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V/0569/2007

Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII,

Vorlagen 24.07.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 18.10.2007, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

13727 Zeichen

V/0569/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII; 
hier:  Auflösung der AG 1 "Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung" und  
Weiterentwicklung der AG 7 "Mädchen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.08.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
13.09.2007 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Grundlagen 
 
In § 78 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Arbeitsgemein-
schaften - heißt es: „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsge-
meinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 
sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll dar-
auf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich 
gegenseitig ergänzen.“ 
 
In Münster wurden am 28.09.1995 durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
sechs Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII eingerichtet (Vorlagen-Nr. 1222/95). Am 
26.06.1996 beschloss der Rat, dass die Arbeitsgemeinschaften „berechtigt sind, jeweils ei-
nen/eine von ihnen gewählte/n Sprecher/in als ordentliches beratendes Mitglied bzw. die gewähl-
te Vertretung als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien ... zu entsenden“ (Vorlagen-Nr. 507/96). 
 
Ende 1998 kam die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchenförderung“ hinzu. 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss am 02.09.1998 (Vorlagen-Nr. 
846/98) die Bildung der AG „Mädchenförderung“ und der Rat am 16.12.1998 (Vorlagen-Nr. 
1101/98), dass auch diese Arbeitsgemeinschaft berechtigt ist, „einen/eine von ihr gewählte/n 
Sprecher/-in als ordentliches beratendes Mitglied bzw. die gewählte Vertretung als stellvertreten-
des beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien ... zu entsen-
den“. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0569/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Lembeck 
Ruf: 
492 51 10 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.07.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0569/2007 
 
 
2. Auflösung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 1 „Kinderfreundlich-
keit/Kinderbeteiligung“ 
 
Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 1 „Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung“ be-
stand in ihren Anfängen aus 14 Mitgliedern verschiedener Träger. Diese Mitgliederzahl nahm im 
Laufe der Jahre kontinuierlich ab. Seit ca. drei Jahren nahmen nur noch drei Träger (Arbeiter-
wohlfahrt, Deutscher Kinderschutzbund und Diakonisches Werk) an den regelmäßigen Sitzungen 
teil.  
 
Trotz der zuletzt relativ geringen Trägeranzahl konnten in der Vergangenheit hilfreiche Impulse, 
Anregungen und Ergebnisse zur Sensibilisierung des Themas „Partizipation“ erarbeitet werden 
(Handlungsmaxime zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, kinderfreundliche Hausord-
nung, Präsentation „Partizipation“ im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Empfeh-
lungen zur Beteiligung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe). Die geringe Mitglieder-
zahl hatte allerdings in jüngster Vergangenheit zur Folge, dass anberaumte Sitzungen nach Ab-
sage von ein oder zwei Mitgliedern kurzfristig abgesagt werden mussten. Die Bearbeitung der 
jeweiligen Themen - zuletzt „Leitmerkmale für eine kinderfreundliche Stadt“ - wurde dadurch un-
verhältnismäßig in die Länge gezogen. Gesetzte Zeitrahmen konnten hierdurch nicht eingehalten 
werden und auch das Thema „Leitmerkmale für eine kinderfreundliche Stadt“ wurde vor seinem 
Abschluss durch die allgemeine Entwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit inhaltlich überholt. 
 
Eine intensive Mitgliederwerbung mit dem Ziel einer repräsentativeren Darstellung verschiedener 
Themen und Thesen brachte bis zuletzt keinen Erfolg. An den Sitzungen der Arbeitsgemein-
schaft nahmen regelmäßig bis zu drei hauptamtliche Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien teil. Die Sitzungen mussten wegen der überwiegenden beruflichen Tätigkeit der 
ehrenamtlichen Trägervertreter in den Abendstunden stattfinden, so dass regelmäßig Mehrar-
beitsstunden anfielen. Der Arbeitsaufwand stand zuletzt in keinem Verhältnis mehr zu den Er-
gebnissen, so dass die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 1 „Kinderfreundlich-
keit/Kinderbeteiligung“ konsequenter Weise im Frühjahr des Jahres 2007 ihre Auflösung be-
schlossen hat. 
 
Allen am Prozess Beteiligten war und ist die Wichtigkeit des Themas Kinderfreundlich-
keit/Kinderbeteiligung bewusst. Um eine kontinuierliche und nachhaltige Fortführung der Arbeit in 
diesem Bereich zu sichern, sollen die inhaltlichen Schwerpunkte in der Arbeitsgemeinschaft nach 
§ 78 SGB VIII - AG 2 „Kinder- und Jugendarbeit“ verortet werden und somit eine breitere, reprä-
sentativere Basis erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Werkstattgespräche zum Thema Kinder-
freundlichkeit/Kinderbeteiligung durchzuführen.  
 
In den Jahresgesprächen mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie den verwal-
tungsinternen Fachstellen soll intensiv für das Thema Kinderfreundlichkeit/Kinderbeteiligung sen-
sibilisiert und entsprechende Vereinbarungen sollen getroffen werden. 
 
Mit dem kürzlich gebildeten Jugendrat und den Jugendforen stehen darüber hinaus weitere Ko-
operationspartner und ein geeignetes Instrument zum Ausbau der Kinderfreundlich-
keit/Kinderbeteiligung in Münster bereit. 
 
 
3. Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchen“ zur 
AG 1 „Mädchen und Jungen/Gender“ 
 
3.1 Vorbemerkungen 
 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forderung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3, 
ableitet und im SGB VIII zum Grundsatz der Kinder- und Jugendhilfe erhoben wurde. In den

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Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes, im Kinder- und Jugendhilfegesetz 
(§ 9 SGB VIII) und dem dritten Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW 
(§§ 4, 10 KJFöG) wird u. a. ausgeführt, dass die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen 
und Jungen zu berücksichtigen sind, die Träger der Jugendhilfe zur Verbesserung ihrer Lebens-
lagen und zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligung und Rollenzuschreibung beizu-
tragen haben sowie die Gleichberechtigung zwischen Mädchen und Jungen zu fördern ist. 
 
Gender Mainstreaming (durchgängige Gleichstellungsorientierung) ist eine kinder- und jugendpo-
litische Strat
egie, die die jeweiligen Anliegen und Erfahrungen von Mädchen und Jungen in die 
Planung, Durchführung, Überwachung und Auswertung von Maßnahmen einbezieht. Ausgehend 
davon soll sie im Hinblick auf geschlechterbezogene Sichtweisen bestehende Werthaltungen und 
Vorgehensweisen hinterfragen, diese diskutieren und mit dem Ziel verändern, dass sich Jungen 
und Mädchen durch das andere Geschlecht in ihren Lebenswelten und im sozialen Miteinander 
respektiert und angenommen fühlen. 
 
Im Amtsziel 7 - Geschlechtsspezifik - des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien heißt es: 
„Wir stärken Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Interessen und gehen durch diffe-
renzierte Angebote in unserer Arbeit darauf ein.“ 
 
3.2 Bisherige Entwicklung 
 
Auf Initiative des Frauenbüros der Stadt Münster wurde 1994 der Arbeitskreis Mädchenarbeit 
gegründet. Was als Treffen zum Austausch und zur Vernetzung begonnen hatte, entwickelte sich 
zum mädchenpolitischen Arbeitskreis Xanthippe. Erste Veröffentlichungen wie die Bestandser-
hebung zur Mädchenarbeit in Münster bis hin zur Dokumentation „Xanthippe geht in die Politik“ 
machten den Arbeitskreis in Münster bekannt.  
 
Ein entscheidender Schritt für die Mädchenarbeit in Münster wurde mit der Anerkennung als Ar-
beitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchenförderung“ (heute AG „Mädchen“) Ende 
1998 unter Geschäftsführung des Frauenbüros getan. Mit der Gründung als Arbeitsgemeinschaft 
nach § 78 SGB VIII wurde die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ beratendes Mit-
glied im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Münster gehört somit zu den Städten, 
die Mädchenarbeit strukturell in die Jugendhilfe eingebunden und institutionalisiert haben. 
 
Die Ziele und Methoden der Arbeit sind in den „Leitlinien für eine mädchengerechte Jugendhilfe 
in Münster“ festgeschrieben und vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im De-
zember 2005 beschlossen worden. Die Leitlinien beschreiben die Lebensweise von Mädchen 
und geben Empfehlungen für eine zeitgemäße Mädchenarbeit. 
 
Zum zweiten Quartal 2007 hat das Frauenbüro die Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft 
„Mädchen“ dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien übertragen, da u. a. inzwischen die 
Aufbauphase und grundlegende Aufgaben wie z. B. die Entwicklung der Leitlinien mädchenge-
rechter Jugendhilfe in Münster abgeschlossen wurden. 
 
3.3 Bisherige Entwicklung des Arbeitskreises „Jungenarbeit Münster“ 
 
Der Arbeitskreis „Jungenarbeit Münster“ ist ein Zusammenschluss von Pädagogen, die in ihrem 
Arbeitsalltag in verschiedenster Weise mit Jungen zu tun haben oder sich wissenschaftlich-
theoretisch mit Jungenarbeit auseinandersetzen. 
 
Erstmalig zusammen gefunden hat sich der Arbeitskreis „Jungenarbeit Münster“ 1999. Anlass 
war das Engagement einiger Pädagogen, die in den Bereichen Beratung, Jugendhilfe, Berufshilfe 
usw. in der Stadt Münster tätig waren. Sie hatten einerseits theoretische Grundkenntnisse und 
andererseits praktische Erfahrungen in der Arbeit mit männlichen Jugendlichen und Erwachse-
nen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen.

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Mit dem Arbeitskreis „Jungenarbeit Münster“ wurde ein Forum geschaffen, diese Erfahrungen 
auszutauschen, zu bündeln und auszuwerten. Seit 1999 wurden verschiedene Fachveranstaltun-
gen zum Teil mit Kooperationspartnern und -partnerinnen durchgeführt. In den Jahren 2000 bis 
2002 wurde eine Grundlagenkonzeption als Standortbestimmung für den Aufbau von Jungenar-
beit in Münster erarbeitet. 
 
Der Arbeitskreis war federführend für den Münsteraner Jungentag sowie Fortbildungen für Schu-
le und Jugendhilfe zum Jungentag. Seit 2005 ist der Arbeitskreis auf Anfrage und Anregung des 
Frauenbüros Mitglied im Organisationsteam „Genderforum“ und seit 2006 Mitglied im Aktions-
bündnis „Girls Day“. 
 
3.4 Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ und des Arbeitskreises 
„Jungenarbeit Münster“ 
 
Die geschlechterspezifische Arbeit mit Mädchen und Jungen wird bereits seit Jahren in der Ar-
beitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchen“ und dem Arbeitskreis „Jungenarbeit 
Münster“ gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe und der Verwaltung umgesetzt. Es 
wurden verschiedene Schritte in diese Richtung - zum Beispiel mit dem ersten gemeinsamen 
Gender-Forum im November 2005 - vollzogen. 
 
Zukünftig sollen diese beiden Gremien im Sinne einer stärkeren Verzahnung der geschlechts-
spezifischen Jugendhilfe miteinander verbunden werden. Eine geschlechterdifferenzierte und 
gleichberechtigte Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der Gender-Strategie soll weiterentwickelt 
und aufeinander abgestimmt werden. 
 
Dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde im April 2007 ein gemeinsamer Antrag der 
Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft „Mädchen“ und des Sprechers des Arbeitskreises „Jungen-
arbeit Münster“ vorgelegt, mit dem ein gemeinsamer Prozess zur Entwicklung einer Arbeitsge-
meinschaft nach § 78 SGB VIII „Gender“ angestrebt wurde. 
 
Beide Gruppen haben ein großes Interesse, gemeinsam an der stärkeren Verzahnung und Wei-
terentwicklung einer geschlechtergerechten Kinder- und Jugendhilfe in Münster zu arbeiten. Der 
dafür notwendige Diskussions- und Zielentwicklungsprozess wird extern und unabhängig fachlich 
unterstützt und moderiert. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet die dazu erforder-
liche Begleitung. 
 
3.5 Weiteres Verfahren 
 
Im August dieses Jahres wird eine gemeinsame moderierte Auftaktveranstaltung stattfinden, in 
der neben dem inhaltlichen und formalen Prozess auch die Grundsätze, Ziele und Strömungen 
der gemeinsamen zukünftigen Arbeit definiert werden. Themen dazu sind: 
 
• Mädchen- und Jungenarbeit müssen einander als pädagogische Fachansätze vermittelt wer-
den. 
• Fachkräfte aus der Mädchen- und Jungenarbeit müssen sich über geschlechtergerechte An-
sätze in der Koedukation verständigen. 
• Fachkräfte aus der Mädchen- und Jungenarbeit müssen sich einander annähern und Ver-
trauen in gemeinsame Ziele finden. 
• Offene und verdeckte Hierarchiebeziehungen zwischen den beiden Ansätzen und den han-
delnden Personen müssen diskutiert werden. 
• Gemeinsame Interessen und Kooperationen müssen erarbeitet und eine gelingende Struktur 
von Zusammenarbeit muss entwickelt werden.

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Am 28.08.2007 soll dann eine gemeinsame Workshopveranstaltung zur Gründung der Arbeits-
gemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 1 „Mädchen und Jungen/Gender“ stattfinden. Dabei sollen 
erarbeitet werden: 
 
• eine gemeinsame Organisationsstruktur für eine Arbeitsgemeinschaft „Mädchen und Jun-
gen/Gender“, 
• Regeln der Zusammenarbeit und 
• Ziele und Aufgaben für die neue Arbeitsgemeinschaft. 
 
Zukünftig sollen die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchen“ und der Arbeits-
kreis „Jungenarbeit Münster“ ab dem 1. September 2007 als eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 
SGB VIII - AG 1 „Mädchen und Jungen/Gender“ geführt werden. Die Geschäftsführung über-
nimmt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Der Status der Arbeitsgemeinschaft bleibt 
gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - AG 7 „Mädchen“ unverändert. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke

Beratungsverlauf (2)

22.08.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.10.2007 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0569/2007
Typ
Vorlagen
Datum
24.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37