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4283/2021

Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007

Mitteilung Ausschuss 14.01.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.01.2022, TOP 2.6

Mitteilung Ausschuss

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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht 2020

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Mitteilung Ausschuss

1480 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer  14.01.2022 
 4283/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 18.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022 
 
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Arti-
kel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in 
ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Be-
treiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichs-
leistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. 
 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2020 bis 
31.12.2020. Im Vergleich zu den Vorjahren erscheint der Bericht in veränderter Form. So wird in Be-
zug auf die Angebotsqualität auf den Qualitätsbericht verwiesen. 
 
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen 
Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-
zum-oeffentlichen-personennahverkehr veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entspre-
chende Internetseite bekannt gibt.  
 
Anlage  
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 
 
Gez. Egerer

Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht 2020

4570 Zeichen

Anlage 
 
 
Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß VO 1370/2007 (EG)  
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß Artikel 7 (1) 
der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr auf 
ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union 
verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes 
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen 
Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es: „Jede zuständige Behörde macht einmal 
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes 
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen 
Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und 
schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität 
und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls 
Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“  
Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020 einen 
öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen 
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf den 
abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine Laufzeit von 22,5 
Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 
GWB vergeben.  
Der ÖDLA definiert gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des aktuellen 
Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt Köln. Er setzt damit 
die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr aufgeführt 
sind. 
Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter wirtschaftlich tragfähigen 
Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB vonseiten der Stadt Köln ein ausschließliches Recht 
gewährt, das die Verkehrsdienste, die Gegenstand des ÖDLA sind, schützt.

Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß VO 1370/2007 (EG)  2 
1. Betriebsleistung 
Im Jahr 2020 betrieb die KVB zwölf Stadtbahnlinien, 69 Buslinien und 11 Linien im Bedarfsverkehr 
(Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus).  
Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz 
unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, 
im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über 
Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2020 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf 
Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz.  
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2020 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten 
Busnetz 735 Kilometer. Es kamen 378 Stadtbahnfahrzeuge und 362 Busse (278 Busse der KVB, 112 
von Subunternehmern betriebene Busse) zum Einsatz. Die Gesamtleistung betrug 56,0 Millionen 
Wagenkilometer im Jahr 2020.  
Es wurden 167,7 Millionen Fahrgäste befördert.  
 
2. Gewährte Ausgleichsleistungen gegenüber den Betreibern 
Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten gemeinwirtschaftlichen 
Verpflichtungen belaufen sich auf 44,6 Mio. Euro in der Sparte Bus und 64,9 Mio. Euro in der Sparte 
Stadtbahn.  
Zusätzlich wurden Zuschüsse (insbesondere Ausgleichsleistungen im Rahmen des Corona-
Rettungsschirmes und Abgeltungszahlungen für Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung) in 
Höhe von 94,5 Mio. Euro in 2020 als Erträge wirksam.  
Hinzu kamen allgemein verfügbare Investitionsförderungen nach Bundes- und Landesrecht.  
 
3. Angebotsqualität 
Zur Beurteilung der Qualität des Betriebs und der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrsnetzes wird 
auf den aktuellen Qualitätsbericht der KVB verwiesen. Dieser wurde als Anlage der Mitteilung mit der 
Vorlagen-Nr. 2712/2021 im Ratsinformationssystem der Stadt Köln veröffentlicht 
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102919).

Beratungsverlauf (2)

18.01.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4283/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.01.2022
Erstellt
08.12.2021 07:54