2010/2020
Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes
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Aktueller Plan Platz der Kinderrechte
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Benn Aktueller Plan Platz der Kinderrechte Köln-Sülz Anlage Heinz-Mohnen-Platz Platz der Kinderrechte Elisabeth von-Mumm-Platz N
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 2010/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes in Köln-Sülz Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, den Heinz-Mohnen-Platz in Köln-Sülz umzube- nennen. 2. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt eine vom Zentralen Namensarchiv vorgeschlage- ne und geprüfte Platzbezeichnung. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu 1. Mit einem gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.05.2020, AN/0483/2020 (TOP 8.1.11), wurde die Verwaltung beauftragt, die Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes in Köln-Sülz einzuleiten. a) Ausgangslage 2011 wurde ein Platz in Köln-Sülz nach dem ehemaligen Kölner Oberstadtdirektor Prof. Dr. Heinrich Mohnen benannt. Bei diesem Beschluss wurde seitens der Verwaltung zuvor keine Stellungnahme des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln eingeholt. Im Juni 2019 wurde das NS-DOK mit der Recherche zur Biographie Heinrich Mohnens während der NS-Zeit beauftragt. Das NS-DOK kommt auf der Basis einer breiten Archivrecherche zu folgendem Ergebnis: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Heinrich Mohnen sich aktiv in den Dienst des NS- Regimes gestellt hat. Er gehörte nicht nur formal mehreren NS-Organisationen (SA, NSV, NSDStB und NSDAP) an, sondern engagierte sich auch durch die Bekleidung von Ämtern (Blockwalter, Block- leiter) politisch im Sinne des Regimes. Die Zugehörigkeiten von Mohnen zu mehreren NS- Organisationen und seine Übernahme von verantwortlichen Positionen drücken nach außen einen Konsens mit dem Regime aus.“ Auf der Grundlage der Stellungnahme des NS-DOK, hatte das Zentrale Namensarchiv der Bezirks- vertretung Lindenthal empfohlen, den Heinz-Mohnen-Platz umzubenennen (Mitteilung TOP 11.3.8 vom 04.05.2020). b) Bewertung der Anwohnerbefragung Gemäß Punkt 4.4 der Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Stra- ßen und Plätzen vom 26.08.1999 hat vor einer Umbenennung eine Anwohnerbefragung zu erfolgen. Zur Durchführung der Befragung wurden 167 Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibende des Heinz-Mohnen-Platzes persönlich angeschrieben. Insgesamt gingen 104 Stellungnahmen frist- gemäß bis 30.06.2020 bei der Verwaltung ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 62,3 %. 20 der 104 Stellungnahmen sprechen sich gegen eine Umbenennung aus. Dies entspricht 19,2 % aller Rückläufer. 80,8 % der Rückläufer – 84 von 104 Stellungnahmen – stimmen für eine Umbenennung. Gemäß Punkt 4.4.3 der Richtlinien sind die aus der Anwohnerbefragung gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere ein sich ergebendes berechtigtes Interesse an einer Umbenennung oder Beibehaltung der bisherigen Straßenbezeichnung, darzustellen. Die Auswertung der Stellungnahmen hat in der Hauptsache folgende Punkte ergeben: 3 1. Der Aufwand für die Anwohnerinnen und Anwohner (Ummeldungen, Behördengänge) ist bei einer Umbenennung sehr groß. 2. Die Kosten bei einer Umbenennung sind hoch. 3. 14,4 % der Rückläufer wünscht sich Mitspracherecht beim neuen Namen. 4. 9 Rückläufer sind gegen eine Umbenennung in „Platz der Kinderrechte“. 4 Rückläufer hingegen befürworten explizit eine Umbenennung in „Platz der Kinderrechte“. Zu 1: Der Aufwand für Behördengänge und Mitteilung an Dritte über die Adressänderung ist im Falle einer Umbenennung nicht höher als z.B. bei einem Umzug oder Änderung des Familienstands. Eine besondere Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner ist hier nicht zu erkennen. Zu 2: Die hohen Kosten resultieren zumeist aus der Tatsache, dass einige Anwohnerinnen und An- wohner sich im Eingangsbereich ihres Hauses mit Platznamen und Hausnummerierung beschriftete Metallplatten haben anfertigen lassen, deren Austausch sehr kostspielig ist. Solche privaten Ausga- ben werden nicht von der Stadtverwaltung übernommen. Zu 3 und 4: Nach § 2 Punkt 7.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sind die Bezirksvertretun- gen in Abstimmung mit dem Zentralen Namensarchiv im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster zuständig für die Kölner Straßenbenennung. Ein Anspruch auf ein unmittelbares Mitsprache- recht der Anwohnerinnen und Anwohner besteht nicht. Dennoch werden alle Vorschläge aus der Bür- gerschaft, die nach Prüfung auf Basis der Straßenbenennungsrichtlinien nicht für eine Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes ausgeschlossen werden, für den Beschluss aufgelistet. Die Bezirksvertre- tung Lindenthal stimmt hierüber ab. c) Ergebnis Nach Abwägung der Erkenntnisse aus der Anwohnerbefragung mit den Erkenntnissen aus dem Gut- achten des NS-DOKs kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an ei- ner Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes überwiegt. Ein berechtigtes Interesse an einer Beibe- haltung der bisherigen Straßenbezeichnung konnte nicht ausreichend dargelegt werden. Zu 2. Im Zuge einer Umbenennung wird die alte Platzbezeichnung durch eine neue ersetzt. a) Auf Basis der Bürgereingaben hat das Zentrale Namensarchiv folgende Straßenbezeichnun- gen geprüft und legt diese der Bezirksvertretung Lindenthal zur Entscheidung vor: Platz der Kinderrechte Jeder Mensch hat Rechte - dafür gibt es die Charta der Menschenrechte. Kinder sind Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung. Darum hat die UNO 1989 die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschie- det. Die UN-Kinderrechtskonvention ist die weltweit am meisten gezeichnete Konvention. (aus Deutsches Kinderhilfswerk e.V.) In ihrer Sitzung vom 23.04.2018 hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Umbenennung eines Teil- stücks des Heinz-Mohnen-Platzes in Platz der Kinderrechte beschlossen. Der kleine Platz an der Neuenhöfer Allee wurde aus der übergreifenden Adresse Heinz-Mohnen-Platz herausgenommen. Am Alten Kinderheim Am 8. Mai 1917 bezogen die ersten Kinder und Betreuerinnen und Betreuer das Waisenhaus (damals eins der modernsten und größten Europas), das auf dem Platz, der jetzt Heinz-Mohnen-Platz heißt, errichtet wurde. In den fast 100 Jahren seines Bestehens lebten mindestens 22.500 Jungen und Mädchen im Kinderheim Köln-Sülz. Bis zu 1.000 Kinder konnten dort gemeinsam betreut werden. Für 4 die Pflege und Betreuung, die Führung aller Wirtschafts- und Regiebetriebe sowie die Verwaltung wurden in den Kinderheimen Sülz zeitweise bis zu 375 Personen beschäftigt. 2010 wurden die Ge- bäude vollständig abgerissen. (Info aus „kinderheim-koeln-suelz.de“) Anne-Frank-Platz *12.06.1929 in Frankfurt/Main - +Anfang 1945 im KZ Bergen-Belsen Anne Frank war ein deutsches Mädchen, das 1934 mit seinen Eltern und seiner Schwester Margot in die Niederlande auswanderte, um der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu entgehen. Die Fa- milie Frank lebte zuvor in Frankfurt/Main in einer assimilierten Gemeinschaft von Juden und anderen Bürgern, und die Kinder wuchsen mit katholischen, protestantischen und jüdischen Freundinnen und Freunden auf. Die Franks waren Reformjuden, die viele Traditionen des jüdischen Glaubens bewahr- ten, aber nur wenige Gebräuche pflegten. In den Niederlanden lebte Anne Frank ab Juli 1942 mit ihrer Familie in einem versteckten Hinterhaus in Amsterdam. In diesem Versteck hielt sie ihre Erleb- nisse und Gedanken in einem Tagebuch fest, das nach dem Krieg als Tagebuch der Anne Frank von ihrem Vater Otto Frank veröffentlicht wurde. Kurz vor dem Kriegsende fiel sie dem nationalsozialisti- schen Holocaust zum Opfer. (Infos aus Wikipedia) Sülzer Tälchen oder Sülzer Platz Sülz ist der Stadtteil in dem sich der Platz befindet. Er gehört zum Stadtbezirk Köln-Lindenthal im Südwesten von Köln. Zur Heiligen Familie Zur Heiligen Familie (auch: Waisenhauskirche) im Kölner Stadtteil Sülz ist die Kirche des ehemaligen Waisenhauses. Die neubarocke Waisenhauskirche war zentrales Mittelstück des vor dem Ersten Weltkrieg errichteten Waisenhauses. Sie steht seit 1989 unter Denkmalschutz und wurde im Mai 2007 vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) zum Denkmal des Monats ernannt. Sie gehört offiziell zu keinem Seelsorgebereich, da sie Eigentum der Stadt Köln ist. (Infos aus Wikipedia) Veedelsplatz Veedel ist das kölsche Wort für Viertel bzw. Stadtviertel. Damit ist weniger ein Stadtteil gemeint, son- dern eher ein kleinerer Teil der Stadt, in der Regel die unmittelbare Umgebung, in der jemand wohnt. Das „Veedel“ wird unter anderem in einem beliebten Stück der Kölner Mundartgruppe Bläck Fööss besungen. Das Veedel wird dort als ein Ort beschworen, an dem alle zusammenhalten. (Infos aus Wikipedia) Platz der Demut Bedeutung: in der Einsicht in die Notwendigkeit und im Willen zum Hinnehmen der Gegebenheiten begründete Ergebenheit. (Duden) b) Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal, den Heinz-Mohnen-Platz in Platz der Kin- derrechte umzubenennen. Davon ausgenommen werden soll der kleine Platz an der Neuenhöfer Al- lee (der jetzige „Platz der Kinderrechte“) mit der Begründung, dass die dortige Hausnummer 34 oh- nehin der Neuenhöfer Allee zugeschrieben ist und es sich um eine erweiterte Hauseingangsfläche ohne Platzcharakter handelt. Dies bedeutet eine Aufhebung des jetzigen „Platz der Kinderrechte“ an der Neuenhöfer Allee. 5 Die Hausnummerierungen bleiben von der Umbenennung unberührt. Die Umbenennung tritt SOFORT nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Anlagen Aktueller Plan „Platz der Kinderrechte“ Benennungsplan „Platz der Kinderrechte“ neu
Benennungsplan Platz der Kinderrechte
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ANLAGE Benennungsplan Platz der Kinderrechte Platz der Kinderrechte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2010/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.08.2020
- Erstellt
- 06.07.2020 08:58