AN/1839/2017
Änderungsantrag zu TOP 5.1 „Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke“ (2036/2017 )
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SPD Änderungsantrag nach § 13
4650 Zeichen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.12.2017 AN/1839/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 05.12.2017 Änderungsantrag zu TOP 5.1 „Machbarkeitsuntersuchung neue Fuß- und Radwegbrücke zwischen Bastei und Rheinpark und Erweiterung der vorhandenen Geh- und Radwege an der Hohenzollernbrücke„ (2036/2017 ) Sehr geehrter Herr Wolter, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsteller bitten Sie folgenden Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Top 5.1 in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt ergänzt (Ergänzung fettgedruckt): Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Erweiterung der Flächen für Fußgänger und Rad- fahrer an der südlichen Seite der Hohenzollernbrücke (Alternative 3) tiefergehend zu un- tersuchen und die Ergebnisse dem Rat anschließend vorzustellen. Hierzu ist die Ver- wendbarkeit der alten Senkkästen im Rheinflussbett zu prüfen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen (zum Beispiel Denkmalschutz, Stadtplanung und Rampenberei- che) zusammenzutragen und zu bewerten. Der Rat beauftragt die Verwaltung des Weiteren, die Planung einer neuen Fuß- und Radwegbrücke auf Höhe der Bastei (Alternative 1) ebenfalls zu vertiefen und die Ergeb- nisse dem Rat anschließend vorzustellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welcher Breitengewinn durch Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radwegbereichs der Hohenzollern- brücke statisch möglich ist und in welcher Höhe geschätzte Kosten hierfür anzu- setzen sind. Mögliche Auswirkungen auf den Bau der provisorischen Rampe sind hierbei zu berücksichtigen. - 2 - Streichung von: Die Untersuchung zur Erweiterung des nördlichen Fuß- und Radweg- bereichs der Hohenzollernbrücke (Alternative 2) wird nicht weiter vertieft. Im Übrigen wird der Änderungsantrag AN 71622/2017 von CDU-Fraktion und Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen inhaltlich vollumfänglich übernommen. Begründung: Nachhaltige Verbesserungen der Verbindung der beiden Rheinseiten für Zufußgehende und für Radfahrerinnen und Radfahrer lassen sich idealerweise durch verschiedene Angebote zur Rheinquerung erzielen. Neben der nördlichen Rheinquerung, die als planerisches Element bereits in den Verkehrs- netzplan des Radverkehrskonzeptes Innenstadt aufgenommen wurde und der Erweiterung an der Südseite der Hohenzollernbrücke sind für nachhaltige Verbesserungen der Fuß- und Radwegebeziehungen gerade mit Blick auf anstehende bzw. laufende Stadtentwicklungspro- jekte weitere Optionen zu berücksichtigen und entsprechend zu planen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, auch die Realisierungsmöglichkeiten der im Städte- baulichen Masterplan als perspektivische Maßnahme aufgeführten Fuß- und Radwegebrü- cke vom Ubierring zum Deutzer Hafen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen. Die Nordseite der Hohenzollernbrücke ist durch die Anbindung an den Breslauer Platz und zur Radstation bereits heute für den Radverkehr eine wichtige Wegebeziehung, um von Deutz aus die Innenstadt zu erreichen. Insbesondere durch die Entwicklung der MesseCity und die Realisierung von Koelnmesse 3.0, des Masterplans zur Weiterentwicklung des Mes- segeländes und -umfelds, gewinnt eine attraktive und leistungsfähige Verbindung für den Rad- und Fußverkehr auf der nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke weiter an Bedeutung. Hier ist der heutige Geh- und Radweg mit 3,5 m Breite perspektivisch nicht ausreichend. Die in der Vorlage dargestellte Verbreiterung um – gegriffen – einen Meter und die für diese Erweiterung ausgewiesenen geschätzten Kosten sind als fundierte Grundlage zur Entschei- dungsfindung nicht tauglich. Um diese Variante und insbesondere auch die Frage der An- gemessenheit von Kosten für eine zu erzielende Verbreiterung bewerten zu können, müssen zunächst fundierte Entscheidungsgrundlagen, nämlich der tatsächlich zu erzielende Breiten- gewinn und die damit verbundenen Kosten vorgelegt werden. Die Planungen für eine Verbreiterung auch an der Nordseite der Hohenzollernbrücke sind daher vertiefend weiterzuführen und zu -entwickeln. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1839/2017
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 04.12.2017
- Erstellt
- 04.12.2017 10:30