Mandari Insight

4198/2021

Verkehrsschauen in Nippes

Mitteilung BV 30.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 10.03.2022, TOP 1.1

Anlage

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage

4654 Zeichen

Bezirksbürgermeisterin
Dr. Diana Siebert
Bezirksrathaus Nippes
Neusser Str. 450

Verkehrsschauen im Stadtbezirk Nippes
Sehr geehrte Frau Dr. Siebert,

ich bitte Sie folgende Frage im Rahmen der nächsten Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung
Nippes zu berücksichtigen.

Die Verkehrsschau wird in den technischen Regelwerken und in den Verwaltungsvorschriften als das
zentrale Instrument der vorbeugenden Verkehrssicherheitsarbeit beschrieben. Im Gegensatz zur
Unfallkommission soll bei der Verkehrsschau die Sicherheit der Straßen geprüft werden, bevor
Unfallopfer zu beklagen sind.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu 845, Randnummer 57 ist die
Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau
durchzuführen und darüber eine Niederschrift zu fertigen.

„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende
Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo
nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den
Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger
der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen
der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen
sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische
Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine
Niederschrift zu fertigen.“

Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde
unterbleiben.

„Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“

Leider hat sich herausgestellt, dass die Stadt Köln gegen diese Verwaltungsvorschrift verstößt. So
finden (vermutlich seit etwa 20 Jahren) keine regelmäßigen Verkehrsschauen statt. Eine Zustimmung
der Aufsichtsbehörde liegt nicht vor.

Siehe: hierzu folgende Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
https://fragdenstaat.de/a/172053 (Jesuitengasse)

https://fragdenstaat.de/a/172052 (Militärringstraße)

https://fragdenstaat.de/a/175079 (Kenntnis bzw. Zustimmung (Stadt Köln))
https://fragdenstaat.de/a/173597 (Kenntnis bzw. Zustimmung (Bezirksregierung)
http://max.kellermann.name/download/fahrrad/2010/strassenamt3.jpg (Nachweis seit 20 Jahren

keine Verkehrsschau)

Die Stadt begründet ihren Regelverstoß mit der angespannten Personalsituation.

„Auf der Grundlage des $45 Straßenverkehrsordnung (StVO) und den entsprechenden
Verwaltungsvorschriften ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet unter Festlegung bestimmter
Vorgaben Verkehrsschauen (gleich Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
durchzuführen. Aufgrund der seit Jahren bestehenden Personalknappheit der
Straßenverkehrsbehörde konnten die vorgesehenen Verkehrsschauen zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit lediglich punktuell im Rahmen üblicher Ortstermine Überprüfungen durchgeführt
werden.

Da diese Überprüfungen jedoch im Rahmen des normalen Dienstbetriebes erfolgen sind keine
Protokolle „Verkehrsschau“ vorhanden.“

Frage:

Wie kommt die Straßenverkehrsbehörde im Bezirk Nippes ihrer Verpflichtung zur Überprüfung der
Straßen im Sinne einer Verkehrsschau bzw. der Regelwerke VwV StVO und Merkblatt für die
Durchführung von Verkehrsschauen nach?

1. Für welche Straßen im Bezirk liegen die geforderten Niederschriften von Verkehrsschauen
vor? (Gemeint sind alle Arten von Verkehrsschauen wie sie im Merkblatt beschrieben sind.)

2. Wie genau funktioniert das von der Stadt immer wieder beschriebene Ersatzverfahren und
inwiefern ist dies mit den in den Regelwerken beschriebenen Zielen und Pflichten der
Verkehrsschau vereinbar? (z.B. schriftliche Dokumentation, flächendeckende und
regelmäßige Überprüfung aller Straßen inklusive Seitenräumen und Sonderwegen)

3. Wann wird (perspektivisch) das seit vermutlich mindestens 20 Jahren bestehende Problem
der Personalknappheit überwunden, damit wieder regelkonforme regelmäßige
Verkehrsschauen stattfinden können bzw. was hat die Stadt unternommen, um dieses Ziel zu
erreichen?

4. Für welche Straßen ist ein Termin für eine zukünftige Verkehrsschau bereits geplant? Für die
Jesuitengasse wurde beispielsweise der Zeitraum „erstes Halbjahr 2021“ kommuniziert.
(siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/kenntnis-bzw-zustimmung-zum-unterbleiben-von-
verkehrsschauen-1/#nachricht-576167)

5. Führt die Straßenverkehrsbehörde Aufgaben aus zu denen Sie nicht verpflichtet ist und
bindet dadurch Personalressourcen?

Mitteilung BV

291 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4198/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Verkehrsschauen in Nippes 
Es wird die als Anlage beigefügte Einwohnerfrage zum Thema „Verkehrsschauen in Nippes“ gestellt.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Jesuitengasse
  • Militärringstraße
  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4198/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.11.2021
Erstellt
30.11.2021 09:14