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AN/0970/2019

Wohnungsbaugrundstücke aktiv erwerben - Erbbaurecht als Regelvergabe einführen

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 27.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 3.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4954 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Lisa Gerlach  
Walter Wortmann (Freie Wähler Köln) 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.096.2019 
 
AN/0970/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 09.07.2019 
 
Wohnungsbaugrundstücke aktiv erwerben - Erbbaurecht als Regelvergabe einführen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 
09.07.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat bekennt sich zu einer strategischen und aktiven Bodenvorratspoli-
tik als Bestandteil von Daseinsvorsorge und aktiver Stadtentwicklung. Er 
begrüßt das Vorgehen der Verwaltung, künftig die Erbpacht als Leitlinie 
der Bodenpolitik zu verfolgen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Entwicklung von Woh-
nungsbauflächen die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um möglichst 
umfänglich Grundstücke, insbesondere aber sog. „Schlüsselgrundstücke“ 
zu erwerben. Dazu zählt erstens eine aktive und perspektivisch voraus-
schauende Ankaufspolitik, zweitens müssen die planungs- bzw. satzungs-
rechtlichen Grundlagen für die Ausübung von Vorkaufsrechten nach den 
§§ 24 und 25 Baugesetzbuch frühzeitig geschaffen werden. Ziel ist es, die 
verfügbaren Haushaltsmittel zum Ankauf von Liegenschaften stets auszu-
schöpfen. 
 
3. Die Verwaltung wird insbesondere beauftragt, alle erforderlichen Maßnah-
men zu verfolgen, auch planungs- und satzungsrechtlicher Art, um Grund-
stücke im Bereich der geplanten neuen Stadtviertel „Kreuzfeld“ und „Park-
stadt-Süd“ zu erwerben.

- 2 - 
 
4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt, dass die Stadtverwaltung die Anregung 
aus der Politik aufgegriffen hat, die Vergabe städtischer Grundstücke prin-
zipiell im Erbbaurecht vorzunehmen und vom Verkauf städtischer Grund-
stücke abzusehen. 
 
5. Der Rat begrüßt, dass die Kölner Wohnungswirtschaft im Rahmen des 
Wohnungsbauforums diese Zielsetzung vom Grundsatz nicht ablehnt, son-
dern Verständnis dafür zeigt, dass die Stadt Köln auch langfristig im Besitz 
ihrer Flächen bleiben will. 
  Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung die Gespräche mit der Kölner Woh-
nungswirtschaft fortsetzt und ermuntert sie, sich an den bisher vorgestell-
ten Grundsätzen für ein Kölner Erbbaurecht zu orientieren. 
 
6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung, bis Ende des Jahres eine ent-
sprechende Verwaltungsvorlage in den Rat einzubringen. Der parteiüber-
greifende Vorschlag der BV Ehrenfeld wird insoweit aufgegriffen, als dass 
neue Verhandlungen über Verkäufe nicht angestoßen werden. 
 
  
 
Begründung: 
 
Liegenschaftspolitik ist Stadtentwicklungspolitik. Der Zugriff auf und das Eigen-
tum an Grundstücken bietet der Stadt die Möglichkeit, über ihre planungsrechtli-
chen Möglichkeiten hinaus zu bestimmen, wie sich insbesondere Wohnungs-
bauflächen konkret entwickeln sollen.  
 
Soweit die Stadt noch nicht im Besitz der erforderlichen Grundstücke ist, ist im 
Sinne der Dortmunder Erklärung des Deutschen Städtetags von Juni 2019 eine 
aktive und vorausschauende Ankaufspolitik zu betreiben. Zudem ist die Aus-
übung von Vorkaufsrechten ein zielführendes Mittel, in den Besitz von Grundstü-
cken zu gelangen. Das allgemeine kommunale Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB 
ist nach dem Ratsbeschluss vom 15.12.2016 wieder eingeführt worden. Die im 
Gesetz genannten Voraussetzungen für dessen Ausübung, insbesondere auf Ebe-
ne des Flächennutzungsplans oder des Bebauungsplans, sind rechtzeitig zu 
schaffen. Alternativ ist durch kommunale Satzung ein lokales besonderes Vor-
kaufsrecht nach § 25 BauGB einzuführen. Die Hürden dafür sind gering: letztend-
lich muss die Stadt lediglich eine städtebauliche Maßnahme in Betracht ziehen. 
 
Ein wichtiger Anwendungsfall für eine aktive Liegenschaftspolitik ist das geplante 
neue Stadtviertel „Kreuzfeld“. Die Erwerbsbemühungen der Verwaltung sind zu 
unterstützen und zu forcieren. 
 
Wohnungsbauflächen werden auch zukünftig in der Regel durch öffentliche oder 
private Entwicklungsgesellschaften baureif gemacht. Die Übertragung der städti-
schen Flächen an diese soll über die Einräumung von Erbbaurechten erfolgen. 
Dies sichert späteren Generationen den erneuten Zugriff auf die Immobilien mit 
entsprechenden Entscheidungsmöglichkeiten. Zudem ist über Erbbaurechtsver-
träge die Vorgabe von wohnungspolitischen Maßgaben einfacher (z.B. Mietzins-
deckelung). Entsprechend der Diskussion im Liegenschaftsausschuss am

- 3 - 
 
08.04.2019 soll der Rat sich auch formell für eine Einführung von Erbbaurechten 
als Regelvergabe aussprechen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke    gez. Michael Weisenstein   
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
  
 
gez. Lisa Gerlach     gez. Walter Wortmann 
       Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf (1)

09.07.2019 Rat
TOP 3.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0970/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
27.06.2019
Erstellt
27.06.2019 10:45