4198/2021
Verkehrsschauen in Nippes
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Anlage
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Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Bezirksrathaus Nippes Neusser Str. 450 Verkehrsschauen im Stadtbezirk Nippes Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, ich bitte Sie folgende Frage im Rahmen der nächsten Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Nippes zu berücksichtigen. Die Verkehrsschau wird in den technischen Regelwerken und in den Verwaltungsvorschriften als das zentrale Instrument der vorbeugenden Verkehrssicherheitsarbeit beschrieben. Im Gegensatz zur Unfallkommission soll bei der Verkehrsschau die Sicherheit der Straßen geprüft werden, bevor Unfallopfer zu beklagen sind. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu 845, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen und darüber eine Niederschrift zu fertigen. „Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“ Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde unterbleiben. „Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“ Leider hat sich herausgestellt, dass die Stadt Köln gegen diese Verwaltungsvorschrift verstößt. So finden (vermutlich seit etwa 20 Jahren) keine regelmäßigen Verkehrsschauen statt. Eine Zustimmung der Aufsichtsbehörde liegt nicht vor. Siehe: hierzu folgende Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz https://fragdenstaat.de/a/172053 (Jesuitengasse) https://fragdenstaat.de/a/172052 (Militärringstraße) https://fragdenstaat.de/a/175079 (Kenntnis bzw. Zustimmung (Stadt Köln)) https://fragdenstaat.de/a/173597 (Kenntnis bzw. Zustimmung (Bezirksregierung) http://max.kellermann.name/download/fahrrad/2010/strassenamt3.jpg (Nachweis seit 20 Jahren keine Verkehrsschau) Die Stadt begründet ihren Regelverstoß mit der angespannten Personalsituation. „Auf der Grundlage des $45 Straßenverkehrsordnung (StVO) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet unter Festlegung bestimmter Vorgaben Verkehrsschauen (gleich Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) durchzuführen. Aufgrund der seit Jahren bestehenden Personalknappheit der Straßenverkehrsbehörde konnten die vorgesehenen Verkehrsschauen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit lediglich punktuell im Rahmen üblicher Ortstermine Überprüfungen durchgeführt werden. Da diese Überprüfungen jedoch im Rahmen des normalen Dienstbetriebes erfolgen sind keine Protokolle „Verkehrsschau“ vorhanden.“ Frage: Wie kommt die Straßenverkehrsbehörde im Bezirk Nippes ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der Straßen im Sinne einer Verkehrsschau bzw. der Regelwerke VwV StVO und Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen nach? 1. Für welche Straßen im Bezirk liegen die geforderten Niederschriften von Verkehrsschauen vor? (Gemeint sind alle Arten von Verkehrsschauen wie sie im Merkblatt beschrieben sind.) 2. Wie genau funktioniert das von der Stadt immer wieder beschriebene Ersatzverfahren und inwiefern ist dies mit den in den Regelwerken beschriebenen Zielen und Pflichten der Verkehrsschau vereinbar? (z.B. schriftliche Dokumentation, flächendeckende und regelmäßige Überprüfung aller Straßen inklusive Seitenräumen und Sonderwegen) 3. Wann wird (perspektivisch) das seit vermutlich mindestens 20 Jahren bestehende Problem der Personalknappheit überwunden, damit wieder regelkonforme regelmäßige Verkehrsschauen stattfinden können bzw. was hat die Stadt unternommen, um dieses Ziel zu erreichen? 4. Für welche Straßen ist ein Termin für eine zukünftige Verkehrsschau bereits geplant? Für die Jesuitengasse wurde beispielsweise der Zeitraum „erstes Halbjahr 2021“ kommuniziert. (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnis-bzw-zustimmung-zum-unterbleiben-von- verkehrsschauen-1/#nachricht-576167) 5. Führt die Straßenverkehrsbehörde Aufgaben aus zu denen Sie nicht verpflichtet ist und bindet dadurch Personalressourcen?
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 4198/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Verkehrsschauen in Nippes Es wird die als Anlage beigefügte Einwohnerfrage zum Thema „Verkehrsschauen in Nippes“ gestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Jesuitengasse
- Militärringstraße
- Neusser Straße 450
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4198/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.11.2021
- Erstellt
- 30.11.2021 09:14