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V/0191/2022

Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster

Vorlagen 10.03.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 30.03.2022, TOP 5.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1694 Zeichen

Anlage A zur V/0191/2022
Kurzüberblick
Nachdem der Integrationsrat in seiner Sitzung am 2.2.2022 mit der Vorlage V/0056/2022 das
bisherige stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Frau Guarin Velasquez als ordentliches
stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster entsandt hat, ist eine
Entscheidung über die zukünftige Besetzung des Mandates als stellvertretendes
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesundheitskonferenz Münster zu treffen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.
T eilzielist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das
T eilzielwird mit dem Beschluss erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien,
Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beschlussvorlage

2359 Zeichen

V/0191/2022
V/0191/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes
stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster
Beratungsfolge
30.03.2022 Integrationsrat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates als
stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster:
________________________
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten.
Begründung:
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 2.2.2022 mit der Vorlage V/056/2022 das bisherige
stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Frau Guarin Velasquez als ordentliches stimmberechtigtes
Mitglied in die Gesundheitskonferenz Münster entsandt.
Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung des Mandates als stellvertretendes
stimmberechtigtes Mitglied in der Gesundheitskonferenz Münster zu treffen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
21.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rischer
T elefon:492-3369
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0191/2022
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2
„´Frauen ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre
2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die
Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze
geschlechtsparitätisch besetzen werden.“
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

30.03.2022 Integrationsrat
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0191/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2022
Erstellt
10.03.2022 10:37