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2010/2020

Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.2

Aktueller Plan Platz der Kinderrechte

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Benennungsplan Platz der Kinderrechte

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Aktueller Plan Platz der Kinderrechte

129 Zeichen

Benn
Aktueller Plan Platz der Kinderrechte Köln-Sülz 
Anlage
Heinz-Mohnen-Platz
Platz der Kinderrechte
Elisabeth von-Mumm-Platz
N

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10017 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2010/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes in Köln-Sülz 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, den Heinz-Mohnen-Platz in Köln-Sülz umzube-
nennen. 
2. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt eine vom Zentralen Namensarchiv vorgeschlage-
ne und geprüfte Platzbezeichnung.  
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu 1. 
 
Mit einem gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.05.2020, AN/0483/2020 
(TOP 8.1.11), wurde die Verwaltung beauftragt, die Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes in 
Köln-Sülz einzuleiten. 
 
a) Ausgangslage 
2011 wurde ein Platz in Köln-Sülz nach dem ehemaligen Kölner Oberstadtdirektor Prof. Dr. Heinrich 
Mohnen benannt. Bei diesem Beschluss wurde seitens der Verwaltung zuvor keine Stellungnahme 
des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln eingeholt. Im Juni 2019 wurde das NS-DOK mit der 
Recherche zur Biographie Heinrich Mohnens während der NS-Zeit beauftragt. 
 
Das NS-DOK kommt auf der Basis einer breiten Archivrecherche zu folgendem Ergebnis: 
 
„Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Heinrich Mohnen sich aktiv in den Dienst des NS-
Regimes gestellt hat. Er gehörte nicht nur formal mehreren NS-Organisationen (SA, NSV, NSDStB 
und NSDAP) an, sondern engagierte sich auch durch die Bekleidung von Ämtern (Blockwalter, Block-
leiter) politisch im Sinne des Regimes. Die Zugehörigkeiten von Mohnen zu mehreren NS-
Organisationen und seine Übernahme von verantwortlichen Positionen drücken nach außen einen 
Konsens mit dem Regime aus.“ 
 
Auf der Grundlage der Stellungnahme des NS-DOK, hatte das Zentrale Namensarchiv der Bezirks-
vertretung Lindenthal empfohlen, den Heinz-Mohnen-Platz umzubenennen (Mitteilung TOP 11.3.8 
vom 04.05.2020).  
 
b) Bewertung der Anwohnerbefragung 
Gemäß Punkt 4.4 der Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Stra-
ßen und Plätzen vom 26.08.1999 hat vor einer Umbenennung eine Anwohnerbefragung zu erfolgen. 
 
Zur Durchführung der Befragung wurden 167 Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibende 
des Heinz-Mohnen-Platzes persönlich angeschrieben. Insgesamt gingen 104 Stellungnahmen frist-
gemäß bis 30.06.2020 bei der Verwaltung ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 62,3 %. 20 
der 104 Stellungnahmen sprechen sich gegen eine Umbenennung aus. Dies entspricht 19,2 % aller 
Rückläufer. 80,8 % der Rückläufer – 84 von 104 Stellungnahmen – stimmen für eine Umbenennung. 
 
Gemäß Punkt 4.4.3 der Richtlinien sind die aus der Anwohnerbefragung gewonnenen Erkenntnisse, 
insbesondere ein sich ergebendes berechtigtes Interesse an einer Umbenennung oder Beibehaltung 
der bisherigen Straßenbezeichnung, darzustellen.  
 
Die Auswertung der Stellungnahmen hat in der Hauptsache folgende Punkte ergeben:

3 
1.  Der Aufwand für die Anwohnerinnen und Anwohner (Ummeldungen, Behördengänge) ist bei einer 
Umbenennung sehr groß. 
2.  Die Kosten bei einer Umbenennung sind hoch. 
3.  14,4 % der Rückläufer wünscht sich Mitspracherecht beim neuen Namen. 
4.  9 Rückläufer sind gegen eine Umbenennung in „Platz der Kinderrechte“. 4 Rückläufer hingegen 
befürworten explizit eine Umbenennung in „Platz der Kinderrechte“. 
 
Zu 1: Der Aufwand für Behördengänge und Mitteilung an Dritte über die Adressänderung ist im Falle 
einer Umbenennung nicht höher als z.B. bei einem Umzug oder Änderung des Familienstands. Eine 
besondere Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner ist hier nicht zu erkennen. 
 
Zu 2: Die hohen Kosten resultieren zumeist aus der Tatsache, dass einige Anwohnerinnen und An-
wohner sich im Eingangsbereich ihres Hauses mit Platznamen und Hausnummerierung beschriftete 
Metallplatten haben anfertigen lassen, deren Austausch sehr kostspielig ist. Solche privaten Ausga-
ben werden nicht von der Stadtverwaltung übernommen. 
 
Zu 3 und 4: Nach § 2 Punkt 7.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sind die Bezirksvertretun-
gen in Abstimmung mit dem Zentralen Namensarchiv im Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster zuständig für die Kölner Straßenbenennung. Ein Anspruch auf ein unmittelbares Mitsprache-
recht der Anwohnerinnen und Anwohner besteht nicht. Dennoch werden alle Vorschläge aus der Bür-
gerschaft, die nach Prüfung auf Basis der Straßenbenennungsrichtlinien nicht für eine Umbenennung 
des Heinz-Mohnen-Platzes ausgeschlossen werden, für den Beschluss aufgelistet. Die Bezirksvertre-
tung Lindenthal stimmt hierüber ab.  
 
c) Ergebnis 
Nach Abwägung der Erkenntnisse aus der Anwohnerbefragung mit den Erkenntnissen aus dem Gut-
achten des NS-DOKs kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse an ei-
ner Umbenennung des Heinz-Mohnen-Platzes überwiegt. Ein berechtigtes Interesse an einer Beibe-
haltung der bisherigen Straßenbezeichnung konnte nicht ausreichend dargelegt werden.  
 
 
Zu 2. 
 
Im Zuge einer Umbenennung wird die alte Platzbezeichnung durch eine neue ersetzt. 
 
a) Auf Basis der Bürgereingaben hat das Zentrale Namensarchiv folgende Straßenbezeichnun-
gen geprüft und legt diese der Bezirksvertretung Lindenthal zur Entscheidung vor: 
 
Platz der Kinderrechte 
 
Jeder Mensch hat Rechte - dafür gibt es die Charta der Menschenrechte. Kinder sind Menschen mit 
besonderen Bedürfnissen in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre 
Entwicklung. Darum hat die UNO 1989 die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschie-
det. Die UN-Kinderrechtskonvention ist die weltweit am meisten gezeichnete Konvention.  
(aus Deutsches Kinderhilfswerk e.V.) 
 
In ihrer Sitzung vom 23.04.2018 hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Umbenennung eines Teil-
stücks des Heinz-Mohnen-Platzes in Platz der Kinderrechte beschlossen. Der kleine Platz an der 
Neuenhöfer Allee wurde aus der übergreifenden Adresse Heinz-Mohnen-Platz herausgenommen. 
 
 
Am Alten Kinderheim 
 
Am 8. Mai 1917 bezogen die ersten Kinder und Betreuerinnen und Betreuer das Waisenhaus (damals 
eins der modernsten und größten Europas), das auf dem Platz, der jetzt Heinz-Mohnen-Platz heißt, 
errichtet wurde. In den fast 100 Jahren seines Bestehens lebten mindestens 22.500 Jungen und 
Mädchen im Kinderheim Köln-Sülz. Bis zu 1.000 Kinder konnten dort gemeinsam betreut werden. Für

4 
die Pflege und Betreuung, die Führung aller Wirtschafts- und Regiebetriebe sowie die Verwaltung 
wurden in den Kinderheimen Sülz zeitweise bis zu 375 Personen beschäftigt. 2010 wurden die Ge-
bäude vollständig abgerissen.  
(Info aus „kinderheim-koeln-suelz.de“) 
 
 
Anne-Frank-Platz 
 
*12.06.1929 in Frankfurt/Main - +Anfang 1945 im KZ Bergen-Belsen 
 
Anne Frank war ein deutsches Mädchen, das 1934 mit seinen Eltern und seiner Schwester Margot in 
die Niederlande auswanderte, um der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu entgehen. Die Fa-
milie Frank lebte zuvor in Frankfurt/Main in einer assimilierten Gemeinschaft von Juden und anderen 
Bürgern, und die Kinder wuchsen mit katholischen, protestantischen und jüdischen Freundinnen und 
Freunden auf. Die Franks waren Reformjuden, die viele Traditionen des jüdischen Glaubens bewahr-
ten, aber nur wenige Gebräuche pflegten. In den Niederlanden lebte Anne Frank ab Juli 1942 mit 
ihrer Familie in einem versteckten Hinterhaus in Amsterdam. In diesem Versteck hielt sie ihre Erleb-
nisse und Gedanken in einem Tagebuch fest, das nach dem Krieg als Tagebuch der Anne Frank von 
ihrem Vater Otto Frank veröffentlicht wurde. Kurz vor dem Kriegsende fiel sie dem nationalsozialisti-
schen Holocaust zum Opfer.  
(Infos aus Wikipedia) 
 
 
Sülzer Tälchen oder Sülzer Platz 
 
Sülz ist der Stadtteil in dem sich der Platz befindet. Er gehört zum Stadtbezirk Köln-Lindenthal im 
Südwesten von Köln. 
 
 
Zur Heiligen Familie 
Zur Heiligen Familie (auch: Waisenhauskirche) im Kölner Stadtteil Sülz ist die Kirche des ehemaligen 
Waisenhauses. Die neubarocke Waisenhauskirche war zentrales Mittelstück des vor dem Ersten 
Weltkrieg errichteten Waisenhauses. Sie steht seit 1989 unter Denkmalschutz und wurde im Mai 
2007 vom Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) zum Denkmal des 
Monats ernannt. Sie gehört offiziell zu keinem Seelsorgebereich, da sie Eigentum der Stadt Köln ist. 
(Infos aus Wikipedia) 
 
 
Veedelsplatz 
Veedel ist das kölsche Wort für Viertel bzw. Stadtviertel. Damit ist weniger ein Stadtteil gemeint, son-
dern eher ein kleinerer Teil der Stadt, in der Regel die unmittelbare Umgebung, in der jemand wohnt. 
Das „Veedel“ wird unter anderem in einem beliebten Stück der Kölner Mundartgruppe Bläck Fööss 
besungen. Das Veedel wird dort als ein Ort beschworen, an dem alle zusammenhalten.  
(Infos aus Wikipedia) 
 
 
Platz der Demut 
Bedeutung: in der Einsicht in die Notwendigkeit und im Willen zum Hinnehmen der Gegebenheiten 
begründete Ergebenheit.  
(Duden) 
 
 
b) Empfehlung der Verwaltung 
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal, den Heinz-Mohnen-Platz in Platz der Kin-
derrechte umzubenennen. Davon ausgenommen werden soll der kleine Platz an der Neuenhöfer Al-
lee (der jetzige „Platz der Kinderrechte“) mit der Begründung, dass die dortige Hausnummer 34 oh-
nehin der Neuenhöfer Allee zugeschrieben ist und es sich um eine erweiterte Hauseingangsfläche 
ohne Platzcharakter handelt. Dies bedeutet eine Aufhebung des jetzigen „Platz der Kinderrechte“ an 
der Neuenhöfer Allee.

5 
 
Die Hausnummerierungen bleiben von der Umbenennung unberührt. 
Die Umbenennung tritt SOFORT nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
 
 
Anlagen 
Aktueller Plan „Platz der Kinderrechte“ 
Benennungsplan „Platz der Kinderrechte“ neu

Benennungsplan Platz der Kinderrechte

69 Zeichen

ANLAGE
Benennungsplan 
Platz der Kinderrechte
Platz der 
Kinderrechte

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2010/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.08.2020
Erstellt
06.07.2020 08:58