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0136/2021

Digitale Ausstattung der Kölner Schulen - Aktueller Sachstand

Mitteilung Ausschuss 14.04.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 19.04.2021, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7855 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2021 
 0136/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 
 
Digitale Ausstattung der Kölner Schulen - Aktueller Sachstand 
Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr laufend über den Sachstand der digitalen Ausstattung der 
Kölner Schulen berichtet, zuletzt in der Sitzung am 17.08.2020 (2282/2020).  
 
Nachfolgend werden die seitdem stattgefundenen Entwicklungen und somit auch der aktuelle Sach-
stand dargelegt. Die Anfragen der Fraktionen  
 
FDP „Digitale Ausstattung an Kölner Schulen“ (AN/0006/2021) 
SPD „Bildungsgerechtigkeit im Digitalunterricht sicherstellen!“ (AN/0031/2021) und 
Volt „Digitale Sofortausstattung im Rahmen des Digital Pakt Schule“ (AN/0072/2021) 
 
werden durch den geschilderten Sachstand beantwortet. 
 
Derzeit setzt die Verwaltung im Zusammenhang mit der digitalen Ausstattung die folgenden Förder-
programme um: 
 
- Gute Schule 2020 (Gesamtvolumen rd. 100 Mio. €, davon rd. 35 Mio. € für digitale Ausstat-
tung, weitere Verwendung bis 2024 möglich) 
- Digitalpakt NRW (Volumen rd. 47,3 Mio. €  zgl. 10%iger Eigenanteil der Stadt) 
- Sofortprogramm zur Ausstattung der Schüler und Schülerinnen (Umfang rd. 9,065 Mio.€)  
- Sofortprogramm zur Ausstattung der Lehrkräfte (Volumen rd. 5,05 Mio. €) 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, alle Fördermittel vollständig zu beantragen und im vorgegebenen Fö r-
derzeitraum zu verausgaben, um damit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Auss tattung der Kölner 
Schulen leisten zu können. Sowohl hinsichtlich des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ als auch 
der beiden Sofortausstattungsprogramme ist dies bereits erfolgt. 
Im Rahmen des Digitalpaktes wurde bereits ein umfangreicher Antrag eingereich t – sieben weitere 
Anträge sind vorbereitet. Die Anträge umfassen bislang ein Fördervolumen von rd. 19,26 Mio. Euro.. 
Die Beantragung im Zuge des Digitalpaktes NRW gestaltet sich grundsätzlich schwierig und ist mit 
einigen Hürden hinsichtlich der zu liefernden Unterlagen, Konzepte etc. verbunden. Der Schulträger 
hat sich daher an das Ministerium für Schule und Bildung gewandt und bezüglich des weiteren Pr o-
zesses einen Austausch über Vereinfachungsmodalitäten angeboten.  
 
Im Rahmen der beiden Sofortausstattungsprogramme wurden nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien 
des Landes die entsprechenden Bedarfsermittlungen durchgeführt sowie die notwendigen Bescha f-
fungsvorgänge und der abschließende Rollout der Geräte eingeleitet. Dabei mussten bestehende 
technische Lösungen erweitert und neue erarbeitet werden, Geräte installiert und konfiguriert sowie 
eine logistische Planung zur Auslieferung an 260 Schulen erarbeitet werden.

2 
 
Zu Beginn der Pandemie verfügten die Kölner Schulen über rd. 13.500 mobile digitale Endg eräte (i-
Pads); bis Ende des Jahres 2020 konnte der Bestand auf rd. 22.000 Geräte ausgebaut werden. Wei-
tere 15.000 Geräte für Schüler und Schülerinnen werden seit dem 11.01.2021 sukzessive an die 
Schulen ausgeliefert. Die Rolloutplanung sieht eine Vorbereitung (Installation, Konfiguration) von bis 
zu 1.000 Endgeräten pro Tag vor. Die weitgehende Auslieferung der Endgeräte soll im Januar erfol-
gen. Der Gesamtzeitraum für die Auslieferung ist von einigen äußeren Einflussfaktoren (Logistikpla-
nung der Spedition, Erreichbarkeit der Schulen etc.) abhängig. Die Schulen werden über die konkre-
ten Auslieferungstermine jeweils informiert. Parallel dazu werden auch die rd. 11.000 Lehrkräfte mit 
digitalen Endgeräten ausgestattet.  
 
Die Ausstattung der Schüler und Schülerinnen erfolgt derzeit nach den Bedarfsmeldungen der Schu-
len unter Berücksichtigung des kommunalen Schulsozialindex. Der kommunale Schulsozialindex ist 
die geschätzte SGB II-Quote der in Köln gemeldeten Schüler*innen an Kölner Schulen und entspricht 
dem für jede Schule ermittelten Durchschnitt der altersspezifischen SGB II-Quoten an den Wohnorten 
ihrer Schülerinnen und Schüler. Innerhalb der Schule entscheidet die Schulleitung über die Ausleihe 
von Geräten.  
 
Nach Abschluss der derzeit laufenden Auslieferungen werden die Schulen – sowohl für Schülerinnen 
und Schülerinnen als auch für Lehrkräfte – über insgesamt rd. 48.000 Geräte verfügen. Damit konnte 
die Anzahl der digitalen Endgeräte an den Kölner Schulen seit Beginn der Pandemie vervierfacht 
werden. Weitere bzw. sich künftig abzeichnende Bedarfe werden im Rahmen der finanziellen Mittel 
sukzessive erfüllt.  
 
Neben der Ausstattung mit digitalen Endgeräten gilt es selbstverständlich auch die WLAN -
Ausstattung der Schulen weiter auszubauen. 
Aktuell sind 246 Schulg ebäude mit einem vollflächigen WLAN versorgt. Die restlichen 48 Schulg e-
bäude werden zeitnah ebenfalls mit einem entsprechenden WLAN versorgt. Hierbei ist zu beachten, 
dass in 8 Schulgebäuden aktuell keine strukturierte Gebäudeverkabelung als Basis für ein vollflächi-
ges WLAN vorhanden ist. Bis zur Umsetzung der beauftragten Baumaßnahme wird den Schulen hier 
interimsweise eine alternative mobile Datenlösung angeboten. 
Für alle 48 Schulen werden durch die Verwaltung aktuell Lösungen geprüft, welche sicherstellen sol-
len, dass auf Basis der bereitgestellten Klassensätze iPads auch vorübergehend eine „mobile“  
WLAN-Lösung in den jeweiligen Klassen -/Kursräumen der Schulen bereit steht. Aktuell finden en t-
sprechende Tests statt. 
 
Der derzeit massive Ausbau des Bestan des an digitalen Endgeräten ist mit der Notwendigkeit ve r-
bunden, die WLAN-Leistung sukzessive anzupassen.  
Der aktuelle schulische Ausstattungsstandard sieht eine WLAN -Versorgung vor, die besser ist als 
eine in dicht besetzten Bürogebäuden von Industrie und Verwaltung nach allgemein üblichem Stan-
dard. Die einzelnen Funkzellen werden so ausgelegt, dass eine Mindestbandbreite von 54 Mbit (in 
der jeweiligen Funkzelle) zur Verfügung stehen soll. 
 
Das von vielen Schulen gewünschte und geforderte Leistungsangebot zur Nutzung von Microsoft365 
wurde allen 101 weiterführenden Schulen angeboten. Bisher haben 86 Schulen dieses Angebot an-
genommen.  
 
Die Administration und der Support der iPads erfolgen durch den NetCologne Schulsupport. Die ent-
sprechenden finanziellen Mittel hierfür werden durch den Schulträger bereitgestellt.  
Für die Nutzung von Microsoft365 ist es erforderlich, eine individuelle schulspezifische Konfiguration 
vorzunehmen, welche sich auch den sich stetig verändernden schulischen Anforderungen anpassen 
muss. Dies ergibt sich aus der individuellen, schulspezifischen, pädagogischen Situation. Insofern 
kann der Schulträger (oder beauftragte Dienstleister) nicht administrativ tätig werden.  
Die Aufgabe des Schulträgers liegt hier in der Lizenzbereitstellung  und Vermittlung von Online -
Angeboten zur Erlangung administrativer Kenntnisse durch das schulische Lehrpersonal. 
 
Die Aufgabe zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte liegt grundsätzlich in der 
Zuständigkeit des Landes.

3 
 
Die Ausstattung der 260 Schulen an rd. 290 Standorten sowie die hohe Anzahl zu beschaffender Ge-
räte stellt für alle beteiligten Bereiche der Verwaltung sowie die Akteure im Support, bei den Lieferfir-
men, der Spedition etc. eine hohe Herausforderung dar. Rechtliche und marktwirtschaftliche Anforde-
rungen und Bedingungen bedürfen der entsprechenden Beachtung und Berücksichtigung. Die Dauer 
der Prozesse bedingt sich letztlich aus all diesen Aspekten. 
 
Alle Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Bereiche der Verwaltung arbeit en auch weiterhin mit 
Hochdruck an der schnellst - und größtmöglichen Ausstattung und damit Unterstützung der Kölner 
Schulen.  
 
Die Verwaltung wird den Ausschuss Schule und Weiterbildung über die weiteren Entwicklungen lau-
fend unterrichten. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

18.01.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0136/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.04.2021
Erstellt
15.01.2021 07:41