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Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/1597/2021

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3024/2021 vom 23.08.2021

Stand: Am 23.08.2021 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 23.08.2021 3024/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 23.08.2021 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion AN/1597/2021 Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Wann hat Oberbürgermeisterin Henriette Reker bzw. haben weitere Personen (auch im Büro der Oberbürgermeisterin, in Dezernaten der Stadtverwaltung, in Stadtratsfraktionen und - gruppen) über die Entscheidung der Kommunalaufsicht, Herrn Kienitz für das Amt des Stadt- entwicklungs-Dezernenten der Stadt Köln für nicht geeignet zu befinden, Kenntnis erlangt? (Bitte unter Nennung des Empfängers/der Empfängerin eines entsprechenden Schreibens, soll- te es ein solches gegeben haben; alternativ bitte entsprechend andere zur Anwendung ge- kommene Kommunikationswege im Detail darstellen) Eine solche Entscheidung der Kommunalaufsicht ist weder der Oberbürgermeisterin noch der Verwaltung bekannt. 2. Welchen Inhalts war nach Kenntnis der Stadtverwaltung die ablehnende Entscheidung bzgl. der Eignung des Herrn Kienitz? (Bitte Nichteignungsgründe bzw. Ablehnungsgründe im Detail darstellen) Siehe oben Ziffer 1. 3. Wie ist der einzuhaltende reguläre Ablauf im Fall einer festgestellten Untauglichkeit eines ge- wählten Dezernenten innerhalb der Stadtverwaltung? Hierzu gibt es keine Erfahrungswerte. Der Regierungspräsidentin ist gem. § 16 Abs. 2 LBG die Wahl eines*r Beigeordneten*r zur Kenntnis zu geben. Es ist jedoch nach üblichem Verwal- tungshandeln davon auszugehen, dass eine schriftliche Mitteilung erfolgt. 4. Auf welcher Grundlage ist Oberbürgermeisterin Reker am Samstag, 24. Juli 2021, zu dem Urteil gelangt, dass Niklas Kienitz ein "sehr guter Beigeord neter geworden wäre" (Pressemitteilung der Stadt Köln vom 24.07.2021, 13.55 Uhr)? War Oberbürgermeisterin Reker zum Versandzeit- punkt der Pressemitteilung die Entscheidung der unteren und oberen Kommunalaufsicht, Herrn Kienitz für das Amt des Dezernenten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regi- onales der Stadt Köln für nicht geeignet zu befinden, bereits bekannt? Siehe oben Ziffer 1. Die Oberbürgermeisterin hat sich in mehreren auf psychologisch basierten strukturierten Interviews und Assessmentcenterelementen einen Eindruck von mehreren Kandi- daten*innen gemacht und nach dem Grundsatz der im öffentlichen Dienst geltenden Besten- auslese eine Entscheidung über Eignung, Leistung und Befähigung getroffen. Bei diesem Aus- 2 wahlprozess wurde sie pr ofessionell durch ein anerkanntes und lange am Markt tätiges Bera- tungsunternehmen bei der Entscheidungsfindung unterstützt. Das Unternehmen war bereits sehr erfolgreich für die Suche anderer Beigeordneter für die Stadt Köln und Beigeordneter an- dere Städte tätig. 5. Auf Basis welcher Informationsgrundlage ist die Oberbürgermeisterin zu dem Ergebnis gekom- men, Herrn Kienitz als „bestqualifizierten“ Bewerber dem Rat der Stadt Köln zur Wahl als Bei- geordneten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales vorzuschlagen und nach welchen Kriterien ist diese Entscheidung getroffen worden? (Bitte um Darstellung der konkreten Kriterien und einer ausführlichen Begründung, warum Herrn Kienitz gegenüber anderen verbliebenen Bewerbern der Vorzug gegeben wurde). Siehe oben Ziffer 4. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 23.08.2021

    Hauptausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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