4283/2021
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 14.01.2022 4283/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 18.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Arti- kel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Be- treiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichs- leistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020. Im Vergleich zu den Vorjahren erscheint der Bericht in veränderter Form. So wird in Be- zug auf die Angebotsqualität auf den Qualitätsbericht verwiesen. Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht- zum-oeffentlichen-personennahverkehr veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entspre- chende Internetseite bekannt gibt. Anlage ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 Gez. Egerer
Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht 2020
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Anlage Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß VO 1370/2007 (EG) ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“ Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine Laufzeit von 22,5 Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB vergeben. Der ÖDLA definiert gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des aktuellen Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt Köln. Er setzt damit die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen Verkehr aufgeführt sind. Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB vonseiten der Stadt Köln ein ausschließliches Recht gewährt, das die Verkehrsdienste, die Gegenstand des ÖDLA sind, schützt. Gesamtbericht der Stadt Köln für 2020 gemäß VO 1370/2007 (EG) 2 1. Betriebsleistung Im Jahr 2020 betrieb die KVB zwölf Stadtbahnlinien, 69 Buslinien und 11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2020 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Die Linienlänge betrug zum 31.12.2020 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten Busnetz 735 Kilometer. Es kamen 378 Stadtbahnfahrzeuge und 362 Busse (278 Busse der KVB, 112 von Subunternehmern betriebene Busse) zum Einsatz. Die Gesamtleistung betrug 56,0 Millionen Wagenkilometer im Jahr 2020. Es wurden 167,7 Millionen Fahrgäste befördert. 2. Gewährte Ausgleichsleistungen gegenüber den Betreibern Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 44,6 Mio. Euro in der Sparte Bus und 64,9 Mio. Euro in der Sparte Stadtbahn. Zusätzlich wurden Zuschüsse (insbesondere Ausgleichsleistungen im Rahmen des Corona- Rettungsschirmes und Abgeltungszahlungen für Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung) in Höhe von 94,5 Mio. Euro in 2020 als Erträge wirksam. Hinzu kamen allgemein verfügbare Investitionsförderungen nach Bundes- und Landesrecht. 3. Angebotsqualität Zur Beurteilung der Qualität des Betriebs und der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrsnetzes wird auf den aktuellen Qualitätsbericht der KVB verwiesen. Dieser wurde als Anlage der Mitteilung mit der Vorlagen-Nr. 2712/2021 im Ratsinformationssystem der Stadt Köln veröffentlicht (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102919).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4283/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 08.12.2021 07:54