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Sitzen statt parken: Höhenangleichung zur Herstellung der Barrierefreiheit

SPD Anfrage nach § 4 AN/1341/2021 vom 09.06.2021

Stand: Am 14.06.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.06.2021 AN/1341/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Sitzen statt parken: Höhenangleichung zur Herstellung der Barrierefreiheit Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 14.06.2021 zu setzen. In den vergangenen Jahren hat es sich bewährt, an vielen Ecken und Plätzen in Köln tempo- rär gastronomische Nutzungen auf Stellplätzen zu ermöglichen. Bereits seit 2016 können Gastronom*innen in den Sommermonaten – unter bestimmten Voraussetzungen und Vorbe- halt einer entsprechenden Genehmigung – Stühle und Tische auf Parkplätzen direkt vor der Tür ihres Betriebs aufstellen. Die Voraussetzungen für diese Vorgehensweise wurden durch den Beschluss über das Konzept „Sitzen statt Parken“ im Jahr 2 020 mit weiteren Prämissen konkretisiert. Während der Corona -Pandemie hat diese Option einigen Kneipen, Restaurants und Cafés das wirtschaftliche Überleben ermöglicht. Auch in der aktuellen Freiluftsaison wollen viele Gastronom*innen wieder Parkplätze f ür ihre Außengastronomie nutzen. Einige kreative Lö- sungen aus den letzten Jahren möchten sie dabei übernehmen. So hat es sich aus Sicht der Gastronom*innen und der Gäste an vielen Stellen besonders bewährt, zur Herstellung von Barrierefreiheit und zur Verm eidung von Unfällen temporäre Bodenangleichungen vorzu- nehmen, insbesondere in Form eines Holzbodens. Hierdurch können die unterschiedlichen Höhen der Parkmulden und der restlichen Außengastronomieflächen angeglichen werden. Dies schafft zudem optisch Ordnung und verringert die Ansammlung von Unrat an den Bord- steinkanten. Zugleich kann beispielsweise der Schirmfuß eines Sonnenschutzes durch die- sen Holzboden verdeckt werden. Diese Vorrichtungen zur Höhenangleichung können nach der Nutzung unkompliziert und rü ckstandsfrei entfernt werden; ein Konflikt mit der – auf die saisonale Außengastronomienutzung folgenden – regulären Nutzung der Stellplätze besteht daher nicht. Gleichwohl sind einzelne der in der IG Gastro organisierten Gastronom*innen durch die Stadtverwaltung aufgefordert worden, die temporäre Verwendung solcher Vorrich- tungen zu unterlassen. - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Warum hält die Stadtverwaltung die temporäre Verwendung der vorstehend beschriebe- nen Vorrichtungen zur Herstellung der Barrierefreiheit für unzulässig? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt stattdessen, um zum Zweck der Barrierefreiheit temporäre Höhenangleichungen zwischen Außengastronomieflächen und den temporär für die Außengastronomie zur Verfügung gest ellten Parkplatzflächen herstellen zu kön- nen? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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