AN/0970/2019
Wohnungsbaugrundstücke aktiv erwerben - Erbbaurecht als Regelvergabe einführen
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
4954 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln
Lisa Gerlach
Walter Wortmann (Freie Wähler Köln)
An die Vorsitzende des Rates
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.096.2019
AN/0970/2019
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 09.07.2019
Wohnungsbaugrundstücke aktiv erwerben - Erbbaurecht als Regelvergabe einführen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am
09.07.2019 aufzunehmen:
Beschluss:
1. Der Rat bekennt sich zu einer strategischen und aktiven Bodenvorratspoli-
tik als Bestandteil von Daseinsvorsorge und aktiver Stadtentwicklung. Er
begrüßt das Vorgehen der Verwaltung, künftig die Erbpacht als Leitlinie
der Bodenpolitik zu verfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Entwicklung von Woh-
nungsbauflächen die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um möglichst
umfänglich Grundstücke, insbesondere aber sog. „Schlüsselgrundstücke“
zu erwerben. Dazu zählt erstens eine aktive und perspektivisch voraus-
schauende Ankaufspolitik, zweitens müssen die planungs- bzw. satzungs-
rechtlichen Grundlagen für die Ausübung von Vorkaufsrechten nach den
§§ 24 und 25 Baugesetzbuch frühzeitig geschaffen werden. Ziel ist es, die
verfügbaren Haushaltsmittel zum Ankauf von Liegenschaften stets auszu-
schöpfen.
3. Die Verwaltung wird insbesondere beauftragt, alle erforderlichen Maßnah-
men zu verfolgen, auch planungs- und satzungsrechtlicher Art, um Grund-
stücke im Bereich der geplanten neuen Stadtviertel „Kreuzfeld“ und „Park-
stadt-Süd“ zu erwerben.
- 2 -
4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt, dass die Stadtverwaltung die Anregung
aus der Politik aufgegriffen hat, die Vergabe städtischer Grundstücke prin-
zipiell im Erbbaurecht vorzunehmen und vom Verkauf städtischer Grund-
stücke abzusehen.
5. Der Rat begrüßt, dass die Kölner Wohnungswirtschaft im Rahmen des
Wohnungsbauforums diese Zielsetzung vom Grundsatz nicht ablehnt, son-
dern Verständnis dafür zeigt, dass die Stadt Köln auch langfristig im Besitz
ihrer Flächen bleiben will.
Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung die Gespräche mit der Kölner Woh-
nungswirtschaft fortsetzt und ermuntert sie, sich an den bisher vorgestell-
ten Grundsätzen für ein Kölner Erbbaurecht zu orientieren.
6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung, bis Ende des Jahres eine ent-
sprechende Verwaltungsvorlage in den Rat einzubringen. Der parteiüber-
greifende Vorschlag der BV Ehrenfeld wird insoweit aufgegriffen, als dass
neue Verhandlungen über Verkäufe nicht angestoßen werden.
Begründung:
Liegenschaftspolitik ist Stadtentwicklungspolitik. Der Zugriff auf und das Eigen-
tum an Grundstücken bietet der Stadt die Möglichkeit, über ihre planungsrechtli-
chen Möglichkeiten hinaus zu bestimmen, wie sich insbesondere Wohnungs-
bauflächen konkret entwickeln sollen.
Soweit die Stadt noch nicht im Besitz der erforderlichen Grundstücke ist, ist im
Sinne der Dortmunder Erklärung des Deutschen Städtetags von Juni 2019 eine
aktive und vorausschauende Ankaufspolitik zu betreiben. Zudem ist die Aus-
übung von Vorkaufsrechten ein zielführendes Mittel, in den Besitz von Grundstü-
cken zu gelangen. Das allgemeine kommunale Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB
ist nach dem Ratsbeschluss vom 15.12.2016 wieder eingeführt worden. Die im
Gesetz genannten Voraussetzungen für dessen Ausübung, insbesondere auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans oder des Bebauungsplans, sind rechtzeitig zu
schaffen. Alternativ ist durch kommunale Satzung ein lokales besonderes Vor-
kaufsrecht nach § 25 BauGB einzuführen. Die Hürden dafür sind gering: letztend-
lich muss die Stadt lediglich eine städtebauliche Maßnahme in Betracht ziehen.
Ein wichtiger Anwendungsfall für eine aktive Liegenschaftspolitik ist das geplante
neue Stadtviertel „Kreuzfeld“. Die Erwerbsbemühungen der Verwaltung sind zu
unterstützen und zu forcieren.
Wohnungsbauflächen werden auch zukünftig in der Regel durch öffentliche oder
private Entwicklungsgesellschaften baureif gemacht. Die Übertragung der städti-
schen Flächen an diese soll über die Einräumung von Erbbaurechten erfolgen.
Dies sichert späteren Generationen den erneuten Zugriff auf die Immobilien mit
entsprechenden Entscheidungsmöglichkeiten. Zudem ist über Erbbaurechtsver-
träge die Vorgabe von wohnungspolitischen Maßgaben einfacher (z.B. Mietzins-
deckelung). Entsprechend der Diskussion im Liegenschaftsausschuss am
- 3 -
08.04.2019 soll der Rat sich auch formell für eine Einführung von Erbbaurechten
als Regelvergabe aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
gez. Lisa Gerlach gez. Walter Wortmann
Freie Wähler Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0970/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 27.06.2019 10:45