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1630/2018

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.06.2018, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 BV 2 Legende

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Anlage 1 BV 2 Vorblatt

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Anlage 3 BV 2 Zusammenfassung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2285 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1630/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung  
hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes 
der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung 
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2019 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die  
Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause 
über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2 BV 2 Legende

560 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 2 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen

Anlage 1 BV 2 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  2

Anlage 3 BV 2 Zusammenfassung

992 Zeichen

Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
alt: 
Gerhard-vom-Rath-Str. A 3 3
neu: 
Gerhard-vom-Rath-Str. A 2 2 4, 5 Abnahme Verschmutzung 
alt: 
Oberländer Ufer 
von Bayenthalgürtel bis Militärringstr. H 2 2
neu: 
Oberländer Ufer 
von Bayenthalgürtel bis Militärringstr. H 2 8
von Bayenthalgürtel bis Militärringstr. unbebaute Seite H 2 8
von Bayenthalgürtel bis Grundstücksanfang Hausnr. 194/200 H 2 8
von Grundstücksende Hausnr. 194/200 bis Militärringstr. H 2 8
alt: 
Oktavianstr. 
ungerade Haus Nr. Seite A 1 1
gerade Haus Nr. Seite A 1
neu: 
Oktavianstr. A 1 1 8 Teilwidmung 
alt: 
Raderberger Str. 
von Marktstr. bis Wendeplatz A 3 3
Verbindungsweg zur Kreuznacher Str. G 3
neu: 
Raderberger Str. 
von Marktstr. bis Wendeplatz A 2 2 4, 5 Abnahme Verschmutzung 
Verbindungsweg zur Kreuznacher Str. G 2 5 Abnahme Versc hmutzung 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Militärringstraße
  • Oktavianstraße
  • Raderberger Straße
  • Marktstraße
  • Kreuznacher Straße
  • Oberländer Ufer
  • Gerhard-vom-Rath-Straße
  • Bayenthalgürtel
  • Straße A 3
  • Straße G 3

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Details

Aktenzeichen
1630/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.05.2018
Erstellt
16.05.2018 10:20