. 
Nächste Schritte: 
Keine.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Beratungsverlauf (3)

14.06.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.43 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1893/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.06.2021
Erstellt
19.05.2021 07:13