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1155/2023

Restitution von zwei Leuchtertischen aus dem Bestand des Museum für Angewandte Kunst Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2023, TOP 10.14

Anlage 1 Leuchtertisch 1

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Leuchtertisch 2

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Anlage 1 Leuchtertisch 1

139 Zeichen

Köln, Kunstgewerbemuseum
Konsoltisch, Venedig, 18.Jhdt,
RBA 54 7129 Fra

RBA Konsoltisch
(Foto: ®Rheinisches Bildarchiv Köln, rba_mf054129)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

510 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1155/2023
Stand: 01.12.2023 
Sachstandsbericht  
Restitution von zwei Leuchtertischen aus dem Bestand des MAKK, Museum für 
Angewandte Kunst Köln 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Nachfahren von Emma Rosenthal eine Vereinba-
rung zu schließen, mit der die Restitution von zwei Leuchtertischen aus dem Bestand des Mu-
seums für Angewandte Kunst gegen Zahlung von 5.000,00 € abgegolten wird. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Beschlussvorlage Rat

6971 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1155/2023 
Freigabedatum 
27.04.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Restitution von zwei Leuchtertischen aus dem Bestand des MAKK, Museum für 
Angewandte Kunst Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Nachfahren von Emma Rosenthal eine Vereinba-
rung zu schließen, mit der die Restitution von zwei Leuchtertischen aus dem Bestand des 
Museums für Angewandte Kunst gegen Zahlung von 5.000,00 € abgegolten wird. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2023 
Rat 16.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die zwei im Bestand des Museum für Angewandte Kunst Köln (MAAK) befindlichen Leuchter-
tische (Inv.Nr. A01849a; A01849b) sind als NS -verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zu 
bewerten. 
In aller Regel – so auch im vorliegenden Fall – sind Ansprüche auf Herausgabe von NS -
verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut in Deutschland gerichtlich nicht mehr durchsetzbar, 
weil sie entweder verjährt oder gesetzte Aus schlussfristen abgelaufen sind. Eine Rückgabe 
kann aber auf die sogenannte Washingtoner Erklärung i. V. m. der „Gemeinsamen Erklärung 
von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Auffindung und zur Rückgabe 
NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 
Dezember 1999 gestützt werden. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die öffentliche Hand, 
„gerechte und faire Lösungen“ zu suchen, wenn die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzo-
genen Kulturguts durch Verfolgte oder ihre Rechtsnachfolger beansprucht wird. 
Aufmerksam gemacht durch eine Münchener Forscherin, stießen die Provenienzforschenden 
der Stadt Köln auf Hinweise, dass die zwei Leuchtertische ursprünglich im Eigentum der durch 
die Nationalsozialisten verfolgten jüdischen Antiquarsfamilie Jacques und Emma Rosenthal, 
München, standen. Vor dem Hintergrund des Anfangsverdachtes eines NS -
verfolgungsbedingten Entzugs der Tische setzten umfangreiche Forschungen ein, die in Ko-
operation mit dem am Zentralinstitut für Kunstgeschichte angesiedelten Forschungsprojekt zur 
Rekonstruktion der Sammlung Rosenthal erfolgten.

3 
Die Forschungen ergaben, dass die beiden Leuchtertische spätestens seit den 1920er-Jahren 
zur Inneneinrichtung des Münchener Hauses der Familie Jacques und Emma Rosenthal ge-
hörten. Die weit verzweigte Familie Rosenthal unterhielt seit dem 19. Jahrhundert über mehre-
re Generationen hinweg ein international erfolgreich tätiges Buchantiquariat. Mit dem Macht-
antritt der Nationalsozialisten war die Familie Jacques und Emma Rosenthal aufgrund ihrer 
jüdischen Herkunft der Verfolgung ausgesetzt. Auch infolge des Boykotts gegen jüdische Ein-
richtungen ab Frühjahr 1933 schrumpfte das Antiquars-Geschäft. Im August 1935 forderte die 
Reichskammer der Bildenden Künste per Run dbrief die Auflösung des Antiquariats innerhalb 
von vier Wochen. Dies führte zur Entscheidung, es noch im selben Jahr an den langjährigen 
Mitarbeiter Hans Koch weiterzugeben. Waren verschiedene Familienmitglieder bereits in den 
Jahren zuvor ins Ausland emigriert, gab auch Erwin Rosenthal, der das Münchener Geschäft 
für seine betagten Eltern geführt hatte, im März 1936 seinen Wohnsitz in Deutschland auf und 
emigrierte zunächst in die Schweiz, dann in die USA. Sein Vater Jacques starb am 5. Oktober 
1937 im Alter von 83 Jahren in München, seine Mutter Emma war zur Zahlung von Judenver-
mögensabgaben und Reichsfluchtsteuern gezwungen und emigrierte schließlich Ende 1939 in 
die Schweiz, wo sie am 24. Juni 1941 verstarb. 
Infolge des Niedergangs und der erzwungenen Auflösung des Geschäfts musste die Familie 
Rosenthal ihr Haus in der Brienner Straße 1935 veräußern, in kleinere Räume in der Kon-
radstraße bzw. in ein Münchener Hotel umziehen und dabei Möbel und anderen Privatbesitz, 
darunter die beiden Leuchtertische, veräußern. Ihr Sohn Erwin gab die Tische für seine Eltern 
am 28. Januar 1936 in der Münchener Kunsthandlung Julius Böhler in Kommission. Böhler 
lieferte diese am 30. September 1938 beim Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller zur 
Auktion am 20. November/1. und 2. Dezember 1938 ein und erwarb sie in der Auktion selbst. 
Es ist davon auszugehen, dass Emma Rosenthal nicht frei über den Erlös aus der Auktion bei 
Weinmüller verfügen konnte. Der Erlös diente der Finanzierung von Zwangsabgaben bzw. der 
Flucht. 
Die Kunsthandlung Böhler veräußerte die Leuchtertische im Jahr 1939 an das Kölner Kunst-
gewerbemuseum (heute: MAKK). 
Mithin steht vorliegend fest, dass der Verkauf vor diesem Hintergrund im Kontext der Verfol-
gung der Familie Rosenthal durch die Nationalsozialisten steht. Der Abschluss des Rechtsge-
schäftes hätte seinem wesentlichen Inhalt nach ohne die Herrschaft der Nationalsozialisten 
nicht stattgefunden. Es handelt sich entsprechend um einen verfolgungsbedingten Zwangs-
verkauf. Das Restitutionsbegehren der Nachfahren nach Emma Rosenthal ist daher als be-
rechtigt anzuerkennen. 
Nach Verhandlungen sind die Nachfahren nach Emma Rosenthal bereit, gegen Zahlung eines 
Betrages in Höhe von 5.000,00 € (in Worten: fünftausend Euro) auf die Herausgabe der 
Leuchtertische zu verzichten. Bei diesem Betrag handelt es sich um den errechneten Schätz-
wert eines Gutachtens. Es handelt sich bei den beiden Objekten um eine sinnvolle Bereiche-
rung der Sammlung im Bereich der barocken Möbelkunst. Der Typus des Leuchtertisches 
gehört zum R epräsentationsmöbel des Barock und ist im MAKK nur durch das Pendant ver-
treten. 
Mittel in Höhe von 5.000,00 € stehen im Teilfinanzplan des Museum für Angewandte Kunst in 
der Produktgruppe 0405 - Museum für Angewandte Kunst, in der Teilplanzeile 9 - Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Eine frühere Vorlage war nicht möglich, da noch erheblicher Abstim mungsbedarf mit den 
Nachfahren von Emma Rosenthal bestand. 
 
Den Nachfahren von Emma Rosenthal w urde ein Beschluss des Rates am 16.05.2023 über 
die Restitution der Kunstobjekte in Aussicht gestellt. 
 
 
Anlagen

Anlage 2 Leuchtertisch 2

139 Zeichen

; Köln, Kunstgewerbemuseum
Konsoltisch, Venedig, 18.Jhdt.
RBA 54 128 FE

RBA Konsoltisch
(Foto: ®Rheinisches Bildarchiv Köln, rba_mf054128)

Beratungsverlauf (2)

02.05.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1155/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.04.2023
Erstellt
05.04.2023 11:11