Mandari Insight

A-W/0005/2021

Einrichtung eines zeitlich begrenzten Halteverbots auf der Straße Bernings Kotten

Antrag an die BV West 13.01.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 9.6

Stellungnahme der Verwaltung vom 23.02.2021

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 23.02.2021

1041 Zeichen

- A-W J6005 [AO1A

32.12.0013 0%.02.2020
Herr Gödecke 3292

An die Bezirksvertretung _
Münster-West

Dezernent I

Eing. 23. FEB. 2021

STADT MÜNSTER
26. FEB. 2021

Amt für Bürger- u. Raisservioe
Bezirkeverwalt,

über
I - Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24 - Frau Remmers

Durch den Antrag A-W/0005/2021 wurde die Verwaltung gebeten, die Einrichtung eines
zeitlich begrenzten Haltverbotes im Bereich der Zufahrt zum Recyclinghof in Gievenbeck zu
prüfen, da es dort aufgrund parkender Fahrzeuge zum Teil zu Staubildungen gekommen ist.

Nach Abstimmung mit den Abfallwirtschaftschaftsbetrieben Münster und nach einer
Überprüfung vor Ort ist die Einrichtung eines beidseitigen Haltverbotes im Bereich der Zufahrt
in der Straße Bernings Kotten sinnvoll, um Staubildungen zu verhindern. Durch die zeitliche
Begrenzung wird die Einschränkung des öffentlichen Parkraumes auf das notwendige Ausmaß
begrenzt..

Entsprechend des Antrages wird demnach ein auf die Öffnungszeiten des Recyclinghofes
begrenztes Haltverbot eingerichtet.

may

ert Vechtel

re

Originalantrag

1198 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 13.01.2021 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
          A-W/0005/2021 
 
 
Einrichtung eines zeitlich begrenzten Halteverbots auf der Straße Bernings Kotten 
 
Zu den Öffnungszeiten des Recyclinghofs soll auf der Straße Bernings Kotten, beginnen d am 
Wendekreis Recyclinghof bis zur Kreuzung an der Feuerwehr, ein zeitlich begrenztes absolutes 
Halteverbot eingerichtet werden. 
 
 
 
 
Begründung: 
Der Recyclinghof hat nur eine begrenzte Aufnahmekapazität von Fahrzeugen, so dass es vor der Einfahrt 
zum Rückstau kommt. Aufgrund parkender Fahrzeuge/Anhänger auf der gegenüberliegenden Seite 
kommen die ausfahrenden Fahrzeuge nicht weg. Deswegen soll ein zeitlich begrenztes Halteverbot 
eingerichtet werden, um für einen reibungslosen Verkehr zu sorgen. 
 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Bernings Kotten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0005/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.01.2021
Erstellt
13.01.2021 13:38