A-W/0005/2021
Einrichtung eines zeitlich begrenzten Halteverbots auf der Straße Bernings Kotten
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Stellungnahme der Verwaltung vom 23.02.2021
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- A-W J6005 [AO1A 32.12.0013 0%.02.2020 Herr Gödecke 3292 An die Bezirksvertretung _ Münster-West Dezernent I Eing. 23. FEB. 2021 STADT MÜNSTER 26. FEB. 2021 Amt für Bürger- u. Raisservioe Bezirkeverwalt, über I - Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 - Frau Remmers Durch den Antrag A-W/0005/2021 wurde die Verwaltung gebeten, die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Haltverbotes im Bereich der Zufahrt zum Recyclinghof in Gievenbeck zu prüfen, da es dort aufgrund parkender Fahrzeuge zum Teil zu Staubildungen gekommen ist. Nach Abstimmung mit den Abfallwirtschaftschaftsbetrieben Münster und nach einer Überprüfung vor Ort ist die Einrichtung eines beidseitigen Haltverbotes im Bereich der Zufahrt in der Straße Bernings Kotten sinnvoll, um Staubildungen zu verhindern. Durch die zeitliche Begrenzung wird die Einschränkung des öffentlichen Parkraumes auf das notwendige Ausmaß begrenzt.. Entsprechend des Antrages wird demnach ein auf die Öffnungszeiten des Recyclinghofes begrenztes Haltverbot eingerichtet. may ert Vechtel re
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV-West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 13.01.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
A-W/0005/2021
Einrichtung eines zeitlich begrenzten Halteverbots auf der Straße Bernings Kotten
Zu den Öffnungszeiten des Recyclinghofs soll auf der Straße Bernings Kotten, beginnen d am
Wendekreis Recyclinghof bis zur Kreuzung an der Feuerwehr, ein zeitlich begrenztes absolutes
Halteverbot eingerichtet werden.
Begründung:
Der Recyclinghof hat nur eine begrenzte Aufnahmekapazität von Fahrzeugen, so dass es vor der Einfahrt
zum Rückstau kommt. Aufgrund parkender Fahrzeuge/Anhänger auf der gegenüberliegenden Seite
kommen die ausfahrenden Fahrzeuge nicht weg. Deswegen soll ein zeitlich begrenztes Halteverbot
eingerichtet werden, um für einen reibungslosen Verkehr zu sorgen.
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Bernings Kotten
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0005/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.01.2021
- Erstellt
- 13.01.2021 13:38