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AN/1341/2021

Sitzen statt parken: Höhenangleichung zur Herstellung der Barrierefreiheit

SPD Anfrage nach § 4 09.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 14.06.2021, TOP 6.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3248 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.06.2021 
 
AN/1341/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 14.06.2021 
 
Sitzen statt parken: Höhenangleichung zur Herstellung der Barrierefreiheit 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 14.06.2021 
zu setzen.  
 
In den vergangenen Jahren hat es sich bewährt, an vielen Ecken und Plätzen in Köln tempo-
rär gastronomische Nutzungen auf Stellplätzen zu ermöglichen. Bereits seit 2016 können 
Gastronom*innen in den Sommermonaten – unter bestimmten Voraussetzungen und Vorbe-
halt einer entsprechenden Genehmigung – Stühle und Tische auf Parkplätzen direkt vor der 
Tür ihres Betriebs aufstellen. Die Voraussetzungen für diese Vorgehensweise wurden durch 
den Beschluss über das Konzept „Sitzen statt Parken“ im Jahr 2 020 mit weiteren Prämissen 
konkretisiert.  
  
Während der Corona -Pandemie hat diese Option einigen Kneipen, Restaurants und Cafés 
das wirtschaftliche Überleben ermöglicht. Auch in der aktuellen Freiluftsaison wollen viele 
Gastronom*innen wieder Parkplätze f ür ihre Außengastronomie nutzen. Einige kreative Lö-
sungen aus den letzten Jahren möchten sie dabei übernehmen. So hat es sich aus Sicht der 
Gastronom*innen und der Gäste an vielen Stellen besonders bewährt, zur Herstellung von 
Barrierefreiheit und zur Verm eidung von Unfällen temporäre Bodenangleichungen vorzu-
nehmen, insbesondere in Form eines Holzbodens. Hierdurch können die unterschiedlichen 
Höhen der Parkmulden und der restlichen Außengastronomieflächen angeglichen werden. 
Dies schafft zudem optisch Ordnung und verringert die Ansammlung von Unrat an den Bord-
steinkanten. Zugleich kann beispielsweise der Schirmfuß eines Sonnenschutzes durch die-
sen Holzboden verdeckt werden. Diese Vorrichtungen zur Höhenangleichung können nach 
der Nutzung unkompliziert und rü ckstandsfrei entfernt werden; ein Konflikt mit der – auf die 
saisonale Außengastronomienutzung folgenden – regulären Nutzung der Stellplätze besteht 
daher nicht. Gleichwohl sind einzelne der in der IG Gastro organisierten Gastronom*innen 
durch die Stadtverwaltung aufgefordert worden, die temporäre Verwendung solcher Vorrich-
tungen zu unterlassen.

- 2 - 
 
   
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
  
1. Warum hält die Stadtverwaltung die temporäre Verwendung der vorstehend beschriebe-
nen Vorrichtungen zur Herstellung der Barrierefreiheit für unzulässig? 
 
2. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt stattdessen, um zum Zweck der Barrierefreiheit 
temporäre Höhenangleichungen zwischen Außengastronomieflächen und den temporär 
für die Außengastronomie zur Verfügung gest ellten Parkplatzflächen herstellen zu kön-
nen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1341/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
09.06.2021
Erstellt
09.06.2021 12:09