AN/1687/2021
Zufahrt zur Tiefgarage zum Kalk-Karree wieder freigeben
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Sachstandsbericht BV
4304 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
AN/1687/2021
Stand: 29.01.2026
Sachstandsbericht
Zufahrt zur Tiefgarage zum Kalk-Karree wieder freigeben
Gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 19.08.2021
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Absperrung um die Hallen (76-77) so weit zurück-
zubauen, dass die Einfahrt zur Tiefgarage des Kalk Karrees von der Dillenburger Straße aus
schnellstmöglich wieder frei wird.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 16.09.2021 (Session
2293/2021) mit der Planung nutzungsunabhängiger Sicherungsmaßnahmen der Hallen Kalk
76 und 77 bis Leistungsphase 2 Vorplanung (LP 2) beauftragt. Ein Ergebnis mit 6 möglichen
Varianten liegt vor und wurde dem Rat, nach Beteiligung der Bezirksvertretung 8 (Sitzung vom
10.10.2024), mit Vorlage 2208/2024 zu seiner Sitzung am 12.12.2024 vorgelegt. Hinsichtlich
des baulichen Zustandes der Hallen wird auf die dortigen Ausführungen und Anlagen verwie-
sen.
Zur Kontrolle der Standsicherheit wird quartalsweise ein Monitoring an der gesamten Hallen-
konstruktion durch eine*n Tragwerksplaner*in durchgeführt. In den Berichten werden fortlau-
fend weitere kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur vorübergehenden Minimierung der Scha-
dens-ausweitung und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefordert.
Im Ergebnis hält der*die Gutachter*in einen Einsturz beziehungsweise das Versagen einzel-
ner Bauteile der Halle 76 (Fassade West und Süd) für wahrscheinlich. Nach seiner Aussage
kann ein Bauteilversagen jederzeit eintreten kann. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen das
der*die Gutachter*in die Dachflächen der Halle 77 für akut einsturzgefährdet hält.
Die jetzige Verkehrsführung zur Tiefgarage folgt daher den Empfehlungen des*der Trags-
werksplaner*in zur Lage der Absperrungen.
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Bei einer geänderten Zufahrt über die Dillenburgerstraße würde die Verkehrsführung unmittel-
bar vor der einsturzgefährdeten Fassade der Halle 76 erfolgen. Gerade von dieser Halle geht
jedoch die größere Gefahr des Bauteilversagens aus. Dies betrifft nicht nur die Fassade, son-
dern die gesamte Gebäudestandsicherheit im Randbereich.
Vor einer veränderten Verkehrsführung müssten daher geeignete Schutzmaßnahmen zur
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht getroffen werden.
Hierzu wäre die Erstellung eines Schutzgerüstes inklusive einer Einnetzung erforderlich. Das
Schutzgerüst müsste dafür an der Hauptkonstruktion (Hauptstützen) befestigt werden. Gerade
diese Hauptstützen stehen aber im Mittelpunkt des Monitorings hinsichtlich eines möglichen
Stützversagens. Gleichzeitig müsste das Gerüst in der Lage sein, abkippende Bauteile und
Mauerziegel (einzelne als auch ganze Gefache) sicher abzufangen, ohne den Verkehr zu ge-
fährden. Überdies müsste die Zugänglichkeit und handnahe Prüfung der Fassade zwingend
weiterhin möglich sein. Die Geeignetheit, Zulässigkeit und Umsetzbarkeit eines solchen
Schutzgerüstes müsste vorab durch den*die Tragwerksplaner*in, gegebenenfalls unter Beteili-
gung eines Fachunternehmers bzw. Gerüstplaner*in geprüft werden. Überdies muss darauf
hingewiesen werden, dass Gerüste grundsätzlich die Gefahr des Betretens durch unbefugte
Personen bergen; dass kann auch durch umfangreiche Sicherungsmaßnahmen nicht ausge-
schlossen werden.
Zur abschließenden Prüfung der Umsetzbarkeit des Beschlusses der Bezirksvertretung 8 be-
darf es somit einer entsprechenden Planung. Hierzu wäre die Finanzierung durch das Kultur-
dezernat sicherzustellen und der Gebäudewirtschaft ein entsprechender Auftrag zu erteilen.
Bis dahin besteht bei der Gebäudewirtschaft keine Handlungsoption.
Nächste Schritte:
Das quartalsweise Monitoring wird fortgeführt
Stand 2026:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Sachstand ist unverändert. Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln liegt kein entsprechen-
der Auftrag mit Finanzierungszusage vor.
Nächste Schritte:
Der Sachstand ist unverändert.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
29.01.2027
Hinweis: Die Aufgabe zur Sachstandsberichtserstattung zum Beschluss der Bezirksvertretung
Kalk vom 19.08.2021 wurde erst 07/2024 auf die Gebäudewirtschaft übertragen.
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV8)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.08.2021 AN/1687/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 TOP 7.15 Zufahrt zur Tiefgarage zum Kalk-Karree wieder freigeben Gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 19.08.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Kalk beschließt, Absperrung um die Hallen (76-77) so weit zurückzu- bauen, dass die Einfahrt zur Tiefgarage des Kalk Karrees von der Dillenburgerstraße aus schnellstmöglich wieder frei wird. Begründung: Der bauliche Zustand der Hallen (76-77) ist trotz anderweitige Willensbekundung der Be- zirksvertretung Kalk immer noch nicht wieder in einen sicheren Zustand gebracht worden. Daher musste die Verwaltung rund um die Halle eine Absperrung vornehmen, so dass run- terfallende Bruchstücke Passanten nicht gefährden können. Allerdings ist die Absperrung rund um die Halle nicht einheitlich. Auf dem Abschnitt Dillenburgerstraße bis zu den Behin- detenparkplätzen (Foto1) ist lediglich der Gehsteig neben der Halle abgesperrt. Kurz vor der Tiefgarage ist ein ca. 12 Meter tiefes Teilstück abgesperrt. Auf dem Abschnitt am Ottmar- Pohl-Platz bis zur Sieversstraße sind es ca. 10 Meter (Foto2) Absperrung. Entlang der Neu- erburgstraße sind es unter ein Meter. Diese unterschiedliche Absperrungstiefe ist nicht nachvollziehbar. Gleichzeitig werden we- gen der Absperrung die Zufahrt zur Tiefgarage über die Ottmar-Pohl-Platz geführt. Hier wer- den spielenden Kinder gefährdet und die Bodenplatten lockern sich oder brechen sogar. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Gero Fürstenberg SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender - 2 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dillenburger Straße
- Sieversstraße
- Ottmar-Pohl-Platz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1687/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 19.08.2021 14:53